Kormorane werden bekämpft - Maßnahme soll wirtschaftliche Schäden bei den Fischern eindämmen
5.01.10 10:06
Alter: 1 yrs


VON: AMMERSEE KURIER




AMMERSEE.– Jetzt ist es amtlich: Die Regierung von Oberbayern hat für ganz Oberbayern außerhalb von Naturschutzgebieten, Europä-ischen Vogelschutzgebieten und Nationalparks an allen Fischteichanlagen und weiteren für die Fischerei wichtigen Gewässern einen erweiterten Kormoranabschuss zugelassen. Mit dem neuen Kormoranmanagement sollen heimische Fischarten geschützt und erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet werden.



AMMERSEE.– Jetzt ist es amtlich: Die Regierung von Oberbayern hat für ganz Oberbayern außerhalb von Naturschutzgebieten, Europä-ischen Vogelschutzgebieten und Nationalparks an allen Fischteichanlagen und weiteren für die Fischerei wichtigen Gewässern einen erweiterten Kormoranabschuss zugelassen. Mit dem neuen Kormoranmanagement sollen heimische Fischarten geschützt und erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet werden.

Besonders an Fischteichen und bei der Netzfischerei durch Berufsfischer hat die angewachsene Kormoranpopulation zu empfindlichen Schäden geführt. Für den Ammersee gelten die Bestimmungen bereits seit 16. November. Die hiesige Fischereigenossenschaft hatte sich im Vorfeld vehement dafür eingesetzt, im Landtag einen entsprechenden Beschluss zu erwirken. Dieser war dann auch am 7. Mai vergangenes Jahres gefasst worden.

Kormorane verzehren die bereits gefangen Fische als leichte Beute bzw. sie verletzen oder pi*cken die Fische in den Netzen an.

Es gelten folgende zusätzliche Regelungen außerhalb von Naturschutzgebieten, Europäischen Vogelschutzgebieten und Nationalparks:

- Es dürfen jetzt noch nicht ausgefärbte Jungvögel ganzjährig, also auch in der Zeit vom 15. März bis 15. August geschossen werden.

-Weiterhin ist der Abschuss von Altvögeln – aus Tierschutz- und Naturschutzgründen allerdings nur außerhalb eines Aktionsradius zur Brutzeit von dreißig Kilometern um Brutkolonien – im Frühjahr um etwa sechs Wochen, auch noch in der Zeit vom 15. März bis 30. April, insgesamt also vom 16. August bis 30. April möglich.

*– Im Rahmen der genannten Zeiten ist der Abschuss von Kormoranen auch an den Schlafbäumen erlaubt.

– Neugründungen von Brutkolonien dürfen von Fischereiberechtigten, Betreibern erwerbswirtschaftlich genutzter Fischteichanlagen und deren Beauftragten verhindert werden.

Die genannten Regelungen gelten ab sofort für folgende Gewässer bzw. Gewässerabschnitte im Regierungsbezirk Oberbayern:

1. alle erwerbswirtschaftlich genutzten Fischteichanlagen

2. Folgende Fließgewässer (sogenannte prioritäre Fließgewässer): Alz, Ammer (mit Ausnahme der Ammerschlucht), Amper, Donau, Inn, Isar (mit Ausnahme des Abschnitts vom Baierbrunner Wehr bis zum Zusammenfluss von freier Isar und Isarkanal), Mangfall, Tiroler Achen

3. Folgende Stillgewässer: Simssee, Staffelsee (ausgenommen Jagdruhezone am Westufer), Tegernsee (ausgenommen Tegernseesperrzonen nach der entsprechenden Landkreisverordnung), Waginger See / Tachinger See (ausgenommen des Südendes) und Walchensee

Die Allgemeinverfügung setzt mit diesen Bestimmungen den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 7. Mai um, der ein wirksameres Vorgehen gegen die Kormorane vorsieht. vaf.



Fotos:

Auch am Ammersee erleiden Fische erhebliche Schäden durch Kormorane.



