Als Gastangler die Vorschriften kennen ?!

Ich verbringe wahnsinnig viel zeit mit gewässerrecherchen, um vor ort alles richtig zu machen - und trotzdem bleibt immer so ein mulmiges restgefühl, dass man irgendwas übersehen hat.

meines erachtens fehlen in der debatte zwei wesentliche aspekte:

1. die unprofessionelle arbeitsweise der landesfischereibehörden.

2. die teils willkürlichen auslegungen der angelvereine vor ort, bei deren bestimmungen man häufig nicht weiß, was davon gesetzlich vorgeschrieben ist und welchen teil sie sich selbst ausgedacht haben, um gäste vom gewässer fernzuhalten.

zu 1.)
die für die gewässer zuständigen fischereibehörden sind in vielen fällen rückständig, unterbesetzt, desinteressiert und überfordert. man muss sich nur mal die internetaufritte ansehen, da weißte bescheid.

anrufen ist in vielen fällen zwecklos, die besuchszeiten liegen irgendwo zwischen 9-12 uhr vormittags und per mail kommt wochenlang keine antwort oder man kriegt einen standardbaustein. das sind behörden, die im grunde jegliche form von dienstleistung ablehnen.

dabei wäre es so einfach: man erstellt einmalig einen katalog, an welchem see man was darf, und dann überabeitet man den periodisch.

natürlich bereitet das arbeit und investitionen. aber, hey, wenn ich selbst davon profitiere, rechtssicherheit schaffe und meiner aufsichtspflicht genüge tue und überdies noch ein paar 10.000 kunden glücklich mache, dann sollte doch eigentlich alles klar sein. aber den fischereibehörden ist das egal, kundenzufriedenheit spielt keine rolle.

bestes gegenbeispiel sind die professionellen berufsfischereien (müritzfischer, etc.), die in gastanglern nicht den feind sehen, sondern den begeisterten kunden. entsprechend ist das marketing, entsprechend gibt es genau 1 regelkatalog für alle gewässer. als kunde weiß ich exakt, woran ich bin und wo ich was darf.

und ich kann auf der internetseite nach herzenslust marken und berechtigungen kaufen und muss nicht erst umständlich auf eine weit entfernte und selten geöffnete behörde fahren, wartenummern ziehen und dann irgendwann mit bargeld bezahlen ("ham'se's nicht passend?").

zu 2.)
auch dieser fall kommt leider vor: die gesetzliche regelung sieht keine einschränkung vor, der angelverein vor ort leider schon. und das kriegt man leider nur in den seltensten fällen wirklich mit. wenn einem 5 leute sagen, dass die bootsbenutzung nicht gestattet ist, dann neigt man dazu, das zu glauben.

ich hatte aber auch schon den fall, dass ich spaßeshalber beim landratsamt nachgefragt habe - und siehe da: bootsbenutzung kein problem. das haben die beim angelverein dann auch eingeräumt, aber gleichzeitig haben sie zu verstehen gegeben, dass ihnen das egal sei, sie würden schon so eine art "hausrecht" haben. und da stehste dann, als gastangler, und hast scherereien.

also, kurz und gut: ja, als angler hat man eine "holschuld". andererseits sind verwaltung und gewässereigentümer auch in einer "bringschuld". denn wenn die gewässernnutzung eindeutig geregelt wäre, wäre sowohl den gewässerbetreibern als auch den anglern besser geholfen.
 
Ich verbringe wahnsinnig viel zeit mit gewässerrecherchen, um vor ort alles richtig zu machen - und trotzdem bleibt immer so ein mulmiges restgefühl, dass man irgendwas übersehen hat.

meines erachtens fehlen in der debatte zwei wesentliche aspekte:

1. die unprofessionelle arbeitsweise der landesfischereibehörden.

