Allgemein -  Fischereiaufseher

Grundsätzlich darf er sich nur deine Papiere zeigen lassen, du musst ihm diese also nicht mal aushändigen wenn man es richtig nimmt. Macht aber einen dubiosen Eindruck und wenn man alle Scheine hat ist ja auch ne Kontrolle kein Problem. Laut Gesetz ist er aber dazu berechtigt, bei regelverstößen Gerät und Scheine in Gewahrsam zu nehmen und dich des Platzes zu verweisen, wenn ich mich nicht irre.
 
ich habs in der fischerprüfung so gelernt:
jeder der einen fischereischein besitzt muss man seinen fischereischein ZEIGEN nicht aushändigen
im ernstfall darf er geräte beschlagnahmen und die polizei rufen
und darf denjenigen so lange festhalten bis die polizei kommt
 
Also im Berliner Landesfischereigesetz heißt es:
Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, den Fischfang mit der Handangel oder einem Senknetz ausübt, muß einen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters bei sich führen und diesen auf Verlangen den in § 40 Abs. 3 genannten Personen zur Einsichtnahme aushändigen.
 
Hallo,

Ich beziehe mich hier auf NRW und nur auf amtlich bestellte Aufseher.

Als Fischereiaufseher zeige ich meinen Ausweis vor. Der Überprüfte muss die Fischereidokumente aushändigen, also übergeben.

Eine Kontrolle läuft so ab, dass ich in den Erlaubnisschein schaue um zu erfahren was der Angler darf und was nicht. Vor allem die Art und Anzahl der Fanggeräte und abweichende Mindestmaße. Dann vergleiche ich das mit dem was ich vor Ort sehe.
Die Kontrolle erstreckt sich keinesfalls nur auf die Papiere. Der Angler ist verpflichtet bei einer Kontrolle mitzuwirken. Auf Anweisung des Aufsehers muss er z.B. die Angeln einholen um zu sehen, ob kein verbotener Köder benutzt wird, z.B. lebender Köderfisch. Auch der Fang und alle Fischbehälter müssen auf Verlangen vorgezeigt werden. Watfischer müssen auswaten und Anglerboote ans Ufer kommen.

Stelle ich fest, das der Angler Sachen macht, die nicht durch den Erlaubnisschein gestattet sind, beende ich dass und schreibe ggf. einen Bericht an die Behörde die mich ernannt hat.

Keinen Fischereischein haben, ihn nicht dabeihaben, sich der Kontrolle widersetzen oder die Papiere nicht übergeben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Anders beim Fischen ohne Erlaubnisschein. Das ist eine Straftat (Fischwilderei)und vergleichbar mit Diebstahl.

Viele denken nur das Angeln ohne Erlaubniskarte sei Wilderei.
Eine Fischwilderei beginnt aber schon viel früher.
Wenn auf dem Erlaubnisschein 2 Ruten erlaubt sind, ich aber eine Senke einsetze, so ist das Fischwilderei, denn dafür habe ich keine Erlaubnis des Besitzers oder Pächters. Ähnliche Beispiele sind:
Angeln in der Nacht, obwohl das Verboten ist, Angeln in gesperrten Abschnitten usw.

Aus meiner Erfahrung heraus muss ich sagen, das mit Abstand häufigste Problem ist die Mitnahme gesperrter Arten. Die Fähigkeiten der meisten Angler einen Fisch richtig zu bestimmen tendiert gegen null. Solange man den Fisch nicht mit nimmt, ist das auch kein Problem.

Man muss nicht jeden und alles kontrollieren. Wichtig ist, das es sich herumspricht, dass Kontrollen stattfinden.

Sonst hat man schnell Zustände wie am Rhein. Das ist dann nur noch sehr schwierig in den Griff zu bekommen.

Winde
 
@Winde

ich muss dir mit deiner aussage zu 100% recht geben das trifft im großen und ganzen nicht nur auf die staatliche fischereiaufsicht zu sondern auch auf die leute die das ehrenamtlich machen. ganz klar gibt es unterschiede zwischen staatlichen und ehrenamtlichen aufsehern aber das führt hier glaube etwas zu weit =) fackt ist das jeder angler verpflichtet ist den weisungen wie oben genannt folge zu leisten egal ob staatlich oder ehrenamtlich.
 
