Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
...Und noch was, mit der Bibel hab ich nix am Hut, deswegen brauchst du mir daraus nix schreiben!...

...Auch ich habe mit der Bibel nicht viel am Hut!...

Euer 'nix am Hut haben' deute ich einfach mal als 'den Inhalt nicht näher kennen'.
Was eigentlich unklug ist, denn es
...weiß derjenige der sie etwas besser kennt, dass fast unsere gesamte Ethik und unsere Moralvorstellungen auf deren Inhalte aufgebaut sind....

Und somit wird unser Alltag maßgeblich durch die Bibel beeinflußt.
Ob es uns beliebt oder nicht.

...Wie war das mit der Bibel? Das fünfte Gebot?
DU SOLLST NICHT TÖTEN!
Ob Mensch oder Fisch, das ist nicht klar definiert...

Es gibt jedoch deutliche Hinweise, daß sich dieses 'nicht töten' auf das Töten von Menschen bezieht.
Warum sonst sollten z.B. in 3.Mose 11,1 die zur Nahrung freigegebenen Tiere aufgelistet werden?
Zusammen mit dem Auftrag uns die Erde untertan zu machen und über sie zu herrschen,
sowie dem allgemeinen biblischen Kontext ergibt sich eine unmissverständliche 'Benimm-Regel'.

Deshalb sehe ich keine Veranlassung meine Vorgehensweise zu verändern:

Der Fisch wird gefangen um meine Ernährungsmöglichkeiten zu verbessern.
Der Fisch wird freigelassen wenn die Begleitumstände dies erfordern und ermöglichen.
 
@casa
in der bibel gibts sogar eine passage, wo man erkennt das nimrod ein reiner tropäen killer war und er war der erste wiedersacher gegen die gesetze gottes,
unseren schöpfer ist es ein graus, wenn blut vergossen wird ohne sinn, nach der bibel ist blut heilig, ich lese es so, das schmerz und leid zur persönlichen freude und lust immer schlecht in den augen gottes ist, bzw. der kosmischen energie, dazu zählt im groben auch gezieltes angeln um fische zu releasen, weil aus lust und spass ein tier leiden muss,
aber ich wäre echt ein pharisäer, wenn ich nicht auch schon fische im meinem leben zurückgesetzt hätte,
gruss
 
Warum wird wohl fast jede Dvd, die sich um das Süßwasserfischen dreht, in den Niederlanden gedreht. Weil eben dort durch Catch&Release ein sehr guter und dichter Fischbestand zu finden ist.

Natürlich spricht nichts dagegen, wenn man zb Appetit auf nen Zander hat, diesen mitzunehmen und zu verspeisen. Nur sollte man das Entnehmen maßvoll tun. Ich muss nicht alles mitnehmen was am Haken hing und Schuppen hat. Ich weiss von einem Verein in meinem Ort, der die Fänge vom Vereinsangeln einem Zoo zukommen lässt, weil eben alle Angler in die Wertung wollen, aber keiner mit kleinen Rotaugen etc in der Küche was anfangen will.
 
Meine Antwort ist, daß es auf die Situation ankommt. Einem alten Moosrücken kann ich doch nicht einfach abstechen. Ein Dreisigpfünder hat doch sicher 15 - 20 Jahre auf dem Buckel. Und schmecken tun die auch nicht unbedingt. Für die Pfanne ist da ein Vierpfünder perfekt. Die Alten sollen für den Nachwuchs sorgen und noch manchen Angler beglücken. Schonende Behandlung ist da oberstes Gebot für alle Angler. Ich halte mich daran und finde dann catch and release absolut in Ordnung!!!


Es sollte mehr solche Angler geben wie dich, bin absolut deiner Meinung...
 
Hallo,

das Problem ist doch nicht das Zurücksetzen geangelter Fische, obwohl diese grundsätzlich (Schonmaß, Schonzeit) entnahmefähig sind.

Das Problem ist das gezielte (Vorsatz!) Beangeln von Fischen (Art, Größe), bei denen von vornherein keine Entnahmeabsicht besteht oder generell ohne Entnahmeabsicht (aus welchem Grunde auch immer) zu angeln.