2. die teils willkürlichen auslegungen der angelvereine vor ort, bei deren bestimmungen man häufig nicht weiß, was davon gesetzlich vorgeschrieben ist und welchen teil sie sich selbst ausgedacht haben, um gäste vom gewässer fernzuhalten.

zu 1.)
die für die gewässer zuständigen fischereibehörden sind in vielen fällen rückständig, unterbesetzt, desinteressiert und überfordert. man muss sich nur mal die internetaufritte ansehen, da weißte bescheid.

anrufen ist in vielen fällen zwecklos, die besuchszeiten liegen irgendwo zwischen 9-12 uhr vormittags und per mail kommt wochenlang keine antwort oder man kriegt einen standardbaustein. das sind behörden, die im grunde jegliche form von dienstleistung ablehnen.

dabei wäre es so einfach: man erstellt einmalig einen katalog, an welchem see man was darf, und dann überabeitet man den periodisch.

natürlich bereitet das arbeit und investitionen. aber, hey, wenn ich selbst davon profitiere, rechtssicherheit schaffe und meiner aufsichtspflicht genüge tue und überdies noch ein paar 10.000 kunden glücklich mache, dann sollte doch eigentlich alles klar sein. aber den fischereibehörden ist das egal, kundenzufriedenheit spielt keine rolle.

bestes gegenbeispiel sind die professionellen berufsfischereien (müritzfischer, etc.), die in gastanglern nicht den feind sehen, sondern den begeisterten kunden. entsprechend ist das marketing, entsprechend gibt es genau 1 regelkatalog für alle gewässer. als kunde weiß ich exakt, woran ich bin und wo ich was darf.

und ich kann auf der internetseite nach herzenslust marken und berechtigungen kaufen und muss nicht erst umständlich auf eine weit entfernte und selten geöffnete behörde fahren, wartenummern ziehen und dann irgendwann mit bargeld bezahlen ("ham'se's nicht passend?").

zu 2.)
auch dieser fall kommt leider vor: die gesetzliche regelung sieht keine einschränkung vor, der angelverein vor ort leider schon. und das kriegt man leider nur in den seltensten fällen wirklich mit. wenn einem 5 leute sagen, dass die bootsbenutzung nicht gestattet ist, dann neigt man dazu, das zu glauben.

ich hatte aber auch schon den fall, dass ich spaßeshalber beim landratsamt nachgefragt habe - und siehe da: bootsbenutzung kein problem. das haben die beim angelverein dann auch eingeräumt, aber gleichzeitig haben sie zu verstehen gegeben, dass ihnen das egal sei, sie würden schon so eine art "hausrecht" haben. und da stehste dann, als gastangler, und hast scherereien.

also, kurz und gut: ja, als angler hat man eine "holschuld". andererseits sind verwaltung und gewässereigentümer auch in einer "bringschuld". denn wenn die gewässernnutzung eindeutig geregelt wäre, wäre sowohl den gewässerbetreibern als auch den anglern besser geholfen.

Hallo !
Meines Erachtens sind dafür auch die Landesverbände und Kreisverbände zuständig .

MfG
 
Etwas "Off-Topic" aber hab mal interessehalber auf der vom Vorschreiber genannten Internetseite (Müritzfischer) geschaut. :klatsch

Da bekommt man doch grad Lust an´s andere Ende der Republik zu ziehen! :heulend:

Zum Thema:

Zu den manchmal ungenügend ausformulierten Tageskarten kommt in meiner Gegend oft noch, dass es an den Gewässern Reibereien mit den Anwohnern/Grundstücksbesitzern der angrenzenden Grundstücke gibt.

Eine kleine Geschichte dazu:
Kürzlich war ich das erste Mal an einem Weiher angeln, der an ein kleines Dorf angrenzt. Hab mich für mein Gefühl ausreichend informiert und die Tageskarte wurde mir mit einem Auszug aus der Gewässerverordnung ausgehändigt. Hab mein Auto hinter zwei bereits parkenden Autos in der Wiese neben der paralell verlaufenden Straße abgestellt. Als ich wieder an´s Auto kam hatte ich einen selbstgeschriebenen "Strafzettel" unter´m Wischer :augen mit der Aufforderung in einen bestimmten Briefkasten im Ort 15€ einzuwerfen.:tocktock:. Ich hab dann einen der anderen Angler angesprochen, der mir erklärte, dass es schon öfters Ärger gab. Am See gibt es sogar einen extra Anglerparkplatz (was ich leider nicht wusste und auch nicht auf der Karte vermerkt war). Hab dann umgeparkt und bin später heimgefahren ohne meinen "Strafzettel" zu bezahlen.

Ähnliches ist mir an einem anderen Gewässer passiert.