Der Kormoran-Abschuss in Oberbayern wurde per Gesetz erweitert. Fotos (2): privat












 
Keine Ausnahme für den Freistaat Bayern - Fischereigenossenschaft in Sorge – Schwedeninsel darf nicht zur Müllhalde verkommen
27.06.08 10:13
Alter: 3 yrs

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VON: AMMERSEEKURIER



DIESSEN/Erlaich.– Die Ammerseefischer sorgen sich um den Ammersee. Sie fordern, dass der Freistaat Bayern den Bauschutt auf der Schwedeninsel so bald wie möglich entsorgt, und damit dem Abdriften des Schuttbergs ins Wasser zuvorkommt. In einer Presseerklärung fordert die Fischereigenossenschaft, vertreten durch Vorsitzenden Hans Ernst, dass sich der Freistaat keine Sonderrechte herausnehmen möge, „es wäre besser als Vorbild voranzugehen und das zu leisten, was man auch von jedem Bürger erwartet, nämlich die vollständige Entsorgung der Abrisshalde.”


DIESSEN/Erlaich.– Die Ammerseefischer sorgen sich um den Ammersee. Sie fordern, dass der Freistaat Bayern den Bauschutt auf der Schwedeninsel so bald wie möglich entsorgt, und damit dem Abdriften des Schuttbergs ins Wasser zuvorkommt. In einer Presseerklärung fordert die Fischereigenossenschaft, vertreten durch Vorsitzenden Hans Ernst, dass sich der Freistaat keine Sonderrechte herausnehmen möge, „es wäre besser als Vorbild voranzugehen und das zu leisten, was man auch von jedem Bürger erwartet, nämlich die vollständige Entsorgung der Abrisshalde.”
Wie im Ammersee Kurier vom 30./31. Mai berichtet, ist das ehemalige Wohnhaus auf der Schwedeninsel abgerissen worden. Allerdings wurde der Bauaushub nicht – oder nur teilweise – entfernt, ein großer Teil soll an Ort und Stelle, mitten im Naturschutzgebiet höchster Rangordnung (Ramsar- und FFH-Gebiet), verrotten. Nachdem sich auch nichtorganischer Restmüll, unter anderem teerhaltige Dachpappen, Glaswolle und Heraklith-Platten darunter befinden, sowie Balken mit rostigen Nägeln oder Fensterteile mit Scherben sei die Gefahr groß, dass Teile davon den See, die Uferbereiche und damit auch die Strandbäder verschmutzen.
Die Schwedeninsel, so erklären die Fischer in ihrem Schreiben an die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, sei einst idyllisches Ausflugsziel für Ortsansässige und Gäste gewesen. „Sie ist seit zwei Jahren zur Müllhalde verkommen.” Mit Entsetzen, so fahren sie fort, hätten sie der Heimatpresse entnommen, dass die der Schlösserverwaltung zugeordnete Ammerseeverwaltung (Sitz in Inning-Stegen) von einem „naturverträglichen Rückbau” spricht. „Für uns Fischer ist es eine ganz und gar unglaubliche Sichtweise, dass mehr als 50 Kubikmeter Abriss in einem der ranghöchsten Naturschutzgebiete lagen. Das ist alles andere als naturverträglich und schon gar kein Beitrag zum Naturschutz.”

