Kormorane werden bekämpft - Maßnahme soll wirtschaftliche Schäden bei den Fischern eindämmen
5.01.10 10:06
Alter: 1 yrs
VON: AMMERSEE KURIER
AMMERSEE.– Jetzt ist es amtlich: Die Regierung von Oberbayern hat für ganz Oberbayern außerhalb von Naturschutzgebieten, Europä-ischen Vogelschutzgebieten und Nationalparks an allen Fischteichanlagen und weiteren für die Fischerei wichtigen Gewässern einen erweiterten Kormoranabschuss zugelassen. Mit dem neuen Kormoranmanagement sollen heimische Fischarten geschützt und erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet werden.
AMMERSEE.– Jetzt ist es amtlich: Die Regierung von Oberbayern hat für ganz Oberbayern außerhalb von Naturschutzgebieten, Europä-ischen Vogelschutzgebieten und Nationalparks an allen Fischteichanlagen und weiteren für die Fischerei wichtigen Gewässern einen erweiterten Kormoranabschuss zugelassen. Mit dem neuen Kormoranmanagement sollen heimische Fischarten geschützt und erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet werden.
Besonders an Fischteichen und bei der Netzfischerei durch Berufsfischer hat die angewachsene Kormoranpopulation zu empfindlichen Schäden geführt. Für den Ammersee gelten die Bestimmungen bereits seit 16. November. Die hiesige Fischereigenossenschaft hatte sich im Vorfeld vehement dafür eingesetzt, im Landtag einen entsprechenden Beschluss zu erwirken. Dieser war dann auch am 7. Mai vergangenes Jahres gefasst worden.
Kormorane verzehren die bereits gefangen Fische als leichte Beute bzw. sie verletzen oder pi*cken die Fische in den Netzen an.
Es gelten folgende zusätzliche Regelungen außerhalb von Naturschutzgebieten, Europäischen Vogelschutzgebieten und Nationalparks:
- Es dürfen jetzt noch nicht ausgefärbte Jungvögel ganzjährig, also auch in der Zeit vom 15. März bis 15. August geschossen werden.
-Weiterhin ist der Abschuss von Altvögeln – aus Tierschutz- und Naturschutzgründen allerdings nur außerhalb eines Aktionsradius zur Brutzeit von dreißig Kilometern um Brutkolonien – im Frühjahr um etwa sechs Wochen, auch noch in der Zeit vom 15. März bis 30. April, insgesamt also vom 16. August bis 30. April möglich.
*– Im Rahmen der genannten Zeiten ist der Abschuss von Kormoranen auch an den Schlafbäumen erlaubt.
– Neugründungen von Brutkolonien dürfen von Fischereiberechtigten, Betreibern erwerbswirtschaftlich genutzter Fischteichanlagen und deren Beauftragten verhindert werden.
Die genannten Regelungen gelten ab sofort für folgende Gewässer bzw. Gewässerabschnitte im Regierungsbezirk Oberbayern:
1. alle erwerbswirtschaftlich genutzten Fischteichanlagen
2. Folgende Fließgewässer (sogenannte prioritäre Fließgewässer): Alz, Ammer (mit Ausnahme der Ammerschlucht), Amper, Donau, Inn, Isar (mit Ausnahme des Abschnitts vom Baierbrunner Wehr bis zum Zusammenfluss von freier Isar und Isarkanal), Mangfall, Tiroler Achen
3. Folgende Stillgewässer: Simssee, Staffelsee (ausgenommen Jagdruhezone am Westufer), Tegernsee (ausgenommen Tegernseesperrzonen nach der entsprechenden Landkreisverordnung), Waginger See / Tachinger See (ausgenommen des Südendes) und Walchensee
Die Allgemeinverfügung setzt mit diesen Bestimmungen den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 7. Mai um, der ein wirksameres Vorgehen gegen die Kormorane vorsieht. vaf.
Fotos:
Auch am Ammersee erleiden Fische erhebliche Schäden durch Kormorane.
