Tierschutz -  Tierschutzaspekte in der Freizeitangelei

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Hallo,


Richtig, womit sich Deine Argumentation sich auf Gerichtsurteile zu stützen, in Rauch auflöst.

Unsinnig, da du Strafbarkeit und Gesetzesverstoß zusammenwirfst.
Nichts anderes habe ich gesagt. Wenn kein von Tierschutzgesetz geforderter und juristisch anerkannter vernünftiger Grund vorliegt,
dann ist es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dieser mag nicht strafbar sein oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen, ein Verstoß ist es dennoch.

Es ist auch nicht allein die Furcht vor Strafe, die zum richtigen Handeln bewegen soll, sondern die Erkenntnis, dass bestimmte Handlungen richtig und andere falsch sin. Die Strafbarkeit als Maßregelungsinstrument wird eben nur in Fällen angewandt, die kein "Bagatell" mehr darstellen.

Wie schon gesagt, der " vernünftige Grund " ist nicht per Gesetz definiert. Bleib sauber und unterstelle dem Gesetzgeber nicht, er habe alleine die Verwertung und die Hege als vernünftigen Grund vorgegeben. Das hat er nicht.......

Du unterstellst mir Aussagen, die ich nie gemacht habe. Ich spreche von der Rechtsprechung (Judikative), du beziehst es auf die Gesetzgebung (Legislative). Unterschiedliche Paar Schuhe.

Wer außer der Rechtsprechung soll denn darüber urteilen, wie ein unspezifisch verfasstes Gesetz, wie das Tierschutzgesetz, dass durch seine Natur unspezifisch sein muss, auf den spezifischen Fall oder das spezifische Praxisfeld (Freizeitangelei) anzuwenden ist? Vielleicht der Angler selbst?

Eben genau diese Rechtsprechung erkennt im Konsens allein die sinnvolle Verwertung oder die Hege als vom Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund an.

Findest Du es nicht etwas eigenartig, dass diese Themen außerhalb von Deutschland nicht nur völlig unkritisch gesehen werden, sondern C&R sehr oft Pflicht und Vorgabe ist ? Findest Du, das wir Deutschen die ethisch/moralische Oberschicht bilden ? Findest Du es plausibel, dass Ethik und Moral an einer Landesgrenze wie abgeschnitten enden ?

Religionsfreiheit, Wahlrecht, Sklavereiverbot, Frauenwahlrecht, Straffreiheit von Homosexualität. Alles Dinge, die in einem Land mal zu erst eingeführt wurden. War es falsch? Außerdem, wenn, dann mag es die primär deutschsprachigen Länder betreffen, Schweiz und Österreich haben ähnliche Gesetzgebungen. Anders formuliert vielleicht, in der dahinter stehenden ethischen Grundaussage aber übereinstimmend. Es ist ja auch nicht so, dass es in den Benelux-Ländern, Frankreich, Italien oder im UK oder in Irland keine ablehnenden Stimmen gibt, die sich sachlich äußern.

Wenn ja, haben wir Deutschen dann einen höheren Auftrag, zunächst unsere Gesellschaft und dann die ganze Welt von ethisch/moralisch verirrten Menschen zu säubern ?

Ich weiß wo du hinwillst, und ich verbitte mir diese faschistoide Schei_ße hier in die Diskussion zu bringen.

Das Grundprinzip besteht und ist bekannt. Du möchtest aber doch grade alles möglichst detailliert und ohne Ausfluchtmöglichkeit festlegen. Eben weil Du weißt, dass zu jedem Grundprinzip Menschen gehören, die sich nicht daran halten oder es auf Ihre Art interpretieren. Man soll es aber nur auf Deine Art auslegen können.

Ich will gar nichts festlegen. Ich will nur zeigen, wie die Anwendung des Grundprinziops im Einzelfall in der Praxis aussehen sollte. Die jenigen, die sich nicht daran halten bekommen eben auf die Finger geklopft. Ich verlange von niemandem, dass er so strikt bei der Umsetzung ist wie ich.
Die Einhaltung einer Grundlinie ist ja schon ausreichend.
 
Hallo,

zu 1 nochmal: Es geht nicht um generell geschützte Arten, es geht um die "Fortpflanzungsthese" der Karpfenangler, die für Bachforellen sicher zutrifft.
Und der Pächter erlaubt mir das Angeln auf BaFos, zwingt mich aber zum releasen.

Eben. Es steht dem Angler kein Aneingnungsrecht zu, also darf er auch nicht gezielt auf die Fische angeln. Hier wird wirtschafltiches Interesse unterverhältnismäßig über den Tierschutzgestellt.

zu 3: Edersee und Walchensee und viele Gewässer mehr werden nach Produktivitätsgesichtspunkten kommerziell bewirtschaftet und sind trotzdem beliebte Angelgewässer.

Und Oma Trude bewirtschaftet ihren Gemüsegarten auch nach agrarwissenschaftlichen Maßstäben?
Wie viele angelfischereilich beiwrtschaftete Gewässer werden denn auch erwerbsfischereilich genutzt? Das sind sehr wenige. Der Ertrag der Angelfischerei in Deutschland ist etwa fünfmal so hoch wie der Ertrag der klassischen Binnenfischerei. Du benutzt Ausnahmen, um die Gültigkeit der Regel zu widerlegen.

