Tierschutzgesetze -  Störbesatz und C&R-Praxis in deutschen Forellenteichen rechtens?

Natürlich kann nicht jeder nach CA fliegen, oder hat einen Bach voller Forellen vor der Haustür. Aber hier geht es darum, daß diese Teichbesitzer Geld dafür nehmen, daß dieselben Fische immer und immer wieder der Prozedur (oder Tortur), des Fangs ausgesetzt werden. Und dies aus rein kommerziellen Gründen. Es geht ja nicht um die mitgenommenen Fische (mir zumindest nicht).
 
@ Hecht : Das mit den Karpfen kannst du so nicht sagen, denn woher kommt der Karpfen , bzw wer hat ihn hier eingebürgert ?
Aber darum geht es auch nicht. Habe nur auf dein Post wegen Ebro geantwortet, daß man solche Vergleiche nicht bringen kann.
Ich verurteile auch nicht die Angler die in Fopu auf Stör anglen, weil sie dort drin sind.
Würde ich genauso meine Rute dort auslegen, wenn bei uns Störe schwimmen würden.
Ich verurteile deshalb nur die Besitzer solcher Teiche die solche Arten besetzen.
Fakt ist einfach, daß Störartige Fische in stehenden Gewässer nichts zu suchen haben.
Und das kapieren Teichbesitzer leider nicht.
Und wenn man keine Forellengewässer vor der Tür hat, darf man also Fopu zulassen ?
Ich habe auch keine Nordsee vor der Türe, aber trotzdem setze ich keine Dorsche in mein Teich. ( Ironie)
 
Hi Steve1969
Na anscheinend warst du ja auch schon mal an dieser Angelanlage und hast dein Glück versucht , sonnst hätte dir ja der Betreiber nicht Persönlich sagen können das keine Großfische entnommen werden dürfen.
Ich verstehe nicht warum du hier so ein Fass aufmachst , anscheinend hast du dort nichts gefangen und musst deinen Frust jetzt auf diese Art und weise Rauslassen oder du hast dich nicht an die Bestimmungen der Betreibers gehalten und vielleicht Teichverbot . Oder auch einfach nichts von dem , ich kann es nicht beurteilen da ich dich nicht kenne .
Es ist einfach schade in Deutschland das sich die Angler gegenseitig das leben schwer machen .

Die Störe die sich dort befinden Stammen alle aus Störzuchten die zur Kaviargewinnung dienen , jedem Angler der eine Angelprüfung abgelegt hat dürfte klar sein das Männliche Tiere keinen Kaviar Produzieren und ab einer gewissen große nicht mehr für die Zucht geeignet sind .
Diese Fische werden meistens von den Züchteren getötet und landen in der Tonne , da sie in Deutschland nicht in Freie Gewässer gesetzt werden dürfen .
Ein Paar davon Kauft der Betreiber und setzt sie in seinen See .

Jeder der hier nach dem Tierschutz Gesetz schreit sollte sich mal Überlegen ob er das richtige Hobby hat . Mir kann kein Angler erzählen das er noch nie einen Fisch zurückgesetzt hat und jeden gefangenen Fisch verwertet
 
Der Betreiber hat das Recht die Schonmaße selbst festzulegen und wenn der zum Bsp. beschließt Fische ab nem Meter dürfen nicht entnohmen werden dann ist das so.
Es gibt Anlagen in denen jeder Fisch entnohmen werden muß und kiloweise abgerechnet wird, schreit a dann nach eurem Anwalt wenn a zufällig nen großen habt und euer halbes Gehalt los seit :augen
 
Alle sogenannte Störe in den Angelanlagen stehen natürlich nicht unter Naturschutz.
Weil sie eigentlich gar keine echten Störe oder Sterlett sind.
Sie sind allesamt "Hybriden".
Also keine der geschützten oder vom Aussterben betroffenen Arten.
 
