Landesfischereigesetze -  Aalschnur

moin so wie ich es weiß ist es in jeden Bundesland anders in Hessen dafr man es nicht (wo Kommst du den hel must mal die Landes Verordnung lesen da steht es meist drin ):angler:
 
Ich komme aus Brb. und dort darf man nicht mit Aalschnur angeln. Abgesehen davon wurde bei uns der Aal auf 50 cm hochgesetzt und auf 3 Stk. pro Tag begrenzt. Da der Aalbestand massive Probleme hat, wie ja alle wissen. Daher verstehe ich auch deine Frage nicht, hast du vor mit Aalschnur zu fischen?????????
 
Danke für die Antworten
ich komme aus NRW
Ich möchte keine Aalschnur legen.
Es kam bei uns nur die diskusion auf wo es geschrieben steht daß man es nicht darf.
Es steht nicht im Fischereigesetz.
In der Landesfischereiordnung ist auch nichts darüber zu Lesen.
Also WO STEHT ES GESCHRIEBEN ??
 
Also steht niergendwo Geschrieben daß eine Aalschnur verboten ist. Über andere verbotene Angelmethoden steht es geschrieben wie z.b. Elektrofischen.:confused:

Bei Einer Schrechschusspistole muss ich auch nicht zwischen den Zeilen Lesen um zu erfahren dass keine benutzen darf.
 
Ich finde das das benutzen von einer Aalschnur absolut Saudumm ist!!
Entweder ich kann Angeln und fange meine Aale mit der Rute, oder bin Sau.....und muß ne Aalschnur benutzen!!
Da kommt wieder die Gier mancher Angler..!!!!!!!!!!
Alles nicht persöhnlich nehmen, spreche niemanden direkt an, nur diedie so etwas brauchen..
 
Also steht niergendwo Geschrieben daß eine Aalschnur verboten ist. Über andere verbotene Angelmethoden steht es geschrieben wie z.b. Elektrofischen.:confused:

Bei Einer Schrechschusspistole muss ich auch nicht zwischen den Zeilen Lesen um zu erfahren dass keine benutzen darf.

Da gibt es nichts zwischen den Zeilen zu lesen.
Es wird doch klar beschrieben wie die Ausrüstung auszusehen hat, alles andere ist verboten !
Ebenso wird klar geschrieben dass es verboten ist die Angel allein zu lassen, was bei der Aalschnur der Fall wäre !
Wer mit der Aalschnur Fische quält wird strafrechtlich verfolgt, da helfen auch keine spitzfindigen Gesetzesauslegungen !
Und soll ich Euch was sagen`? Das ist auch gut so !!

Gruss
moby
 
:mad:Aalschur:eek:
Also mal ganz klar dazu eine Aussage :vertrag: für alle zum Nachlesen:lesend:Bei uns im Land Brandenburg klar geregelt eine Aalschnur ist ein Fanggerät der Berufsfischerei- Fischerreiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)gekürzte Fassung im Märkischen Angler.Wer dabei der Nutzung einer Aalschnur erwischt wird bekommt eine Strafanzeige wegen Fischwilderei also lasst die Finger von solchen Sachen und erst garnicht kaufen.Ich gehe davon aus das es in anderen Bundesländern genauso geregelt ist.Wir sind alle Angler und keine Berufsfischer also müssen wir damit nicht unseren Lebensunterhalt verdienen.Basta Schluß und keine Diskussion mehr:mad:
 
:schrei Hier wurde nicht nach einer persönlichen Meinung gefragt,
sondern hierbei geht es um einen Grundsatz mit gesetzlicher Verankerung.
Zum anderen geht es nur um das Land NRW, weiterhin auch nicht um Gewässer spezifisch bezogene Verbote u.s.w............ !!!

Harry
 
Aalschnüre

Hallo an alle,

da bis zu diesem Punkt noch keiner den erfragten Paragraphen gegen das Auslegen einer Aalschnur durch einen "Nicht-Berufsfischer" benennen konnte, stellt sich die Frage, ob es einen solchen auch gibt.
Sollte es diesen nicht geben, dann wahrscheinlich, aus dem einfachen Grund, dass der Gesetzgeber einen solchen nicht für nötig gehalten hat, da die Sachlage auch OHNE einen solchen Paragrafen derart klar ist, und kein Auslegungsspielraum mehr bleibt!!!