Es gibt immer irgendwelche Lücken, verhält man sich "normal" kann man mit den meisten Kontrolleuren, Vereinsmitgliedern, Anwohnern oder sonstigen Menschen meist eine Lösung finden und Gut ist´s. Mit mulmigem Gefühl geh ich jedoch wegen solch nem Tralalla nicht zum Angeln.
 
@Jim
Die Verkehrsschilder stehen aber am Straßenrand:hahaha:
Als ehem. LKW Fahrer hatte ich mich noch nie vorher über das jeweilige Temp.-Limit per Int informiert, wie schnell ich auf der A.. bei Nürnberg oder in Prag fahren darf.
Also der Vergleich ist :klatsch


Und nicht jeder besitzt Internet, oder kennt sich im WWW auch aus.
Aber es gibt doch auch mal Tage wo man sagt. Schei...hab mal Lust, Just for Fun einfach mal ins Auto zu steigen und dort anzuhalten wo es den Angler gefällt. Gefragt wo es Karten gibt und ab ans Wasser.
Bestimmt kommen nun Antworten: "Jeder hat doch ein Handy , Laptop oder ein IPhone mit Internet"
Ok, aber geht man Angeln oder macht man Internetfishing? :)

Hallo !

Also es ging mir hierbei nicht ums Tempolimit :neinsondern um andere dinge .
Und in der heutigen Zeit besitzt doch wohl jeder ( außer Babys und ältere Leute ) Internet . Egal ob per PC , Tablet oder Handy :pcangry. Und sicher geht will man Angeln gehen , klar auch mal ganz spontan ne Tour machen . Aber du hast es ja schon geschrieben " Gefragt wo es Karten gibt " , na und da hat man doch auch die möglichkeit mal nachzufragen ob es bestimmte Regeln gibt an die man sich halten sollte .

MfG
 
Hallo !

Also ich muß mich doch echt wundern wie manche Angler hier mit dem Thema umgehen , nachdem Motto es interessiert mich nicht oder das muß der Kartenverkäufer machen .
Jeder der hier schreibt hat auch Internet . Was ist jetzt so schlimm daran sich , wenn man mal ein Angeltag planen tut , im Netz über die einzelnen Bestimmungen zu informieren . Ihr tut ja gerade so als wenn das unmengen an Zeit und Geld kostet .
Wenn mit dem Auto in Urlaub fahrt , müßt ihr euch doch auch über die dort herrschende Strassenverkehrsordnung informieren , über Tempolimits und so weiter .

MfG

das sprichwort unwissenheit schütz nicht vor strafe wird nicht so ernst genommen.... oder es wird davon ausgegangen: die fa werden das beim gastangler schon nicht so eng sehen.

jeder angler ist verpflichtet sich über die bestimmungen des jeweiligen gewässers/ bundesland zu informieren.

wer nun kein internet hat kann sich auch bei den vereinen / fischereibehörde per tel informieren.

bspw. das land sachsen hat in seinen bestimmungen sehr viele tücken, deswegen schlepp ich auch mein infobuch immer mit und wenn ich mir bei einer sache trotzdem nicht sicher bin lass ich es eben.
 
Es spricht ja überhaupt nichts dagegen, sich vor der Angeltour über das Gewässer und die dortigen Regeln zu informieren. So sollte es im Idealfall sogar sein. Die Praxis sieht aber dann doch oft anders aus. Da wissen viele Angler nicht einmal was auf ihrem eigenen Jahresschein vermerkt ist.

Das Problem bei der Recherche ist aber, das was da auf der Homepage des Vereins steht, ist für mich rechtlich ohne Wert. Diese Homepages sind oft schlecht gemacht und längst nicht immer aktuell.

Nehmen wir an, ich möchte am Wochenende an einen Forellenbach Forellen blinkern. Der Homepage entnehme ich, Spinnköder sind erlaubt. Zur Sicherheit frage ich am Kiosk bei der Kartenausgabe noch mal nach und auch dort wird mir das bestätigt. Bei einer Kontrolle stellt der FA fest, auf dem Erlaubnisschein ganz hinten beim Kleingedruckten steht "Fly only".
Dumm gelaufen, wenn der Fischrechtsinhaber Strafanzeige erstattet, ist das eine Fischwilderei nach § 294 StGB.
Rechtlich sind die Bestimmungen auf dem Tagesschein der Maßstab.

Also Informieren ist gut, Erlaubnisschein lesen ersetzt das aber nicht.