Die Fragen hier lassen sich einfach nicht pauschal mit "ja" oder "nein" oder "links" oder "rechts" beantworten. Wenn schon der Gesetzgeber die Entscheidung im Einzelfall zulässt und erwartet, werden wir hier keine pauschalen Antworten finden können.

Aus der Summe der Einzelfallentscheidungen ergibt das Gesamtbild, und das ist sehr eindeutig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

es werden hier Tierrecht und Tierschutz durcheinander geworfen.
Ich bitte darum, sich mit der Bedeutung beider Begriffe zu befassen, damit nicht wieder eine unsinige Diskussion aufgrund semantischer Differenzen entsteht.

Ich will kein Tierrecht, ich möchte das Bewusstsein für tierschutzaspekte beim Angler schärfen.

Würde ich Tierrechte vertreten, würde ich mich grundsätzlich gegen das Angeln aussprechen, nicht lediglich die Einhaltung bestimmter Regeln bei der Ausfühung.

Die Paranoia, ich sei ein trojanisches Pferd der PeTA zeigt doch, dass es für viele Angler keinen wirklichen Platz des Tierschutzgedankens in der Freizeitangelei gibt und für sie jede durch diesen erwirkte Einschränkung der Angelei eine Repressalie "verblendeter Schützer" ist.
 
Kann es sein, dass Du emotional wirst ? Fänd ich gar nicht mal schlecht, weil es Dich als Mensch auszeichnen und von einem dogmatisierenden Fanatiker deutlich unterscheiden würde. Trotzdem sollten wir sachlich bleiben.



Hallo,




Unsinnig, da du Strafbarkeit und Gesetzesverstoß zusammenwirfst.
Nichts anderes habe ich gesagt. Wenn kein von Tierschutzgesetz geforderter und juristisch anerkannter vernünftiger Grund vorliegt,
dann ist es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dieser mag nicht strafbar sein oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen, ein Verstoß ist es dennoch.

Falsch, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wird es erst dann, wenn es zu einer Verurteilung kommt. Zunächst in jedem Einzelfall und evtl irgendwann einmal als Grundsatzurteil einer höheren Instanz. In Deutschland gilt immer noch das Prinzip der Unschuld bis zum Richterspruch.

Es ist auch nicht allein die Furcht vor Strafe, die zum richtigen Handeln bewegen soll, sondern die Erkenntnis, dass bestimmte Handlungen richtig und andere falsch sin. Die Strafbarkeit als Maßregelungsinstrument wird eben nur in Fällen angewandt, die kein "Bagatell" mehr darstellen.

Ja und Nein. Ich ganz persönlich halte das fischen mit dem lebenden Köderfisch als vollkommen normal, legitim und vertretbar. Ich wende es nicht an, weil ich eine Strafe fürchten muss. Die " Erkenntnis " wie ich mit Fischen umzugehen habe, ja mit allen Tieren und der Natur, hat sich seit meiner Geburt entwickelt und verfestigt. Ich glaube, für mich den richtigen Weg gefunden zu haben, bin zufrieden damit und versuche nicht, anderen meinen ethisch/moralischen Standpunkt aufzuzwängen. Und genau so wenig mag ich es, wenn andere das bei mir versuchen. Erklären und bewerben, Ja. Verbieten und aufzwingen, Nein.



Du unterstellst mir Aussagen, die ich nie gemacht habe. Ich spreche von der Rechtsprechung (Judikative), du beziehst es auf die Gesetzgebung (Legislative). Unterschiedliche Paar Schuhe.

Wer außer der Rechtsprechung soll denn darüber urteilen, wie ein unspezifisch verfasstes Gesetz, wie das Tierschutzgesetz, dass durch seine Natur unspezifisch sein muss, auf den spezifischen Fall oder das spezifische Praxisfeld (Freizeitangelei) anzuwenden ist? Vielleicht der Angler selbst?

Aber genau das versuchst Du andauernd. Du bist auch der "Angler selbst" und versuchst Deine Interpretationen allen anderen aufzuzwingen.

Eben genau diese Rechtsprechung erkennt im Konsens allein die sinnvolle Verwertung oder die Hege als vom Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund an.

Fakten, Beispiele, Grundsatzurteile oder irgendwas dazu ?



Religionsfreiheit, Wahlrecht, Sklavereiverbot, Frauenwahlrecht, Straffreiheit von Homosexualität. Alles Dinge, die in einem Land mal zu erst eingeführt wurden. War es falsch?

Es ist mir schon sehr suspekt, wenn Du Menschenrechte mit Tierrechten auf eine Stufe stellst.

Außerdem, wenn, dann mag es die primär deutschsprachigen Länder betreffen, Schweiz und Österreich haben ähnliche Gesetzgebungen. Anders formuliert vielleicht, in der dahinter stehenden ethischen Grundaussage aber übereinstimmend. Es ist ja auch nicht so, dass es in den Benelux-Ländern, Frankreich, Italien oder im UK oder in Irland keine ablehnenden Stimmen gibt, die sich sachlich äußern.

Doch, die gibt es. Sogar weltweit. Aber mit PETA willst Du sicher nicht kokettieren. Sicher auch nicht mit der in Irland inzwischen nur noch rudimentär agierenden millitanten Tierschutzbewegung.



