Tierschutz -  Grundsätze des Tierschutzes in der Freizeitangelei

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Hallo,

ist es aber ein Argument dafür, sich beim Angeln nicht um Tierschutzaspekte kümmern zu müssen? Ist es in einem Anglerforum sinnvoller und effektiver, über Tierschutz beim Angeln zu sprechen oder über Tierschutz bei Haus- und Nutztieren?
 
z.B. Schwarzangler mit Setzkescher und 10 Fischen stellen ein untergeordnetes Problem dar, wenn man als Angler in einigen Gegenden nicht mal mehr Nachtangeln kann weil man mit Überfällen rechnen muss.
Bei dem Bsp. könnte man allerdings 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen, zumindest für uns Angler. Echte Sicherheit für uns Angler und Abschreckung der wahren Verbrecher ;).
 
Moinsen!
Natürlich ist das Wissen um die unhaltbaren Zustände in der Schlachtviehhaltung, um Legebatterien usw. kein Grund, selbst Tiere falsch zu behandeln oder sie sogar zu quälen.
Es ist aber leider so, daß
1. der Angler u. der Jäger sein Tun mehr oder weniger öffentlich betreibt. Man sieht also oft, was er tut.
2. Legebatterien u. der Umgang mit Schlachtvieh fast nie unter den Augen der Öffentlichkeit sind.
Allein deshalb ist schon der Angler u. der Jäger eher für bestimmte Organisationen geeignet, sie als böse Tierquäler hinzustellen. Was noch dazu kommt: Sie sind viel leichter angreifbar, als Schlachthäuser, Legebatteriebesitzer oder sonstige. Jeder will Fleisch essen, jeder will frische Eier kaufen, ja, jeder will auch frischen Fisch auf dem Teller. Sagen wir`s ruhig:
Auf den Kuttern der Berufsfischer geht es für die Fische auch alles andere als schonend zu. Aber die Riesennachfrage nach Fisch, Eiern u. Fleisch erstickt eventuelle Angriffe von Tierschützern fast schon im Keim. Außer en paar lahmen Protesten haben sie doch gar keine Handhabe dagegen, während Angler u. Jäger kaum eine Lobby haben u. daher ideale Angriffsziele für profilierungssüchtige Tierschützer oder, noch schlimmer, Tierrechtler sind.
Gruß
Eberhard
 
Hallo,

welche Möglichkeiten des unmittelbaren aktiven Eingriffs bietet denn der Tierschutz im Kontext der Freizeitangelei außer der Aufklärung, der Sensibilisierung? Ich verbrenne hier keine Strohmänner!
 
Beides ist wichtig, Du willst scheinbar polarisieren. Eigentlich hast Du es doch erfasst, für viele Angler/Menschen gibt es wahrscheinlich wesentliche Punkte die sie im Vorfeld an sich ändern müssten bevor sie auf das Angeln bzw. die vielfältigen Methoden der Jagd verzichten, hierzu gehören u.a. der Verzehr von Fleisch aus Massentierhaltung, die Abschaffung seiner Haustiere und und und. Der Veganer hat’s da leichter.
Eins schaffst Du, Du zwingst zum lesen und regst zum Denken an.
 
Hallo,

natürlich macht man am besten beides. Muss man sich eines aussuchen, ist die Bekämpfung der Ursachen langfristig effektiver.
Die Frage der MAchbarkeit und Praktikabilität stellt sich auch. Wie soll der Fisch vor Schaden durch Fehlverhalten des Anglers bewahrt werden, wenn allein der Angler dieses Fehlverhalten bestimmt? Also muss der Angler auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden, in der Hoffnung, dass Einsicht zum Erfolg führt.
 
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für viele Angler/Menschen gibt es wahrscheinlich wesentliche Punkte die sie im Vorfeld an sich ändern müssten bevor sie auf das Angeln bzw. die vielfältigen Methoden der Jagd verzichten, hierzu gehören u.a. der Verzehr von Fleisch aus Massentierhaltung, die Abschaffung seiner Haustiere und und und. Der Veganer hat’s da leichter.

Nabend,

Andreas,jetzt häng ich in der Luft.Mal angenommen die Massentierhaltung
setzt mir psychisch so zu,daß ich für mich entscheide Fleisch nur noch beim Bauern vor Ort von extrem glücklichen Tieren zu kaufen.
Warum sollte ich jetzt das Angeln dran geben???

