Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
Franky80 schrieb:
Quatsch mit Soße, und das sage ich aus Erfahrung! Wer das nicht schafft, hat nicht viel erfahrung mit großen Fischen. Sorry...
Auch wenn ich erst seit kurzem hier im Forum bin, so habe ich schon seit 19 Jahren einen Angelschein und angel schon seit dem ich denken kann...
Barschfreak schrieb:
da stimmt dann aber irgendwas mit deiner Motorik nicht !
MfG Nico
Franky80 schrieb:
holt er seine Abhakmatte hervor und befeuchtet diese.

Es braucht mir keiner von euch erzählen zu wollen dass ihr mit einen20+ am Haken noch eure Abhakmatte hervorholt und diese noch befeuchtet!

Wenn ich einen 20+ an der Angel hab, spiele ich nicht mit anderen Sachen herum sondern trille den Fisch!
Es gab schon ein paar in den letzten 30 Jahren!
Abhakmatte brauch ich keine weil der Fisch sinnvoll verwertet wird!
 
deine Aussagen bestätigen schon mein Bild von dir !

lach: sinnvolle Verwertung eines 20 Pfünders !

bunte Bildchen .....

Ps. drille nicht trille

MfG Nico
 
west schrieb:
Es braucht mir keiner von euch erzählen zu wollen dass ihr mit einen20+ am Haken noch eure Abhakmatte hervorholt und diese noch befeuchtet!

Wenn ich einen 20+ an der Angel hab, spiele ich nicht mit anderen Sachen herum sondern trille den Fisch!
Es gab schon ein paar in den letzten 30 Jahren!
Abhakmatte brauch ich keine weil der Fisch sinnvoll verwertet wird!

1. Es heißt "drille" und nicht "trille"
2. Das ist sowas von kein Problem an richtigem Geschirr, welches auch unter starker Belastung funzt. Es sei denn, du angelst deine Kapitalen mit ner Kopfrute. Selbst bein einem 30 Pfünder brauchst du nicht deine ganze Kraft aufbringen. Das ist doch kein Tauziehen.
3. Ich mache es und auch noch einige Andere.
4. Nein du nicht, wozu auch? Du tötst die eh, was auch dein gutes recht ist.
5. Ich bin der Meinung das du hier unnötige und irrelevante Antworten von dir gibst, wahrscheinlich nur aus dem Grund das du irgendwie nicht klein beigeben willst und deine, einmal vorgebrachten, Argumente bis aufs Blut verteidigst.
 
Barschfreak schrieb:
deine Aussagen bestätigen schon mein Bild von dir !

lach: sinnvolle Verwertung eines 20 Pfünders !

bunte Bildchen .....

Ps. drille nicht trille

MfG Nico
Schmeckt genau so gut wie ein 80cm Hecht! :essen:
Sind wir jetzt bei der Rechtschreibung angekommen, Barschfreak :)
 
Franky80 schrieb:
1. Es heißt "drille" und nicht "trille"
2. Das ist sowas von kein Problem an richtigem Geschirr, welches auch unter starker Belastung funzt. Es sei denn, du angelst deine Kapitalen mit ner Kopfrute. Selbst bein einem 30 Pfünder brauchst du nicht deine ganze Kraft aufbringen. Das ist doch kein Tauziehen.
3. Ich mache es und auch noch einige Andere.
4. Nein du nicht, wozu auch? Du tötst die eh, was auch dein gutes recht ist.
5. Ich bin der Meinung das du hier unnötige und irrelevante Antworten von dir gibst, wahrscheinlich nur aus dem Grund das du irgendwie nicht klein beigeben willst und deine, einmal vorgebrachten, Argumente bis aufs Blut verteidigst.
Genau, um sie zu Essen muss man sie halt töten!

Du hast doch auch deine Meinung gesagt, Franky

Übrigens heißt es: bei einem und nicht bein einem!

Thema für mich erledigt!
 
west schrieb:
Genau, um sie zu Essen muss man sie halt töten!

Du hast doch auch deine Meinung gesagt, Franky

Übrigens heißt es: bei einem und nicht bein einem!

Thema für mich erledigt!

Oh ein Tippfehler von mir.....
Fühl dich doch nicht in deinem Stolt verletzt. Ich wollte dich nur darauf hinweisen, denn du hattest es mehrfach gepostet, jedoch hätte ich es vielleicht etwas unaufdringlicher machen können. Nichts für ungut...
 
Hubert, Franky ... Ihr überschreitet gerade die Linie zu einem Streit.

