Gesetze -  Nicht einhalten der Schonmaße und unnötige Leiden von Bachforellen

Behalte solche Leute aber mal da bis die Polizei kommt....meistens sind die dann weg....er sagt ihm ist die Person bekannt...somit darf er ihn auch nicht gegen seinen Willen festhalten :(
Traurig ist aber so.
Da liegste ein wenig falsch siermännel,wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt,darf man auch jemanden bis zum eintreffen der Förster festhalten.Ich hab das gelernt.
 
So das alles so zutteffen, gibt es zwei Moeglichkeitr.

1. Person nach dem Jedermannsparagraphen festhalten, da eine Straftat vorliegt.

2. Beweise in Forn von Fotos sammeln. Da es natuerlich etwas schwer ist, rund um die Uhr am Wasser zu sein, hier ein Tipp.

Die Foerster haben tolle Kameras, die sich per Bewegungsmelder ausloesen. Die sind wasserdicht und werden genommen, um den Tierbestand im Wald zu erforschen.

Man kann einstellen, wieviele Bilder nach ausliesen des Bewegungsmelders gemacht werden und auch den Zeitabstand.
 
@Omnilux: Ich habe ja vor 2 Jahren den Jagdschein gemacht....hatten wir auch Jagdrecht logischerweise dabei....da war auch Notwehr usw. und wir haben es so gelernt das man es eben nicht darf wenn einem die Person genau erkannt ist.

http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

So haben wir es vor fast 3 Jahren gelernt.!

Nun weiß ich ja nicht was du lernst aber wenn du sowas von Beruf aus machst wirst du das ja schon wissen...

Trotzdem...dein Umgang mit Usern (Mir in diesem Fall) lässt wieder zu wünschen übrig....siermännel....so kannst du mit deinen Söhnen etc. reden aber nicht mit Fremden....manchmal fragt man sich wer hier "erst" 18 ist :confused:
Ich habe ganz normal geantwortet...auf eine ganz normale Antwort gehofft und dann kommt wieder so ein Mist....macht langsam echt keinen Spaß mehr in manchen Themen etwas zu posten.


Würde mir aber trotzdem gerne von dir Wünschen das du mir das mal schickst wo das so drin steht.
Das hat nix damit zu tuen das ich dir nicht glaube sondern damit das ich halt einfach es auch SICHER wissen möchte.! Weil wir es eben anders hatten.!

Danke :prost

@spaik: Habe bei uns im Verein auch mal so ein Vorfall gehabt....bin dann mit meinem Dad zu dem Angler ( ein russischer mittleren Alters) gegangen und haben ihn aufgefordert die ganzen untermaßigen Karpfen wieder zurückzusetzen....als er es nicht freiwillig machte musste eben mein Dad einschreiten( hatten den Angler mehrmals schon beobachtet und auch andere aus dem Verein konnten selbiges bei ihm und seinen Kumpels sehen)...und ihn festhalten bis unser Gewässerwart der um die Ecke wohnte kam und die Polizei rief.
Also solche Aussagen nicht immer veralgemeinern :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Behalte solche Leute aber mal da bis die Polizei kommt....meistens sind die dann weg....er sagt ihm ist die Person bekannt...somit darf er ihn auch nicht gegen seinen Willen festhalten :(
Traurig ist aber so.

OP schreibt das besagte Person hinter seinem Haus in dem Bach angelt und teilweise auch 30 Minuten lang. Somit kann man die Polente rufen wenn er den erstn Untermaßigen entnommen hat. Abhauen wird er dann wohl nur in sein Haus oder was. Bitte erstmal lesen und dann antworten, statt nur Posts zu sammeln.
 
Jungs, die gleiche Diskussion hatten wir doch schon im Schwarzangler-Thread und einigen anderen. Irgendwann tauchen die Rambo-Typen auf und erzählen was von "vor die Umme" oder "baden schicken" und was weiß ich noch alles. Bei aller berechtigten Sorge um die Natur und den Schutz der Kreatur sollte doch auch bei festgestellten Vergehen die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Sonst könnte es passieren das der Übeltäter mit einer Verwarnung davon kommt und ihr kriegt 30 Tagessätze.

In einem Thread hat Doc Esox mal beschrieben wie er jemanden traf der an einem Gewässer das Öl seines Autos wechselte. Das dort beschriebene Verhalten sollte sich jeder zum Vorbild nehmen. Und eine massive Verschmutzung des Gewässers durch Altöl ist beiweitem schwerwiegender als die Entnahme einzelner untermaßiger Fische.

just my two cent's.
 
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@Omnilux: Ich habe ja vor 2 Jahren den Jagdschein gemacht....hatten wir auch Jagdrecht logischerweise dabei....da war auch Notwehr usw. und wir haben es so gelernt das man es eben nicht darf wenn einem die Person genau erkannt ist.

http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

So haben wir es vor fast 3 Jahren gelernt.!

Nun weiß ich ja nicht was du lernst aber wenn du sowas von Beruf aus machst wirst du das ja schon wissen...

Trotzdem...dein Umgang mit Usern (Mir in diesem Fall) lässt wieder zu wünschen übrig....siermännel....so kannst du mit deinen Söhnen etc. reden aber nicht mit Fremden....manchmal fragt man sich wer hier "erst" 18 ist :confused:
Ich habe ganz normal geantwortet...auf eine ganz normale Antwort gehofft und dann kommt wieder so ein Mist....macht langsam echt keinen Spaß mehr in manchen Themen etwas zu posten.


