Bundesgesetze -  Durchfahrt für Anlieger

Hallo !
Um diese Sache mal zu klären habe ich vorhin mit einem Polizisten den Fall erläutert .
Dieser sagte mir das ich in sehr wohl in eine solch beschilderten Strasse fahren darf . Auch wenn ich nur um den See spazieren gehen möchte , darf ich dort reinfahren und auch Parken ( Wenn es denn erlaubt ist und nicht durch Parkverbotsschilder verboten wird ) .

Hiermal ein kleiner Textauszug :

Unter Anliegerverkehr ist zu verstehen der Fahrzeugverkehr der Anlieger und der Verkehr mit Fahrzeugen zu diesen Anliegern, oder allgemeiner: der Verkehr von und zu den in der gesperrten Straße liegenden Grundstücken und Geschäften. Anlieger ist dabei jeder, der rechtliche Beziehungen zu den an die gesperrte Straße angrenzenden und nur von dort her betretbaren Grundstücken oder den auf ihnen errichteten Anlagen gleich welcher Art hat (Eigentümer, Mieter, Pächter wie Grundbesitzer, Geschäftsinhaber, Jagdpächter, Fischereiberechtigte). Unter den „Verkehr mit den Anliegern“ fallen die Besucher der Anlieger im weitesten Sinne: private Besucher, Lieferanten, Angestellte usw.

So damit ist dieser Fall für mich abgeschlossen . Ich werde zum Angeln , sollte ich jemals in solche Situation kommen , in solch eine Strasse fahren und dort auch Parken . Es sei denn das dies , augrund anderer aufgestellter Schilder , untersagt ist . Solltet andere dies nicht machen , weil sie angst haben mit dem Gesetz in konflikt zu geraten , wünsche ich nur frohes Schleppen .

MfG

Jimminy, ich behaupte jetzt mal rotzfrech.....hier irrst Du gewaltig und der Polizist, wenn es denn einer war müsste es besser wissen.

Dein Textauszug, den ich bereits auf der ersten Seite verlinkt habe, schließt den Spaziergänger aus. Es sei denn, Du schaffst es, einen Rechtsbezug zu Feld, Wald oder Wiese zu konstruieren.
 
Ich denke jedoch das dies hier die wichtige Passage ist :" Anlieger ist dabei jeder, der rechtliche Beziehungen zu den an die gesperrte Straße angrenzenden und nur von dort her betretbaren Grundstücken oder den auf ihnen errichteten Anlagen gleich welcher Art hat (Eigentümer, Mieter, Pächter wie Grundbesitzer, Geschäftsinhaber, Jagdpächter, Fischereiberechtigte). "

Und als Angler mit gültiger Karte für das Gewässer haben sogar eine rechtliche Zustimmung, und zwar das Uferbetretungsrecht.
 
Hallo !
@ Schweyer : Ich habe als Spaziergänger den Rechtsbezug in der hinsicht das der Wald , das Feld oder auch die Wiese ( also das gesamte Grund ) der Stadt bzw das Land gehört . Also im Grunde gehört es dann allen . Und in diesem Fall darf ich auch spazieren gehen .
Wenn du dir deinen eigenen Link mal richtig durchgelesen hast , dann wüßtest du dies auch . Denn der Text sagt aus , das jeder zum Anlieger wird der eine rechtliche Beziehung zu dem nur von dort betretbaren Grundstücken oder auf ihren errichteten Anlagen hat gleich welcher Art . Das heißt auch Parkanlagen oder Wald , Feld und Wiese .
@ Andree68 : Vielen Dank das du es wenigstens Verstanden hast . Den das versuche ich allen hier klar zu machen . Denn ich habe mit der gültigen Erlaubniskarte die rechtliche Zustimmung weshalb ich zum Anlieger werde . Weil ich mir mit dieser Karte die Erlaubnis der Stadt bzw des Landes geholt habe an diesem Gewässer das Ufer zu betreten und zu Angeln .