Die Gewinnung von Nahrungsmitteln ist zwar nicht der einzige Beweggrund zum Angeln, es ist nur ein Teilaspekt, aber der ethisch und auch juristisch gewichtigste. Der Fang von Fischen (also die -belegbare- Zufügung von Schäden und Streß, Schmerzen bedingt durch die ungeklärte Sachlage außen vor) ist nur damit juristisch und ethisch legitimiert, wenn dies grundsätzlich zum Zweck der Entnahme und damit der Gewinnung von Lebensmitteln dient. Dies hat unter der Rahmenrichtlinie zu erfolgen, dass die verursachten Beeinträchtigungen, sowohl der geangelten Fische als auch ihres Lebenmsraums, so gering wie möglich ausfällt.

Es ist also sowohl juristisch als auch ethisch vertretbar, Fische zu angeln, um sie "in die Pfanne zu hauen". Ebenso ist es ethisch und juritisch vertretbar, dass Fische, welche nicht dem Fangziel entsprechen oder bei denen eine Entnahme durch Regularien (Schonmaß unterschitten, Schonzeit) ohnehin nicht zulässig ist, wieder- und schwar schnellst möglich und unter dem Gebot der weitestmöglichen Vermeidung von Streß und Schäden, wieder zurückgesetzt werden.

Aus der Umkehrung ergibt sich das gleiche Bild. Das Beangeln und Töten von Fischen, welche nicht zur Gewinnung von Lebensmitteln herangezogen werden können, ist, unter praktisch normalen Rahmenbedinungen (eventuell gegebene Hegeziele außen vor gelassen, Fisch nicht so stark verletzt, dass die Lebensfähigkeit begründet angezweifelt werden muss) ist juristisch und ethisch nicht vertretbar.

1.) Zurücksetzen ja, aber nur, wenn grundsätzlich Entnahmeabsicht besteht und die Entnahmeentscheidung im jeweiligen Einzelfall negativ ausfällt. Eine Bewertung zur Entscheidung für oder wider die Entnahme kann natürlich erst erfolgen, wenn die Eigenheiten des Fangs bekannt sind.

2.) Kein vorsätzlicher Fang von Fischen, wenn speziell (Fischart, Größe) oder generell keine Entnahmeabsicht besteht oder die Entnahme durch Regularien (Schonmaß, Schonzeit) ohnehin nicht zulässig ist.

Der beim Fortellenangeln gefangene Döbel oder der beim Ansitz auf Großbrassen gelandete zweistellige Karpfen darf problemlos zurückgesetzt werden, sofern das Tier nicht so stark verletzt ist, dass sein Überleben in Frage gestellt werden muss oder aber durch ein legitimes (ökologisch begründetes und mit dem naturnahen Charakter des Gewässers entsprechendes) Hegeziel eine Entnahme gefordert wird.

Der Gezielte Ansitz auf Großkarpfen, nur um diese nach dem Drill zu fotografieren, unter Umständen dazu nach zu hältern, und diese dan wieder zurückzusetzen ist zumindest für den gemeinen Angler nicht zulässig. Einzig zulässig ist solch ein Vorgehen zum Zwecke des Bestandsmonitorings. Das ist gerade bei Karpfen durch ihre inndividuellen Charakteristika auch durch Fotos gut durchführbar. Die Häufigkeit des Wiederfangs von Einzeltieren im Vergleich zum Befischungsdruck ist eine gute Möglichkeit, den Bestand durch statistische Methoden einschätzen zu können.

Das Zurücksetzen von Fischen zum Zweck des Erhalts der Population, insbesondere von guten Laichfischen, ist nur dann sinnvoll, wenn die Fischart auch tatsächlich im jeweiligen Gewässer einen sich selbst reproduzierenden Bestand bildet. Das setzt voraus, dass die dazu nötigen Rahmenbedingungen gegeben oder zumindest in Abnsehbarer Zukunft durch entsprechende Maßnahmen (wieder)hergestellt werden. Fehlen diese Strukturen oder sind beispielsweise die klimatischen Rahmenbedingungen nicht hinreichend, wie es in vielen hiesigen Gewässern beim Karpfen ist, ist die Argumantation des Zurücksetztens wertvoller Laichfische nichtig.