Ich habe noch keinen Störhybriden gefangen und ich bin mir auch nicht so sicher ob ich
ihn mitnehmen werde.
In der Anlage wo ich fischen gehe wird einem ja auch angeboten den gefangenen "Stör"
nicht abzuschlagen sondern lebend gegen eine dem Wert entsprechende Menge an
Lachsforelle einzutauschen.
Gesagt wurde mir mal zusätzlich das Störfleisch so nicht die absolute Hammersache sei
in Punkto Geschmack.
Von einem Russlanddeutschen.
Da kommts wohl auch etwas auf die Kunst des Filletierens an wie später der kulinarische
Effekt ist.
Gruss Armin
 
:schreiHallo du bist dich überall am beschweren machts alles schlimmer wie es ist . Hast woll da nichts Gefangen !!!! Gruß Walter:schrei
Na klar wurde der wieder freigelassen!
Bei Zwillbrock darfst du keine Großfische mitnehmen, da die (so wurde es mir persönlich vom Betreiber gesagt) unter Naturschutz stehen

Schon komisch das man unter naturschutz stehende Fische zum profitablen Unterhaltungszweck transportieren und in nicht artgerechte Gewässer verbringen darf.

Ich find sowas einfach nur zum kotzen, hat nichts mit Angeln zu tun.
Da kann ich auch im Streichelzoo auf Ziegen schießen, ist praktisch das Selbe!

Werd die Tage mal beim Bundesumweltamt nachfragen ob das ganze eigentlich legal ist
 
Jeder der hier nach dem Tierschutz Gesetz schreit sollte sich mal Überlegen ob er das richtige Hobby hat .

Nee, anders herum wird ein Schuh draus. Jeder der das Tierschutzgesetz links liegen lässt hat das falsche Hobby gewählt. Selbstverständlich hat jeder Angler schon Fische zurückgesetzt - schon mal was von Schonzeiten und Mindestmaßen gehört?

Es ist einfach schade in Deutschland das sich die Angler gegenseitig das leben schwer machen .

So, tun sie das? Allerdings gibt es offenbar "Angler" und Angler - die einen machen sich Gedanken die sogar (!) den Tierschutz nebst den dazu gehörigen Gesetzen umfassen, während die Anderen offenbar nur ihr Vergnügen im Kopf haben - und nun laß mich mal raten, zu welcher Gruppe du gehörst.
Im übrigen sollte man schon instinktiv merken, dass es einen Unterschied gibt zwischen einem nur aus Attraktivitätsgründen vorgehaltenen Fisch - sozusagen einem reinen Spaßobjekt - und Fischen, die in einer rel. naturnahen Umgebung ihren ganz normalen Lebenszyklus (inkl. gefangen und gefuttert werden) leben.

Gruß Thorsten
 
Das Fleisch dieser Hybriden ist geräuchert absolut empfehlenswert.


Mein russischer Angelfreund erklärte mir das der Stör nach dem Fillieren
von allen Fettresten komplett befreit werden müsse, da er sonst nach dem
Räuchern leicht ranzig schmecken könnte.
Und das die Fische nicht zu groß sein sollten.
Ganz wie beim Waller, wo die beste Fleischqualität nach durchgehender
Meinung aller Spitzenköche bei Fischen zwischen 60 bis 80 cm Länge liegen soll.
Gruss Armin
 
Hi Armin ,

der Stör , das Sterlet oder die Hybriden sind geräuchert oder als eingelegtes Steak (Karbonade)vom Grill eine sehr geschätzte Delikatesse .
Die Größe , abhängig von der Sauberkeit und Klarheit des Gewässers, als Speisefisch sollte allerdings nicht mehr als 70-100cm betragen , so sind sie am Besten und haben weniger Fett zwischen dem Fleisch und der Haut .
Größere Exemplare können einen sehr tranigen und erdigen Geschmack entwickeln , vergleichbar mit größeren Karpfen , da sie auch grundnah leben und ihre Nahrung dort aufnehmen .
Habe schon einige Exemplare geräuchert und vom Grill serviert , welche aus einer Zucht stammten , vorwiegend allerdings Milchner , Rogner können eine wesentlich größere Fettschicht ansetzen und werden auch länger als Milchner.

In solchen Anlagen(FoPu´s) gehe ich kaum Angeln , da es mir widerstrebt diese kommerziellen Anlagen zu unterstützen und es in meiner Nähe sowieso keine gibt .

mfg Jack the Knife
 
Genau diese Fettschicht meinte mein Angelfreund.
Die sollte vorm Räuchern komplett und sauber entfernt werden, da sie sonst den
restlichen Fisch beim Räucher sehr im Geschmack beinträchtigt.
Gruss Armin
 
Ach Jungs, ich will hier keinem sein Hobby vermiesen, aber wenn jeder mal ehrlich zu sich ist dann kann man sowas doch kein wirkliches Angeln nennen.