Ich weiß wo du hinwillst, und ich verbitte mir diese faschistoide Schei_ße hier in die Diskussion zu bringen.

Holla, so nicht werter Rheophilius. Das ist selbst unter Deiner Würde. Zwar ist das www inzwischen Zielscheibe geschickt agierender rechtsradikaler Gruppen, die Ihr faschistisches Gedankengut dort geschickt unter die Leute zu bringen wissen. Auch wenn man bei manchen Deiner Argumente ganz kurz ans überlegen kommt, so verwirft man solche Gedanken doch recht schnell. Also lass das bitte !!


Ich will gar nichts festlegen. Ich will nur zeigen, wie die Anwendung des Grundprinziops im Einzelfall in der Praxis aussehen sollte. Die jenigen, die sich nicht daran halten bekommen eben auf die Finger geklopft. Ich verlange von niemandem, dass er so strikt bei der Umsetzung ist wie ich.
Die Einhaltung einer Grundlinie ist ja schon ausreichend.

Merkst Du im letzten Absatz nicht den Widerspruch ??

Du willst nichts festlegen? Du willst die Anwendung des Grundprinzips im Einzelfall darstellen ? Das ist festlegen, wenn Du andere Meinungen nicht tolerierst.

Jeder Angler hält eine Grundlinie ein. Wenn das für Dich ausreichend ist, worüber diskutieren wir dann ?
 
Die Paranoia, ich sei ein trojanisches Pferd der PeTA zeigt doch, dass es für viele Angler keinen wirklichen Platz des Tierschutzgedankens in der Freizeitangelei gibt und für sie jede durch diesen erwirkte Einschränkung der Angelei eine Repressalie "verblendeter Schützer" ist.

Ich halte Dich nicht für ein PETA-Mitglied.

Ich halte aber auch das Thema Tierschutz in der Angelfischerei für irrelevant. (Achtung, das ist meine ganz persönliche Meinung, die niemand teilen muss).

Tierschutz und Angelfischerei gehen schon deshalb nicht konform, weil es keinerlei Notwendigkeit gibt, zum Zwecke der Nahrungsbeschaffung angeln zu gehen.

Der notwendige Schutz der Kreatur Fisch im Sinne von Nachhaltigkeit, Respekt vor dem Individuum und verzicht auf übermßige Schäden in der Natur sind in den uralten Regeln der Waidgerechtigkeit festgelegt. Danach haben schon unsere Väter und Vorväter gehandelt, lange bevor Tierschutz modern wurde.

Tierschutz ist extrem wichtig im Bereich Heimtierhaltung und kommerzieller Arbeit mit Tieren, aber von völlig nachrangiger Bedeutung für den Arten- und Naturschutz. Da sind wir Angler zu Hause, im Schutz der Gesamtheit, nicht im Schutz des Individuums. Letzteres hat keinerlei Bedeutung für den Fortbestand der Art oder die Stabilität des Ökosystems.

Wir angeln, weil wir ein verbrieftes Recht darauf haben, wir schützen und schonen die Gesamtheit so gut es geht, wir bekämpfen Schädiger in den eigenen Reihen und wir töten Fische, weil wir es uns als Mensch anmaßen und erlauben. Nix weiter.

Und dazu passend will ich Dir auch gleich Dein eigenes Beispiel vor Augen halten. Es ist extrem sinnvoll, Fische zu hältern um abzuwarten ob man nicht noch einen größeren, besser verwendbaren fängt.
Ich kann 5 kleinere Fische fangen und hältern um sie zu verzehren. Ich kann hoffen, einen großen zu fangen, den ich dann gegen die kleinen austausche, weil er mir genug ist.
Ich kann 5 Leben gegen ein einzges tauschen. Das findest Du verwerflich.
 
Wie viele angelfischereilich beiwrtschaftete Gewässer werden denn auch erwerbsfischereilich genutzt? Das sind sehr wenige.
Alle Grossen, sowohl die Flüsse, als auch die Seen. Fängt beim Bodensee an, sämtliche grossen bayerischen Seen, alle grossen Talsperren, Rhein, Main, Donau, Elbe, Oder, ... ehem, ne ganze Menge Wasser, von "sehr wenigen" würde ich da nicht reden.

Aus der Summe der Einzelfallentscheidungen ergibt das Gesamtbild, und das ist sehr eindeutig.
Sorry, aber das ist mir dann doch zu platt, Du stellst Deine persönliche Meinung über die Intention des Gesetzgebers.

Es passiert Dir auch nichts Böses, wenn Du Dich mal irrst. Du bist auch nicht der einzige Jurist oder der einzige Biologe oder der einzige Angler, der
sich kompetent zu dem Thema äussern kann. Warum versuchst Du, jedes Deiner Argumente mit allen Mitteln zu verteidigen? Das bringt das Thema hier kein Stück weiter.
 
Hallo,

der Umwelt- und Tierschutzgedanke und seine Umsetzung in den Kodex der Fischwaidgerechtigkeit spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Ausübung unserer Passion. Nicht zu letzt, weil von Umwelt- und Tierschützern und Angelgegnern immer mehr Druck auf uns Anlger ausgeübt wird.

