Ausloten ohne Tageskarte

o man
So wird man gleich wieder missverstanden!
Beim kontolieren ging es um den Angler und nicht um Spaziergänger, ich habe gegen niemanden etwas wenn er sich ordentlich benimt am Gewässer.
Und zum zeigen lassen, wenn ich frage ob ich seine tasche oder sonstwas sehen darf und er zeigt sie ist es gut, wenn nicht wird ein Amtshilfeersuchen bei der Polizei weiter helfen.
So hoffendlich jetzt verständlich.
Aber zereist euch ruig weiter das M....!
Ihr dürft euch ruig selber als FA bewerben, mal sehen was dann wird.
Aber es ist schön einfach rum zujammern und zu mekern.

Ach Andreas, ist ebend ein Forum, und das dort verschiedene Meinungen auftauchen ist normal und so gewollt, sonst würde man keine Threads haben sondern nur jeweils einen Infothread mit einem Eröffnungsposting welches zugleich das Schlussposting ist..

Gerade in solchen Dingen wie den einzelnen Fischereigesetzen auf Landesebene kommt es sehr oft zu Verwirrungen.
Ist in Sachen Fischfang leider nicht so einfach wie die StVo.

Jedes mal wenn etwas Licht ins Dunkel der Landesgesetze kommt bin ich immer recht froh.
Ich habe z.B. eine genaue Aussage zum Gesetz in Sachsen gefunden, jedoch für mein BL NRW nur eine schwammige Formulierung.

Also nicht immer alles gleich krumm nehmen hier ;)
 
Hallo,

mich würde interessieren, woher hier einige Diskussionsteilnehmer die Gewissheit hernehmen, dass eine Montag ohne Haken nicht fangfähig ist.

Ich meine jetzt nicht Bauchgefühl oder "Logik", sondern einen Gesetzesauszug oder ein Urteil. Dann würde ich bitten, diesen Link hier zu posten.

Ich erwarte aber nicht wirklich, dass das passiert.

Diese Details sind im Gesetz nicht geregelt. Da steht garantiert nicht drin, was im Detail eine fangfertige Angel ist.

Daher entscheidet im Einzelfall der Richter wie er den Begriff "fangfähig" versteht. Dabei orientiert er sich in der Regel an früheren Urteilen in ähnlichen Fällen.

Das ist wie beim Setzkescher. Im Gesetz steht nur, dass man Wirbeltiere nicht ohne vernünftigen Grund quälen darf. Ab welcher Keschergröße oder Hälterdauer usw das der Fall ist, entscheidet der Richter im Einzelfall.

Daher Vorsicht mit solch laienhaften Rechtstipps.

Wenn ich als FA jemanden beim "Loten" antreffe, ist in jedem Fall eine Anzeige fällig. Der Rest ist dann Sache der Staatsanwaltschaft und ggf. des Gerichtes.

Das ist wie mit dem Mann, den man nach einem Einbruch hinter dem Haus mit der Beute antrifft. Da hilft es ihm auch vermutlich nicht, zu behaupten, er sei gar nicht im Haus gewesen.
Die Gesamtumstände sprechen gegen ihn.

Sollten hier aber entsprechende Verweise auf Gesetze oder Urteile vorgelegt werden, können wir gerne noch einmal drüber reden.:)

Aber bitte...bitte keine Mutmaßungen mehr.:heulend:

Winde

Ich habe mal mein Lehrmaterial für die Fischerprüfung in Bayern hervor geholt . Ich zitiere : Wer außerhalb öffentlicher Wege in der Nähe von Fischwassern Fischereigeräte in nicht verpackten Zustand mit sich führt, ohne dort zur Fischereiausübung befugt zu sein, oder sich in Begleitung des Fischereiberechtigten zu befinden, kann mit Geldbuße belegt werden.
Das ist eine klare Aussage. Für den Autor dieses Textes(mit Sicherheit ein Jurist) ist klar,daß eine unverpacktes Angelgerät ein fangfähiges Angelgerät ist. Daher ist dein Einwand berechtigt,ein Richter könnte sich dieser Interpretation anschließen und einen lotenden Anglerkollegen trotz fehlendem Haken verurteilen.
 
Die ganze Diskusion könnte man, zumindest im kleinen Saarland, umgehen, indem man einfach bei dem für das Gewässer zuständigen Verein oder sonstigem Pächter mal ganz freundlich anfragt, ob man denn mal das Gewässer ausloten dürfe oder ob man dafür einen Tagesschein braucht.

In 99,9 % wird wohl kein vernünftiger Petrijünger diesem Ansinnen wiedersprechen, wo doch jeder aus Erfahrung weis wie zeitintennsiv das Loten ist.

LG Martin
 
Gut gesagt,"wie man in den Wald ruft-so schallt es zurück"
eine Frage Kostet nix,denn an einer Trinkwassertalsperre hätte man auch ein Problem,denn da hat einer ohne Schein nichts am Wasser zu suchen.
 