Das selbe halte ich auch von Jägern, die nach Afrika fliegen und sich da für teuer Geld ein Großwild im Reservat vor die Flinte treiben lassen, hier geht es doch nur darum um zu zeigen was man für ein toller Kerl ist!

Lest euch mal das Tierschutzgesetz durch, dort steht unter anderem;

§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Keiner der kommerziellen Fischteichbetreiber kann und will auch diese Auflagen erfüllen, da unter Anderem Regenbogenforellen in einen Bach oder kleinen Fluß gehören und große Störe oder Welse auch nichts im Baggerloch zu suchen haben!

Statt dessen werden diese Tiere ausgewachsen irgendwo gekauft, quer durch die Karpaten gekarrt und dann in ihr neues "Zuhause" verbracht damit man mit diesen Tieren durch Werbung und Aufmerksamkeit diverser Medien schön viel Geld verdient.

Und da ist der Punkt!

Bei "Tanzbären" oder "Hundekämpfen" schreit jeder auf, aber so ein paar hundert Tausend Forellen oder andere Fische die jedes Jahr zum "Spaß" unnütz gequält werden haben einfach nicht die Lobby wie andere Tiere.

Achjah und die Herren Kollegen die mir Neid vorwerfen, für mich ist das Fische fangen in einem kommerziellen Fischteich kein Angeln!

Und man wird mich kaum an solch einem Ort sehen.

Kauft euch doch mal nen Schein für den Rhein (das gilt nur für die Kollegen "Angler" die auch über eine gültige Fischerreierlaubnis verfügen) oder versucht mal eine echte wilde Forelle zu fangen

Aber das ist den meisten hier wohl zu schwierig oder scheitert alleine schon am nichtvorhandensein der Fischerreierlaubnis :augen
 
Jeder der das Tierschutzgesetz links liegen lässt hat das falsche Hobby gewählt. Selbstverständlich hat jeder Angler schon Fische zurückgesetzt - schon mal was von Schonzeiten und Mindestmaßen gehört?

Du willst mir also erklären das du wenn du zb. auf Karpfen mit Boilie gehst jede Brasse mitnimmst die keine Schonzeit hat und auf deinen Köder gebissen hat ????


So, tun sie das? Allerdings gibt es offenbar "Angler" und Angler - die einen machen sich Gedanken die sogar (!) den Tierschutz nebst den dazu gehörigen Gesetzen umfassen, während die Anderen offenbar nur ihr Vergnügen im Kopf haben - und nun laß mich mal raten, zu welcher Gruppe du gehörst.

Aha du scheinst zu meinen du könntest eine ferndiagnose abgeben zu welcher Gruppe ich gehöre . Das sollte du mir mal genau erklären wie das geht .

Im übrigen sollte man schon instinktiv merken, dass es einen Unterschied gibt zwischen einem nur aus Attraktivitätsgründen vorgehaltenen Fisch - sozusagen einem reinen Spaßobjekt - und Fischen, die in einer rel. naturnahen Umgebung ihren ganz normalen Lebenszyklus (inkl. gefangen und gefuttert werden) leben.

Wer gibt den den Maßstab an was rel. Naturnah ist du oder wer ?? Also dürften deiner Meinung nach 90% der Vereinsgewässer in Deutschland nicht mehr mit Fischen besetzt werden ???
 
da unter Anderem Regenbogenforellen in einen Bach oder kleinen Fluß gehören


Dir müsste eigentlich , da du ja einen Angelschein hast , klar sein das eine Regenbogenforelle nicht in einen Bach oder kleinen Fluß gehört da sie nicht Heimich ist . Besser währen dann doch Bachforellen .
 
Du willst mir also erklären das du wenn du zb. auf Karpfen mit Boilie gehst jede Brasse mitnimmst die keine Schonzeit hat und auf deinen Köder gebissen hat ????