Insgesamt problematisch ist natürlich die erforderliche hinreichende Nachweisbarkeit bzw. Begründbarkeit eines Zúwiderhandelns, wenn es zu einer jurisitschen Ahndung kommt. Hier ist dann aus eben dieser Schwierigkeit in aller Regel nicht das Zurücksetzen des Fisches an sich beanstandet und weiter verfolgt, sondern unnötige Beeinträchtigungen durch Hälterung, Fotosession und so weiter.

Gruß
 
Hallo Rheophil,

dies ist eine der saubersten und fundiertesten Usermeinungen, die ich hier seit langem zu lesen bekomme.

Verbliebene Knackpunkte meinerseits:

Die Y-Gräten-Sortierung. Auch Fische, die sich auf unserem Speiseplan nicht der größten Beliebtheit erfreuen, müssen entnommen und verwertet werden. Auch ich hadere bisweilen, bei der einen oder anderen Art mit mir und sorge somit für ein einseitig ausgelastetes Entnahmeprofil.

Und die fehlende Hegevorgabe seitens eines Gewässerwartes. C&R, sowie auch die selektive Entnahme wird oft mit Pauschalargumentationen betrieben. Oft genug nur als Mittel zum Zweck. Welche Fische aus Hegegründen sinnvollerweise zu entnehmen sind, müsste Jahr für Jahr aktuell den Erlaubniskarten zu entnehmen sein, benannt durch den kundigen GW. Dies können durchaus oder ggf. gerade auch die alten und großen Tiere sein.

Gruß Frank
 
Das Beangeln und Töten von Fischen, welche nicht zur Gewinnung von Lebensmitteln herangezogen werden können, ist, unter praktisch normalen Rahmenbedinungen (eventuell gegebene Hegeziele außen vor gelassen, Fisch nicht so stark verletzt, dass die Lebensfähigkeit begründet angezweifelt werden muss) ist juristisch und ethisch nicht vertretbar.

zumindest was das gesetzliche angeht,sehe ich es in Deutschland genauso...allerdings fast nur Deutschland. :)

mit ethisch bin ich schon mal ganz vorsichtig,da ich mir nicht anmaßen werde, die gängigen Praktiken unserer Nachbarländer unter diesen Gesichtspunkt zu beurteilen.
Was deine Meinung im Umkehrschluß für diese Länder(zb. Holland,Belgien,)ethisch bedeutet,ist dir schon klar? :)

Gruß Jörg
 
Hallo,

Die Y-Gräten-Sortierung. Auch Fische, die sich auf unserem Speiseplan nicht der größten Beliebtheit erfreuen, müssen entnommen und verwertet werden.

Wenn sie gezielt beangelt werden oder aber eine Entnahme zum Erreichen eines (ökologisch sinnvollen) Hegeziels notwendig ist - ja. Im letzteren Fall ist die Situation schwierig, wenn das Hegeziel die Entnahme fordert, die Art aber nicht den kulinarischen Anforderungen entspricht und nicht als Lebensmittel verwertet werden "kann". Prinzipiell gibt es aber auch andere sinnvolle Verwertungsmöglichkeiten. Ich persönlich hätte auch ein Problem damit, ein Tier zu töten, ohne dass dies unmittelbar einen vernünftigen Zweck erfüllt.

Als alleinige Hegemaßnahmen zur Bestandsregulation wie bei verbutteten Weißfisch- oder Flußbarschpopulationen eine rigerose Entnahme dieser Arten durchzuführen ist aber nur Symptombekämpfung.

Es ist natürlich anzumerken, dass die Mehrheit der heimischen bzw. eingebürgerten (und angelfischereilich relevanten) Süßwasserfischarten über eben solche Y-Gräten verfügt. Das gilt sowohl für die Artenzahl als auch die durchschnittliche Verteilung der Fischbiomasse auf die jeweiligen Arten in den meisten Gewässern.

Auch ich hadere bisweilen, bei der einen oder anderen Art mit mir und sorge somit für ein einseitig ausgelastetes Entnahmeprofil.