Ernst fordert Werterhalt des bayerischen Sees
Nach ihrer Auffassung, so die Fischer, erfülle dies den Tatbestand der Umweltverschmutzung wofür jeder Bürger zur Rechenschaft gezogen würde. Starke Niederschläge hätten den See Anfang Mai bis an den Abriss heransteigen lassen. „Unsere Bedenken, dass der Schutt beim nächsten größeren Hochwasser unweigerlich in den Ammersee treiben wird, wurde dadurch leider bestätigt.” Dieser Missstand könne nicht mit der Insellage begründet werden, „wenn man heute bis in 3.000 Metern Höhe mit Hubschraubern Berghütten abbauen und wieder aufbauen kann, dann muss es auch möglich sein, den Abriss auf der Schwedeninsel ordnungsgemäß zu entsorgen. Ernst appelliert an die Vertreter der Seenverwaltung: „Ihrem Amt obliegt die Verwaltung und damit auch der Werterhalt der bayerischen Seen für den Freistaat und das bayerische Volk.”
Wenige Tage nach der Intervention der Fischereigenossenschaft Ammersee soll es bereits eine Begehung der Schwedeninsel gegeben haben. Das Ergebnis teilt Claudia Albrecht (Referentin für Öffentlichkeitsarbeit bei der Bayerischen Schlösserverwaltung in Schloss Nymphenburg am gestrigen Donnerstag auf Anfrage mit: „Die Außenstelle Ammersee wird im Zusammenwirken mit der Unteren Naturschutzbehörde dafür Sorge tragen, dass die nachträglich zu Tage getretenen Bestandteile wie Glaswolle, Teerpappe und Heraklith-Teile von Hand in ökologisch vertretbarer Weise beseitigt werden. Eine solche Maßnahme ist bereits in die Wege geleitet worden und wird sinnvollerweise im Herbst 2008 durchgeführt.”

Wertvoller Seerosengürtel
Claudia Albrecht fasst zusammen, dass in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ein sofortiger Abtransport dieser Holzteile erwogen aber im Ergebnis verworfen worden sei. Der Abtransport der schweren Holzteile über Land sei nur unter Einsatz von Maschinen durch ein ökologisch äußerst hochwertiges Gebiet möglich. Die Fachleute bewerteten die ökologischen Beeinträchtigungen und Schäden „als nicht vertretbar”. Ein Abtransport über Wasser gestalte sich ebenso als schwierig, weil der notwendige Einsatz eines Lastenkahns problematisch wäre: Der Grund: Der Schwedeninsel ist in diesem Bereich ein wertvoller Seerosengürtel vorgelagert. Darüber hinaus sei die Wassertiefe für den Einsatz eines schweren Lastenbootes zu gering. Die Wassertiefe betrage zur Zeit unmittelbar vor der Schwedeninsel zirka 30 Zentimeter.

Pflanzen sprießen aus Abbruchholz
Der Ortstermin von den Fachreferenten der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung am vergangenen Dienstag, 24. Juni hätte ergeben, dass der angesprochene Holzhaufen bereits in seinem unmittelbaren Umfeld sehr dicht von zum Teil sehr wertvollen Pflanzen bewachsen ist. Darüber hinaus würden bereits Pflanzen direkt auf dem Holzhaufen sprießen. Wörtlich: „Eine radikale Beseitigung der schweren Holzteile zum jetzigen Zeitpunkt ist daher ökologisch nicht vertretbar.”
Die Möglichkeit eines Einschwemmens der genannten Stoffe wie Glaswolle, Teerpappe und Heraklith-Teile in den Ammersee sei zum Zeitpunkt des Ortstermines nicht erkennbar gewesen. Zwischen dem derzeitigen Wasserspiegel und den besagten Baustoffen liege ein Höhenunterschied von ungefähr ein- bis eineinhalb Metern, zudem sei das Ufer durch eine Ufermauer gesichert. bb.




http://www.ammerseekurier.de/23.htm...]=1807&tx_ttnews[backPid]=11&cHash=731ea7a22c
 
Gewinnt Federvieh die Herrschaft am See? - Umweltministerium hat Ammerseejagd nicht mehr verpachtet – Im Gespräch mit Fischer und Jäger Anton Ernst
10.07.07 09:36
Alter: 4 yrs

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VON: AMMERSEEKURIER



Ammersee.– „Wir wollen ganz einfach unseren Job gut machen. Wir verfolgen auch kein Jagdvergnügen mit Jagdgästen, wir machen einen Service.” Für Fischermeister Anton Ernst aus Schondorf, der federführend ist für die weiteren fünf Ammersee-Fischer, die bisher jagdberechtigt waren auf dem See ist der Status quo untragbar: Wie berichtet waren die Fischer bisher die Pächter der Ammerseejagd (gesamte Seefläche, Schilfzonen, Verlandungsbereiche). Am 1. April hat die Schlösser- und Seenverwaltung in München auf Geheiß des Umweltministeriums den Pachtvertrag nicht erneuert. „Wenn nichts mehr geschossen wird, weil wir keinen Vertrag mehr haben, dann explodieren die Vogelbestände.” Über die Bejagung auf dem See ein Gespräch mit Anton Ernst.

