Tierschutzgesetze -  Angeln während der Schonzeit

jandrueke81

Profi-Petrijünger
Moin Moin

Ich hätte mal ne Frage zum Angeln während der Schonzeit.

Ich komme aus NRW. Bei uns ist der Hecht seit Februar geschont. Der Zander aber erst ab den 01.04.

Darf man jetzt noch aktiv auf Zander angeln? In meinem Angelverein wird an die Anglerehre appeliert und somit das Raubfischangeln bis zum 01.05 komplett eingestellt. Das kann ich auch gut nachvollziehen, da es ein echter Glücksgriff ist wenn man bei uns mal einen Zander ans Band bekommt. ( 99% Hechte ).

Ich würde das gerne wissen da ich gerne noch im März einen Zander fangen würde und dafür an den Rhein reisen wollte. Wenn dort das angeln auf Zander während der Hechtschonzeit auch verpöhnt sein sollte, lasse ich es lieber.

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Danke im Vorraus

Gruß
Jan
 
Kurz und knapp:

Am Rhein kannst Du in NRW bis 31.03. mit Kunstködern angeln und keiner kann Dir was sagen! Solltest Du einen Hecht fangen, was in den letzten Jahren immer wahrscheinlicher wird, musst Du ihn natürlich zurücksetzen...

An Vereins- und Privatgewässern KANN das anders sein, denn es steht den Vereinen/ Pächtern frei, ein Kunstköderverbot für diese "überschneidungszeit" zu erlassen. (Was bei unserem Verein z.B auch der Fall ist. Auch diese "Ausrede-Angeln" wie "Tauwurm am DropShot auf Barsch" sind verboten)

Herrscht kein Kunstköderverbot, kannst Du sogar "absichtlich" auf Hecht angeln und diesen zurücksetzen.( in anderen Bundesländern ist das "absichtliche befischen" verboten, in NRW nicht :confused:)

Zitat Berlin:
§ 8 Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße, Fischen nach Besatzmaßnahmen
(1) Es ist verboten, den in der Anlage 1 genannten Fisch-, Neunaugen-, Krebs- und Muschelarten (nachfolgend Fische genannt)
während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu
fangen oder zu töten.
In NRW:
§ 2
Fische nach benannter Arten dürfen dem Wasser während der folgenden Zeiten nicht entnommen werden

Dies sind natürlich nur die rechtlichen Grundlagen! Mit Anstand oder Moral bzw. Menschenverstand hat das wenig zu tun!

Ich selber verzichte bis 01.05. auf den gebrauch meiner Spinnrute; AUßER am Rhein, denn bis heute konnte ich in 10 Jahren keinen einzigen Hecht im Rhein verbuchen! :confused:
Erst wenn sich das ändert, werde ich auch am Rhein auf Kunstköder verzichten :) (bischen scheinheilig, ich weiß ;) )

Es gibt allerdings schon viel zu viele Treads mit diesem Thema... Such mal: "Kunstköder, schonzeit, NRW" hier im Forum. Endlose Diskussionen was man machen sollte und was nicht... Im Endeffekt musst Du selber entscheiden, ob Du (in dieser Zeit) auf Raubfisch angeln möchtest, solange Du dich an die rechtlichen Vorgaben hälst...

Gerade dieses Jahr sind die Wassertemperaturen ungewöhnlich hoch, so dass die Hechte und Zander Ihr Laichgeschäft sehr wahrscheinlich früher vollziehen werden, als in kälteren Jahren. Daher stehen die Chancen gut, das die Zander bereits jetzt mit Laich unterwegs sind. Heist für MICH; lass die mal in Ruhe für Nachwuchs sorgen :)


Mist, kurz und knapp am AR... ;)
 
Zurück
Oben