Wir machen jetzt hier keine C&R Debatte auf. Wenn dann verewige dich in diesem Tröt:
https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=9301&highlight=c&r

Aha du scheinst zu meinen du könntest eine ferndiagnose abgeben zu welcher Gruppe ich gehöre

Wie soll das im I-Net auch anders funktionieren? Aber sei versichert, dass du nur anhand deiner Äußerungen beurteilt wirst...

Wer gibt den den Maßstab an was rel. Naturnah ist du oder wer ??

Dazu reicht in vielen Fällen schon ein Blick auf die Nutzung und die Bewirtschaftung - das können schon so manche "Laien". Allgemein kannst du dir aber schon etwas unter dem Begriff "naturnah" vorstellen, oder?

Also dürften deiner Meinung nach 90% der Vereinsgewässer in Deutschland nicht mehr mit Fischen besetzt werden ???

Erstens stimmt die Größenordnung sicher nicht. Zweitens sollte man das immer von Gewässer zu Gewässer beurteilen und drittens kann ein Verzicht auf Besatz tatsächlich dazu beitragen, dass ein Gewässer wieder "naturnäher" wird.
Aber erkläre doch bitte mal, wie der Satz "Jeder der hier nach dem Tierschutz Gesetz schreit sollte sich mal Überlegen ob er das richtige Hobby hat ." gemeint ist - vor allem vor dem Hintergrund des Tröt-Themas "Störbesatz und C&R-Praxis in deutschen Forellenteichen rechtens?" Was das Tierschutzgesetz dazu sagt hat Steve ja dankenswerterweise geschrieben

Gruß Thorsten
 
Der Betreiber hat das Recht die Schonmaße selbst festzulegen und wenn der zum Bsp. beschließt Fische ab nem Meter dürfen nicht entnohmen werden dann ist das so.
Es gibt Anlagen in denen jeder Fisch entnohmen werden muß und kiloweise abgerechnet wird, schreit a dann nach eurem Anwalt wenn a zufällig nen großen habt und euer halbes Gehalt los seit :augen

Hallo, das stimmt nicht. Ein Privatteich kann doch nicht einfach das Gesetz aushebeln. Alle Fische über 1m in Zwillbrock SOLLTEN laut Betreiber nicht entnommen werden damit noch andere Spaß am Drill haben. Wenn du einen Fängst und ihn mitnimmst kann er nichts dagegen tun, bzw ist es deine eigene Entscheidung ihn wieder zurückzusetzen oder nicht. Wir haben da auch mal einen Stör von 1,50 gefangen und auch mitgenommen (hat übrigens nicht geschmeckt)
 
Nun gehe ich nochmals auf die Grundfrage des Themas ein.
Steve1968 schrieb:
Na klar wurde der wieder freigelassen!
Bei Zwillbrock darfst du keine Großfische mitnehmen, da die (so wurde es mir persönlich vom Betreiber gesagt) unter Naturschutz stehen
Daß ist doch die eigentliche Grundfrage.
Ein Fisch der in Fließgewässern geschützt ist, kann doch in stehenden Gewässern nicht geschützt sein.
Denn da verstehe ich den Sinn nicht.
Selbst wenn es kein Hybrid sein sollte, wird doch das CR der Großfische, den Schutz in Flüssen nichts nützen.

Dazu muß man kein Angelpark beangelt haben, um zu wissen wie es dort abläuft.

Koala schrieb:
Hallo, das stimmt nicht. Ein Privatteich kann doch nicht einfach das Gesetz aushebeln. Alle Fische über 1m in Zwillbrock SOLLTEN laut Betreiber nicht entnommen werden damit noch andere Spaß am Drill haben. Wenn du einen Fängst und ihn mitnimmst kann er nichts dagegen tun, bzw ist es deine eigene Entscheidung ihn wieder zurückzusetzen oder nicht. Wir haben da auch mal einen Stör von 1,50 gefangen und auch mitgenommen (hat übrigens nicht geschmeckt)
Danke

Koala das kann der Betreiber schon machen.
Mindestmaße beziehen sich darauf, daß Fische ab einer gewissen Größe ablaichen können, und sie in einer gewissen Zeit auch ablaichen können = Schonzeit.
Daran muß sich ein Angelgewässer halten.
Doch kein Gesetz verbietet ein Betreiber, auch ein Obermaß festzulegen. Leider ist das so.
 
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