Meiner Meinung nach sollte der Angler bei der Ausübung seiner Passion vermeidbare und nicht vernünftig begründbare Schäden sowohl am Fisch als auch am Fischwasser, so weit wie möglich unterbinden.

Vielfach werden aber Konflikte oder potetnielle konflkte mit dem Tierschutzgesetz nicht als solche erkannt. Das fängt bei Kleinigkeiten an und endet mit derben Verstößen bis hin zur ausgeborenen Tierquälerei.

Auch wenn es für manche unrealistisch erscheinen mag, das Ideal der Fischwaidgerechtigkeit in der Praxis umzusetzen, ist doch jeder Schritt weg von diesem Ideal ein Schritt näher zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und damit ein Tropfen mehr auf die Mühlen unserer Gegner.

Dabei betrifft dies unzählige Einzelaspekte, von der Einstellung zu und der Durchführung von Zurücksetzen und Entnahme, der Tötung des Fisches, Müllhinterlassenschaften, Zerstörung der Vegetation oder die Durchführungsqualität der Lebndhälterung.

Selbst wenn ein allgemeiner Konsens zur oben genannten Grundmaxime besteht, gibt es viele Diskussionen, wie diese im Einzelfall umzusetzen ist.

Wo seht ihr besonderes Konfliktpotential, wie seht ihr den idealen, eventuell an jeweilige lokale Bedingugnen des Gewässers angepassten, Handlungsweg für den jeweiligen Konfliktpunkt?

Ich zitiere mal den Ausgangsbeitrag denn die letzten Seiten bringen einen ja komplett durchhinne.
So nun wäre es nicht sinnvoll erst mal die Konflikte mit dem Tierschutzgesetz zu konkretisieren, erst mal zusammenzufassen, meinetwegen auch tabellarisch?
Und uns dann den Einzelheiten zu widmen.
Dann den Naturschutz/Umweltschutz.
Was macht es denn Sinn weiterhin nichts als Grundsatz zu diskutieren sich gegenseitig anzuzicken.
 
Hallo,

Sorry, aber das ist mir dann doch zu platt, Du stellst Deine persönliche Meinung über die Intention des Gesetzgebers.

Weil ich zusammenzähle, wie die jenigen, welche die Intention des Gesetzgebers interpretieren und praktisch anwenden, die Intention des Gesetzgebers interpretieren anwenden, und daraus ein Gesamtbild ableite?

Ich gebe doch nur wieder, wie die Rechtsprechung zum Thema in Summe ist. Ich stimme damit überein, es ist plausibel, es ist mit der Intention des Gesetzgebers stimmig.
 
Hallo,

  • Begründung und Motivationen der Angelfischerei
  • Köder- und Methodenwahl, selektives Fisches
  • Lebendhälterung, Setzkescher
  • Behandlung des Fisches, Zurücksetzen
  • Töten des Fisches
  • Wettfischen, Hegefichen

sind die Punkte, die ich für besonders wichitg halte.
 
Find ich gut, eventuell ein bischen unterteilen?


  • Begründung und Motivationen der Angelfischerei

  • Köder- und Methodenwahl, selektives Fischen

  • Lebendhälterung, Setzkescher

  • Behandlung des Fisches, Zurücksetzen

  1. Zurücksetzen gewollte Fänge
  2. Zurücksetzen ungewollter Fänge
  • Töten des Fisches

  1. Tierschutzgerechtes Töten
  2. Zwang zur Verwertung des Fangs
  • Gemeinschaftsfischen

  1. Wettfischen
  2. Hegefischen
 
Wobei für mich auf jeden Fall der Begriff Wettfischen wegfallen muß.
Wettfischen ist in Deutschland verboten und sollte sich für uns Angler inzwischen
erledigt haben.
Hegefischen. Soll dieser Begriff in seinem Sinn verstanden sein oder nur als faule
Ausrede für Verbotenes.
Ersetzbar durch Gemeinschaftsfischen?
Das Töten des Fisches den ich mir aneignen möchte ist nicht diskutierbar.
Es ist für Angler selbstverständlich diese Fische schnell und sicher zu töten.
Lebendhälterung in Setzkeschern von geangelten Fischen die einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden ist nicht mehr unbedingt norwendig und sollte unterlassen werden. Da es sich aber wohl nicht auf freiwilliger Basis durchsetzen läßt plädiere ich auf ein kristallklares Verbot durch den Gesetzgeber.
Die Lebendhälterung von Besatzfischen in dafür geeigneten Behältern zwecks Transportes in andere Gewässer ist so in Ordnung.
Selktives Befischen einer einzelnen Art ist so nicht möglich.
Man könnte lediglich, sozusagen im Ausschlußverfahren, durch Haken, Ködergröße und Art des Köders den Fang von bestimmten Arten vermeiden.
Zur Köderwahl. Um dem heutigen Anspruch auf Waidgerechtigkeit, Naturschutz, Tierschutz und Artenschutz zu entsprechen bin ich für eine Abschaffung des Drillings bzw. Zwillings, auch bei allen Kunstködern.
Fische beissen auch auf Einzelhaken sogar beim Kunstköderfischen und werden sicher gehakt.
Man könnte es noch weiter treiben. Warum Widerhaken?
Der den Fisch beim Lösen des Hakens nicht unerheblich verletzen könnte.
Es geht meist auch ohne.
Gruss Armin
PS Von mir kommt später noch mehr. Speziell zum Tierschutz, Arten und Naturschutz.
Aber jetzt gehts erst mal nicht grade.
 
