Bundesgesetze -  Hilfe - unser Verpächter linkt uns

Jagdangler schrieb:
Was habt Ihr von einer Pachtaufrechterhaltung???

Wie ich es sehe: gar nichts!


Den Worten meines Vorredners kann ich mich nur anschliessen.

Der See soll doch Spass machen und für die Mitglieder eine Stätte der Erholung sein.

Selbst bei gewonnenem Prozess /Schlichtung kann doch hiervon keine Rede mehr sein.

Wenn man ständig an vergiftete Fische,Manipulationen des Zulaufs mit nachfolgendem Bußgeld usw.denken muß,macht das Hobby doch keinen Spass mehr.
Das grenzt ja schon fast an Guerilla krieg.
Boah ,da hätte ich keinen Bock drauf.

Wünsche Euch aber ein Gutes Ende !!

Gruss
moby
 
"... zwei Dinge sind unendlich - die menschliche Dummheit und das Universum. Wobei ich mir beim zweiten nicht ganz sicher bin."

Unsere Verpächter hatten lange nichts von sich hören lassen. Gestern bekam ich die Klageschrift vor dem Landwirtschaftsgericht eingereicht.
Wir werden den Weg auf jeden Fall gehen. Es kann nicht sein, dass die Verpächterweiterhin damit durchkommen. Einigen der vorherigen Pächtern wurde das Wasser nämlich ebenfalls auf diese Art madig gemacht.

@ Mobydick2 und Jagdangler
Ihr habt grundsätzlich sicher recht. Auch ich denke es ist besser sich nicht zu streiten. Allerdings habe ich als Vorstand unserer Gemeinschaft die Mitgliederbeschlüße umzusetzen und nicht eigene Ansichten zu verfolgen.
Einen einmal so wie hier eingeschlagenen Weg muß man auch zu Ende gehen. Selbst wenn er nicht leicht ist.
 
nun hat die Geschichte ein Ende

Der letzte Stand:
Nach nunmehr drei Jahren, solange konnten wir den See noch halten, geben wir ihn zum Monatsende zurück.
Die ganze Geschichte konnte gar nicht gelingen weil jeder einzelne unserer Schritte von einem Mitglied, der, wie wir annehmen, ab nächstes Jahr auch Pächter ist, jedes Sitzungsprotokoll und jedes Gespräch direkt an die Verpächter weitergegeben hat. Das hat sich im letzten Schreiben des gegnerischen Anwalts gezeigt. Dieser hat eine Kopie des letzten Sitzungsprotokolls an die Prozessanlagen angehängt.
Jede Taktik war also von vorneherein zum scheitern verurteilt.
Wenn ihr mich jetzt fragen würdet, wieso unser Mitglied W.Schm., Inhaber der gleichnamigen Elektrofirma in Öhringen-Möglingen, ausgerechnet jetzt aus dem Verein austritt, müßte ich sagen: Er hat wohl keine Zeit mehr.
Wie auch immer:
Mit ihren zusätzlichen Forderungen sind die Verpächter mit relativ null rausgegangen. D.h. wir haben nicht mehr als den erhöhten Pachtzins bezahlt. Der Rest wurde gegenseitig aufgerechnet.
Wir haben jetzt zwar keinen See mehr, aber ein schönes Stück Fließwasser mit tiefen Gumpen, Kiesbänken, schnell und langsam fließenden Zonen, das ganze Jahr Wasser, Flachwasserbereiche und richtig idyllisch gelegen.
Soll der nächste mit dem See glücklich werden.
Wie mir im Laufe der Sache noch bekannt wurde hat das LRA einer Forellenhaltung wegen der geringen Wasserentnahmemenge ausdrücklich in der Gestattung wiedersprochen. Wenn ich das richtig interpretiere bedeutet das Einsetzen von Forellen in Zukunft also einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz!??! Stimmt das so? Gibt es eine Richtlinie wie viel Wasser l/sec. einfließen müssen damit man dort Forellen halten darf?

Am Samstag den 15.11. wird der See leergeräumt. Zum Verkauf kommen auch, sofern sie noch drin sind und nicht wer weiß wem anheim gefallen sind wie die 150 Forellen aus der Aufzucht, rund 600 4-6 jährige Karpfen zum Superangebotspreis von nur 3,00 Euro/kg. Wer eine größere Menge nimmt kann auch handeln.
Also, wer noch Karpfen braucht, meldet euch!
Alles muß raus! ( ich mag Wortspiele):hahaha:
 
Hallo eddi,

hier mal ein Gedanke von mir dazu:

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann war das Euer einziger Teich. Ein Mitglied hat Unterlagen des Vereins an Dritte weitergegeben und pachtet nun den Teich selber an. Ihr habt den Teich besetzt und müsst ihn jetzt früher als geplant aufgeben?

Frage: Waren die Unterlagen vertraulich und/oder das erwähnte Mitglied im Vorstand?

Es besteht nämlich eventuell (!) die Möglichkeit, den neuen Vertrag anzufechten, wenn ein Vorstandsmitglied vertrauliche Informationen zu seinem Vorteil nutzt und dadurch den Verein ernsthaft schädigt.

Mein Gedanke geht so in Richtung Schadensersatz, §§ 280 ff. BGB. Anspruchsgegner einmal der Verpächter und einmal das abtrünnige Mitglied. Ist jetzt aber nur so eine überlegung...

Aus taktischer Sicht glaube ich aber, ist das Kind eh schon in den Brunnen gefallen. Man sollte dann vielleicht nicht auf die Einhaltung des ursprünglichen Pachtvertrages drängen, aber versuchen für den Schaden durch den "verlorenen Besatz" mittels Vergleich noch etwas von den Besatzaufwendungen wieder reinzuholen.

Gruß

Der Dieb :peace:
 
Zurück
Oben