Guck dir mal am besten diese Seite an: “ www.lav-bdg.de “ da müsste eigentlich alles stehen was deine fragen beantwortet.
Auszug aus der Seite: "Wer bei uns im DAV-Mitglied ist, der kann dann all diese Gewässer freizügig beangeln.
Der Mitgliedsbeitrag reicht aus. Als Angelberechtigung gilt das...