MfG
 
Ich habe als Spaziergänger den Rechtsbezug in der hinsicht das der Wald , das Feld oder auch die Wiese ( also das gesamte Grund ) der Stadt bzw das Land gehört . Also im Grunde gehört es dann allen . Und in diesem Fall darf ich auch spazieren gehen .
@Jim
Ich kann mich zwar nicht so ausdrücken wie ein Beamter, aber du hast hier nicht recht.
Wenn du mit solchen Beispielen kommst, bräuchte man ja gar keine Schilder, denn jeder Spaziergänger dürfte alle Anlieger- Wege befahren, somit wären sie ja nach deiner Auffassung da ja eigentlich schon Öffentlich.

Ich versuche es anders zu erklären. Der Besitzer oder Pächter, der die Fischereiberechtigung gepachtet oder dem See gekauft hat, muß für sein Weg auch Abgaben an das Land, den Landkreis, oder dem Forst bezahlen, denn damit werden auch die Flurwege in Schuss gehalten. Ein Angler zahlt seinen Erlaubnisschein, und damit der der Besitzer auch diesen "Wegezoll" an die "Ämter"
Ein PKW Fahrer zahlt seine KFZ Steuer, und damit die Nutzung von öffentlichen Str. aber nicht für diese Flur.- und Forstwege. Und will ein Fußgänger zum See oder zum Fluss, dann muß er dies per Sohlenprofil und nicht per Reifenprofil erledigen.
 
Hallo !
@ Schweyer : Ich habe als Spaziergänger den Rechtsbezug in der hinsicht das der Wald , das Feld oder auch die Wiese ( also das gesamte Grund ) der Stadt bzw das Land gehört .
MfG
Leider falsch. Spazierengehen ist ein Jedermannsrecht, das heisst aber noch lange nicht, dass du deswegen auf jedem Grundstück rumlaufen und erst Recht nicht, dass du wegen eines Spazierganges Verkehrsregeln mißachten darfst. Hast du eine Angelkarte, darfst du in die Straße einfahren und eventuell da parken, denn nicht jeder darf dort angeln. Somit fällt das unter "Erweiterter Gemeingebrauch". Aber eben auch nur, so lange es nur diese eine Zufahrtsstraße gibt.Es ist dir alles schon drei mal gesagt worden.. ich bin mir sicher, dein Selbstversuch wird vor Gericht kläglich scheitern.
 
Leider falsch. Spazierengehen ist ein Jedermannsrecht, das heisst aber noch lange nicht, dass du deswegen auf jedem Grundstück rumlaufen ...

Stimmt so nicht ganz in Deutschland haben wir ein Betretungsrecht. Jedermannsrecht in der Art wie du meinst gibt's leider bei uns nicht, und mit dem Betretungsrecht darf man überall hin wos nicht eingefriedet bzw anderweitig verboten ist zum Zwecke der Erholung usw... (selber Googeln macht klug)

Mein Nachbar ist auch Polizist und der meint, das sich das ganze im ermessen des Polizisten vor Ort bzw. des Richters abspielt. Ist also seiner Meinung nach reine Auslegungssache.

Ein anderer Nachbar ist Fahrlehrer der meint darf man nicht rein fahren und auch wenn er Fahrschüler heimfahren lässt is bei dem Schild Schluss und er lässt sie den Rest zu Fuß gehen.