Argumentiert bitte, provoziert Euch nicht sehenden Auges... ansonsten ist das hinzugewonnene Niveau in diesem Thema gleich wieder aufgebraucht.
 
Thomsen schrieb:
Thorsten, Du läufst zu immer großartigerer Form auf, aber: ich bleibe hier bei meiner Meinung ... eine Abhakmatte ist lediglich für das Anlanden zum Zwecke der Gewichts- und Größenvermessung gut ... somit zu nichts anderem als für gesetzlich untersagte Rekordjagd.
Denn eine Abhakmatte schont den Fisch ja nicht einmal wirklich ... sie ist nichts weiter als ein kostenspieliger Gegenstand zur anglerischen Gewissensberuhigung, den die Industrie uns zum Kauf vorwirft ...

Wenn ich dann, um meine Betrachtungen fortzusetzen, bei einer Kontrolle noch einen Wiegesack vorfinden sollte ... ist die Messe aber wirklich gesungen, Widerspruch von irgendeiner Seite?

Der Rest, das Infragestellen der eigenen Intention, ehrt Dich eigenreflektorisch außerordentlich, wirft den Fokus aber doch am generellen Kernproblem vorbei ... meine ich zumindest.

Wiederspruch Thomas
Ob ich einen Wiegesack bei mir führe oder eine Abhakmatte, daß
geht, mit verlaub lieber Thomas einen Fischereiaufseher einen feuchten
Kehricht an.
Da kanner gar nichts wollen auch wenn ers vielleicht gern möchte.
Ich kenne aus meinem Umfeld auch keinen Fischereiaufseher der
so bescheuert wäre deswegen einen Larry zu machen.
Diese Dinge sind nämlich nicht verboten.
Der würde von mir und meinen Spezies nur ein lautes Lachen ernten,
bevor er sich wieder trollen darf.
 
Harzer schrieb:
Wiederspruch Thomas
Ob ich einen Wiegesack bei mir führe oder eine Abhakmatte, daß
geht, mit verlaub lieber Thomas einen Fischereiaufseher einen feuchten
Kehricht an.

Tach,

sehe ich genauso, hätte das aber anders formuliert.
Ist aber doch interessant, welche Randaspekte in diesem Thema plötzlich diskutiert werden. Nun ist das Thema c&r auch im Zusammenhang mit der Akzeptanz des Angelns schlechthin verbunden. Um nicht in Konflikt mit "konkurrierenden" Gesetzen wie dem Tierschutzgesetz zu kommen, muß hinter der Tätigkeit ein "sinnvolles" Ziel stecken. Oder gibt es dazu auch Klärungsbedarf, dann sind die Verfassungsrechtler im Board angesprochen...
Also gehen wir alle an's Wasser, verhalten uns Normenkonform und gehen einem Ziel nach.

Ich habe in einem anderen Tröt (Schwarzangler an den Galgen:hahaha: ) schon den unpopulären Standpunkt vertreten, dass man unter bestimmten Umständen die sog. Schwarzangelei tolerieren kann. Was hat das jetzt mit c&r zu tun? Ganz einfach, kurz gesagt geht es um etwas so selbstverständliches wie einer persönlichen Grenze der Interpretation von Recht. Nix anderes passiert Tag für Tag in deutschen Gerichten. Wenn ich also mit dem Ziel an's Wasser gehe meiner Sippe in der Höhle Nahrung zu verschaffen, fange aber einen maßigen Fisch, der meiner Tochter ständig Durchfall verursacht. Was soll ich jetzt mit dem Tier tun? Antwort kann nur sein, ich orientiere mich am Tierschutzgesetz, das mich verpflichtet dem Lebewesen keine "überflüssigen" Leiden zuzufügen. Prima, verhalte ich mich also danach und ab geht's zurück in's Wasser - ob mit oder ohne Abhakmatte! Um den "Schwarzangler" abzuhaken: Ich habe als Junge mal was vom sog. "Jedermannsrecht" gehört - und wie nicht anders zu erwarten fehlinterpretiert :hahaha:

@Thomas: ich hoffe doch, das wir uns dann bei der Diskussion am Wasser auf diesen Standpunkt einigen können...

Ach so, @West: deine Signatur hätte ich mir fast kopiert (bis auf die Bilder natürlich :hahaha: ) und unter mein Spam gesetzt!

Gruß Thorsten
 
Harzer schrieb:
Wiederspruch Thomas
Ob ich einen Wiegesack bei mir führe oder eine Abhakmatte, daß
geht, mit verlaub lieber Thomas einen Fischereiaufseher einen feuchten
Kehricht an.