Gehört in der heutigen Zeit einfach dazu.
Und auch grade wenn sich die Verbände und Vereine diese Dinge auf ihre Fahnen
schreiben.
Gruss Armin
Ich habe eben noch eine kleine Änderung in meinem letzten Beitrag durchgeführt.
Setzkescher "und andere Vorrichtungen" ergänzt.
Jetzt noch zum Zurücksetzen.
Untermaßige Fische und Fische die grade Schonzeit haben werden in jedem Fall releast.
Das ist klar.
Jedoch haben alle viel bessere Überlebenschancen wenn die eine Bedingung zum Angelgerät/Haken erfüllt ist.
Nur Einzelhaken, barbless.
So verzwicken sich die Dinge.
Releasing ungewollter Fänge die das Maß erreicht oder überschritten haben.
Das ist ja wenn man Umfrage und Thread betrachtet durchaus kontrovers und unausgekocht.
Jedoch liegen wohl die Leutz die eine freie Entscheidung von Fall zu Fall wollen etwas in Frond.
Ich zähle mich selbst dazu und so sollte in Absprache und Konsens mit den anerkannten Tierschutzverbänden und dem Gesetzgeber eine Lösung
erarbeitet werden die allen gerecht wird.
Andere Stellen machen uns das ja schon vor und mit Erfolg.
Die Motivation. Unser Motiv zum Angeln. Ich möchte ab jetzt das Wort nur Angeln vermeiden, denn es stellt
sich ab nun nicht mehr einfach so dar.
Ab diesem Zeitpunkt sollte es Sportfischen oder Sportangeln genannt werden.
Die Motivation sollte sich aus unserem Bedürfniss nach dem hautnahen Erleben der Natur erklären.
Aus dem bewußten Erleben.
Und aus dem sportlichen Umgang damit.
Das ausschließliche Motiv des Fangen müssen als Bedingung für einen rundum erlebten Angeltag muß weichen.
Daraus ergibt sich dann wieder der bewußte und verantwortungsvolle Umgang mit der Natur. Mit dem Biotop an dem
wir unsere Zufriedenheit erfahren wollen.
Heißt weg mit dem übertriebenen Auffahren von Massen an Equipment.
Keine Zelte, keine Lagerfeuer, keine Biwaks, keine plärrenden Mediengeräte und keine besoffenen Randalierer.
Ach so diese Klientel. Die wird sich durch ihr schlechtes Verhalten selbst erledigen und vom Wasser verbannen.
Vorausgesetzt alles vorherige wird umgesetzt und durchgezogen.
So da war erst mal der Anfang eines Traumes einer besseren Anglerwelt. Das ist alles fiktiv.
Aber was würden die meisten davon halten, von Euch.
Wäre es so für alle machbar unseren Sport auch in Zukunft zu begründen und positiv in der Öffentlichkeit darzustellen?
Wenn ja dann laßt uns doch gemeinsam den Traum von einer besseren Anglerwelt weiterspinnen.
Und vielleicht auch in ferner Zukunft Wirklichkeit werden.
Denn über eins müssen wir uns im Klaren sein.
So wie es jetzt läuft wird es nicht mehr lange gut gehen.
Wir haben nur eine einzige Lobby. Na ja, vielleicht auch zwei.
Die Angelindustrie und wenn wir an einem Strang zu ziehen verstünden auch uns
Gruss Armin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

habe bisher interessiert mitgelesen, aber noch nichts geschrieben.

Seht doch bitte zu, dass die vorliegende Diskussion nicht immer mehr zur Debatte, begleitet von persönlichen Auseinandersetzungen, wird.
Dadurch sinkt nämlich gleichzeitig der Informationsgehalt für den Leser, der am Thema bleiben will.

Das Thema ist interessant und wurde interessant eröffnet, der Themenersteller fährt argumentativ und kognitiv zwar eine recht enge Linie nach Vorschriften, aber er greift niemanden persönlich an.
Das ist wohl gestattet, und seine Art der Argumentation ist nachvollziehbar und regulär.

Vermutlich fühlen sich diejenigen, deren geistige Reife unterschwellig angezweifelt wird, lediglich ertappt.
Der getroffene Hund bellt, weiß schon der Volksmund.
Das setzt Selbsterkenntnis voraus, oder Irrtum, weil der Hund gar nicht getroffen werden sollte.

Zu Gesetzen und zur Rechtsprechung:
Alles scheinbar Objektive beinhaltet immer einen variablen Teil Subjektivität, das sollte nicht vergessen werden.
(s. höchstrichterliche Rechtsprechungen zur Pendlerpauschale oder zum häuslichen Arbeitszimmer, in beiden Fällen musste die Judikative subjektiv geprägten Gesetzeseinführungen der Legislative widersprechen).

Beachten und Orientierung an bestehenden Vorschriften ist nun vice versa aber nicht zwangsläufig inobjektiv, trotz der genannten Gegenbeispiele.

Die zuletzt vorgeschlagene Trennung nach Tier-, Arten und Naturschutz halte ich für themenförderlich.
Nach Trennung und weiterer Unterteilung hatte bereits der erste Beitrag gefragt und verlangt.