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Ammersee.– „Wir wollen ganz einfach unseren Job gut machen. Wir verfolgen auch kein Jagdvergnügen mit Jagdgästen, wir machen einen Service.” Für Fischermeister Anton Ernst aus Schondorf, der federführend ist für die weiteren fünf Ammersee-Fischer, die bisher jagdberechtigt waren auf dem See ist der Status quo untragbar: Wie berichtet waren die Fischer bisher die Pächter der Ammerseejagd (gesamte Seefläche, Schilfzonen, Verlandungsbereiche). Am 1. April hat die Schlösser- und Seenverwaltung in München auf Geheiß des Umweltministeriums den Pachtvertrag nicht erneuert. „Wenn nichts mehr geschossen wird, weil wir keinen Vertrag mehr haben, dann explodieren die Vogelbestände.” Über die Bejagung auf dem See ein Gespräch mit Anton Ernst.
Die massive Zunahme der Vögel am Seeufer ist ein Problem, berichtet Ernst. Sie fallen zu Hunderten auf den Feldern ein und vernichten die Saat, sie nagen die Schilfzonen ab, was die ökologische Gemeinschaft am See durcheinander bringt, und sie verkoten die Strandbäder. Die Ammerseefischer können das Verhalten des Münchner Ministeriums nicht verstehen. Unter anderem sind sie empört, dass hinter ihrem Rücken der See in sogenannte Ruhezonen eingeteilt wurde. Das heißt im Klartext, rund zwei Drittel der bisherigen Fläche darf nicht mehr bejagt werden. In den übrigen Bereichen haben die Jäger mit Schwierigkeiten zu kämpfen: Entweder sind die Seezugänge durch Privatbesitz blockiert oder die dezimierten Jadgabschnitte befinden sich an Stellen, wo sich viele Menschen aufhalten.
„Wir wissen genau, was zu tun ist”, bekräftgt Anton Ernst, dass die Fischer die Jagd nach den gesetzlichen Bestimmungen ausüben, allerdings sich in der Bejagung des Sees auskennen müssen. „Das ist nicht einfach, man muss vieles wissen.” Außerem benötige man viel Fingerspitzengefühl, weil die Jagd unauffällig vonstatten gehen soll. So fallen Schönwettertage schon mal aus, weil zu viele Menschen am See unterwegs sind. Die Bejagung müsse verstärkt dort stattfinde, wo zum Beispiel Binsen in Gefahr sind oder Vogelarten massiv zunehmen . Die Jagdzeiten regelt das Gesetz, demnach dürfe man sowieso nur im Durchschnitt von September bis 15. Januar schießen. Die übrigen Zeitenräume sind Schonzeiten.
Auf dem Ammersee werden in erster Linie Graugänse bejagt, Kanadagänse und Stockenten, Möven, Blesshühner, Reiher, Tafelenten und Höckerschwäne. Bei zugefrorenem See auch Füchse. Ernst erläutert, dass man nur unter bestimmten Voraussetzungen schießt. Bei Schwänen zum Beispiel nur Albinos, und bei Enten die schwachen Exemplare und Bastarde, die mit Hausenten vermischt sind. „Das setzt Wissen voraus und Können.” Obwohl beim Umweltminis-terium gerde Funkstille herrscht, hoffen die Fischer am See trotzdem, dass der Pachtvertrag bald kommt.
Angsichts des historischen Hintergrundes verstehen die Fischer das Umweltministerium schon zweimal nicht: Bis zum Jahr 1848 hatten die Fischer das Recht auf freien Vogelfang. Das war mit dem Fischereirecht verbunden. Dann wurde mit den Fischern ein Vertrag geschlossen, und das Jagdrecht mit dem königlichen Vorkaufsrecht verbunden. Als die Fischer entlastet worden sind vom Vorkaufsrecht, mussten sie Pacht bezahlen. Im Dritten Reich wurde dann das deutsche Jagdgesetz erlassen, das die Bejagung bis heute regelt.
Damals wurde die Jagd alle neun Jahre neu verpachtet. Der Großvater von Anton Ernst war schon Jagdpächter. Neue Managementpläne für den Ammersee verkürzten die Pachtzeit. Eine zeitlang wurde jährlich neu verpachtet, zum Schluss lief der Pachtvertrag noch drei Jahre. Mit dem 1. April 2007 ist die Jagdpacht ausgelaufen. Wie es weitergeht, weiß momentan aus den Reihen der Fischer niemand. bb.?