Noch eins, solange dadurch keine Gesetze verletzt werden, kann der Fischrechtsinhaber auf seine Karten die Bedingungen festlegen wie es ihm gefällt. Mit dem Kauf der Karte erkenne ich diese an.
 
Hi Leute,

hier mal die neue Schonzeit und Schonmaßliste.
Rechts Seite 1, links Seite 4
attachment.php


Seite 2 und 3
attachment.php


In Bayern müßten diese Zettel in jeder Gemeinde/Stadtverwaltung/ Ordnungsamt erhältlich sein, ansonsten kopiert euch die Bilder und druckt sie euch aus!


Aber da stelle ich mir immer folgende frage: warum ist zB in bayern Nachtfischen erlaubt und in bawü nicht?

Weil die Angler aus Ba-Wü bei einer Internetabstimmung und die Vereine, welche angeschrieben wurden , anscheinend keinen Bedarf an einer Gesetzesänderung sahen, und so zu wenig Stimmen für eine Gesetzesänderung zusammenkamen!

Zudem sind das zwei verschiedene Bundesländer, zwei verschiedene Fischereigesetze und so weiter!

Ist doch beides mal Deutschland aber jedes Bundesland macht eigene Gesetze. Das ist doch nicht gut. Ein Land!!! einen Regeln Katalog!!!!! Meine Meinung dazu.

16 Bundesländer, 16 verschiedene gekochte Süppchen.

Wenn es einen Regelkatalog geben würde, sollte auch überall die Fischerprüfung gleich sein, diverse Fischereischeine(Friedfischschein) dürfte dann nicht ausgegeben werden, denke mal viele würden mit der Gesetzeslage eher überfordert sein, wenn man das Bayerische Fischereigesetz mit dem aus Ba-Wü als Richtlinie nimmt.

Das nächste ist mit dem Zelten (damit hätte ich Probleme) finde ein Zelt ohne Boden ist ja sinnvoll und ok, aber habe schon gelesen und gehört das an bestimmten Gewässer. Nur ein Schirmzelt erlaubt ist, und das dass Zelt grün sein muss (ein bestimmtes Grün) oder nur ein karpfen Zelt gestattet ist.

Wiederum abhängig vom Verein oder dessen Besitzer und seinen Internas!
Die Farbe der Wetterschutze/Bivis/Karpfenzelte ist sowieso grün, finde ich gut, sonst würde es am Wasser aussehen, wie auf dem Campingplatz, sowas müßte ich nicht haben!
Grün-,Brauntöne oder Flecktarnmischungen integrieren sich wenigstens noch in die Umgebung und fallen so nicht groß auf.

Rein vom Gesetz ist/wäre wildes Campen in komplett Deutschland verboten!

Denke einfach das manche Vereine ein zu hohes Alter im Vorstand haben und somit auch sehr seltsame Regeln an den Tag gelegt werden.

Das Problem ist oft nicht nur das durchschnittliche Alter der Vorstandschaft, welche manchmal an einen Bastelclub aus dem Alterheim erinnert.

Solange manche Vorstände nicht nur im Alter verjüngt werden, wird sich auch an den bestehenden Gesetzen was ändern, denn befragt man sie hierzu, heißt es immer wieder " Das war schon immer so und wird auch so bleiben!"
Es heißt also abwarten, bis die Zeit für uns gearbeitet hat, und das Thema "veralteter Vorstand" sich von selbst erledigt hat.

Vorher bekommt man diese Leute selbst bei Abstimmungen leider nicht aus dem Stuhl, sie sind bekannt, sie sind geduldet und kein andere will freiwillig und unbezahlt diesen Job übernehmen!
 

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Hallo !

Also es ging mir hierbei nicht ums Tempolimit :neinsondern um andere dinge .
Und in der heutigen Zeit besitzt doch wohl jeder ( außer Babys und ältere Leute ) Internet . Egal ob per PC , Tablet oder Handy :pcangry. Und sicher geht will man Angeln gehen , klar auch mal ganz spontan ne Tour machen . Aber du hast es ja schon geschrieben " Gefragt wo es Karten gibt " , na und da hat man doch auch die möglichkeit mal nachzufragen ob es bestimmte Regeln gibt an die man sich halten sollte .