Ich könnte ja auch zum Veganer werden und mir die Zeit mit ner Menge an Haustieren vertreiben...oder???

Gruss Thomas
 
Hallo Rheophil

Was hindert dich daran, klare Entnahme- und Verwertungsziele zu setzen und danach über Entnahme oder Zurücksetzen zu entscheiden?

Woher die Annahme, das ich, dieses Entscheiden könnte.

Das hängt ganz stark davon ab, um welchen Geässertyp es sich handelt und wie die Gesamtsituation des Einzelfalls aussieht.
Diese dürfen ja auch gerne an unterschiedlichen Gewässern, in Anbetracht des Fischbestandes, anders ausfalle
n.
Ich bezeichne es als konsequent, weil es der Notwendigkeit unterschiedlicher Handlungsweisen bei unterschiedlicher Sachlage und Situation Rechnung trägt.

Ach so!

Wie vertragen sich dann deine ersten Aussagen, mit folgender?

Es dürfen auch bei unzureichender Informationslage allgemeingültige Entnahme- und Verwertungsrichtlinien aufgestellt werden, die bei zunehmender Erfahrung und verbessertem Kenntnisstand über das Gewässer angepasst werden dürfen.

Erst Einzelfall, wenn es passt, dann Allgemeingültige!

Du hast aber von den Fischereirechteinhabern, Gewässerbesitzern, genau das Erste gefordert.
Auch als Begründung, angeführt.

Dass es vielleicht sinnvoller sein kann, das Geld für den Besatz in ein vernünftiges Bonitierungsverfahren zu stecken

Gut.
Kläre uns jetzt einfach über Kosten auf, die auf jeden Pächter, Gewässereigner, Fischereirechteinhaber, Verein, zukommen pro Gewässer, wenn jedes Gewässer ausführlich und wirklich fundiert, nicht Wischi-Waschi, wie häufig, aber außerdem noch regelmäßig überprüft werden soll, damit flexibel und genau, entsprechend deiner ersten Forderung, reagiert werden kann.
Denn das, was dieses Jahr, passend erscheint, kann durch, daraus eintretende Umstände, im nächsten Jahr schon wieder Geschichte sein.
Und dann?

Übrigens habe ich eines gelernt.

Meine moralisch/ethische Sichtweise muss nicht allgemeingütig richtig sein, egal ob ich diese an eine Formulierung des Gesetzgebers ausrichte.
Sieht man an vielen Gesetzen.
Denn auch diese(Gesetze) können völlig überholt sein, obwohl rechtlich noch gültig.
Letztendlich ist es nur meine subjektive Meinung.
 
Rheophil



welche Möglichkeiten des unmittelbaren aktiven Eingriffs bietet denn der Tierschutz im Kontext der Freizeitangelei außer der Aufklärung, der Sensibilisierung?


Na Hoppla!
Hört es bei diesem Gedankengang schon für dich auf!

Gleichzeitig forderst Du aber von Anglern, weit höhere Einlassungen!
Beginne einfach in einem Verein.
Übernehme, wenn der Verein mangel daran hat, eine Jugendgruppe.
Allerdings musst Du dann von deinem Ross steigen, verständlich argumentieren, um verstanden zu werden.


Und eines sage ich Dir.


Kinder sind gnadenlos aufrichtig, direkt und hartnäckig!
Denen brauchst Du nicht, mit irgendeinem moralisch/ethischen Grundsatz kommen.
Es sei, Du kannst diesen praktisch vorleben.
Ich vermute aber eher, da hängt der Brocken bei Dir in der Hose. Sorry, für diese Formulierung.
Beschreibe einfach deine Aktionen, außer den Bekannten, die zielführend sind. An der Basis zum Beispiel!
Oder wird die Luft da dünn.:)
 
Hallo,

natürlich macht man am besten beides. Muss man sich eines aussuchen, ist die Bekämpfung der Ursachen langfristig effektiver.
Die Frage der MAchbarkeit und Praktikabilität stellt sich auch. Wie soll der Fisch vor Schaden durch Fehlverhalten des Anglers bewahrt werden, wenn allein der Angler dieses Fehlverhalten bestimmt? Also muss der Angler auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden, in der Hoffnung, dass Einsicht zum Erfolg führt.

