Allgemein -  Was für ein Auto fahrt Ihr

Peugeot Partner

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Erstzulassung 2007, selbstgefahrene 220.000Km, 5,5l/100km Diesel bei 125 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Autobahn. Raumwunder, sparsam, wenig Reparaturen. Vorgänger war auch ein Partner, davor Audi 80, 2l.

Bin mit ihm kreuz und quer durch Österreich, an Nord- und Ostsee. Arbeitsauto und Hochzeitskutsche. Ich bevorzuge praktische Autos und keine Rennflitzer. Der größte Teil der Autobahnen ist ohnehin begrenzt auf 130/120 km/h.
 
Golf 6 Variant Style 1,4l TSI 122ps mit DSG. Reicht mir völlig zum angeln usw. fahre sehr gediegen um so läuft er unter 7l.

habe auch noch meine 21 jahre alte honda cb 750. läuft und läuft und läuft...

Hatte vorher nen Focus Bj. 2001 1,6l limosine. nahm viel öl zuletzt aber war ein sehr zuverlässiges fahrzeug.

und ne mz 125 rt hat ich vor der honda. etwas lahm aber war auch gut.


Und hattest du schon beim Tsi Probleme mit der Steuerkette gehabt?
 
Und hattest du schon beim Tsi Probleme mit der Steuerkette gehabt?


Nach über 50 tausent km noch kein anzeichen dafür! keine probleme mit dem dsg und 0 ölverlust! Habe aber über garantie schon den 2. Turbo! aber ist trotzdem ein tolles auto. Allerdings hat ein college einen Seat mit dem selben motor (aber die 150ps version), der frisst übelst öl und das dsg ruckelt!

Aber die hier hält ewig und damit kann man auch angeln fahrn!!!

Biker.jpgMotorradausfahrt zum Angeln.jpg
 
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Bei meinem damaligen 5er Golf ging das Theater bei 125000 km los. Nun bin ich auf einen Golf 7 Variant 1.4Tsi Dsg umgestiegen, fährt sich sogar noch besser und genügend Platz hat der auch.
Ansonsten kann man den Tsi super sparsam unter 6 Liter fahren.
 
Meinen, mittlerweile,Exkollegen als Kasper zu bezeichen ist dann auch wieder typisch FiHi. Derjnige ist nicht hier, kann sich nicht verteidigen, aber wird beschimpft. Aber rumjammern, wenn ich hier gegen euch aushole.
@Fürst
Ich bin nicht Euch und ich bin nicht die FiHi.
Ich bin Scheuch und man nennt mich WolFi:schrei

Wenn du selbst hier einen Kumpel einfügst, der 9l nennt, dann trage ich nicht die Schuld daran das er sich nicht verteidigen kann, denn diese trägst du.
Schiebe nicht die Schuld auf andere:nein
 
Öl verbrauch, da habe ich anfangs nicht schlecht gestaunt der bmw Motor 6zylinder 2.5l braucht Sage und schreibe 1l Motoröl auf 2500km.
bmw gibt das aber als zulässig an.

Das thema auto ist echt so wie die cr diskussion da kommt man nie auf einen Nenner der eine möchte nur von a nach b fahren, der andere möchte viel Luxus haben.
Und die Preise sind natürlich auch saftig geworden, wisst ihr noch früher da hätte niemand sich ein Auto für 80000 D-Mark angeschaut oder der Dacia für 35000 Mark. Da konnte man sich einen mercedes kaufen früher.
 
@Fürst
IWenn du selbst hier einen Kumpel einfügst, der 9l nennt, dann trage ich nicht die Schuld daran das er sich nicht verteidigen kann, denn diese trägst du.
Schiebe nicht die Schuld auf andere:nein
Genau. Weil ich seine Aussage hier einfüge, bin ich natürlich auch dran Schuld, dass er von dir Kasper genannt wird, nur weil du seiner Aussage nicht zustimmst. Ich hoffe, du hast nix dagegen, dass ich dich jetzt auch Kasper nenne. Bist ja auch selber Schuld, was hast du dich hier angemeldet..
 
Die von Paula angebeben Werte sind Herstellerangaben. Was die Wert sind, ist allgemein bekannt

Wie kann man eigentlich den Spritmonitor mit Herstellerangaben verwechseln, bzw, noch schlimmer, eine Seite aus dem Spritmonitor mit Herstellerangaben verwechseln? Irgendwie hast du da einen Text nicht verstanden. Sei es drum, kann passieren. Wie man aber seine Kaufentscheidung bezüglich eines Autos auf die Verbrauchsangabe nur eines Nutzers stützen kann, gerade dann wenn es Seiten wie den Spritmonitor gibt, das ist dann, ääähm, ungeschickt.
Wer es schafft mit dem 1,5er DCI Motor wirklich 9l zu verbrauchen muss dazu allerdings auch Talent haben, und wäre tatsächlich das Teil was es auszutauschen gilt um den Verbrauch dieses Motores auf ein normales Maß zu senken.
Dieser Motor arbeitet übrigens auch in diversen anderen Fahrzeugen. DCI liest man unter anderem an Nissan und Renault, zudem kaufen andere Autohersteller diesen Motor zu. Nicht zuletzt Mercedes für ihren A150.
 