Da liegst Du, mit Verlaub, falsch, Armin ... wenn die Aufsicht Interesse daran zeigt, hast Du nicht nur Deine Papiere zur Einsicht auszuhändigen, sondern auch Dein Gerät vorzuführen.

Anderes Beispiel: Du angelst in einem Boot und wirst vom Ufer aus angerufen ... wenn Du nicht zum Ufer fährst und Dich somit der Kontrolle entziehst, hast Du bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Aber, lassen wir das besser ... über Höflichkeit oder Unhöflichkeit von Fischereiaufsehern gab es ja schon eine kontrovers geführte Diskussion. Ein vernünftiger Kontrolleur wird ohnehin keinen 'Larry' machen, sondern freundlich, aber bestimmt, die Dinge überprüfen, die zu überprüfen sind.

Um den Bogen nochmal zum eigentlichen Thema zurückzuspannen: Betreiben von C&R ist in meinen Augen kein Bagatelldelikt (ähnlich wie das Angeln mit lebendem Köderfisch).

In solchen Fällen wechseln die Papiere den Besitzer ... was ja auch nicht heißen muss, dass der Betreffende diese zwangsläufig nicht zurückerhält.
 
Thomsen schrieb:
Um den Bogen nochmal zum eigentlichen Thema zurückzuspannen: Betreiben von C&R ist in meinen Augen kein Bagatelldelikt (ähnlich wie das Angeln mit lebendem Köderfisch).

In solchen Fällen wechseln die Papiere den Besitzer ... was ja auch nicht heißen muss, dass der Betreffende diese zwangsläufig nicht zurückerhält.
1. In deinen Augen... OK deine Meinung. Nur gehst du, meiner Meinung, zu weit! Du bekleidest ein Amt und wenn du hier so agressiv Meinung machst, dann solltetst du den Fischereiaufseherschein so schnell wie nur möglich abgeben!!!
2. Der Vergleich zwischen c&r und das Angeln mit lebenden Köderfisch ist mir zu weit hergeholt.
3. Verbreite hier bitte keine Unwahrheiten Thomsen, du machst hier nur unnötig Panik. Außer in BW, ist das c&r nirgendwo verboten!
4. Schlagt euch bitte den c&r-Rekordangler aus dem Kopf, er ist ein Extrem und verkörpert nicht annähernd das prinzip von c&r.
Wir stecken auch nicht jeden anderen Angler in diese Schublade: Es gibt auch das Extrem der exessiven Kochtopangler, die jeden Edelfisch abschlagen sei er noch klein und auf die Fangbegrenzungen nen Dreck geben. Diese Angler stellen keinen geringen Anteil dar und wir stecken da auch nicht jeden von euch rein.
5. Argumentiert bitte Sachlich und damit meine ich, wenn du hier beim Thema c&r mit Gesetzesandrohungen kommst, dann gebe bitte die Gesetzestexte an.
 
Ups, was ist denn bitte in Dich gefahren, Franky?

Wenn Du allein in diesem Thema hier zurückblätterst, findest Du den Beitrag #150.

In diesem findest Du dann z.B. die Bestimmungen für Brandenburg ... in diesem Falle die Gewässerordnung des DAV.

Von wegen C&R nur in BW verboten ... C&R ist in jedem Bundesland verboten, und zwar wegen der Maßgabe des Tierschutzgesetzes, also genau des Bundesgesetzes, das auch die Verwendung eines lebenden Köderfisches untersagt.

Franky, Du solltest Dich nochmal genau mit den Definitionen auseinandersetzen ...
 
Thomsen schrieb:
Ups, was ist denn bitte in Dich gefahren, Franky?

Wenn Du allein in diesem Thema hier zurückblätterst, findest Du den Beitrag #150.

In diesem findest Du dann z.B. die Bestimmungen für Brandenburg ... in diesem Falle die Gewässerordnung des DAV.

Von wegen C&R nur in BW verboten ... C&R ist in jedem Bundesland verboten, und zwar wegen der Maßgabe des Tierschutzgesetzes, also genau des Bundesgesetzes, das auch die Verwendung eines lebenden Köderfisches untersagt.

Franky, Du solltest Dich nochmal genau mit den Definitionen auseinandersetzen ...

Wie bitte?
Absolut falsche Aussage von deiner Seite. Es gibt kein Gesetz, welches explizit das c&r verbietet!
""""Ausschließliches""""!!! betreiben von c&r ist verboten. Ich sagte vorher schon du sollst hier nicht verallgemeinern und die Rekordangler da raus lassen. Sie spiegel nur eine Minderheit wieder.
Du hast deine Hausaufgaben leider nicht ordentlich gemacht.
Bitte argumentiere Sachlich und gebe mir die entsprechenden Gesetzestexte.
 