http://www.ammerseekurier.de/23.htm...]=1097&tx_ttnews[backPid]=11&cHash=bd7a01971c
 
Sperrbezirke – damit Fische besser leben – Fischereigenossenschaft möchte ökologischen und fischereilichen Zustand bewahren – Verordnung gewünscht
8.04.05 09:47
Alter: 6 yrs

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VON: AMMERSEEKURIER



DIESSEN.– Auf die Ammerseefische soll mehr Rücksicht genommen werden. Die Fischereigenossenschaft Ammersee möchte deshalb acht Schonbezirke im See ausweisen, die dem Schutz der heimischen Fischfauna und dem Erhalt der Fischerei als traditionellem Bestandteil des Naturhaushaltes dienen. Wie Ernst Schilcher, Sachgebeitsleiter Jagd und Fischereiwesen im Landratsamt Landsberg betont, würden bisherige Freizeitnutzungen durch die geplante Verordnung nicht eingeschränkt.

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DIESSEN.– Auf die Ammerseefische soll mehr Rücksicht genommen werden. Die Fischereigenossenschaft Ammersee möchte deshalb acht Schonbezirke im See ausweisen, die dem Schutz der heimischen Fischfauna und dem Erhalt der Fischerei als traditionellem Bestandteil des Naturhaushaltes dienen. Wie Ernst Schilcher, Sachgebeitsleiter Jagd und Fischereiwesen im Landratsamt Landsberg betont, würden bisherige Freizeitnutzungen durch die geplante Verordnung nicht eingeschränkt.
Zum Erhalt der Fischerei könnten Landratsämter eine Rechtsverordnung erlassen, die in geschlossenen Gewässern ausgewählte Abschnitte zu Schonbezirken erklärt, zitiert Schilcher das Bayerische Fischereigesetz, das die natürlichen Lebensräume der Fische erhalten will. Bisher seien die Landratsämter in Starnberg und Wolfratshausen der Verordnung gefolgt und hätten sowohl im Kochelsee als auch im Starnberger See Teilbereiche zu Schonbezirken für heimische Fische erklärt. Man hätte durchweg positive Erfahrungen gesammelt, bestätigt Schilcher gegenüber dem Ammersee Kurier und betont, wie wichtig es ist, Wassersportler und Naturfreunde für die Problematik zu sensibilisieren.
Der Ammersee, fährt er fort, sei durch Landschaft- und Naturschutz bereits strikten Regelungen unterworfen. Allerdings hätte sich eine Situation entwickelt, die den Schutz heimischer Fische notwendig macht. Schon zur Zeit als Erwin Filser noch Landrat war, hätte die Fischereigenossenschaft über Schutzzonen nachgedacht. Im Juli 2004 sei wohl wegen der Erdgasleitung, die durch den See verlegt wurde, die Sorge um die natürlichen Refugien bei den Fischern erneut gestiegen, so dass die Frage, wo Schutzzonen notwendig wären, wieder akut wurde.
Wie an allen anderen großen bayerischen Seen habe sich auch am Ammersee die Situation der Fischerei, vor allem jene der Uferfischerei in den letzten Jahrzehnten immer mehr verschlechtert, bestätigt Hans Ernst von der Fischereigenossenschaft. Der zunehmende Gemeingebrauch, Seeeinbauten, eine Veränderung der Wasserzusammensetzung, sowie der Rückgang des Schilfes haben Laichgebiete und Lebensräume der heimischen Fischfauna eingeschränkt sowie Rückzugs- und Fanggebiete der Ammerseefischerei schrittweise reduziert.
Dies gelte besonders für den Uferbereich. Weite Uferabschnitte des Sees könnten heute nicht mehr, oder nur beschränkt befischt werden. Vertreter von Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt, der Fischereibeauftragte des Bezirks Oberbayern, Peter Wissmath, Mitglieder der Fischereigenossenschaft, der Wasserschutzpolizei sowie Johann Hensel von der Ammersee Verwaltung hätten deshalb den See abgefahren und Bereiche festgelegt, die wegen starkem Freizeitdruck eine Beruhigung verdienten.
In diesen Fällen sehe das Bayerische Fischereigesetz (Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ) vor, Gewässerstrecken, die fischereilich von besonderer Bedeutung sind, als Fischschonbezirke auszuweisen. Mit Verweis auf eine Resolution des Bezirks Oberbayern und in Anlehnung an die im Starnberger See und im Kochelsee bereits ausgewiesenen Fischschonbezirke, hat die Fischereigenossenschaft Ammersee jetzt beantragt, auch im Ammersee jene Uferabschnitte als Schonbezirke auszuweisen, in denen noch die Möglichkeit zur Uferfischerei besteht, um deren ökologischen und fischereilichen Zustand so gut wie möglich zu bewahren.
Wie an den anderen Seen ist auch am Ammersee der Zweck einer Ausweisung von Fischschonbezirken in der Erhaltung bedeutender Lebensräume heimischer Fischarten zu sehen, in denen gleichzeitig ein regulärer, ungestörter und mit der Verpflichtung zur Hege einhergehender Fischfang möglich ist, erklären die Fischer.
Die angeführten Bereiche (Siehe im Kasten rechts) seien daher als Fischerei-Refugien zu betrachten, in denen Handlungen verboten werden, die Fortpflanzung und Bestand der Fische sowie die Ausübung der Fischerei gefährden. In Absprache mit dem Landratsamt wurden die Grenzen der Schonbezirke so gefasst, dass sich keine öffentlichen Badeanlagen in den Schutzzonen befinden. Baden und Bootfahren würden durch die Fischschonbezirke nicht eingeschränkt. Ebenso sei die rechtmäßige Benutzung der Boots- und Steganlagen, sowie der Bojenplätze erlaubt. Aber: „Die Fischerei möge als ökologisch, sozial, kulturell und ethisch wertvoller Bestandteil unserer Heimat erhalten bleiben”, hoffen die Fischer auf Zukunftssicherung ihrer Zunft. bb.