Hier wäre eine entsprechende Statistik, welche das Entnahmeverhalten aufzeigt, interessaant. Es gibt solche und solche Angler. Viele nehmen durchaus Weißfische gern mit, aus denen lässt sich ja auch wirklich eine Palette leckerer Gerichte zaubern. Dazu gehöre ich auch. Deswegen beangele ich sie auch gezielt, wobei ich entsprechend gute Stücke bevorzuge und auch bei gutem Bestand und hohen Durchschnittsfangaussichten kein Schlachtfest veranstalte. Dann werden eben nur "lädierte" Brassen von drei bis sechs Pfund entnommen. Unversehrte Tiere setze ich wieder zurück. Ich habe schon alleine keine Lust, die Fische stundenlang auszunehmen und küchenfertig zu machen.


Und die fehlende Hegevorgabe seitens eines Gewässerwartes. C&R, sowie auch die selektive Entnahme wird oft mit Pauschalargumentationen betrieben. Oft genug nur als Mittel zum Zweck. Welche Fische aus Hegegründen sinnvollerweise zu entnehmen sind, müsste Jahr für Jahr aktuell den Erlaubniskarten zu entnehmen sein, benannt durch den kundigen GW. Dies können durchaus oder ggf. gerade auch die alten und großen Tiere sein.

Besonders die Umstrukturierung des Fischbestandes zu einem dem naturnahen Charakter des Gewässeres entsprechenden, ist, ohne radikale Maßnahmen wie jährliches Abfisches, ein langwieriger Prozess. So etwas zu planen und in die Tat umzusetzen erfordert ein entsprechendes Know-How und davor natürlich die entsprechene Einsicht und Einstellung sowie Überwachung und Regulation der Durchführung notwendiger Maßnahmen.

Kleinfischarten sind dabei ebenso einzubeziehen wie eingebürgerte Arten (Karpfen, Zander, Wels) als auch mögliche Eingriffe in die Struktur des Gewässers (Renaturierungsmaßnahmen). Das solche Maßnahmen nicht bei jedem Angler auf Gegenliebe treffen (keine Karpfen und Zander mehr im Gewässer = :mad: ) liegt in der Natur der Sache.
 
Hallo,

zumindest was das gesetzliche angeht,sehe ich es in Deutschland genauso...allerdings fast nur Deutschland.

Bei korrekter Interpretation der geltenden absolut basalen rechtlichen Grundlagen (Tierschutzgesetz) ist dies ja auch vollkommen beanstandungslos. Aus diesen eine Zwangsentnahme bzw. ein Rücksetzverbot geangelter Fische zu konstruieren,
Es ist aus eben den gleiche tierschutzrechtlichen Aspakten die Zwangsentnahme und das strikte Rücksetzverbot zu kritisieren wie das reine Catch & Release Angeln.

mit ethisch bin ich schon mal ganz vorsichtig,da ich mir nicht anmaßen werde, die gängigen Praktiken unserer Nachbarländer unter diesen Gesichtspunkt zu beurteilen.
Was deine Meinung im Umkehrschluß für diese Länder(zb. Holland,Belgien,)ethisch bedeutet,ist dir schon klar?

Strikte Catch & Release Vorgehensweise geschieht ja in der Regel aus der Haltung heraus, dem geangelten Fisch nicht zu schaden, in dem man ihn tötet. Dabei besteht aber eben der Widersspruch, dass bereits der Fang an sich dem Fisch Schaden (sowohl physikalisch den Haken als auch physisch durch den Streß von Drill und Landung) zufügt und dies konsequenter Weise bedeuten müsste, dass man den Fisch gar nicht erst angelt, wenn man ihm nicht schaden möchte.

Es fehlt ein rationaler Grund, weshalb eben dies geschieht, wenn das Angeln per Grundsatzhaltung nicht das Ziel verfolgt, die Speisekarte zu bereichern.

Wie gesagt, die Bereicherung der Speisekarte ist nicht alleiniges Ziel und alleinger Gewinn, den der Angler aus der Angelei zieht, es ist jedoch der einzige, der objektiv und unmittelbar erkennbar ist und auf einer soliden rationalen Basis steht.

Ich sehe, wie gesagt, das Problem weder beim "catch" noch beim "release", oder beim "pan-fry" an sich, sondern darin dass es zwei Extremausprägungen gibt, für die nur entweder die eine oder die andere Möglichkeit nach dem Catch besteht und ganz viele Angler, die irgenwo in der Normalverteilung dazwischen liegen. Genau in diesem Mittelfeld ist es schwer zu beurtilen, wo zwischen den beiden Extrema der individuelle Angler mit seiner Entnahmepraxis anzusiedeln ist.