Einigen wenigen Äußerungen muss ich bis hierhin aber energisch widersprechen:

Dadurch zeigen wir gerade, dass wir eine andere Kategorie einnehmen als das Tier: Ein Tier kann kein Mitgefühl zeigen, kann nicht altruistisch sein.

In einem Anglerforum muss ich den Versuch, Tierrechte einzuführen, grundsätzlich ablehnen. Vor diesen Karren kann man sich als Angler meiner Meinung nach nicht spannen lassen, denn dann ist man kein Angler mehr!

Ganz deutlich: Tierrechte und Angeln schließen sich grundsätzlich aus!

Beispiele für Altruismus im Tierreich sind zahlreich ... oder warum lockt eine brütende Stockente den Fuchs vom Nest weg, indem sie dem taumelnd und flügelschlagend Verletzung und leichte Erbeutbarkeit vorgaukelt?

Hier Schutz der eigenen Abstammungslinie, der eigenen Jungen ... altruistisches Verhalten muss sich darauf aber nicht einmal beschränken, Leseprobe:
http://www.altruismus.org/Biologie/biologie.html

Wer definiert uns allgemeingültig dieses menschliche Mitgefühl? Wiegt es mehr als das altruistische Verhalten von Tieren?

Wer meint, ein Tier habe keine Rechte inne, der irrt nochmalig gewaltig, sind Tiere doch nach Neuauflage des Tierschutzgesetzes vom Objekt inzwischen zum rechteinhabenden Subjekt aufgerückt.

Mit diesen Status, also sich altruistisch verhaltenden, rechteinnehabenden Subjekten muss sich jeder von uns auseinandersetzen, unabhängig ob angelnd oder nicht-angelnd.

Ansonsten wäre eine Strafbewehrtheit bei menschlichem Fehlverhalten keinesfalls erklärbar oder gar einforderbar.
Oder?


Naja, gut soweit, denkt mal nach, vielleicht kommt ihr auch zu anderen Ergebnissen als ich.


thoste
 
Gehört in der heutigen Zeit einfach dazu.
Und auch grade wenn sich die Verbände und Vereine diese Dinge auf ihre Fahnen
schreiben.
Gruss Armin

Is mir zuviel ... ich binde jetzt ein paar Fliegen, wenn das Wetter schon nicht
mitspielt und freu mich auf jede Menge guten Lesestoff. Ist echt einer der Freds mit viel Nivea hier. :klatsch
 
Hallo,

ich verstehe nicht, wieso mir eine extremistische und dogmatische Haltung unterstellt wird. Das Gegenteil ist der Fall, ich differenziere im Einzelfall und ich vertrete keine ungeprüfte Meinung (Dogma) welche auch noch der Sachlage widerspricht, sondern einen aus der Auseinandersetzung mit der Thematik entwickelten und mit Belegen fundamentierten Standpunkt.

Ich zeige an, wo demnach die 100% Marke zu setzen ist.
Die muss nicht jeder einhalten, aber sich doch zumindest bemühen, so nahe wie möglich heran zu kommen. Einige Dinge liegen aber so nahe am unteren Ende der Skala, dass sie nicht mehr vertretbar sind.

Ich sehe beispielsweise die Lebendhälterung im Setzkescher grundsätzlich als vertretbar an, sofern sie vernünftig begründet (Qualitätserhalt der Fische als Lebensmittel, ergo sinnvolle Verwertung als Folge unabdingbar) ist und tierschutz- und sachgerecht erfolgt.

Man kann sich darüber streiten, ob die Kühlung geschlachteter Fische tatsächlich den selben Qualitätserhalt des Fisches als Lebensmittel erlaubt, wie die Lebendhälterung im Setzkescher oder zumindest, ob das unter jeglichen realistischen Rahmenbedingungen (Außentemperatur, Ansitzdauer) der Fall ist.

Das sind die graduellen Schritte eines Kontinuums.Ich hältere beispielsweise meine Fische ab 20°C im Setzkescher, sofern eine tierschutzgerechte Durchführung durch die Bedingungen am Angelplatz möglich ist.
Im Winter sieht das aber wieder anders aus. Je niedriger die Temperatur und je kürzer der Ansitz oder die Angeldauer, desto schwieriger ist die Lebendhälterung sachlich zu begründen. Wo man die Grenze ziehen will, ist schwer zu sagen. Je näher man aber dem Minimumextrem kommt, desto schwieriger wird die Argumantation der Begründung.

Natürlich gibt es auch andere vernünftige Gründe für die Lebendhälterung, diese spielen aber im Angelalltag eher keine Rolle.
 
Hallo,

habe bisher interessiert mitgelesen, aber noch nichts geschrieben.

Seht doch bitte zu, dass die vorliegende Diskussion nicht immer mehr zur Debatte, begleitet von persönlichen Auseinandersetzungen, wird.
Dadurch sinkt nämlich gleichzeitig der Informationsgehalt für den Leser, der am Thema bleiben will.

Das Thema ist interessant und wurde interessant eröffnet, der Themenersteller fährt argumentativ und kognitiv zwar eine recht enge Linie nach Vorschriften, aber er greift niemanden persönlich an.
Das ist wohl gestattet, und seine Art der Argumentation ist nachvollziehbar und regulär.