Was bei uns künftig tabu ist:

Acht Schutzzonen

AMMERSEE.– Die Lebensräume für Fische im Ammersee sollen besser als bisher geschützt werden. Deshalb werden Teilflächen als Fischschonbezirke ausgewiesen. Der Entwurf der Verordnung liegt ab kommenden Montag, 11. April für vier Wochen zur Einsicht für Interessierte auf im Landratsamt Landsberg sowie in den Rathäusern Dießen, Utting und Schondorf. Dieses Anhörungsverfahren, bei dem Wünsche, Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können, läuft bis Dienstag, 10. Mai.
Im Ammersee werden acht Gebiete zu Fischschonbezirken erklärt:
St. Alban – Von der Steganlage auf Höhe der Flurnummer 1485 der Gemeinde Dießen bis zur Polizeihütte St. Alban.
Seeholz –Von der Mündung des Steinigen Grabens in Riederau bis zur Bootshütte auf Höhe der Flurnummer 186/3 der Gemeinde Utting.
Holzhausen – Von der Steganlage auf Höhe der Flurnummer 259/4 der Gemeinde Utting bis zur Steganlage auf Höhe der Flurnummer 261/2 der Gemeinde Utting.
Weingarten – Von der Steganlage auf Höhe der Flurnummer 507/5 der Gemeinde Schondorf bis zur Bootshütte auf Höhe der Flurnummer 1357/6 der Gemeinde Eching.
Amperauslauf – Vom Ostrand des Echinger Badeplatzes bis zur Mitte des Amperausflusses, die seeseitige Begrenzung ergibt sich aus einer Karte im Maßstab 1 : 5.000.
Rieder Holz – Von der Mündung des Steingraben bis zur Sturmwarnleuchte Lochschwab.
Hohenberg/Rossleite – Von der Alten Mühle, Flurnummer 1607, Gemeinde Herrsching bis zur Steganlage Schloss Wartaweil.
Ammersee Südufer – Von der Mündung des Schilchergrabens zirka 80 Meter in nordöstlicher Richtung, dort abknickend über die nördlichste Anlandungsfläche der Altammermündung, dann nach Südosten bis zu einem 25 Meter westlich von der Nordwestecke des Grundstückes Flurnummer 962 der Gemeinde Pähl gelegenen Punkt am Ammerseeufer. Der Flusslauf der Alten Ammer von der Landkreisgrenze bis zur Altammermündung.
In allen Fällen verläuft die Schutzzone auf eine Tiefe bis zu 100 Metern im See parallel zur Uferlinie. bb.