Der Angler muss oder darf eine freiwillige Selbstbesschränkung am Wasser durchführen, sofern die rechtliche Grundlage und auch der sich darin ausdrückende ethische Grundsatz nicht verletzt werden.

Gruß
 
Genau so ist das ! Recht und Entscheidung obliegt dem Angler in diesem Moment . Dafür haben wir Verantwortung und auch einen legitimen Schein dafür abgelegt . Ich möchte nicht anders ! Ich bin Angler und gehe damit ein Wagnis ein , auch in der Öffentlichkeit , mich zu zeigen . Also stehe ich zu meiner Passion ! Ich verkehre auch in Jägerkreisen und da ist das Ausüben der Jagd noch präzieser definiert . Es ist und wird nicht leichter gemacht . Gruß , Hansi
 
Hi,

Kompliment Rheophil, eine gute Analyse des Status quo. Meiner Meinung nach bleibst du aber bei einem Punkt auf halben Weg stehen:

Es fehlt ein rationaler Grund, weshalb eben dies geschieht, wenn das Angeln per Grundsatzhaltung nicht das Ziel verfolgt, die Speisekarte zu bereichern.

Da kann man widersprechen. Ich hatte kürzlich versucht aufzuzeigen, dass es durchaus "rationale" Gründe geben kann, die außerhalb der reinen Nahrungsbeschaffung stehen. Wie du ja auch angemerkt hast:

Wie gesagt, die Bereicherung der Speisekarte ist nicht alleiniges Ziel und alleinger Gewinn, den der Angler aus der Angelei zieht...

Werden diese "Ziele" höher gewichtet - wie es offenbar in anderen Ländern auf diesem Planeten geschieht - ergibt sich ein alternatives Bild. Wie würdest du denn die gängige Praxis in unseren Nachbarländern beurteilen?

Was deine Meinung im Umkehrschluß für diese Länder(zb. Holland,Belgien,)ethisch bedeutet,ist dir schon klar?

Gruß Thorsten
 
Hallo,

Da kann man widersprechen. Ich hatte kürzlich versucht aufzuzeigen, dass es durchaus "rationale" Gründe geben kann, die außerhalb der reinen Nahrungsbeschaffung stehen.

Ja, gewässerspezifische (jenseits der Regelungens des Landesfischereigesetzes) Hegemaßnahmen sind aber sekundärer Natur und eben eher Sonderfälle. Die von den Landesfischereigesetzen ganzjährig geschonten Arten sind beispielsweise in der Regel so selten, oder aber anglerisch eher uninteressante Kleinfischarten, dass ihr Fang für die Praxis und die Catch & Release Frage wenig ins Gewicht fällt. Eine gezielte Befischung dieser Arten steht natürlich außer Frage.



Werden diese "Ziele" höher gewichtet - wie es offenbar in anderen Ländern auf diesem Planeten geschieht - ergibt sich ein alternatives Bild. Wie würdest du denn die gängige Praxis in unseren Nachbarländern beurteilen?

Gar nicht. Ich beuteile nicht, wie die Ansichten in anderen Ländern aussehen. Ich beurteile nur, dass diese hierzulande als nicht vertretbar einzustufen sind. Ebenso wie die Verwendung von Hunden und Katzen als Fleischlieferanten.

Letztlich ist es inkonsequent und widersprüchlich, das Lebewesen Fisch nicht zu töten, weil man Respekt vor ihm hat, gleichzeitig aber Schäden und Beeinträchtigungen, welche durch das Angeln unweigerlich auch bei sehr bedachter Vorghehensweise am Fisch entstehen (auch wenn sie dann entsprechend unerheblich sind), als vertetbar anzusehen.
Die einizig logische Konsequenz aus dieser Haltung ist doch, das Angeln gänzlich sein zu lassen.

