draken22
Teilzeit-Profiangler
Also ich finde die Diskussion darüber ob elektronische Bissanzeiger unnötig sind eigentlich lächerlich.
Alleine die Verkaufszahlen von diesen Dingern zeigt ja schon, dass sie sich auf dem europäischen Markt längst durchgesetzt haben.
Natürlich soll man durchgehend auf seine Angeln aufpassen.. aber mal ganz ehrlich.
Es kommt doch auf das gleiche heraus ob ich direkt vor meiner Angel sitze und irgendwann merke das die Spitze meiner Angel runter geht (was in der Nacht nicht immer so einfach ist, ich mach mir immer ein Knicklicht dran um auch kleine Bewegungen wahrzunehmen) .
Oder ob der Alarm losgeht und man von seiner Liege aufspringt und dann so auf den Biss reagiert.
Für den Fisch kommt das doch auf das Gleiche raus.
Ich selbst finde es zwar deutlich spannender selbst auf die Angel zu achten, aber ich finde nicht das etwas dagegen spricht einen elektronischen Bissanzeiger zu benutzen.
Ob es das wahre Angeln ist, auf einer Liege zu dösen und auf den Bluetooth-Alarm auf dem Handy zu warten muss ja letztendlich jeder selbst klären.
Ansonsten sehe ich das eigentlich wie Guantanamuh. Solange nicht wirklich ein schwererer Verstoß gegen das Fischerreichrecht vorliegt, und es sich um Bagatellen handelt kann man da eigentlich auch mal etwas Kulanz zeigen und es erstmal bei einer Verwarnung belassen
Alleine die Verkaufszahlen von diesen Dingern zeigt ja schon, dass sie sich auf dem europäischen Markt längst durchgesetzt haben.
Natürlich soll man durchgehend auf seine Angeln aufpassen.. aber mal ganz ehrlich.
Es kommt doch auf das gleiche heraus ob ich direkt vor meiner Angel sitze und irgendwann merke das die Spitze meiner Angel runter geht (was in der Nacht nicht immer so einfach ist, ich mach mir immer ein Knicklicht dran um auch kleine Bewegungen wahrzunehmen) .
Oder ob der Alarm losgeht und man von seiner Liege aufspringt und dann so auf den Biss reagiert.
Für den Fisch kommt das doch auf das Gleiche raus.
Ich selbst finde es zwar deutlich spannender selbst auf die Angel zu achten, aber ich finde nicht das etwas dagegen spricht einen elektronischen Bissanzeiger zu benutzen.
Ob es das wahre Angeln ist, auf einer Liege zu dösen und auf den Bluetooth-Alarm auf dem Handy zu warten muss ja letztendlich jeder selbst klären.
Ansonsten sehe ich das eigentlich wie Guantanamuh. Solange nicht wirklich ein schwererer Verstoß gegen das Fischerreichrecht vorliegt, und es sich um Bagatellen handelt kann man da eigentlich auch mal etwas Kulanz zeigen und es erstmal bei einer Verwarnung belassen