Franky80 schrieb:
Wie bitte?
Absolut falsche Aussage von deiner Seite. Es gibt kein Gesetz, welches explizit das c&r verbietet!
""""Ausschließliches""""!!! betreiben von c&r ist verboten.

C&R ist ausschließlich ... wenn gemischt entnommen und zurückgesetzt wird, handelt es sich um Selektive Entnahme.

Das steht alles in diesem Thema ...

Wir können meinetwegen weiterreden, wenn Du Dich informiert und mit den notwendigen Definitionen auseinandergesetzt hast, um eine solche Diskussion überhaupt führen zu können.

Und, last but not least: Dich wieder abgeregt hast und selbst einen sachlichen Tonfall an den Tag legst.
 
@ Thomsen und natürlich auch den Rest der interessierten Anglerschaft...

Hier ein Link zu einer Bachellorarbeit, die sich mit der Hakmortalität zurückgesetzter Fische beschäftigt.
Da gibt es ab Seite 5 auch eine Abhandlung über die gesetzliche Lage in Deutschland... :)
Übrigens sehr empfehlenswerte Lektüre für alle Angler, auch für die Gegner des Zurücksetzens, denn auch die dürften oft gezwungen sein, den einen oder anderen gefangenen Fisch zurückzusetzen, sei es wegen des nicht erreichten Mindestmaß oder weil ein gefangener Fisch geschont ist...
 
Thomsen schrieb:
C&R ist ausschließlich ... wenn gemischt entnommen und zurückgesetzt wird, handelt es sich um Selektive Entnahme.

Das steht alles in diesem Thema ...

Wir können meinetwegen weiterreden, wenn Du Dich informiert und mit den notwendigen Definitionen auseinandergesetzt hast, um eine solche Diskussion überhaupt führen zu können.

Und, last but not least: Dich wieder abgeregt hast und selbst einen sachlichen Tonfall an den Tag legst.


Ach komm.. jetzt sind dir deine Argumente ausgegangen und nun drehst du dich hier im Kreis und kommst mir dann mit der Selektiven Entnahme. **Kopfschüttel**
Eben hast du noch alle über einen Kamm geschoren, die eine Abhakmatte mit sich führen.
""" (Thomsen)Wir können meinetwegen weiterreden, wenn Du Dich informiert und mit den notwendigen Definitionen auseinandergesetzt hast, um eine solche Diskussion überhaupt führen zu können.""""
Habe ich wahrscheinlich mehr als du und viele Andere hier. Nur drehst du hier alles so hin, wie es dir gerade gefällt und bringst keine sachlichen Argumente rüber.
Du findest keine expliziten Verbote von c&r. Das ist nunmal so.
Deine Arroganz gefällt mir übrigens überhaut nicht.
Das Thema mit dir ist wohl nicht weiter zu führen und ich bin es auch ehrlich gesagt leid, mir hier solche Antworten anzusehen.
Macht ruhig weiter meine Herren Rechtsverdreher, aber ohne mich!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier frag ich mich allerdings wie möchte ein Fischereiaufseher entscheiden ob es sich um einen C&R'ler handelt oder jemanden der die selektive Entnahme praktiziert ?
( geh nun mal nicht davon aus das er gerade beim wiegen des Fanges dazu stößt,was dann auch für mich eindeutig wäre,ohne das zu verurteilen :) )

Das mitführen eines Wiegesack,einer Abhakmatte usw. wird wohl als Indiz vor Gericht keine Rolle spielen !

MfG Nico
 
Thomas, jeder Fischereiaufseher kann jederzeit in meinem Gerät rumsuchen.
Meinetwegen auch im Fahrzeug. Er wird nichts verbotenes finden.
Auch wenn ich eine Abhakmatte, Wiegesack etc. bei mir habe.
Das ist nicht verboten.
Auch wenn das Mitführen für Dich oder auch andere Aufseher ein Indiz für
den Vorsatz diese Dinge zu benutzen ist, machen könnt ihr nichts,
außer vielleicht die Lachnummern, die im Fischereiaufseher Thread schon
ausführlichst beschrieben sind.
Erwisch mich bei der Tat und ich muß büßen.
Ich finde natürlich das es wichtigere Dinge zu überwachen gibt, als auf Angler
zu lauern die eine Abhakmatte benutzen oder ihren Fang wiegen.
Ganz besonders für einen verantwortungsbewußten Fischereiaufseher.
Gruß Armin
 
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