Für die Bestandsschonung ist ein absolutes Catch & Release nur dann sinnvoll, wenn akute Situationen eintreten, bei denen die angelfischereiliche Entnahme erhebliche Auswirkungen auf den Bestand hat. Als alleinige Maßnahme ist dies aber in aller Regel unzureichend, weil der anglerische Befischungsdruck alleine nur in den seltensten Fällen ausreicht, um eine gesunde, sich natürlich reproduzierende Fischpopulation erheblich zu schädigen, dass Schonmaßnahmen notwendig werden. Degradation der ökologischen Rahmenbedinungen spielen da eine deutlich gewichtigere Rolle.

In Frankreich, den Benelux-Staaten oder auf den britischen Inseln ist die Angelei ein weitaus volksnäherer Sport, unter anderem natürlich weil hier so gut wie keine Zugangsbeschränkungen vorhanden sind. Wie sich die dadurch in relation zur Gesamtbevölkerung höhere Anglerzahl bei gemäßigter Entnahme auswirken würde, ist sicherlich eine interessante Fragestellung. Das hängt natürlich auch vom ökologischen Gesamtzustand der Gewässer ab.

Gruß
 
Für die Bestandsschonung ist ein absolutes Catch & Release nur dann sinnvoll, wenn akute Situationen eintreten, bei denen die angelfischereiliche Entnahme erhebliche Auswirkungen auf den Bestand hat. Als alleinige Maßnahme ist dies aber in aller Regel unzureichend, weil der anglerische Befischungsdruck alleine nur in den seltensten Fällen ausreicht, um eine gesunde, sich natürlich reproduzierende Fischpopulation erheblich zu schädigen, dass Schonmaßnahmen notwendig werden. Degradation der ökologischen Rahmenbedinungen spielen da eine deutlich gewichtigere Rolle.

Habe Dich bisher vergnügt belesen.
Aber in den seltensten Fällen würde ich "in den meißten Fällen" ersetzen wollen.
 
Warum macht nicht jeder das was für ihm am sinnvollsten erscheint?.?

Der eine setzt den gefangen Fisch zurück

Der andere nimmt ihn mit.


Soll jeder machen wie er will.


mfg Hadl
 
Hallo,

Aber in den seltensten Fällen würde ich "in den meißten Fällen" ersetzen wollen.

Anglerischer Befischungsdruck kann, bei Einhaltung vernünftiger hegerischer Rahmenregelungen, einen gesunden, sich selbst reproduziereden Fischbestand nicht so stark negativ beeinflussen, dass erhebliche Einbrüche der Populationsdichte und Alterstruktur folgen oder ein Erlöschen der Population droht.

Das ist regulär nur dann gegeben, wenn die Reproduktioinsfähigkeit der Art erheblich eingeschränkt wird, beispielsweise weil die dazu notwendigen Strukturen fehlen oder zerstört werden, eine allgemien Verschlechterung der Güte des Lebensraums oder aber die Population durch erheblich gestiegenen Fraßdruck, beispielsweise durch Auftreten fremder Arten als Freßfeind oder konkurrent um die ökologische Nische, stark dezimiert wird.

Gruß
 
Hallo,

Warum macht nicht jeder das was für ihm am sinnvollsten erscheint?.?

Der eine setzt den gefangen Fisch zurück

Der andere nimmt ihn mit.


Soll jeder machen wie er will
.

Sofern grundsätzlich eine Entnahmeabsicht für die beangelten und als gewünschtes Fangziel vorgesehenen Fischen besteht, ist dies ja auch in Orndung. Bei grundsätzlicher Verneinung der Entnahme oder ab dem gezielten Beangeln von Fischen, deren Entnahme für den Angler nicht in Frage kommt, aber nicht.

Die Angaben in den länderspeziifischen Fischeriegesetzen definieren in aller Regel auch ein Entnhmerecht oder Aneigenungsrecht für entnahmefähige Fische. keine Entnahmepflicht. Es muss aber grundsätzlich die Absicht bestehen, von diesem Recht gebrauch zu machen und es nicht prinzipiell auszuschlagen.

Gruß
 
Hallo,

.

Sofern grundsätzlich eine Entnahmeabsicht für die beangelten und als gewünschtes Fangziel vorgesehenen Fischen besteht, ist dies ja auch in Orndung. Bei grundsätzlicher Verneinung der Entnahme oder ab dem gezielten Beangeln von Fischen, deren Entnahme für den Angler nicht in Frage kommt, aber nicht.

