wallerseimen
Meefischlifischer
Harzer schrieb:Bin ich jetzt ein Tierquäler, weil ich auch Spaß beim fischen hab?
Markus, dies ist eine programmierte Prüfung. Da kann man sich die richtige
Antwort aus den Dreien aussuchen.
Meist sind die zwei falschen Antworten so total schwachsinnig das man eigentlich
die gesammte theoretische Prüfung im Ausschlußverfahren beantworten
könnte.
Gruß Armin
Servus Armin,
bei enger Auslegung dieses Gesetzespassuses müsste Deine Frage mit "Ja" beantwortet werden.
Wobei ich mit "Purer Spaß am Fische fangen" das reine C&R meinte, nicht die maßvolle Entnahme von Fischen, bei der man auch Spaß hat, bzw. haben kann.
Allerdings würde dann auch die Vorschrift untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische zurückzusetzen dem Tierschutzgesetz widersprechen.
@ Kärtner Wassertier,
wie Armin schon geschrieben hat, sind die Antworten vorgegeben und die richtige(n) muss(en) ausgewählt werden, nennt man neudeutsch "multible choice".