Besatzmaßnahmen -  Bachforellen im kleinen Bach

Danke für den Tipp werde es auf jeden Fall nach der Schonzeit ausprobieren. Und wie soll ich an den anderen Stellen fischen? Also an Wurzeln oder so. Ich hätte da jetzt nämlich einfach eine kleine Pose ran gemacht und dann halt mit Wurm einfach daran vorbei ziehen lassen. Kann ich das so machen, oder wie würdet ihr dort angeln?
 
Befische seit 2 Jahren nun ein Bach am Grenzgebiet zum Niederrhein und Westfalen. Dieser Mündet in die Lippe. Mir wurde schnell klar warum wir regelmäßig Forellen fangen in der Lippe in dem Randbereichen des Baches. Meist sind es die Regenbogenforellen gewesen die bekanntlich kein Revier haben und schnell abwandern. Unsere Bachforellen hingegen wachsen prima ab. Jungfisch wird so gut wie kaum besetzt. Höchstens einmal im Frühling als Brütlinge. Der Pächter hat es echt prima im Griff. Vereinzelt fangen wir auch Äschen. Was ich aber sagen muss. Forellen sieht man bei uns eher selten. Die kommen, wenn sie beissen, eher aus den Gumpen geschossen und sind dann auch schnell wieder weg. Daher versuch erst mal selber heraus zu finden wie der Bestand ist. Du kannst dir auch Hilfe holen beim Verband. Die können ein Gewässer elektrisch abfischen und die Bestandsdichte feststellen.
 
Ja, also ich weiß jetzt glaube ich wie ich das mit dem Bach mache. Ich werde einfach beobachten und ein bisschen angeln und dann mal schaun was dabei rauskommt. Wenn ich noch Fragen habe, melde ich mich nochmal.

Danke für die ganzen Antworten.

MFG
 
Hi

besorg dir die Telefonnummer von dem Vorpächter und dem Pächter des anderen Abschnitts und red mit denen. Frag nach Fischgrößen,entnommenen Stückzahlen etc. und überleg ob das mit deinen Vorstellungen in Einklang zu bringen ist...
 
(...)
Und jetzt die Frage: wie viele Bachforellen können wir da eigentlich einsetzen?
(...)
:augen Ohne Hegeplan und Genehmigung?
AVBayFiG schrieb:
§ 22 - Besatzmaßnahmen - AVBayFiG

(1) 1 Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Leitbild der Nachhaltigkeit (Art. 1 Abs. 3 BayFiG) und das Hegeziel (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestands, nicht beeinträchtigt werden. 2 Satzfische sollen aus Betrieben stammen, die laufend vom Fischgesundheitsdienst oder anderweitig tierärztlich betreut werden; für einen Besatz sollen Jungfische verwendet werden. 3 ...
(...)
(3) 1 Der Fischereiausübungsberechtigte (§ 19 Abs. 1 Satz 3) hat Aufzeichnungen über die durchgeführten Besatzmaßnahmen zu führen, aus denen Ort und Zeit der Maßnahme sowie Art, Alter, Menge und Herkunft der eingesetzten Fische zu entnehmen sind. 2 Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre lang aufzubewahren und der Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
(...)
(5) Bei erheblicher Gefährdung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), zum Schutz von Arten und Lebensräumen in Schutzgebieten sowie zur Durchführung von Artenhilfsprogrammen für Fische können die Bezirke durch Verordnung oder die Kreisverwaltungsbehörden im Einvernehmen mit der Landesanstalt durch befristete Anordnung das Aussetzen bestimmter Fischarten beschränken oder verbieten.

Grüße nach NEA
 
Wie schon gesagt, werde ich nicht besetzten sondern erst einmal das Jahr über das Gewässer erkundschaften und dann halt schaun

Sorry nochmal, nix mit "mal schauen". Es gibt eindeutige Regelungen, die den Besatz von Gewässern reklementieren. Fischbesatz ist kein Spaß und erst recht nicht, in solch kleinen Gebirgsbächen.

Fliege 2
 
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