Fischereischein -  Lebenslanger Fischereischein

Zweit od Nebenwohnsitz in einem entsprechenden Bundesland anmelden, bei Ablauf dann dort entsprechend verlaengern lassen.

Tata...


hallo eine frage dazu habe ich wenn man seinen 2 wohnsitz in einem bundesland hat der den lebenslangen schein hat zählt es aber doch nicht für deinen hauptwohnsitz oder???
 
Es gilt in jedem Fall das sog. "Wohnortprinzip", das bedeutet du musst ihn spätestens nach 5 Jahren umschreiben lassen.

Bist du im Besitz eines zeitlich befristeten Scheines darf dieser in einem anderen Bundesland nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr verlängert werden, sondern es muss ein für das BL in dem du deinen Hauptwohnsitz hast gültiger Schein ausgestellt werden.
 
Meines Wissens nach ja.

Ich wurde vor kurzem vom LFV darüber belehrt.

Grund: ein Kunde wollte einen Erlaubnisschein für den Rhein erwerben.
Er hatte einen Angelschein des BL Hessen dabei, dieser wurde nach Ablauf vom Bürgermeisteramt seines neuen Wohnortes in RLP verlängert.
Da wir uns nicht sicher waren haben wir nachgefragt und wurden dementsprechend aufgeklärt.

1. ein Schein aus einem anderen BL darf nicht durch ein zweites verlängert werden.
2. gibt es in einem BL einen lebenslangen Schein so ist dieser durch die in diesem BL gültigen Gesetze gültig.

Zieht der Inhaber in ein BL in dem es keinen lebenslangen Schein gibt so muss er diesen spätestens nach 5 Jahren umschreiben lassen.
So wurde mir das vom
LFV RLP erklärt.
 
2. gibt es in einem BL einen lebenslangen Schein so ist dieser durch die in diesem BL gültigen Gesetze gültig.

Zieht der Inhaber in ein BL in dem es keinen lebenslangen Schein gibt so muss er diesen spätestens nach 5 Jahren umschreiben lassen.
So wurde mir das vom
Das versteh ich jetzt nicht.

Ist er nun gültig oder nicht?

Grüße
Roland
 
Alles was behoerdlich abgesegnet ist, gilt!


Mein Schein wurde auch im neuen Bundesland verlaengert, man wollte Papier sparen und gut.
Vorne frauf steht drauf Hessen, gestempelt isser mit Thueringen.
 
Das versteh ich jetzt nicht.

Ist er nun gültig oder nicht?

Grüße
Roland


2. gibt es in einem BL einen lebenslangen Schein so ist dieser durch die in diesem BL gültigen Gesetze gültig.

Er ist in dem Bundesland gütig wo er ausgestellt wurde. Ziehst du um, ist er noch längstens so lange gültig wie es in deinem "neuen" BL den längsten Fischereischein gibt weil das "Wohnortprinzip" gilt. In den meisten BL sind es 5 Jahre, danach bist du (eigentlich) verplichtet diesen Umzuschreiben.

Um es überspitzt und ganz genau nach dem Gesetz auszudrücken: Du kommst 6 Jahre nachdem du in ein BL umgezogen bist in dem es keinen Lebenslänglichen Fischereischein gibt in eine Kontrolle, die WaPo kontrolliert deinen Personalausweis und stellt fest das du schon länger als 5 Jahre in dem BL wohnst...
Dann hast du folgende Sachen am Bein: Angeln ohne gültigen Fischerreischein, das nicht ordnungsgemäße Abändern eines Amtlichen Dokuments und als Folge das nicht gültigen Fischereischeins, begehst du noch Fischwilderei.
Und du "entziehst" dem BL eine Einnahme aus der Fischereiabgabe... Und denen ist das vollkommen egal ob du in einem anderen BL schonmal gezahlt hast und das du es nicht wieder bekommst.

Das wäre "nur" der Super Gau, wenn sich einer richtig im Kleingedruckten auskennt... Ob es so kommt steht auf einem anderen Blatt.


Alles was behoerdlich abgesegnet ist, gilt!
Mein Schein wurde auch im neuen Bundesland verlaengert, man wollte Papier sparen und gut.
Vorne frauf steht drauf Hessen, gestempelt isser mit Thueringen.

Nein, eben nicht... Der ist nicht gültig, auch wenn eine Behörde den so verlängert hat!
Die haben einen Fehler gemacht und gegen geltendes Recht verstossen. Fischerreirecht ist Ländersache und ein BL darf nicht die amtlichen Papiere eines anderen BL verändern usw - das hat was mit dem Hoheitsrecht zu tun.