Also sind wir beim Thema 5 leute 6 Meinungen ;)

Ich persönlich nutze keine Anliegerstrassen und naturlich auch keine Forstwege und fahre niiiemals schneller als 100kmh auf Straßen Ausserorts (soviel zur offiziellen Aussage)
 
Stimmt so nicht ganz in Deutschland haben wir ein Betretungsrecht. Jedermannsrecht in der Art wie du meinst gibt's leider bei uns nicht
Richtig, ich hab auch das falsche Wort verwendet. >Gemeingebrauch wäre richtiger
und mit dem Betretungsrecht darf man überall hin wos nicht eingefriedet bzw anderweitig verboten ist zum Zwecke der Erholung usw... (selber Googeln macht klug)
Auch nicht so ganz. Es muss nicht immer umfriedet sein. Mir selber ist passiert, dass ich auf einer Fläche, vor einer leerstehenden Gaststätte (kein Zaun, nix auch keine Zufahrt, sondern von einer zerramelten Straße über eine nicht vorhandene Bankette, stehen wollte. Ich musste mich belehren lassen, dass die ein privates Grundstück ist und musste räumen.
Mein Nachbar ist auch Polizist und der meint, das sich das ganze im ermessen des Polizisten vor Ort bzw. des Richters abspielt. Ist also seiner Meinung nach reine Auslegungssache.
Was sich dann auch mit meinen ersten Aussagen deckt. Der Richter entscheidet.
 
Ich würde mich da auf keinen verlassen, sondern mich in jedem einzelnem Fall dort Informieren wo sie es wissen müssten hier der Verpächter oder so
Wenn ich an ein neues Gewässer gehe informiere ich mich stets bei dem Verein, Pächter /Besitzer was zubeachen ist ob es Auflagen begrenzungen ec. gibt.
 
Hallo !
Also ist man laut Revilo´s link unter Punkt 1 als Angler ein Anlieger und darf in eine solch beschilderten Strasse einfahren ( mit gültiger Angelerlaubnis ) um den See zu beangeln .
MfG
 
Hallo !
Also ist man laut Revilo´s link unter Punkt 1 als Angler ein Anlieger und darf in eine solch beschilderten Strasse einfahren ( mit gültiger Angelerlaubnis ) um den See zu beangeln .
MfG

jimminy.......schreibst Du nur oder liest Du auch?:confused:

Diesen Link hab ich schon auf Seite 1 (in Worten:eins) veröffentlicht.
Lesen bietet den Vorteil, dass man sich Aussagen von angeblichen Polizisten sowie Fahrlehrern, die die Rechtslage offensichtlich selbst nicht kennen sparen kann.
 
jimminy.......schreibst Du nur oder liest Du auch?:confused:

Diesen Link hab ich schon auf Seite 1 (in Worten:eins) veröffentlicht.
Lesen bietet den Vorteil, dass man sich Aussagen von angeblichen Polizisten sowie Fahrlehrern, die die Rechtslage offensichtlich selbst nicht kennen sparen kann.

Hallo
@Schweyer : Ich weiß das du den Link schon auf Seite 1 veröffentlicht hast , darauf aufgebaut habe ich ja auch meine gesamten Kommentare in diesem Thread verfasst . Nur hast du und auch andere diesen Text wohl nicht richtig gelesen , sonst würde hier nicht solch eine hitzige Diskusion darüber stattfinden . Des weiteren möchte ich dir sagen das dieser angebliche Polizist , von dem du hier immer redest , mein Onkel ist . Und der ist nicht nur normaler Polizeibeamter sonder Kriminalkommisar der die Rechts- und Gesetzeslage ja wohl genau kennen sollte und ich möchte dich daher bitten solch abfälligen bemerkungen zu unterlassen . Und was den Fahrlehrer angeht , ich weiß ja nicht wie es an Fahrschulen ist wo du herkommst bzw. wo du deine Fahrprüfung gemacht hast aber hier in Berlin wird nur jemand zum Fahrlehrer der die Strassenverkehrsordnung kennt und auch eine Prüfung ablegt . Und da dieser befreundete Fahrlehrer selbst Angler ist , sollte er doch dann auch die Rechtslage kennen . Vielleicht solltest du das nächste mal deine spitzen Kommentare überdenken bevor du sie hier reinschreibst , denn jemand könnte sich doch besser mit solchen Themen auskennen als man selbst .