http://www.ammerseekurier.de/23.htm...s]=116&tx_ttnews[backPid]=11&cHash=e9a0a6e446


 
servus,
das königsfischen am ammersee ist vorbei, es waren dieses jahr nur zwei gäste da, ich und ein bua, insgesamt 17 leute,
fischerkönig wurde ein älterer herr mit einer 3 kg brachsen ich wurde wiedermal zweiter mit einem
Hecht von 3 pfd^^ obwohl ich diesesmal mehr punkte geschafft habe als der fischerkönig, gibts gott sei dank für gäste nicht den titel^^ platz drei wurde der fischerkönig vom letzten jahr mit einem hecht von einem kilo, vierter wurde ein guada spezl mit einer brachsen, die restlichen plätze verteilten sich auf weissfische brachsen etc.. es gab wie immer sachpreise, ich glaube 10stk, ich habe mir wie letztes jahr eine rute ausgesucht, eine shimano venegeance 25g-75g 3m

beim aca läuft des so ab: samstag ist immer ziel werfen wo es punkte gibt, zb.140 diese punktzahl wird mit 10 multipliziert und dann mit dem g Gewicht des fisches zusammengerechnet (sonntag ist das eigentliche fischen), Zander,seeforelle, Hecht,zählen doppelt und das königsfischen ist für gäste immer offen

mfg
 
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merci für den artikel, der kormoran gehört schon weg, wird die seepacht nicht verlängert? oder das jagdrecht? was wäre wenn der see nicht mehr an die fischereigenossenschaft verpachtet wird?

1000 m netze? dachte immer ein so ein ding hätte 600m
 
Zuletzt bearbeitet:
berufsfischer haben das jagdrecht verloren
siehe artikel
http://www.merkur-online.de/leserbriefe/brueske-zurueckweisung-31883.html

Jagd-Verbot für Fischer

„Zum Bericht ,Jagd-Verbot für Fischer‘ erscheint uns erforderlich, Folgendes klarzustellen: Mit der Wahl von Worten wie ,Ökofaschisten‘ diskreditiert Fischer Anton Ernst als Sprecher der bisherigen Wasservogeljäger am Ammersee in erster Linie sich selbst. Fakt ist, dass die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen als Verpächterin der Seejagd zusammen mit der Regierung von Oberbayern als höherer Naturschutzbehörde intensive Gespräche mit den Berufsfischern am Ammersee als den bisherigen Wasserjagdrechtsinhabern geführt hat, um die Belange der Jagd mit denen des Vogelschutzes auf einen Nenner zu bringen. Ziel war ein Konsens, wie er auch mit den Fischern am Chiemsee erreicht wurde, um die Berufsfischer mit ,ins Boot‘ zu holen und eine einvernehmliche Regelung über Jagdruhezonen in besonders wichtigen Vogelschutzzonen zu vereinbaren. Mit dem Auslaufen der alten Jagdpachtverträge der Staatlichen Seenverwaltung zum 31. März 2007 erhielten deshalb die bisherigen Pächter am Ammersee (und auch am Starnberger See) neue Vertragsangebote. Dabei sollte zunächst zu den alten Bedingungen die Jagd mit den Pächtern am Ammersee um drei weitere Jahre fortgeführt werden. Bedingung der Verlängerung war lediglich, dass in dieser Zeit sich die Jagdpächter und die staatlichen Behörden an einen Tisch setzen sollten, um nach einem gemeinsamen Weg zu suchen und auch für diese Seen gemeinsam die zukünftige Jagdausübung zu erarbeiten. Während wir aber mit den Jagdpächtern des Starnberger Sees zwischenzeitlich mehrere konstruktive Gespräche geführt haben und gemeinsame Ortstermine durchgeführt haben, wiesen die Ammerseepächter diesen Vertragsentwurf brüsk zurück. Dennoch versuchten die Regierung und die Seenverwaltung, die Berufsfischer am 17. April 2008 – zunächst auch ohne Vertrag – doch zu weiteren Verhandlungen zu bewegen. Nachdem jedoch das im April vereinbarte weitere Gespräch im Oktober von den Fischern kurz vor dem Termin abgesagt wurde, hat die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung als Jagdverpächterin die Pachtverträge anderweitig vergeben."
Heinrich Schuster
Pressesprecher Regierung von Oberbayern
Dr. Jan Björn Potthast
Pressesprecher Bayerische Schlösserverwaltung
 