Ich bin ziemlich gut auf dem laufenden was solche "Verstöße" angeht... ich bin Fischerreiaufseher eines Landkreises, arbeite in einem Angellladen, gebe tagtäglich Erlaubnisscheine aus und habe des öfteren (auch wegen anderen Tätigkeiten u.a. bei www.lachsprojekt.de) mit der oberen Fischereibhörde zu tun.
Klar ist es ein Landesrecht und viele BL haben kleinere Abweichungen in den Verordnungen und Gesetzen - im großen und ganzen Unterscheiden die sich aber rechtlich wenig.
 
Ich hab mir kürzlich auch den "lebenslangen" Fischereischein geholt.
Bei uns ist "lebenslang" mit 10 Jahren definiert (wollte es eigentlich noch länger machen :zwinkernd) und kostet 100EUR.
 
Ich hab mir kürzlich auch den "lebenslangen" Fischereischein geholt.
Bei uns ist "lebenslang" mit 10 Jahren definiert (wollte es eigentlich noch länger machen :zwinkernd) und kostet 100EUR.

Wow, ist das teuer! Meiner ist wirklich Lebenslang und ich habe nur 35 Euro bezahlt.


Nein, eben nicht... Der ist nicht gültig, auch wenn eine Behörde den so verlängert hat!
Die haben einen Fehler gemacht und gegen geltendes Recht verstossen. Fischerreirecht ist Ländersache und ein BL darf nicht die amtlichen Papiere eines anderen BL verändern usw - das hat was mit dem Hoheitsrecht zu tun.


Ich bin ziemlich gut auf dem laufenden was solche "Verstöße" angeht... ich bin Fischerreiaufseher eines Landkreises, arbeite in einem Angellladen, gebe tagtäglich Erlaubnisscheine aus und habe des öfteren (auch wegen anderen Tätigkeiten u.a. bei www.lachsprojekt.de) mit der oberen Fischereibhörde zu tun.
Klar ist es ein Landesrecht und viele BL haben kleinere Abweichungen in den Verordnungen und Gesetzen - im großen und ganzen Unterscheiden die sich aber rechtlich wenig.

Was soll Neutzel denn schon passieren? Er ist Pflichtbewusst zum Amt gegangen und hat die Abgabe wie gefordert gezahlt. Wenn das Amt den Stempel auf das vorhandene Dokument drückt, muss und kann Neutzel nur von deren Richtigkeit ausgehen. Du als FA kannst in ja anzeigen, aber ich glaube nicht das Neutzel da was zu befürchten hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin selber FA und durch div. andere "Scheine" rechtlich ganz gut informiert.

Behoerdlich genehmigt, ist genehmigt.
Daher straeuben sich manche Aemter etwas durchzuwinken.
Wenn es erst einmal gesiegelt ist, ist die Nummer durch.

Gibts nix dran zu ruetteln.

Beschwerden bitte an die zuständige Behoerde, da werden Sie geholfen.
 
Behoerdlich genehmigt, ist genehmigt.
Auch eine Behörde wird von Menschen verwaltet und irren ist menschlich und weil es eine Behörde macht, muss es nicht richtig sein, ohne das ich jetzt mit Wissen auf diesen speziellen Fall eingehen kann.

Aber wenn es gegen geltendes Recht verstößt, wird es dadurch auch nicht legal nur weil eine Behörde es gemacht hat.

Wie gesagt ist das nur allgemein zu verstehen ohne auf diesen speziellen Fall einzugehen.
 
Moinsen,

ist jetzt ganz leicht OT, hat aber sowohl mit "FS" und "Behördenmitarbeiter" zu schaffen:

Als ich meinen FS das letzte Mal verlängern liess, hat der gute Mann des Ordnungsamtes die Gebührenmarke und den Stempel nicht auf dem eigentlichen Fischereischein sondern auf der transparenten Einschweisshülle angebracht. :confused::confused::confused:

Ich hatte den FS damals nicht selbst abgeholt, sondern meine schlechtere Hälfte...

Also bei nä. Gelegenheit beim Ordnungsamt vorbei und mal nachgefragt ob denn bei einer Kontrolle durch WsP, FA etc. es zu "Unstimmigkeiten" deswegen kommen könnte...?

Drei der Ordnungsbeamten waren der einhelligen Meinung: "...gestempelt ist gestempelt, Gültig ist Gültig !!!" :hahaha:

Auf dem Heimweg hab ich dann am Eingang zum "Stadtpark" dass hier gesehen:

picture.php



(btw: dieses Schild hat es mittlerweile auch schon ins www geschafft :))

Nächstes Mal (2016) lass ich die Pappe auf "lebenslang" verlängern und verweile beim ausstellen direkt daneben! :)


Grüsse & Petri
Stefan
 
Meines Wissens nach ja.

