Bundesgesetze -  Durchfahrt für Anlieger

Jetzt stellt sich mir jedoch die Frage, ob ich dort hätte angeln können. Zum einen habe ich ja ein Uferbetretungsrecht laut angekarte, zum anderen ist es semi-öffentliches Gelände auf Grund der Fahrschule und das Tor stand ebenfalls offen. Der ältere Herr hatte vermutlich auch gar nichts zu sagen dort sondern war wohl auch nur ein Anlieger.

Vereingelände = Privatgelände.
Zudem ist es nicht ohne Grund so, dass in sehr vielen Häfen Angelverbot herrscht. Wo das nicht der Fall ist, wird das auch noch kommen...
 
Danke schon mal für die Antwort. Ein Schild mit "angeln verboten" stand dort allerdings nicht. Genauso wenig wie "Vereinsgelände" oder "Privatgelände". Stand halt nur dass unbefugte nicht rein dürfen.

Aber wenn der Herr recht hat, ist es eben so. Hat mich nur etwas ins grübeln gebracht.
 
Vereine können Grundstücke auch zur "Durchquerung" freigeben, wenn sie wollen. Hier gibt's einen Angelverein, der das macht, die anderen wehren sich mit Zäunen gegen Spaziergänger und andere "Unbefugte".

Einfriedung reicht dafür schon aus, ein zusätzliches Schild dieser Art (Zutritt für Unbefugte verboten), ist aber ein kaum zu übersehender Hinweis ;)
 
Ja die frage die ich hatte war ja ob ich befugt bin. Zumindest in diesem speziellen Fall (Tor offen, Fahrschule auf dem Gelände ).

Hätte ich es drauf anlegen wollen, hätte ich ihn ja auch bitten können den Hafenmeister zu holen. Bin aber wie gesagt ohne zu murren gegangen.
 
Naja nur weil das Tor zu einem Privatgelände offen ist, heisst das noch lange nicht, dass du auch befugt bist.
 
Ja die frage die ich hatte war ja ob ich befugt bin.

Durch einen Angelschein? Definitiv nicht. Bei Privatgrund hast du keinerlei Möglichkeiten, da bestimmen die Eigentümer wer dort was machen darf. Bei Häfen u.U. deren Ordnung, wie gesagt: Angeln meist verboten, entweder wegen Bootsbeschädigungen oder Saufgelagen von Anglern..
 
Hallo !
Du bist in diesem Fall nicht Befugt dies Gelände zu betreten , da es Privatgelände ist . Es dürfen nur die Leute darauf die dort entweder auf dem Campingplatz ansässig sind oder aber zur Bootsfahrschule wollen und natürlich die die dort ein Boot zuliegen haben .

MfG
 
Wo hast du was von Campingplatz gelesen? Es geht hier um den sportboothafen Heidelberg

oder Saufgelagen von Anglern..

Hab ich schon lange nicht mehr beobachtet sowas. Aber ja, dass ist leider immernoch die vorherschende Meinung über uns Angler. Beim wurmbaden ordentlich einen wegkippen. In tarnklamotten natürlich :(
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin zusammen,
Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen. Siehe Schilder. Darf ich nun dort durch bzw. Parken wenn ich vorhabe zu angeln??

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Danke euch gruss siggi
 
Hallo Siggi,

ohne Gewähr: In dieser PDF-Datei wird gesagt, dass Angler zu den Anliegern zählen, wenn das Angelgewässer an der eigentlich gesperrten Straße liegt oder über diese erreichbar ist.

Allerdings glaube ich nicht, dass auf dem Betriebsgelände selbst das Angeln erlaubt ist (das müsstest Du aber auf dem Erlaubnisschein sehen können). Und dann gilt "Nicht zum erlaubten Anliegerverkehr hingegen gehört es, wenn von einem Punkt außerhalb der Sperrstrecke ein anderer Punkt außerhalb dieser Strecke durch die gesperrte Straße erreicht werden soll." Also die Durchfahrt zu einer Stelle z.B. außerhalb / hinter dem Betriebsgelände wäre demnach nicht erlaubt.

Zumindest würde ich es so auffassen.

Grüße vom Bartl
 
Danke für die Info.
nein, auf dem Gelände des wsa will ich nicht angeln. Aber kurz dahinter ist kein Betriebsgelände mehr und Dav Abschnitt. Also ich müsste eh über das Gelände laufen, was ja erlaubt ist. Aber halt rüber fahren und parken ?!?
 
... nein, auf dem Gelände des wsa will ich nicht angeln. Aber kurz dahinter ist kein Betriebsgelände mehr und Dav Abschnitt. ...
Da würde nach meinem Verständnis der schon erwähnte Abschnitt zutreffen: "Nicht zum erlaubten Anliegerverkehr hingegen gehört es, wenn von einem Punkt außerhalb der Sperrstrecke ein anderer Punkt außerhalb dieser Strecke durch die gesperrte Straße erreicht werden soll."
Aber ich bin kein Fachmann, mein Verständnis ist da sicher nicht maßgeblich.
 
Zitat vom LAV- Brandenburg:

im Anhang finden sie aus einer älteren Ausgabe des Märkischen Anglers eine detaillierte Stellungnahme dazu.
Vorab, sie dürfen dort die Angelfischerei ausüben. Achten sie aber bitte auf besondere Bereiche (Stege etc.) die evtl. durch Angeln verboten etc. gekennzeichnet sind.
Es handelt sich dort meist um Flächen die aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müssen (fehlende Rettungsmittel, Ausstiege usw.).
 
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