Die Angaben in den länderspeziifischen Fischeriegesetzen definieren in aller Regel auch ein Entnhmerecht oder Aneigenungsrecht für entnahmefähige Fische. keine Entnahmepflicht. Es muss aber grundsätzlich die Absicht bestehen, von diesem Recht gebrauch zu machen und es nicht prinzipiell auszuschlagen.

Gruß

:schnarch:schnarch:schnarch:danke:
 
Hallo Rheophil,

mein Widerspruch richtete sich gegen die These, es gäbe keinen anderen "rationaler Grund" zum Angeln als die Bereicherung der Speisekarte. Das hat nichts mit "gewässerspezifische Hegemaßnahmen", "Landesfischereigesetzen" oder "ganzjährig geschonten Arten" zu tun, sondern mit dem Selbstverständnis des Anglers. Ich kann nicht entscheiden, ob es "rationale Gründe" sind, dass mehr als 5X so viele User entscheiden für c&r zu sein, als dagegen votieren. Ich glaube sogar, dass es völlig irrelevant ist, ob die Gründe rational sind - das ist einTeil der Wirklichkeit mit der wir leben müssen.

Ich beuteile nicht, wie die Ansichten in anderen Ländern aussehen.

Musst du auch nicht. Nur sollte man vorsichtig sein, wenn man vorgibt, was ethisch vertretbar ist, und was nicht. Denn tatsächlich bedeutet der Umkehrschluß, dass du der Mehrheit um uns rum ethisches Mißverhalten vorwirfst. Ich könnte mich damit nicht wohlfühlen - dafür steckt mir zuviel "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen" dahinter.

Für die Bestandsschonung ist ein absolutes Catch & Release nur dann sinnvoll, wenn akute Situationen eintreten, bei denen die angelfischereiliche Entnahme erhebliche Auswirkungen auf den Bestand hat

Das wundert mich nun wieder. Sollte zum Zweck der "Bestandsschonung" nicht lieber gänzlich aufs Angeln verzichtet werden? Wo liegt denn da der Sinn?

Anglerischer Befischungsdruck kann, bei Einhaltung vernünftiger hegerischer Rahmenregelungen, einen gesunden, sich selbst reproduziereden Fischbestand nicht so stark negativ beeinflussen, dass erhebliche Einbrüche der Populationsdichte und Alterstruktur folgen oder ein Erlöschen der Population droht.

Eine "gesunde, sich natürlich reproduzierende Fischpopulation" ist viel zu oft die reine Illusion an unseren Gewässern. Auch wenn verantwortungsvolle Gewässerwarte dieses Ziel haben (und oft genug gegen erheblichen Widerstand durchsetzten müssen), oft geben die Rahmenbedingungen es einfach nicht her. Und damit ist nicht nur die Gewässertopographie gemeint...
Auch jeder gesunde Fischbestand kann nur eine bestimmte Menge Frischfisch produzieren. Wenn der Angeldruck zu hoch wird, wird dieser Bestand sicher nachhaltig geschädigt. Oder meinst du mit "hegerischer Rahmenregelungen", dass der Zugang zum Gewässer eingeschränkt wird oder begleitend eine Entnahmeregelung eingeführt wird - bis hin zum Entnahmeverbot - das dann wiederum den Verzicht auf's Angeln (zwingend) zur Folge hätte: denn warum soll ich angeln, wenn ich nicht entnehmen darf? Für die absolute Mehrheit der Angler eine rein rhetorische Frage, auf die es etwa eine Fantastilliarden verschiedene Antworten gibt.

Gruß Thorsten
 
Hallo,

ob es "rationale Gründe" sind, dass mehr als 5X so viele User entscheiden für c&r zu sein, als dagegen votieren.

Das wird auch daran liegen, dass vielen nicht klar ist, was darunter zu verstehen ist. Catch & Release ist das Zurücksetzen geangelter Fische an sich, sondern ein Angeln, bei Fische gezielt ohne Entnahmeabsicht beangelt, gefangen und immer zurückgesetzt werden

Viele Angler verstehen aber unter Catch & Release jegliches Zurücksetzen grundsätzlich entnahmefähiger Fische, auch wenn das Angeln grundsätzlich mit einer Entnahmeabsicht erfolgt. Das ist aber nicht die Definition des Begriffs.