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Ich habe einen Skoda Superp Combi FaceLift 170PS TDI Outdoor. Schon mein Zweiter Superb und bisher absolut zufrieden damit. Genug Platz für Familie und Hobby.
 
Ich will keine Werbung machen, aber dies bekomme ich rein in Golf Variant

Bildschirmfoto am 2015-07-26 20:32:18.png

Außerdem das für mich schönste Motorrad das es gibt. Die Honda Sevenfifty mit 750ccm und 75 Ps.

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Mein alter Herr liebeäugelt mit einem Subaru mit Atomatikgetriebe. Er will halt Allrad wegen Winter und das stufenlose CVT Getriebe. Forrester oder Outback. Hat einer Erfahrung damit??
 
Betreffend deines Kennzeichen das Du beklebst einen netten Hinweis von mir als PVB

Wer das Kennzeichen seines Fahrzeugs mit einem Sticker beklebt oder anderweitig verändert, muss in erster Linie damit rechnen, rechtlich dafür belangt zu werden. § 22 in der STVG sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe vor. In der Regel wird zwar von einer Freiheitsstrafe abgesehen, doch das Kennzeichen sollte dennoch unter keinen Umständen mit einem Sticker beklebt werden, da eine Veränderung andere Verkehrsteilnehmer irritieren könnte. Ist das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, wird das beklebte Kennzeichen in jedem Fall als Ursache in Betracht gezogen, was ein weitaus größeres Strafmaß für den Fahrzeughalter zur Folgen haben kann.
Wird ein größerer Sticker auf das Kennzeichen geklebt, führt das zudem häufig dazu, dass das Fahrzeug angehalten und der Fahrzeughalter entsprechend belangt wird.



Der Tip ist kostenlos Kollege
 
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Copernicus110;640134Betreffend deines Kennzeichen das Du beklebst einen netten Hinweis von mir als PVB [FONT=Open Sans schrieb:
§ 22 in der Straßenverkehrsordnung [/FONT]sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe vor. In der Regel wird zwar von einer Freiheitsstrafe abgesehen, doch das Kennzeichen sollte dennoch unter keinen Umständen mit einem Sticker beklebt werden, da eine Veränderung andere Verkehrsteilnehmer irritieren könnte. Ist das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, wird das beklebte Kennzeichen in jedem Fall als Ursache in Betracht gezogen, was ein weitaus größeres Strafmaß für den Fahrzeughalter zur Folgen haben kann.
Wird ein größerer Sticker auf das Kennzeichen geklebt, führt das zudem häufig dazu, dass das Fahrzeug angehalten und der Fahrzeughalter entsprechend belangt wird.
Der Tip ist kostenlos Kollege
Der § 22 StVO spricht von Ladung und Ladungsicherung... auch dieser Tipp ist kostenlos, Polizeivollzugsbeamter. Was du meinst, ist der §23 Abs. 1 STVO und die darin erwähnte stets gute Lesbarkeit der Kennzeichen. Ob das simple (wenn auch alberne) Einkleben des Deutschen Kreuzes nun gleich eine Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe nach sich ziehen wird, wage ich zu bezweifeln. Andes wäre es wohl, wenn das P seines Landkreises nicht mehr zu lesen wäre. Dann wird es irgendwas in Richtung Urkundenunterdrückung oder so ..
 
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Der § 22 StVO spricht von Ladung und Ladungsicherung... auch dieser Tipp ist kostenlos, Polizeivollzugsbeamter. Was du meinst, ist der §23 Abs. 1 STVO und die darin erwähnte stets gute Lesbarkeit der Kennzeichen. Ob das simple (wenn auch alberne) Einkleben des Deutschen Kreuzes nun gleich eine Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe nach sich ziehen wird, wage ich zu bezweifeln. Andes wäre es wohl, wenn das P seines Landkreises nicht mehr zu lesen wäre. Dann wird es irgendwas in Richtung Urkundenunterdrückung oder so ..

Ich spreche von Stvg nicht StVO sorry
Du von StVO


Straßenverkehrsgesetz
§ 22 Kennzeichenmissbrauch



(1) Wer in rechtswidriger Absicht 1.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3.das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.


 
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