Bitte beachte, dass der Themenstarter eine Feldzug durch fast alle einschlägigen Angelforen betreibt. Will er den so weit wie möglich ausdehen, muss er zwangsweise auf persönliche Angriffe verzichten, weil ihm ansonsten die Bühnen für seine Auftritte entzogen werden.
Ich finde das, gelinde gesagt, seltsam und durchaus bezüglich der wahren Motivation hinterfragenswert.

Vermutlich fühlen sich diejenigen, deren geistige Reife unterschwellig angezweifelt wird, lediglich ertappt.
Der getroffene Hund bellt, weiß schon der Volksmund.
Das setzt Selbsterkenntnis voraus, oder Irrtum, weil der Hund gar nicht getroffen werden sollte.

Zu Gesetzen und zur Rechtsprechung:
Alles scheinbar Objektive beinhaltet immer einen variablen Teil Subjektivität, das sollte nicht vergessen werden.
(s. höchstrichterliche Rechtsprechungen zur Pendlerpauschale oder zum häuslichen Arbeitszimmer, in beiden Fällen musste die Judikative subjektiv geprägten Gesetzeseinführungen der Legislative widersprechen).

Beachten und Orientierung an bestehenden Vorschriften ist nun vice versa aber nicht zwangsläufig inobjektiv, trotz der genannten Gegenbeispiele.

Die zuletzt vorgeschlagene Trennung nach Tier-, Arten und Naturschutz halte ich für themenförderlich.
Nach Trennung und weiterer Unterteilung hatte bereits der erste Beitrag gefragt und verlangt.

Einigen wenigen Äußerungen muss ich bis hierhin aber energisch widersprechen:



Beispiele für Altruismus im Tierreich sind zahlreich ... oder warum lockt eine brütende Stockente den Fuchs vom Nest weg, indem sie dem taumelnd und flügelschlagend Verletzung und leichte Erbeutbarkeit vorgaukelt?

Dabei dürfte es sich aber um instinktives, angeborenes Verhalten handeln. Eine Leidensfähigkeit für den Fall dass der Ablenkungsversuch fehlschlägt, wurde bisher m.W. nicht beobchtet.

Hier Schutz der eigenen Abstammungslinie, der eigenen Jungen ... altruistisches Verhalten muss sich darauf aber nicht einmal beschränken, Leseprobe:
http://www.altruismus.org/Biologie/biologie.html

Wer definiert uns allgemeingültig dieses menschliche Mitgefühl? Wiegt es mehr als das altruistische Verhalten von Tieren?

Wer meint, ein Tier habe keine Rechte inne, der irrt nochmalig gewaltig, sind Tiere doch nach Neuauflage des Tierschutzgesetzes vom Objekt inzwischen zum rechteinhabenden Subjekt aufgerückt.

Auch das ist nicht korrekt. Ein Tier ist juristisch immer noch eine Sache. Z.B. in Scheidungsfällen, bei Verlust durch Unfall etc. Tiere haben keine jurisitischen Rechte, sondern genießen lediglich einen gewissen, untersschiedlichen Schutz

Mit diesen Status, also sich altruistisch verhaltenden, rechteinnehabenden Subjekten muss sich jeder von uns auseinandersetzen, unabhängig ob angelnd oder nicht-angelnd.

Angenommen, Fische könnten Schmerz oder Leid im menschlichen Sinne empfinden, könntest Du dann noch mit ruhigem Gewissen angeln ?

Ansonsten wäre eine Strafbewehrtheit bei menschlichem Fehlverhalten keinesfalls erklärbar oder gar einforderbar.
Oder?

Oder. Es ist nicht immer strafbewehrt, sondern in jedem Einzelfall zu prüfen. Sobald der Kommerz ins Spiel kommt, wird das Tierschutzgesetz in weiten Teilen einfach ignoriert. Tierschutz ist ein Modetrend, ein lange anhaltender zwar, aber ein Trend. Er hat Vorteile, ganz gewiss, wird aber zur Umsetzung subjektiver Empfindungsübertragung oft mißbraucht.


Naja, gut soweit, denkt mal nach, vielleicht kommt ihr auch zu anderen Ergebnissen als ich.


thoste

Als Angler sehe ich mich während der Ausübung der Fischerei als Teil der Natur. Und als solcher unterliege ich auch den Gesetzen selbiger. Mitleid existiert in der Natur nicht, ebensowenig wie Schuld oder Sühne.
Nur, da ich als Mensch im Gegensatz zu allen anderen Geschöpfen in der Lage bin, mein Handeln zu hinterfragen und zu reflektieren, habe ich auch eine ganz besondere Verantwortung. Und damit muss ich, muss jeder einzelne von uns, persönlich klar kommen.
Bären z.B. reißen hunderte von Lachsen und fressen nur einen Teil des Kopfes. Weil sie aus dem Überfluss nur das allerbeste wählen. Der Mensch achtet (sollte achten) das Leben eines Individuum und kann andes entscheiden. Er sollte mit Ressourcen schonend umgehen. denn er kann planerisch denken und handeln.