:schrei Zur Sachlage: Siehe vorangegangene Beiträge.

:hahaha: Viel Spaß beim Paragraphen-Suchen
 
Zitat El Hechti:
„Es ist BUNDESWEIT für Angler verboten, Aalschnüre auszulegen Punkt aus.“

Offensichtlich hast du absolut keine Ahnung!


Zitat El Hechti:
„Faulheit schützt übrigens auch nicht vor Strafe!“

Vielleicht hättest du selber mal anfragen sollen, bevor du hier so lautstark dein
„Fachwissen“ verbreitest. So entstehen nun mal Gerüchte.


Zu den Fakten:

[FONT=&quot]:schreiDieses ist das Antwortschreiben vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. auf meine Anfrage.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
Sehr geehrter Herr K…………….,
grundsätzlich sind Aalschnüre im LFischG oder der LFischO nicht verboten. Aber der Erlaubnisumfang kann von den Vereinen bzw. vom Verband eingeschränkt werden (siehe Regelungen im Erlaubnisschein). Für die Verbandsstrecken gilt, dass erlaubte Fanggeräte nur Angelruten, Köderfischsenke und bei der Lippe Aalreuse sind. Aalschnüre sind daher in den Verbandsgewässern und wohl auch in den meisten Vereinsgewässern nicht erlaubt. :spass

Also Aalschnüre sind grundsätzlich nur an Verbandsstrecken gesetzlich verboten.
An Vereinsgewässern KANN ein Verbot ausgesprochen werden, muss aber nicht!

Zu meiner eigenen Meinung der Aalschnur:
Ich bin schon immer ein Gegner der Aalschnur, nur steht meine persönliche Meinung nicht über die Gesetzeslage. Und allein um die Gesetzeslage allein ging es in diesem Beitrag!


Ich hoffe nun kehrt wieder Ruhe ein, Harry! :angler:
 
Moin!
Bisher dachte ich immer, wir alle hier würden uns Angler nennen. Jetzt frage ich mich: was hat die Verwendung einer Aalschnur, ob verboten oder nicht, auch nur entfernt mit Angeln (sprich: Sportangeln) zu tun?
Wenn jemand sich, selbst heute, wo der Aal bedroht ist, mal gelegentlich einen Aal schmecken läßt, der ihm an die Grundangel ging, so sei`s drum. Die Verwendung einer Aalschnur (erhältlich mit mind. 10 Haken) beinhaltet aber die Absicht des Benutzers, Aale in größeren Mengen zu fangen. Da der Aal akut bedroht ist, kann man allein schon diese Absicht als höchst verwerflich bezeichnen, vor allem in Zeiten, wo ein absolutes Fangverbot diskutiert wird u. auch bereits höchst notwendig wäre. Nebenbei gehen auch andere Fische an die Köder der Aalschnüre. Seit ich einmal den verzweifelten Kampf eines großen Döbels erlebt habe, welcher an einer - natürlich illegalen - Aalschnur hing, überkommt mich ein Grausen, wenn ich nur daran denke, wie Fische sich über viele Stunden zu Tode zappeln. Zum Glück konnten wir den Döbel befreien u. ihm die Freiheit zurückgeben. Die Aalschnur haben wir natürlich vernichtet.:schreiKranke Gehirne, die so etwas tun!!!
Gruß
Eberhard
 
hallo,
aber hier haben wir wieder das Problem das der Verkauf für Privatleute nicht verboten wird,nur die Benutzung! Vieles in Deutschland wird verkauft, benutzung jedoch verboten. Ich wünsche mir von Herzen das ich mal einen bei der Benutzung dabei erwischen kann,und wenn er Glück hat bekommt er nur eine Anzeige!!

Ich denke das es ganz arme schw.... sind die so dumm zum Angeln sind, oder keinen Schein haben.Und wenn ich hier im Forum lese wieviele Angler ohne Schein Fischen gehen bekomm ich echt das Kotzen...
Was ist los mit euch, so unterbelichtet für die Prüfung!?
 
Zurück
Oben