Angelschein in BW gültig?

Flowster1984

Neuer Petrijünger
Liebe Community,

ich habe 2017 den Fischereischein im Saarland gemacht. Wohnhaft war ich ich aber zur Prüfungszeit in BW. Der Schein wurde mir ohne weiteres für 5 Jahre ausgestellt. Darf ich mir nun mit dem saarländischen Schein in BW ohne weiteres eine Gewässerkarte zulegen und angeln oder ist das nicht rechtens ?
 
Liebe Community,

ich habe 2017 den Fischereischein im Saarland gemacht. Wohnhaft war ich ich aber zur Prüfungszeit in BW. Der Schein wurde mir ohne weiteres für 5 Jahre ausgestellt. Darf ich mir nun mit dem saarländischen Schein in BW ohne weiteres eine Gewässerkarte zulegen und angeln oder ist das nicht rechtens ?

Du bist im Besitz eines gültigen Fischereischeines, also kannst du dir in jedem Bundesland in Deutschland eine Erlaubniskarte ausstellen lassen!

Wenn du weiterhin in BW wohnst, mußt du ihn bei Ablauf in dem Bundesland verlängern lassen in dem dein Erstwohnsitz ist.
Könnte dann zwar eine Umschreibung bedeuten, was aber nix ausmacht.
 
Genau das ist das Problem. In BW im LK Essllingen will man mir diesen nicht umschreiben da ich zur Zeit der Prüfung in BW wohnhaft war und ihn im Saarland gemacht habe. Ich habe nur keine Lust auf Konsequenzen im Falle einer Kontrolle und möchte auf der sicheren Seite sein ob ich mit dem saarländischen hier angeln darf.
 
Genau das ist das Problem. In BW im LK Essllingen will man mir diesen nicht umschreiben da ich zur Zeit der Prüfung in BW wohnhaft war und ihn im Saarland gemacht habe. Ich habe nur keine Lust auf Konsequenzen im Falle einer Kontrolle und möchte auf der sicheren Seite sein ob ich mit dem saarländischen hier angeln darf.


Ok, als du dich zur Prüfung angemeldet hast, wo war da dein Erstwohnsitz?

Wenn du nach BW umgezogen bist, während das ganze schon lief, können sie nix machen und müßten ihn normalerweise umschreiben.
War aber dein Erstwohnsitz schon in BW, während du dich dort zur Angelprüfung angemeldet hast, bist du selbst schuld, den Fischereischein macht man immer dort, wo der Erstwohnsitz ist, also dort wo du wohnhaft gemeldet bist!

Da du aber den gültigen Schein in der Tasche hast, kannst du bis dieser Abläuft ohne Probleme Karten kaufen und auch angeln gehen, wird er nach Ablauf in Bw nicht verlängert oder umgeschrieben, gibts ein Problem, evtl neue Prüfung in BW machen.

Am Besten wäre es, du setzt dich mal mit dem Baden-Württembergischen Fischereiverband (Rechtsabteilung?)in Verbindung, die sind mit den solchen Gesetzen usw etc um einiges besser vertraut, wie die Bürostubenhocker auf den Städten oder Gemeinden, die auch meistens keinen Bock haben um sich um irgendwas zu kümmern, oder es fehlt ihnen die gesetzliche Kenntnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde noch mal nach Esslingen fahren und versuchen umzutauschen. Bei einer erneuten Ablehnung fragst du, auf welcher gesetzlichen Grundlage.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du zur Zeit des Lehrgangsbeginns im Saarland gewohnt hast, jedoch während des Lehrgangs den Wohnort gewechselt hast. Der §31Absatz 5 FischG BaWü spricht eindeutig davon, dass Scheine anderer Bundesländer anerkannt werden. In den Versagungsgründen (§33) steht nichts, dass sie nicht umtauschen brauchen. Deshalb muss es einen gesetzlich festgelegten Stichtag geben. Und der ist, wie Jack das Messer schon sagte, irgendwo zwischen Frühlingsanfang 1837 und Prüfungstag. Genau diesen Stichtag musst du rausfinden und kannst dann weiter entscheiden. Gibt es keine gesetzliche Regelung zu diesem Stichtag in BaWü dazu, MÜSSEN sie umtauschen.
 
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