Und so verstehe ich auch z.B. die Setzkescherproblematik. Ich hatte es schon angesprochen. Ich will Fisch essen und fange 5 kleine Fische, brauch aber noch ein paar um genug für eine Mahlzeit zu haben. Dann fange ich einen großen, der alleine ausreicht um satt zu werden. Imho kann ich die 5 kleinen wieder zurücksetzen und deren Leben verschonen. Ich nehme ein Leben statt deren fünf.

In meiner Welt eine höchst vernünftige und zulässige Entscheidung, die nur durch das hältern ermöglicht wird.
Ich wehre mich dagegen, dieser Entscheidungsmöglichkeit beraubt zu werden, weil andere den Setzkeschers vielleicht mißbrauchen.
Totschlagen um des Prinzipes Willen, das kann man nicht gutheißen, wenn man einen gewissen Respekt vor dem Leben an sich hat.
 
Hallo,

ich verstehe nicht, wieso mir eine extremistische und dogmatische Haltung unterstellt wird.

Hallo Rheophil, die unterstelle ich Dir nicht, weder noch.

Es fällt aber auf, dass Du die allgemeine Vorschriftenlage zur allein glückseligen Weisheit aufwerten möchtest.

Wie hättest Du zu den Zeiten argumentiert, als der lebende Köderfisch noch nicht verboten war?
Pro Verbot? Contra? Und warum?

Hast Du als einer der ersten kritisiert und um Neuregelung ersucht? Wenn nicht, warum nicht?

Es gibt immer Fortschritt, auch in für die Allgemeinheit teilbaren Rechtsauffassungen und Vorschriften, Gesetzen.

Ich zeige an, wo demnach die 100% Marke zu setzen ist.
Die muss nicht jeder einhalten, aber sich doch zumindest bemühen, so nahe wie möglich heran zu kommen.

Aua ... da ist der nicht unfreundlich gemeinte Widerspruch ja geradezu vorprogrammiert.

Ich lege, Du legst aus ... weil es den Gipfel des rechtmäßigen Verhaltens darstellen soll?

Gefährlich ... persönliche Rechtsprechungen oder Moraldefinitionen von Landes- oder Reichsfürsten sind heute in Deutschland nicht mehr so geläufig.

Um den Verlust des "ius primae noctis" ist es natürlich schade, keine Frage.:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wären die Heren vielleicht geneigt sich mal irgendwann wieder aufs Wesentliche zu konzentrieren anstatt sich immer nur gegenseitig Vorhaltungen zu machen?
Wird für Beobachter langsam zu langatmig.
Wenn man sich beruhigt hat schau ich mal wieder rein.
Ansonsten bis die Tage.
Wie ich aus der Vielfalt der Teilnehmer erkenne gehts wohl manch anderem ähnlich wie mir.
Gruss Armin
 
Hallo Rheophil

Du beklagst ja immer wieder, "Anfeindungen" Dir gegenüber.
Ich sehe es so. Das gilt nicht deiner Person an sich.

Eher die Art, wie du deinen Dir selbst gestellten „Auftrag“ in der Öffentlichkeit oder den „Betroffenen“ gegenüber, versuchst näher zu bringen oder als einzig logische Erklärung durchzudrücken.

Ändern wir einmal „Auftrag“ in „Mission“ und „Betroffene“ in zu „Missionierende“ .

Und genau dort liegt das Übel in deiner Mission, bezogen auf die Art der Durchführung deiner Mission.
Ich empfinde Deine Art des missionieren eher so, mir deine „eigene Wahrheit“ aufzudrängen!
Das Problem in der heutigen Zeit ist nur folgendes.
Diese Durchführung deiner „eigenen Mission“ lässt die Sichtweise der zu „Missionierenden“ und ihren „eigenen“ Standpunkt, völlig außen vor.
Denn den Standpunkt der zu „Missionierenden“ betreffend deiner Mission, lässt Du nicht zu, oder tust es ab. Argumentierst unflexibel.
Passend zu meiner persönlichen Meinung, kommen dann noch diese Aussagen von thoste.
und seine Art der Argumentation ist nachvollziehbar und regulär.

Aber nur und ausschließlich aus seiner Sichtweise.
Die Krönung und das Ende einer sachlich, vielleicht aufklärenden Thematik, zum Nutzen der breiten Anglermasse, dürfte dann diese Aussage sein.

Vermutlich fühlen sich diejenigen, deren geistige Reife unterschwellig angezweifelt wird, lediglich ertappt.

Womit deutlich vonseiten der „Missionare, oder des Missionars“ erklärt wird, dass Argumente und Sichtweisen, der zu „Missionierenden“ nicht akzeptiert und bei der Argumentation „Ihrer“ Meinung diese nicht akzeptabel ist, zwecks „mangelnder geistiger Reife“ und der Widerspruch, Einspruch zur Sichtweise des „Missionars“ natürlich nur auf mangelndes Wissen beruht.
Und genau diese Argumentationsschiene wird in der Breite, kein ernsthaftes Echo erzeugen.
Eher das Abwenden der breiten Anglerschaft, wie auch schon zu erleben.
Dann muss sich aber der TE selbst hinterfragen, ob diese Art seiner unflexiblen Argumentationsführung, zielführend sein kann.
Ich behaupte frech, Nein!
So bleibt es ein kleiner Kreis. Der Großteil, weil nicht ernst genommen, bezüglich seiner Meinung, klappt den Deckel einfach zu.
So habe fertig.
 
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