MfG

:confused: du hast es aber als argument benutzt... aber ok.
dann gehst du mal einfach davon aus das alle menschen ein pc, smartphone usw. haben :klatsch
ich glaube auch das alle menschen im grunde gut sind :engel
mit dieser aussage hoffe ich habe ich etwas mehr recht.

das ganze ist von bundesland zu bundesland doch sehr unterschiedlich.
aber es kann niemand verlangen das man vor einem angelausflug erstmal 1-3h vor dem pc verbringt, geschweige den kann und darf niemand davon ausgehen das jeder (ausnahme babys und alte) internet hat.

gültigkeit hat am ende das jeweilige fischereigesetz.
was sich da jeder verein für jedes gewässer auskaspert....

Eine Verordnung ist „Gesetz im materiellen Sinn“, da sie ebenso wie ein Gesetz Rechte und Pflichten gegenüber jedem begründet, also gleichsam für jeden „gilt“. Sie ist jedoch nicht „Gesetz im formellen Sinn“, da sie nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Deutschen Bundestag (allerdings möglicherweise vom Bundesrat) beraten und verabschiedet wurde.

das mal aus wikipedia.

also wenn ein verein möchte das ich mich an gewisse dinge halte bin ich nicht unbedingt abgeneigt. aber dann hätte ich gerne infos über die ich geradezu stolper.
dann suche ich aber ganz sicher nicht gezielt ein paar stunden danach.
ärgerlich für einige die nur am vereins gewässer sitzen weil sie die "einzigen" wissenden sind.
aber da braucht doch niemand auf andere angler schimpfen wenn die nicht vernünftig informiert werden.
ehr ärgerlich wenn der eigene verein die eigenen mitglieder so einschränkt.
 
@aberjetz

Kids haben doch IPhone mit Internet, haben Babys in ihren BabyPhone das nicht auch schon? :)
Natürlich hast du Recht, denn das ist es was ich die ganze Zeit meine.
Dazu ist auch nicht jeder mit Gesetzen so fit wie mancher User hier, somit sollte man eben davon ausgehen das es am Gewässer zu verzwickten Komplikationen kommen kann wenn das Hausrecht des Gewässerbetreibers dem Gastangler nicht ausgehändigt wird.
Wie schnell sind dann normale Gastangler eingeschüchtert und werden evtl. sogar genötigt das Gewässer zu verlassen, nur weil nichts auf den Karten stand welche Regeln man einhalten muß (meine das Hausrecht)
Und Gastangler werden halt manchmal nur als Knechte betrachtet.
Nicht jeder ist Redegewand, schnell ist man eingeschüchtert, und wenn man sich dann nicht ganz sicher ist, kann es so manchen Angler passieren das er das Feld räumt.
 
:confused: du hast es aber als argument benutzt... aber ok.
dann gehst du mal einfach davon aus das alle menschen ein pc, smartphone usw. haben :klatsch
ich glaube auch das alle menschen im grunde gut sind :engel
mit dieser aussage hoffe ich habe ich etwas mehr recht.

das ganze ist von bundesland zu bundesland doch sehr unterschiedlich.
aber es kann niemand verlangen das man vor einem angelausflug erstmal 1-3h vor dem pc verbringt, geschweige den kann und darf niemand davon ausgehen das jeder (ausnahme babys und alte) internet hat.

gültigkeit hat am ende das jeweilige fischereigesetz.
was sich da jeder verein für jedes gewässer auskaspert....

Eine Verordnung ist „Gesetz im materiellen Sinn“, da sie ebenso wie ein Gesetz Rechte und Pflichten gegenüber jedem begründet, also gleichsam für jeden „gilt“. Sie ist jedoch nicht „Gesetz im formellen Sinn“, da sie nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Deutschen Bundestag (allerdings möglicherweise vom Bundesrat) beraten und verabschiedet wurde.

das mal aus wikipedia.

also wenn ein verein möchte das ich mich an gewisse dinge halte bin ich nicht unbedingt abgeneigt. aber dann hätte ich gerne infos über die ich geradezu stolper.
dann suche ich aber ganz sicher nicht gezielt ein paar stunden danach.
ärgerlich für einige die nur am vereins gewässer sitzen weil sie die "einzigen" wissenden sind.
aber da braucht doch niemand auf andere angler schimpfen wenn die nicht vernünftig informiert werden.
ehr ärgerlich wenn der eigene verein die eigenen mitglieder so einschränkt.

Hallo !