So:Wegen Zeitmangel abzugeben; wer hat interesse:
ca. 4,5m x 1,5m großer, doppelwandiges Ruderboot, inkl. Bootsliegeplatz für 2011, inkl. Slipwaagen in Aidenried/ Ammersee, inkl. Ruder abzugeben.
Der Preis inkl. Platzgebühren 950€. Der Platz allein kostet knapp 180€.
Einfach per PN bei mir melden.
Gruß

Chris
 
Zuletzt bearbeitet:
@steffen er ist schon richtig, weil das boot ja einen bootsliegeplatz hat, und vielleicht einige ammerseeangler interesse an einem bootsliegeplatz und boot haben
 
Die Lage der Fischerei am Ammersee ist desaströs

quelle:http://www.merkur-online.de/lokales...loss-kein-lebendiges-glentleiten-1308252.html


Mit Kirchenzug und einem Fischeramt begann der Fischerjahrtag. Anschließend wurden die Fischer im Gasthof „Unterbräu“ von Dr. Bernard Ernst, Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Ammersee, und Eleonore Dammbach-Trapp begrüßt. Die Bezirksrätin sicherte den Fischern Unterstützung zu, wenn es um den Kormoran und den Dialog mit der Regierung gehe.
„Die Lage der Fischerei am Ammersee ist desaströs“, so der Biologe Ernst. Denn rund 40 Tonnen Fisch würden pro Jahr zwischen April bis September von der Kormorankolonie („mittlerweile 600 Vögel“) vertilgt. Er selbst habe die Fischerei ab Mai eingestellt, da auf 1000 Meter Netz mit einer maximalen Ausbeute von drei Renken zu rechnen sei. Auch die Bestände von Barsch, Aal und Zander seien rückläufig. Zwei große Waller, wie sie kürzlich Fischer Simon Rauch ins Netz gingen, seien „wahre Glücksfälle“.
Wenn die Weichen im Interessenskonflikt zwischen Vogelschutz und Fischerei nicht neu gestellt würden, werde es die Zunft bald nur noch als „lebendiges Glentleiten“ geben. „Subventionierte Museumsbetriebe“ könnten nicht im öffentlichen Interesse sein. Das Leben im Wasser, die Fischerei und die Freizeitinteressen der Menschen gehören für Ernst ebenso zum Ökosystem wie die Vogelwelt. una
 
wenn ich draussen bin sichte ich immer einzelne kormorane, tauchtiefen sind von 5-12 m, und sehr erfolgreich sind die burschen, ich sehe immer wie sie schlucken^^ ab und zu sinds barsche weissfische, oft sinds längliche fische (renken) dieses jahr sind sie wesentlich weniger scheu, fluchtdistanz ca 10-15m, im frühjahr sind beim kreuz immer trupps von 4-10 stk unterwegs
 
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