Ich wurde vor kurzem vom LFV darüber belehrt.

Grund: ein Kunde wollte einen Erlaubnisschein für den Rhein erwerben.
Er hatte einen Angelschein des BL Hessen dabei, dieser wurde nach Ablauf vom Bürgermeisteramt seines neuen Wohnortes in RLP verlängert.
Da wir uns nicht sicher waren haben wir nachgefragt und wurden dementsprechend aufgeklärt.

1. ein Schein aus einem anderen BL darf nicht durch ein zweites verlängert werden.
2. gibt es in einem BL einen lebenslangen Schein so ist dieser durch die in diesem BL gültigen Gesetze gültig.

Zieht der Inhaber in ein BL in dem es keinen lebenslangen Schein gibt so muss er diesen spätestens nach 5 Jahren umschreiben lassen.
So wurde mir das vom
LFV RLP erklärt.
Das gilt nur für dein Bundesland, denn jedes BL macht seine eigenen Fischereigesetze. Das hat man dir bei deiner Belehrung anscheinend verschwiegen. Für das Land Brandenburg gilt zur Zeit folgendes:

Sehr geehrter Herr,

die Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer ist mit § 17 Abs. 5 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg geregelt. Danach ergibt sich, dass eine Anerkennung hinsichtlich der tatsächlichen Fischereiausübung nur solange möglich ist, wie der betreffende Bürger keinen ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg hat. Nach einer entsprechenden Ummeldung kann also die Fischerei in Brandenburg nicht auf der Grundlage des „mitgebrachten“ Fischereischeines erfolgen. Hierzu ist auch keine Übergangsfrist geregelt. Jedoch wir dem betreffenden Bürger auf der Grundlage des im „Ursprungsbundesland noch gültigen Fischereischeines in Brandenburg durch die zuständige untere Fischereibehörde ein Fischereischein für das Land Brandenburg erteilt. Dies folgt dem Grundgedanken der Anerkennungsregelung und vor dem Hintergrund einer allgemeinen Prüfungspflicht zur Erlangung von Fischereischeinen in den Bundesländern. Auch hierzu ist keine Frist vorgegeben. Diese kann sich allerdings indirekt aus der Gültigkeit des Fischereischeines im Herkunftsland ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heiko Harder

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ref. 35, Oberste Jagd- und Fischereibehörde
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Postdam

Sehr geehrter Herr,
folgende Information möchte ich im Zusammenhang mit der Thematik noch nachreichen:
Sofern der betreffende Bürger im Herkunftsland bereits eine Fischereiabgabe geleistet hat, erhält er bei entsprechendem Nachweis in Brandenburg für die restliche Gültigkeit der bereits geleisteten Abgabe kostenlos die Fischereiabgabemarke.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heiko Harder

Im Land Bandenburg sollte man also einen gültigen Brandenburger Fischereischein besitzen, wenn man hier wohnt und angeln möchte. Bis wann man nach dem Umzug zu tauschen hat ist nicht vorgegeben, lediglich dass es vor dem ersten Ansitz erfolgen muss. So lese ich jedenfalls die Antwort.

Viel Spaß beim Umzug in das Land Brandenburg. Ist echt schön hier.. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Daher muss ich meinen Vorredner etwas abändern: Wer in Brandenburg wohnt 'sollte' keinen Fischereischein des Landes Brandenburg haben, sondern er MUSS einen haben.
Sterben muss der Angler, sonst nix. Am besten beim Angeln.. Und für dich schreib ich das nächste Mal ran, wo Ironie, Sarkasmus und Augenzwinkern zwischen den Zeilen zu finden sind. Und nu geh ich angeln, Herr Aufseher. :prost
 
Wenn man im Bundesland 1 gewohnt hat und ins Bundesland 2 gezogen ist, benötigt man eine Angelberechtigung für das Bundesland 2. Und aus dem Dokument geht dann hervor, wo man wohnt (zum Beispiel wenn man in einen Verein im Bundesland 2 eingetreten ist).

Zeig mir einem Angelladen der bei Angelkarten sich die Mühe macht und einen Ausweis zeigen lässt. Die schreiben brav die Adresse aus dem Fischereischein ab. Bei Vereinen ist es was anderes, aber die meisten Angler sind ja hier nicht in Vereinen oder holen sich nur die DAV Marke, wo wie oben beschrieben im Angelladen der FS reicht und meist als Grundlage für die Adresse im Mitgliedsheft genommen wird. Merkt der Aufseher also gar nix wenn er keinen Ausweis verlangt.
 
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