Ja nun. Da recherchiert man mal ein wenig und denkt, man findet Deine stringente (vornehm ausgedrückt) Denkweise in all Deinen Beiträgen. Doch welche überraschung, man liest dann plötzlich folgendes von Dir

Zitat:

2. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 486/2004), Anlage 5

„Eine dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Zur Zuchtvorbereitung, Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße zulässig.“
Dadurch wird mit den Killiaquarianern oder den Freunden von Fischzwergen ein ganzer Teilbereich der Aquaristik kriminalisiert, es wird sogar für bestimmte Fischarten eine nichtartgemäße Unterbringung erforderlich, damit man sich gesetzteskonform verhält.Die Pauschalierung der artgerechten Haltung ist ein Widerspruch in sich, da jede Art individuelle Eigenschaften und Ansprüche hat, die es zu berücksichtigen gilt.
Meist aber beziehen sich inhaltlich ähnliche Aussagen in Diskussionen auf das „Gutachten über Mindestanforderungen von Aquarienfischen“ vom Ministerium für Verbraucher, Landwirtschaft und Forsten, welches in Österreich als Grundlage für das neue Tierschutzgesetz und die mit diesem verbunden Haltungsrichtlinien herangezogen wurde.Es handelt sich hierbei lediglich um ein Gutachten und stellt in Deutschland kein Gesetz dar.

Und das findet man hier

http://www.mittelameriquarium.de/gedanken/kleinaquarien.html

Da wird man plötzlich durch dieses blöde Tierschutzgesetz kriminalisiert. Man wird zum Tierquäler, wenn man sich gesetzeskonform verhält.
Sowas aber auch, und dann auch noch aus Deiner Feder.:eek:

Es ist die Krux der Gesetze, dass man sie nur begrenzt zu Gunsten seiner höchstpersönlichen Interessen verbiegen kann.

Ich meine, Fische in einem Minibecken zu halten ist ja in höchstem Maße Tierschutzgerecht. Hundertmal besser, als sie in einem Setzkescher zu hältern.
Und dann macht die blöde Gesellschaft einfach ein Tierschutzgesetz, erlässt Verordnungen dazu, und schon ist man persönlich betroffen. So ein Mist.

Da ist es doch viel gemütlicher, anpassungen an ein Gesetz zu fordern, wenn man selbst gar nicht betroffen ist. Als Aquarianer kann man prima schärfere Gesetze für Angler fordern.

Ich bin jetzt einigermaßen verwirrt. Ist denn nun das Tierschutzgesetz richtig und gut, oder kriminalisiert es, oder sind Gutachten nur dann wertvoll, wenn sie in den eigenen Argumentationskram passen ?
Gilt ein Tierschutzgesetz immer, oder nur manchmal, oder überhaupt.

Und, wenn es Gesetze und Gutachten gibt, die Fischhaltung in Minibecken verurteilt, und diese Gesetze oder Gutachten falsch sind, wie sind dann Urteile, Gesetze und Gutachten zur Setzkescherhälterung zu deuten ?
Kriminalisieren die nicht auch ?

O weia. Rheophil, es gibt im www jede Menge über Dich zu recherchieren. Führe mich nicht in Versuchung.

Und meine Einladung, aktiv im Tierschutz tätig zu werden, gilt immer noch.
 
Hallo,



Man muss dabei aber auch berücksichtigen, dass es zum einen nicht per se tierschutzwidrig ist, Fische im Setzkescher zu hältern, sondern nur dann, wenn die Hälterungsumstände unphysiologisch sind, und dass desweiteren doch, je nach Sachlage (Temperatur, Ansitzdauer), die Abwägung aus lebensmittelhygienischer Sicht in Richtung Setzkescherhälterung kippen kann.

Bei all Deinen wohlgesetzten Worten zum Thema Tierschutz und den zum Teil bewussten akademischen Fragestellungen vermisse ich den Realitätsbezug.

Ich behaupte, dass Hälterung - speziell im Setzkescher - tierschutzwidrig ist, denn durch die Hälterung wird der Fisch / werden die Fische einer (vermeidbaren) Stresssituation = Leid ausgesetzt. Punkt. Deshalb bei uns auch das Verbot, Musterländle halt. :)
 
Hallo,

Da wird man plötzlich durch dieses blöde Tierschutzgesetz kriminalisiert.