Würde mir aber trotzdem gerne von dir Wünschen das du mir das mal schickst wo das so drin steht.
Das hat nix damit zu tuen das ich dir nicht glaube sondern damit das ich halt einfach es auch SICHER wissen möchte.! Weil wir es eben anders hatten.!

Danke :prost

@spaik: Habe bei uns im Verein auch mal so ein Vorfall gehabt....bin dann mit meinem Dad zu dem Angler ( ein russischer mittleren Alters) gegangen und haben ihn aufgefordert die ganzen untermaßigen Karpfen wieder zurückzusetzen....als er es nicht freiwillig machte musste eben mein Dad einschreiten( hatten den Angler mehrmals schon beobachtet und auch andere aus dem Verein konnten selbiges bei ihm und seinen Kumpels sehen)...und ihn festhalten bis unser Gewässerwart der um die Ecke wohnte kam und die Polizei rief.
Also solche Aussagen nicht immer veralgemeinern :)
Ok,guck mal im Strafgesetzbuch § 34 - rechtfertigender Notstand.Da steht eigentlich alles .Und das Siermännel war eigentlich nicht böse oder despektierlich gemeint.Ist aber alles ne Frage wie man´s auffasst,naja so long......
 
Moinsen!
Leider muß ich sagen, daß ich den Wahrheitsgehalt des Eröffnungs-Posts anzweifle. Gründe dafür gibt es genügend:
Wie schon geschrieben wurde: wer macht sich die Mühe, so winzig kleine Forellchen zu fangen, mitzunehmen u. zu essen? Das hat niemand nötig, zumal jedes einzelne Fischchen vielleicht ein paar Gramm Fleisch hat, das man überhaupt essen kann.
Außerdem: wenn dem Vereinsvorstand bekannt ist, daß eines seiner Mitglieder derartige Verstöße begeht, wird der Vorstand nicht eine Sekunde zögern, dies Mitglied aus dem Verein zu entfernen u. ihm Gewässerverbot zu erteilen. Wenn mehrere Mitglieder diese Verstöße bereits selbst gesehen haben, ist das doch Beweis genug, denn dann hat man Zeugen. Auch ganz allgemein klingt das alles ziemlich nach "Latein".
Daher scheint es mir, als ob dies Thema (wie auch schon etliche andere) nur eröffnet wurde, um sich zu unterhalten.
Gruß
Eberhard
 
Hallo

Ähnlich wie der geschilderte Fall war es auch einige Zeit bei uns auch.Jedoch waren es rund 30 verschiedene Täter.Alles wurde mitgenommen ,sogar 6 cm Kaulbarsche und auch kleine Forellen.:mad::mad::mad:

Zu 90% einfach in eine Tüte geworfen ohne zu betäuben und ab zustechen.:wut:wut:wut


Viele wurden Angezeigt, aber am ende half nur, das wir von morgens bis abends vor Ort waren .Jeder bei Verstößen sofort angesprochen:nein:nein:nein und bei weiteren Auffälligkeiten gemeldet.
Das ganze von Nov.-Feb. 7 Tage in der Woche.:respekt

Die schwarzen Schafe sind aussortiert ,weil wir den längeren Atem hatten.

Anders wird der Übeltäter es nicht lernen.Immer wieder zurechtweisen und Präsent sein. :schrei:schrei:schrei


Mfg

Alex
 
OP schreibt das besagte Person hinter seinem Haus in dem Bach angelt und teilweise auch 30 Minuten lang. Somit kann man die Polente rufen wenn er den erstn Untermaßigen entnommen hat. Abhauen wird er dann wohl nur in sein Haus oder was. Bitte erstmal lesen und dann antworten, statt nur Posts zu sammeln.

Und weiter.....dann angelt er eben nicht mehr wenn die Polizei kommt...und nun.?
wie willst du das nachweißen.? :shock Das er dort vor 10 Minuten eine kleine Bachforelle mitgenommen hat :confused:

Also auch bissl überlegen....er muss ja (wurde oft genug geschrieben) auf frischer Tat ertappt werden.!!!!

@Omnilux: alles kla :)
 
Und weiter.....dann angelt er eben nicht mehr wenn die Polizei kommt...und nun.?
wie willst du das nachweißen.? :shock Das er dort vor 10 Minuten eine kleine Bachforelle mitgenommen hat :confused:

Also auch bissl überlegen....er muss ja (wurde oft genug geschrieben) auf frischer Tat ertappt werden.!!!!

@Omnilux: alles kla :)


Also auch bissl überlegen
??? Hast du auch überlegt wie Florian es gemeint hat?
Wenn er für 30 Minuten am Angeln ist und während dieser Zeit die Polizei eintrifft, dann ist es wohl "auf frischer Tat ertappt" oder etwa nicht? Selbst wenn er sich schnell ins Haus begibt werden die Fische wohl noch irgendwo sein.
 

Also auch bissl überlegen
??? Hast du auch überlegt wie Florian es gemeint hat?
Wenn er für 30 Minuten am Angeln ist und während dieser Zeit die Polizei eintrifft, dann ist es wohl "auf frischer Tat ertappt" oder etwa nicht? Selbst wenn er sich schnell ins Haus begibt werden die Fische wohl noch irgendwo sein.
die Förster sollen in ner halben Stunde da sein? :hahaha: Selten so gelacht,die müssen Knöllchen schreiben.
 
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