Der Kormoran-Abschuss in Oberbayern wurde per Gesetz erweitert. Fotos (2): privat
5.01.10 10:06
Alter: 1 yrs
VON: AMMERSEE KURIER
AMMERSEE.– Jetzt ist es amtlich: Die Regierung von Oberbayern hat für ganz Oberbayern außerhalb von Naturschutzgebieten, Europä-ischen Vogelschutzgebieten und Nationalparks an allen Fischteichanlagen und weiteren für die Fischerei wichtigen Gewässern einen erweiterten Kormoranabschuss zugelassen. Mit dem neuen Kormoranmanagement sollen heimische Fischarten geschützt und erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet werden.
AMMERSEE.– Jetzt ist es amtlich: Die Regierung von Oberbayern hat für ganz Oberbayern außerhalb von Naturschutzgebieten, Europä-ischen Vogelschutzgebieten und Nationalparks an allen Fischteichanlagen und weiteren für die Fischerei wichtigen Gewässern einen erweiterten Kormoranabschuss zugelassen. Mit dem neuen Kormoranmanagement sollen heimische Fischarten geschützt und erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet werden.
Besonders an Fischteichen und bei der Netzfischerei durch Berufsfischer hat die angewachsene Kormoranpopulation zu empfindlichen Schäden geführt. Für den Ammersee gelten die Bestimmungen bereits seit 16. November. Die hiesige Fischereigenossenschaft hatte sich im Vorfeld vehement dafür eingesetzt, im Landtag einen entsprechenden Beschluss zu erwirken. Dieser war dann auch am 7. Mai vergangenes Jahres gefasst worden.
Kormorane verzehren die bereits gefangen Fische als leichte Beute bzw. sie verletzen oder pi*cken die Fische in den Netzen an.
Es gelten folgende zusätzliche Regelungen außerhalb von Naturschutzgebieten, Europäischen Vogelschutzgebieten und Nationalparks:
- Es dürfen jetzt noch nicht ausgefärbte Jungvögel ganzjährig, also auch in der Zeit vom 15. März bis 15. August geschossen werden.
-Weiterhin ist der Abschuss von Altvögeln – aus Tierschutz- und Naturschutzgründen allerdings nur außerhalb eines Aktionsradius zur Brutzeit von dreißig Kilometern um Brutkolonien – im Frühjahr um etwa sechs Wochen, auch noch in der Zeit vom 15. März bis 30. April, insgesamt also vom 16. August bis 30. April möglich.
*– Im Rahmen der genannten Zeiten ist der Abschuss von Kormoranen auch an den Schlafbäumen erlaubt.
– Neugründungen von Brutkolonien dürfen von Fischereiberechtigten, Betreibern erwerbswirtschaftlich genutzter Fischteichanlagen und deren Beauftragten verhindert werden.
Die genannten Regelungen gelten ab sofort für folgende Gewässer bzw. Gewässerabschnitte im Regierungsbezirk Oberbayern:
1. alle erwerbswirtschaftlich genutzten Fischteichanlagen
2. Folgende Fließgewässer (sogenannte prioritäre Fließgewässer): Alz, Ammer (mit Ausnahme der Ammerschlucht), Amper, Donau, Inn, Isar (mit Ausnahme des Abschnitts vom Baierbrunner Wehr bis zum Zusammenfluss von freier Isar und Isarkanal), Mangfall, Tiroler Achen
3. Folgende Stillgewässer: Simssee, Staffelsee (ausgenommen Jagdruhezone am Westufer), Tegernsee (ausgenommen Tegernseesperrzonen nach der entsprechenden Landkreisverordnung), Waginger See / Tachinger See (ausgenommen des Südendes) und Walchensee
Die Allgemeinverfügung setzt mit diesen Bestimmungen den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 7. Mai um, der ein wirksameres Vorgehen gegen die Kormorane vorsieht. vaf.
Fotos:
Auch am Ammersee erleiden Fische erhebliche Schäden durch Kormorane.
Der Kormoran-Abschuss in Oberbayern wurde per Gesetz erweitert. Fotos (2): privat