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  • Wenn es sich um eine Wehranlage oder sonstige Anstauung handelt, darfst du daran nichts verändern. Klar, wenn du diese öffnest, daß du dann mit einer Strafe zu rechnen hast.
    haben wir schon gemacht aber ,keine hilfe vom amt bekommen im Gegenteil eine Androhung einer Geldstrafe wenn wir das machen
    Servus,

    ich würde diese nicht einfach so öffnen!

    Um einen Bach anzustauen bedarf es einer Genehmigung der Wassserwirtschaftamtes, Landratsamtes oder ähnlichem:

    Fotos machen, ab auf die Behörde, sind diese illegal angelegt worden Anzeige erstatten, so wäre meine Vorgehensweise!
    hi kann mir jemand sagen ob ich als Pächter von einem Bach Stauungen die ein anlieger gemacht hat öffnen darf
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