Catch & Release = Angeln ohne Entnahmeabsicht bzw. Angeln bei Entnahmeverbot.

Ich glaube sogar, dass es völlig irrelevant ist, ob die Gründe rational sind - das ist einTeil der Wirklichkeit mit der wir leben müssen.

Das sind aber die einzigen Gründe (vernünftiger Grund), welche juristisch und auch moralisch / ethisch anerkannt werden. Dass es auch nicht-rationale Nebeneffekte wie Spanung beim Warten auf den Biss, Spaß und Aufregung beim Drill, Entspannung, Aufenthalt in der Natur etc. beim Angeln eine Rolle spielen streite ich nicht ab. Sie sind aber weder moralisch noch juristisch gewichtig genug, um im allgemeinen ein Angeln ohne Entnahmeabsicht zu begründen. Sekundär sind natürlich auch Effekte wie verbesserter Natur- und Gewässerschutz anzuführen. Nur sind diese für den Tierschutz unerheblich, weil es dabei eben um das Einzeltier und nicht um Populationen, Arten oder Lebensräume geht.

Das wundert mich nun wieder. Sollte zum Zweck der "Bestandsschonung" nicht lieber gänzlich aufs Angeln verzichtet werden? Wo liegt denn da der Sinn?

Auf die gezielte Beangelung von einzelnen Fischarten - ja. Auf das Angeln generell - nein. Sonst dürfte man in keinem Gewässer, in dem ganzjährig geschonte Arten auftreten (können) geangelt werden, weil ihr Fang nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Die Frage dabei ist nur, ob die veranschlagten Hegemaßnahmen der Bestandsstuation im jeweiligen Gewässer angemessen sind und sich in entsprechenden Regularien wiederspiegeln. Es ist natürlich davon auszugehen, dass, je seltener eine Fischart im Gewässer ist, desto seltener wird sie auch gefangen.

Oder meinst du mit "hegerischer Rahmenregelungen", dass der Zugang zum Gewässer eingeschränkt wird oder begleitend eine Entnahmeregelung eingeführt wird - bis hin zum Entnahmeverbot

Ja.


das dann wiederum den Verzicht auf's Angeln (zwingend) zur Folge hätte: denn warum soll ich angeln, wenn ich nicht entnehmen darf?

Nicht unbedingt und auch nicht auf alle Fischarten gleichermaßen. Das ist alleine anhand der Nahrungspyramide Erkennbar. Je höher ein Organismus darin steht, desto geringer ist der Biomasseanteil und die Individuenzahl im Lebensraum. So gibt es deutlich weniger Hechte als Rotaugen und deutlich mehr Wasserflöhe und Copoepoden als Rotaugen und ebensop deutlich mehr Phytoplankton als Zooplankton, von Mirkroorganismen ganz zu schweigen.

Der Brassen- oder Rotaugenbestand kann also einen höheren Befischungsdruck kompensieren als beispielsweise der Hechtbestand.
Bei Topprädatoren lässt sich die Individuenzahl durch eine angemessenes Entnahmefenster regeln, so dass eine gute Balance zwischen ihrer Zahl und ihrer Größe, also der Verteilung der Biomasse, einstellen lässt.

Das Problem ist natürlich, dass viele Gewässer gar nicht dafür ausgelegt sind, eine natürliche Bestandsentwicklung durch autochthone Reproduktion zu tragen und die Bestände bestimmter Arten nur durch Besatzmaßnahmen aufrecht zu erhalten sind. Dies wirkt sich natürlich gerade bei Raubfischen auch auf den Fischbestand insgesamt aus. Hinzu kommt, dass gerade diese Arten (Hecht, Zander, Flußbarsch) recht beliebte Angel- und Speisefische sind.

Gruß
 
Jo was sagst den dann zu unseren Gewässern hier gibts seit 1,5 Jahren ein Entnahmeverbot bei Karpfen ab 60cm Größe.

Ich geh Karpfen fischen um eben die die in das Verbot fallen zu fangen......:):hops:nein:
 
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