Ich habe ja nie behauptet, dass etwas automatisch richtig ist, weil es vom Tierschutzgesetz gefordert wird. Etwas ist richtig oder falsch, weil es entweder von Belegen unterstüzt oder wiederlegt wird oder aber, weil es logisch konsistent ist oder logische Fehler aufweist.[/COLOR] Also, wieder vollkommen falsch dargestellt.

Es ist der Widerspruch zwischen der Forderung, dass artpsezifische Bedürfnisse erfüllt werden müssen und gleichzeitig die Form, wie diese Bedürfnisse zu erfüllen sind. unzulässig pauschaliert und verallgemeinert werden. Artspezifisch und pauschal sind eben nicht vereinbar.

Du versuchst nun Widersprüche zu zeigen, wo keine Sind. Eben weil ich genau nicht pauschal urteile sondern den Eizenfall differenziert untersuche, gibt es keinen Widerspruc. Eine Aussage kann richtig sein, eine andere Falsch. Auch wenn beide im Tierschutzgesetz oder angelagerten Verordnungen (im österreichischen übrigens) stehen. Das wäre genau so, als wenn du behauptet würdest, dass Sharia-Gesetzgebungen ja auch Gesetz ist und damit ethisch richtig sein müssen.
Das habe ich aber so nie gesagt. Ich habe gesagt, der ethsiche Grundsatz des Gesetzes (des Tierschutzgesetzes) ist gut und richtig und es ist daher gut und richtig, dass dieser Grundsatz im Tierschutzgesetz gesetzlich verwertbar manifestiert ist. Damit belegen zu wollen, dass ich damit alles, was in jeglichem Gesetz oder auch nur alles,was im Tierschutzgesetzm oder in jedem beliebigen Tierschutzgesetz oder angelagerten Verordnungen, steht als richtig ansehe, ist eben irrig.
Du drehst einfach die Folgerungskette um. Tatsächlich belegen meine Ausführungen zur österreichischen Tierhaltungsverordnung zum Verbot der dauerhaften Fischahltung in Aquarien kleiner 54 Liter Bruttovolumen (60 x 30 x 30 cm) , dass das eben genau nicht der Fall ist.

Der Tierschutzgedanke ist richitg und gut.
Deshalb ist es richtig und gut, dass er im Tierschutzgesetz menifesteirt wird.
Der Tiershcutzgedanke ist aber nicht richtig und gut, weil er im G esetz manifestiert ist noch ist alles, was in einem Tiershcutzgesetz steht, damit auch automatisch richitg und gut.

Das ist die gleiche Argumentation, um zu widerlegen, dass es nicht richtig und gut ist, Mord zu sanktionieren, weil es in einigen Staaten die Todesstrafe durch Steinigung dafür gibt. Es ist nämlich nicht die Sanktionierung von Mord generell, sondern die Sanktionierung von Mord durch die Todesstrafe allgemein und durch Steinigung speziell, die nicht richtig und gut ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

also macht allein die Art oder der Ort der Aufklärung den Unterschied zwischen Reden und Taten?

Im Internetforum ist es nur "Reden", Reden und Aufklärung in der Jugendgruppe im Verein ist eine Tat.
 
Wo gerade mal recherchiert wird:

Dafür, dass gut zwei Drittel der Tiere noch eine Nacht im Koffer in Madrid verbringen mussten und teilweise schon drei Wochen durch Mexiko geschaukelt wurden, haben sie es mal wieder gut überstanden.

...
Quelle auf Anfrage

In wie weit wird in der Aquaristik bewusst in Kauf genommen, dass die "Ware" hanebüschene Anreise hinter sich zu bringen hat und zudem noch aus Wildfängen besteht.

Um mich jetzt noch bei der Stange zu halten, bedarf es nun guter Argumente, ansonsten bin ich ab jetzt raus.
 
Und schon wieder lässt sich das Schema erkennen dass du dir das raussuchst was dir gerade passt. Auf die Posts von manni.l gehst du nicht im geringsten ein und suchst dir aus einem langen, zusammenhängenden Post wieder das raus was dir passt.
Füttert den Troll doch nicht stetig weiter , es ist doch immer wieder das gleiche.
 
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