Ich habe mal mein Lehrmaterial für die Fischerprüfung in Bayern hervor geholt . Ich zitiere : Wer außerhalb öffentlicher Wege in der Nähe von Fischwassern Fischereigeräte in nicht verpackten Zustand mit sich führt, ohne dort zur Fischereiausübung befugt zu sein, oder sich in Begleitung des Fischereiberechtigten zu befinden, kann mit Geldbuße belegt werden.
Das ist eine klare Aussage. Für den Autor dieses Textes(mit Sicherheit ein Jurist) ist klar,daß eine unverpacktes Angelgerät ein fangfähiges Angelgerät ist. Daher ist dein Einwand berechtigt,ein Richter könnte sich dieser Interpretation anschließen und einen lotenden Anglerkollegen trotz fehlendem Haken verurteilen.

Jetzt könnte man es natürlich auf die Spitze treiben:) und sagen, ein Fischereigerät ist erst dann ein Fischereigerät, wenn es unmittelbar zum Fischfang eingesetzt werden kann - und dies würde eine Anbissstelle (Haken) voraussetzen. Ansonsten wäre es für mich eine Rute mit Schnur, evtl. noch ne Pose dran und mehr nicht, jedenfalls kein Fischereigerät.

Hierzu die klare Aussage eines Mitarbeiters des Fischereiamtes Berlin (vom heutigen Tag) : ohne Haken ist eine Angel nicht fangfertig !

Würde in Berlin ein FA eine Anzeige fertigen, unter den oben beschriebenen Umständen, hätte der FA die Lacher gegen sich.

Sicher könnten wir jetzt vom Hundertsten ins Tausendste kommen, bringt uns aber nicht weiter. Soll doch jeder FA für sich entscheiden, was er macht, wenn ein Sportfreund ein Gewässer auslotet, auch wenn er keine Angelkarte hat. Ich würde ein Plausch mit ihm machen, einen schönen Tag wünschen, aber in keinem Fall eine Anzeige schreiben.
 
Ich würde mich aber trotzdem erst versichern, das er kein weiteres Angelzeug bei sich hat!
Daher ja auch meine Aussage mit dem Zeigen der restlichen mitgeführten Sachen!
 
Hallo,

mich würde interessieren, woher hier einige Diskussionsteilnehmer die Gewissheit hernehmen, dass eine Montag ohne Haken nicht fangfähig ist.

Ich meine jetzt nicht Bauchgefühl oder "Logik", sondern einen Gesetzesauszug oder ein Urteil. Dann würde ich bitten, diesen Link hier zu posten.

Ich erwarte aber nicht wirklich, dass das passiert.

Diese Details sind im Gesetz nicht geregelt. Da steht garantiert nicht drin, was im Detail eine fangfertige Angel ist.

Winde

Hallo Winde,

für Baden-Württemberg gibt es als Erläuterung zum Fischereigesetz (§ 45) das Buch " Das Fischereirecht in Baden-Württemberg" von Karremann / Laiblin (3. Auflage).

http://www.beck-shop.de/Karremann-L...n-Wuerttemberg/productview.aspx?product=34391

Darin steht auf S 184 Absatz 3: "Fangfertig ist ein Gerät dann, wenn alle für seine Funktionen unbedingt erforderlichen Teile miteinander verbunden sind und wenn das Gerät nicht mehr verpackt ist, also seinen sofortigen Einsatz vom Gerät her keine Hindernisse entgegenstehen. So ist fangfertig z.B. die ausgepackte und mit Angelhaken versehene Angel.....Auch eine nicht verpackte eingezogene Teleskopangel mit festgebundenem (eingehängtem) Angelhaken ist nicht fangfertig"

Herr Laiblin ist der Justitiar des VFG Baden-Württemberg, er bezieht sich in diesem Abschnitt nicht direkt auf irgendwelche Verordnungen, aus denen er die Auslegungen hat.

An alle anderen: Diese Auslegung gilt nur für Baden-Württemberg
 
Ich würde mich aber trotzdem erst versichern, das er kein weiteres Angelzeug bei sich hat!
Daher ja auch meine Aussage mit dem Zeigen der restlichen mitgeführten Sachen!

Hallo Andreas !

Ich persönlich wäre da sehr vorsichtig, denn wenn ich darauf bestehe seine anderen mitgeführten Sachen sehen zu wollen, die evtl. nicht einmal sichtbar, sondern in einer verschlossenen Tasche sind, unterstelle ich dem Sportfreund eine beabsichtigte verbotene Handlung. Das hätte für mich das "Geschmäckle" der Wegelagerei, nach dem Motto "das ist ein Bösewicht und nun will ich es ihm zeigen".
Als FA kann ich nur ojektiv Tatsachen feststellen und beurteilen.
Wenn ich der Meinung bin, dass er, wenn der FA ausser Sichtweite ist, die Angel "scharf macht" und angelt, muss ich halt die Runde nochmal drehen und nach einer gewissen Zeit bei dem Angler nochmals "aufschlagen".
Ich denke mal, dass sollte aber nicht die Arbeit eines FA sein, darauf zu warten, dass ein Sportfreund einen Fehler macht.
Im Vordergrund der Arbeit der Fischereiaufsicht sollte doch stehen, dass wir Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Angler sind, Präsens zu zeigen und wirklich festgestellte Mängel zu dokumentieren und, wenn erforderlich, zur Anzeige zu bringen. Dabei sollte man ein gewisses "Fingerspitzengefühl" haben.
So jedenfalls sehe ich unsere ehrenamtliche Tätigkeit - Ansprechpartner und nicht Anschei.... zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube verpackt hat keinen Bezug auf "angelfertig". Ist die Rute im Futteraal, aber komplett montiert (Rute, Rolle, Schnur, Köder), dürfte es zumindest schwierig vor Gericht werden für den der dieses Gepäck bei sich hat.
 