...
wird zu 90% eingestellt und ansonsten höchstens mal 100-200€ ich spreche da aus erfahrung ...

ganz sinnvoller Beitrag - der gute ist eventuell gerade dabei eine sinnvolle Lehre zu ziehen, und du erzählst ihm übersetzt "passiert ja eh nix" herzlichen glückwunsch - auch keinen Schein oder was?
 
Fischereiauseher finde ich persöhnlich sehr sehr gut,wenn es welche bei uns geben würde!!
Das mit dem vorzeigen seiner Papier auf verlangen eines Aufsehers ist so nicht richtig,denn der Aufseher kann so oft wie er möchte nach deinen Papieren fragen und du mußt sie ihm nicht zeigen, nur in Begleitung von Polizei ist er dazu berechtigt!!!
Haben mal als Beisitzer an einem Lehrgang des Landesfischereiverbands teilgenommen,da erfährt man dann solche Sachen!!!

mfg Stefan
 
Hallo Stiffler,

PLZ 56812 gehört doch zu NRW, oder?

Kleiner Ausflug ins LFischG:

§ 31 (Fn 4)
Fischerprüfung, Fischereischein
(1) Wer die Fischerei ausübt, muß, unbeschadet des Absatzes 2 Inhaber eines Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern (§ 54) zur Prüfung aushändigen.

Ich weiß ja nicht was auf dem Lehrgang besprochen wurde und vom wem, aber entweder hat er Quatsch erzählt oder du hast da was falsch verstanden.
 
Das mit dem vorzeigen seiner Papier auf verlangen eines Aufsehers ist so nicht richtig,denn der Aufseher kann so oft wie er möchte nach deinen Papieren fragen und du mußt sie ihm nicht zeigen, nur in Begleitung von Polizei ist er dazu berechtigt!!!

mfg Stefan

Kannst Du diese Aussagen mal bitte belegen ?
Wo steht das genau?
Stelle doch mal bitte ein Auszug aus dem entsprechenden Papier ein.

Detlef
 
Na Stiffler, dann mal extra für dich rausgekramt:

LFischG Rheinland-Pfalz

§ 62

Ordnungswidrigkeiten

6. entgegen § 33 Abs. 1 und 2 oder § 41 den Fischereischein oder
Erlaubnisschein auf Verlangen eines zur Kontrolle Berechtigten zur
Einsichtnahme nicht aushändigt,

sowie

§ 33

Fischereischeinpflicht
(1) Wer den Fischfang (§ 4) ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden
Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen
nach § 58 Abs. 7, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern zur
Einsichtnahme aushändigen.

§ 58

(7) Die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die
Verbandsgemeindeverwaltungen sowie die Stadtverwaltungen der kreisfreien und
großen kreisangehörigen Städte haben neben den Fischereibehörden die Einhaltung
der Vorschriften über den Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang (§§ 33
bis 35, 41 und 42) und den Schutz der Fischbestände (§§ 43, 45 bis 49, 51 und 52)
zu überwachen. Die Fischereibehörden und die Gemeindeverwaltungen der
verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie die
Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte können sich
zur Ausübung der Aufsicht über die Fischerei in und an den Gewässern der
staatlichen und nebenamtlich bestellten Fischereiaufseher und der von
Fischereiberechtigten und Fischereipächtern bestellten amtlich verpflichteten
Fischereiaufseher bedienen.

Jetzt klarer?
 
Tja das kann man so und so sehen.
Wenn du bei uns in holland ohne karte angetroffen wirst, kostet dich das GANZ bestimmt 5000€.
Grade weil du ein Tourist bist nehmen sie dich erst recht richtig dick aus.
Ich mein das ist nicht schlimm immerhin versucht so auch u.a. die Polizei für Ordnung zu sorgen denn es werden oft Fische abgeschlagen (MASSEN) da kann ich nur den Kopf schütteln...
 