MfG
 
Ach Jimminy,
den Beweis, dass der angebliche Herr Oberkommissar keine Ahnung von dieser Rechtslage hat, hat er doch mit seiner angeblichen Aussage selbst geliefert, indem er behauptet, dass sogar Spaziergänger befugt wären eine mit "Anlieger frei" gesperrte Straße zu befahren.
Diese Aussage ist nicht nur falsch, sie ist sogar grottenfalsch.
Sollte dies in Berlin anders geregelt sein, lass ich mich jedoch gerne von Dir belehren.

Wenn ein Fahrlehrer seine Fahrschüler nur bis zu diesem Schild "abliefert" kann dies eigentlich nur zwei Gründe haben......entweder er kennt die Rechtslage nicht, oder er hat ein Bewegungsdefizit seiner Fahrschüler erkannt und will adipositas keinen Vorschub leisten.
 
Hallo !
Also ist man laut Revilo´s link unter Punkt 1 als Angler ein Anlieger und darf in eine solch beschilderten Strasse einfahren ( mit gültiger Angelerlaubnis ) um den See zu beangeln .
MfG
In Bayern ja!

Wie es in Berlin ist, musst du dich erkundigen!

Dass der Link schon mal gepostet wurde, wusste ich nicht:rotwerd, da es keiner vom LFV ist (und ich es nur. vom LFV her wusste/kannte):zwinkernd

Edit:
Hier noch etwas von Sachen (2004):
http://www.anglerverband-sachsen.de/wp-content/uploads/2011/07/wegenutzung.pdf
Dort ist die Spalte 3 wichtig!
 
Zuletzt bearbeitet:
Will kein neues Thema dafür auf machen. Hatte letztens aber eine Situation die mich etwas ins grübeln bringt.

In Heidelberg gibt es eine Steganlage in der Stadt. Dort gibt es mehrere Stege und einen betonierten Weg.
Das ganze ist durch ein etwa hüfthohes Tor gesperrt.

Am Tor steht "Zutritt für unbefugte verboten. Kein winterdienst"
An dieser Steganlage gibt es auch eine Bootsfahrschule. Um diese zu erreichen muss man also das Grundstück betreten.

Als ich dort war, war das Tor offen. Also bin ich durch und hab ein paar Würfe zwischen den Stegen gemacht. Mehrere bootsinhaber sind an mir vorbeigegangen und haben mich freundlich gegrüßt. Ein kleiner Junge war sogar ziemlich neugierig und hat immer geschaut wo ich hinwerfen und ob dort fische gibt. Ich bin nicht auf die Stege selbst gegangen, sondern blieb auf dem betonweg am Ufer.

Immer ein paar Würfe zwischen den Stegen und dann eins weiter. Dann passierte ich einen campingtisch an dem 2 ältere Herren saßen. Als ich Grade wieder auswerfen wollte murmelte der eine so "Sie wissen schon, dass das hier privatgelände ist?" Ich drehte mich zu ihm um und erwiderte freundlich, dass mir das nicht bewusst war, wegen der Bootsfahrschule eben und weil das Tor offen war. Darauf hin meinte der Herr dann dass es aber so sei. Ich fragte ihn dann freundlich ob es denn ok wäre wenn ich noch ein paar Würfe mache und er sagte u d ich zitiere "eigentlich nicht". Ich wollte nicht rumdiskutieren und niemanden stressen, also bin ich wieder gegangen.

Jetzt stellt sich mir jedoch die Frage, ob ich dort hätte angeln können. Zum einen habe ich ja ein Uferbetretungsrecht laut angekarte, zum anderen ist es semi-öffentliches Gelände auf Grund der Fahrschule und das Tor stand ebenfalls offen. Der ältere Herr hatte vermutlich auch gar nichts zu sagen dort sondern war wohl auch nur ein Anlieger.

Wie seht ihr das?
 
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