Ich glaube verpackt hat keinen Bezug auf "angelfertig". Ist die Rute im Futteraal, aber komplett montiert (Rute, Rolle, Schnur, Köder), dürfte es zumindest schwierig vor Gericht werden für den der dieses Gepäck bei sich hat.
Dat muss dann aber ein ganz schön großes Futeral sein um die zusammengesteckte Rute darin zu transportieren oder halt 'ne sehr kurze Rute.

Hier noch ein sehr interessanter Link!

P.S. Was ist ein "Futteraal"?




Ist zwar OT, aber passt so gut:
[SIZE=-1]Ein Ehepaar fuhr am Wochenende an einen See, an dem man fischen konnte.[/SIZE]
[SIZE=-1]Der Ehemann liebte es im Morgengrauen zu fischen, und seine Frau las unheimlich gern.[/SIZE]
[SIZE=-1]Eines morgens kam der Mann nach mehreren Stunden fischen zurück und wollte sich ein paar Stunden aufs Ohr hauen.[/SIZE]
[SIZE=-1]Die Ehefrau langweilte sich bald und obwohl sie sich in der Gegend nicht auskannte, entschied sie, mit dem Boot ein wenig rauszufahren.[/SIZE]
[SIZE=-1]Sie ruderte ein kurze Strecke, legte Anker an und nahm Ihre Lektüre auf. Nach kurzer Zeit erschien der Parkwächter in seinem Motorboot.[/SIZE]
[SIZE=-1]Er sprach sie an: "Guten Morgen, gnädige Frau. Was machen Sie denn hier?"[/SIZE]
[SIZE=-1]"Ich lese.", antwortete sie und dachte für sich: ... ist dies nicht offensichtlich? ...[/SIZE]
[SIZE=-1]"Sie befinden sich hier aber in der Zone, in der Fischen verboten ist."[/SIZE]
[SIZE=-1]"Aber ich fische doch gar nicht, das sehen sie doch..."[/SIZE]
[SIZE=-1]"Tjaaa, sie haben aber die komplette Ausrüstung dabei. Ich werde Sie mitnehmen und einen Strafzettel ausstellen müssen."[/SIZE]
[SIZE=-1]"Wenn sie das tun, werde ich sie wegen Vergewaltigung anzeigen!", erwiderte die erboste Frau.[/SIZE]
[SIZE=-1]"Aber ich habe sie doch gar nicht berührt...!"[/SIZE]
[SIZE=-1]"Tjaaaa, sie haben aber die komplette Ausrüstung dabei!"[/SIZE]
 
Zuletzt bearbeitet:
Alter Däne, du hast aber auch komische Ansichten!?
Was hat das mit Wegelagerei zu tun?
Aber da hat eben jeder so seine Ansichten!
Ich unterstelle niemandem etwas, nur ist hier schon soviel Mist passiert. Wer nichts zuverbergen hat......!
Mehr sage ich nicht zu dem Ganzen, es wird ja doch viels falsch interpretiert.
Ich hatte schon mal an einige gesagt, mich nicht kennen aber Sachen unterstellen!
Wenn keine Kontrollen macht wird gemeckert und wer welche macht ist ein Sch....
Ich werde wohl mein Amt niederlegen, da habe ich wieder meine Ruhe und mache es wie alle weg sehen!!!!!!!!!!!!!
 
Also die Diskusion hier ist echt interessant geworden muss ich sagen. Aber um mal auf die Frage zurück zu kommen. Wo habe ich denn geschrieben das ich irgendwas anderes mitnehmen will außer eine nicht fangfähige Rute dessen Schnur am Ende kein Vorfach oder Vorfach und Haken hat? Ich habe doch ganz klar geschrieben das sich außer Blei und einer Pose nichts an der Rute befindet. Na gut ne Rolle mit Schnur noch für die, die es ganz genau nehmen wollen. Ich werde dazu auch keine Tasche mitschleppen oder einen Kescher. Allerhöchstens ein Stück Papier und einen Kugelschreiber.

Aufgrund der zahlreichen Antworten geh ich jetzt einfach mal davon aus das es in der Regel erlaubt sein dürfte. Soweit es mir möglich ist werde ich allerdings den Pächter des Gewässers vorher befragen.
 
Zurück
Oben