LAVB - Verlängerung der Gültigkeit der Jahresmarke 2020

Fuerstenwalder

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Um unseren Mitgliedern trotzdem die Möglichkeit einzuräumen, mit Beginn des neuen Jahres, eine der wenigen verbleibenden erlaubten Freizeitbetätigung zu erhalten, hat der LAV Brandenburg entschieden, die Gültigkeit der Beitragsmarke des Jahres 2020 im Mitgliedsdokument des Verbandes bis zum 28. Februar 2021 zu verlängern, um die Voraussetzung zur Ausübung der Fischerei nach dem Fischereigesetz des Landes Brandenburg § 18 sicherzustellen.
Quelle: LAVB Webseite

Gesundes Neues Jahr allen Anglern!
 
Bei uns Sachsen-Anhalt gibt es das nicht. Dafür ist unser Verband und Verein zu schnell. Man kann seine Angelpapiere ab 1.1. Beim Kassenwart abholen mit Marken für die anderen Bundesländern.

Naja, wir sind in Sachsen-Anhalt nicht umsonst das Land der Frühaufsteher!
 
Bei uns Sachsen-Anhalt gibt es das nicht. Dafür ist unser Verband und Verein zu schnell. Man kann seine Angelpapiere ab 1.1. Beim Kassenwart abholen mit Marken für die anderen Bundesländern.
Das geht bei uns auch und sogar schon vor der 01.01., aber es gibt eben auch Leute, die sich Zeit lassen und jetzt auch mehr Zeit lassen können.
Naja, wir sind in Sachsen-Anhalt nicht umsonst das Land der Frühaufsteher!
Wer früh aufsteht, kann nicht immer ausgeschlafen sein .. Die Kampagne mit diesem Slogan ist bereits seit einigen Jahren abgelaufen, ihr seit seitdem das selbsterklärte Ursprungsland der Reformation.
 
Wenn es sogar in Brandenburg Vereine gibt die ihren Mitgliedern ermöglichen ihre Papiere vor den 1.1. Dann ist die Verlängerung völlig sinnlos.
Erstens, die meisten Angler gehen im Winter nicht angeln.
Zweitens, wer angeln will, der muß sich um seine Pflichten kümmern.

Nur in Brandenburg nicht!

Ja, Sachsen-Anhalt ist das Land der Reformation. In Wittenberg hat Luhter seine Thesen angeschlagen.
 
Hallo,

Wenn es sogar in Brandenburg Vereine gibt die ihren Mitgliedern ermöglichen ihre Papiere vor den 1.1. Dann ist die Verlängerung völlig sinnlos.

Mein Verein organisiert die Markenausgabe zur Weihnachtsfeier ca. Mitte Dezember. Diese findet in der Gaststätte statt.
Corona machte uns da leider einen Strich durch die Rechnung! Gaststätte geschlossen.

Da einige unseres Verein's die ,,kurzfristig'' organisierte Ausgabemöglichkeit nicht nutzen konnten, kommt ihnen die LAVB-Möglichkeit ganz gelegen.


Gruß Jörg
 
Hallo,
Mein Verein organisiert die Markenausgabe zur Weihnachtsfeier ca. Mitte Dezember. Diese findet in der Gaststätte statt. Corona machte uns da leider einen Strich durch die Rechnung! Gaststätte geschlossen.
Da einige unseres Verein's die ,,kurzfristig'' organisierte Ausgabemöglichkeit nicht nutzen konnten, kommt ihnen die LAVB-Möglichkeit ganz gelegen.Gruß Jörg
Ähnliches Problem bei uns. Jahreshauptversammlung in der Gaststätte, die hat zu. Plus die Masse der Leute in einem Raum, die nicht gern gesehen wäre. Dieser Tag war bei uns der letzte Stichtag zum bezahlen.
Dieser Tag ist ausserdem ein Tag, an dem Jeder kundgeben darf, was er für sinnlos hält und was nicht. So Klugsch.. sind da gern gesehen. Vor allem wenn sie sich über die Handlungen anderer auslassen, mit denen sie so rein gar nichts zu tun haben, außer dass sie ab und zu an deren Teich angeln dürfen...
 
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