Mein Gott so wie du das rüberbringst , da müßte jeder der Angeln geht erst Jura studieren .
Also ich wäre dafür das jeder der Angelkarten verkauft ( egal ob Tages oder Wochenkarten ) auch eine kleine Fibel mit den Fischereibestimmungen und Gesetzen herrausgibt . Und vielleicht sollten sich auch die Vorsitzenden der Verbände mal stark machen das es Bundesweit einheitliche Fischereigestze gibt . Egal ob ich nun in Bayern , Niedersachsen oder Thüringen als Gast zum Angeln gehe .

MfG
 
@jim
Ich denke du hast nun aberjetz etwas falsch verstanden, denn er meinte es anders, oder ich lese es etwas anders als du.
Oft lese ich Sätze auch anders als wie sie gemeint waren.

Eine Sache aber noch die mir gerade so einfällt.
Angenommen es würde auf der Karte folgendes stehen.
Gewässerordnung kann an der Vereinshütte im Aushang nachgelesen werden.
So schlecht wäre dieser Hinweis ja nicht, jedoch kenne ich Vereine wo Gastangler entweder lange Strecken befahren müssen, oder man eine Hütte selten findet. Man bedenkt man ist Gastangler.
Wenn man am Fluss angelt, kann die Gewässerstrecke locker mal 20-30km betragen und das nur auf einer Uferseite, somit doppelte Strecke Links und Rechts :eek:
Klar kompliziere ich alles total, aber solche Situationen erlebte ich öfters.
Nur meine Region im Umkreis?
Nein leider nicht, denn von Regen, zur Naab (Burglengenfeld) , Rhein, Kulmbach ........... kamen immer wieder Situationen vor die man im Vorfeld nicht wissen konnte.
Nun auch mal Lob an viele Fischereiaufseher :schmatz
In meiner ganzen Laufbahn waren 95% aller FA extrem freundlich, waren sogar oft mit Rat und Tat zur Stelle, gaben oft sogar Tipps zum Zielfisch, haben Einladungen zum Kaffee selten ausgeschlagen oder warnten sogar vor dem ein oder anderen Aufseher .:klatsch
 
Wäre doch echt am einfachsten das alle in Deutschland das Gleiche Gestz hätten und nur Ausnahmeregeln auf der Karte stehen somit gibt es kein: das wusste ich nicht usw.
 
Es bräuchte in den jeweiligen Landesgesetzen nur einen Satz: "Änderungen von fischereilichen Bestimmungen gegenüber dem Fischereigesetz des Landes sind auf der Erlaubniskarte zu vermerken."
Dieser eine kleine Satz, und jeder hätte die Sicherheit das es keine versteckten Bestimmungen gäbe.
 
Es bräuchte in den jeweiligen Landesgesetzen nur einen Satz: "Änderungen von fischereilichen Bestimmungen gegenüber dem Fischereigesetz des Landes sind auf der Erlaubniskarte zu vermerken."

Eher, müssen auf der Karte vermerkt werden.!
Somit muß dem Angler das schriftlich mitgeteilt werden.
Das wäre die beste Lösung. :klatsch
 
Ich bin zurzeit auch "nur" Gast-Anglerin und muss einiges in der Gewässerordnung mehrfach lesen oder auch nachfragen, um es wirklich zu verstehen - vor allem, wo welche Gewässer überhaupt sind, an welchen Stellen man da Angeln darf und welche Ausnahmen/Besonderheiten es dort gibt.

Ich würde mir wünschen, dass zu der Gewässerordnung noch eine Übersicht/Landkarte der Gewässer gibt. Dazu dann vielleicht pro Gewässer ganz einfach einen eingezeichneten grünen Rand oder Bereich für "Hier darf geangelt werden" und einen roten Rand für "Hier ist angeln verboten" (weil Naturschutzzone oder whatever).

Sollte ich in den Verein eintreten, werde ich das auf jeden Fall mal vorschlagen ;)


Achja, PS: ich bin auch der Meinung, dass man als Gast dazu verpflichtet ist, sich vorher eigentverantwortlich zu informieren.
 
Moin Moin

Bei uns im Verein ist das zum Gluck so.

Jeder Gastangler bekommt zu seiner Gastkarte einen Plan mit den Gewässer.
Dort ist auch genau eingezeichnet wo geangelt werden darf
 
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