Hallo Welsgeier

Zitat:
Zitat von fish101030 Beitrag anzeigen
hi an alle schwarzangler!!! schwarzangeln lohnt sich nicht,in berlin kann es bis 50000€ kosten und anzeige wegen fischwilderei.mfg fish101030

Zitate:Welsgeier
wird zu 90% eingestellt und ansonsten höchstens mal 100-200€ ich spreche da aus erfahrung
aber ich möchte dich natürlich nicht desillusionieren
das ist das was in der praxis schlimmstmöglich passieren kann. 50.000€ da lachen ja die hühner

Naja, dass dein Geschriebenes einzig darauf zielt, zu provozieren und das Schwarzangeln zu verharmlosen, ist ja erkennbar.:)
Ganz unrecht hast du auch nicht mit der häufigen Einstellung von Anzeigen usw., der teilweise lächerlichen Bestrafung.
Dafür kann häufig nichts der Fischereiaufseher, manchmal liegt es aber auch an diesen,Eben an der unzureichenden Begründung und Argumentation, dem Querverweis auf andere rechtliche Bestimmungen, die auch durch die Schwarzangelei betroffen sind.
Aber Fischereiaufseher lernen auch dazu. Sei dir sicher.
Mal ein Beispiel aus dem brandenburgischen.

Da hielt sich ein Angler auch für ganz schlau.
Der hatte sogar die nötigen Papiere.
Leider reichte ihm der gesetzliche Rahmen nicht bezüglich Entnahmeregelung, Fangmethoden.
Nach dem Motto: Warum nicht mehr rausholen!
Was juckt mich eine vorgeschriebene Entnahmemenge, Art der zulässigen Fangmethode. Mein persönlicher Vorteil hat oberste Priorität!:(
Was interessiert mich eigentlich, ob ich andere Vereine, Angler usw. be******e, denn Besatz, wird ja von allen Mitgliedsbeiträgen finanziert. Da kann ich doch meinen finanziellen Vorteil aus dem erzielten „Überschuss“ meiner Entnahme erzielen.
Ein Gedanke, der nicht unbedingt selten in einer Prozentzahl auch unter Anglern vertreten ist.:augen
Naja das Ende der Geschichte. Es wurde nicht gleich zugeschnappt. Weil, auch die Fischereiaufsicht wird, schlauer.
Gleichzeitig wurde den ehrlichen Anglern vor Augen geführt, welcher Schaden auch ihnen, damit entsteht.
Und upps, gleich fanden sie es nicht mehr lustig. Aussagen folgten.:)
Naja, nachdem der Sack geschnürt war, wurde oben an der Öffnung, das Bändchen rumgeknotet.
Fazit: Fischereischein für ein paar Jahre eingezogen + 3000€ Geldstrafe + Angelverbot auf allen brandenburgischen Gewässern + Ausschluss aus dem Angelverein + Verlust seiner Bootshalle + Veröffentlichung in einem Verbandsjournal.

Ohne Fischereischein wäre der Happen noch etwas größer ausgefallen.
Und nicht vergessen, Fischereiaufsicht und Behörden, vergessen deine verbrieften Vorfälle auch nicht.;)
Es wird teurer. Ganz sicher. In Sicherheit wiegen würde ich mich auch nicht.
Weil der „angeschissene Angler“ neben Dir, von deinem Schmarotzertum genug hat, dich nicht mehr deckt, egal ob Freund oder Nachbar, sondern bei der Fischereiaufsicht/vor Gericht, gegen dich aussagt.
Und auch wenn dieser Fall aus Brandenburg kommt, sei Dir sicher, dass nötige Informationen auch über Ländergrenzen fließen.
 
In einem anderen Tröt jammern...viel zu wenig Kontrollen.
Hier wird wieder gejammert, was alles kontrolliert wird.

Für mich zählt bei einer Kontrolle nur eins, der Typ soll sich wie ein Mensch aufführen und nicht wie .........
Dann zeig ich ihm fast alles, was er/sie/es sehen will.
 
Kontrollen kann es nicht mehr wie genug geben!!!
Wenn man bei uns nachfragt um ein solches Amt aus zu üben,so kommt es mir vor, wird man eher abgewimmelt,als seien solche kontollen bei uns erst gat nicht erwünscht.
Gehe nun schon seit meiner frühen Kindheit bei uns fischen und habe noch nie eine Kontolle erlebt,geschweige denn von irgend jemanden davon erzählt bekommen,schon seltsam oder...
 
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