Hecht -  Wie viele Ruten darf ich benutzen?

@ich-darf-das:

Du verstehst den Punkt nicht. Die Personen der Firma, also diejenigen, die sich um die Angelei an dem Gewässer kümmern, haben vom Angeln keine Ahnung.

Der alte Herr (Chef) war Angler, weshalb man das Angeln dort einführte. Die jetzigen Chefs führen das weiter, obwohl sie darauf sicherlich nicht angewiesen sind. Man druckt jedes Jahr die neuen (alten) Karten und orientiert sich sogar vielleicht an anderen Inhabern?!

Ich glaube nicht, dass sie sich jemals Gedanken über irgendeine Auslegung gemacht haben, geschweige denn wissen, dass sie selbst über die Anzahl erlaubter Ruten bestimmen können.

Von daher ist dein Einwurf einfach falsch und anmaßend!

P.s. Mit deinem Nickname müsstest du aber eigentlich meine, mir von dir unterstellte, Dreistheit verstehen. ;)
 
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Hallo Blub Blub.

Was ist eigentlich aus Deinem Schreiben an das Fischereiamt geworden? Anfragen an Ämter müssen beantwortet werden.

Fliege 2
 
Du verstehst den Punkt nicht. Die Personen der Firma, also diejenigen, die sich um die Angelei an dem Gewässer kümmern, haben vom Angeln keine Ahnung.
Müssen sie auch nicht, sondern nur von den Gesetzen, nach denen an ihren Teichen geangelt werden darf. Ein Kfz Mechaniker braucht ja auch nicht zwingend einen Führerschein (ruhig Brau..äh, Flossi, ganz ruhig :biggrin: ) Es reicht, wenn er weiß, was er tut.
 
Hallo Blub Blub.

Was ist eigentlich aus Deinem Schreiben an das Fischereiamt geworden? Anfragen an Ämter müssen beantwortet werden.

Fliege 2

Ich hatte geschrieben, ich hätte ihn bereits losgeschickt, was noch nicht der Fall war. Als "Alve" uns kurz darauf aufklärte, dass die Regelung Sache des Inhabers ist, war der Brief an das Fischereiamt hinfällig!

Die Diskussion, ob die Richtlinie Gesetz oder Auslegung des Inhabers ist, hast du aber schon mitbekommen, oder?

Müssen sie auch nicht, sondern nur von den Gesetzen, nach denen an ihren Teichen geangelt werden darf. Ein Kfz Mechaniker braucht ja auch nicht zwingend einen Führerschein (ruhig Brau..äh, Flossi, ganz ruhig :biggrin: ) Es reicht, wenn er weiß, was er tut.


ES IST KEIN GESETZ!!!!!

:schrei

:)

@all.

Beim nochmaligen durchlesen, ist mir ein Fehler aufgefallen.

Ich hätte nicht schreiben sollen, dass ich mich nicht daran halten und die Vereinbarung zwischen mir und dem Eigentümer brechen werde, weil dadurch die Diskussion wahrscheinlich weniger sachlich wurde.

Ich habe sie im Laufe des Jahres auch nicht gebrochen!

Nur kenne ich in RLP Gewässer, an denen sogar das Angeln mit 2 Spinnruten vom Boot aus erlaubt ist. Es ist also die Auslegung des Inhabers und wenn ich mit den Angestellten sachlich diskutieren könnte, wenn anglerisches Wissen vorhanden wäre, könnte man sich einigen.

Ich wurde zwar für meine Überlegungen wild beworfen (woran ich aber vielleicht nicht ganz schuldlos bin), ein sachliches Gegenargument kam allerdings nicht.


Deshalb stelle ich abschließend fest - die Regelung ist in meinem Fall und für alle, die vom Boot aus angeln, schlicht und einfach unsinnig!
 
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Ich wurde zwar für meine Überlegungen wild beworfen (woran ich aber vielleicht nicht ganz schuldlos bin), ein sachliches Gegenargument kam allerdings nicht.


Deshalb stelle ich abschließend fest - die Regelung ist in meinem Fall und für alle, die vom Boot aus angeln, schlicht und einfach unsinnig!

Sry wenn das jetzt n bissl arrogant wirkt, aber Jungchen es ist deren Gewässer und wenn sie sagen so und so wird geangelt und nicht anders, dann kannst diskutieren wie du willst. Entweder du akzeptierst das oder du gehst woanders angeln, das ist ganz einfach.
Ach an der einen Stelle meintest was von "Es gibt kein Gesetz", mitnichten es ist das Gesetz des Eigetümers und wenn der was nicht will hast du Pech.
 
Sry, wenn ICH jetzt arrogant wirke, aber ich bin mir nicht sicher, ob du den Inhalt der Diskussion verstanden hast?!

Die Regelung wurde sicher nicht bewusst ausgearbeitet! Ergo hat man sich darüber noch nie Gedanken gemacht und ob die Firma das nun WILL und darauf besteht, ist eine der offenen Fragen.



Aber mal nebenbei. Hast du in deinem Verein kein Recht bei deinem Vorstand eine Regelung zu hinterfragen?
 
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Wenn das mein See wäre und hätte gewisse Dinge so oder so geregelt, könntest du jsmmern wie du willst. Mein See meine Regeln. Ob ich das hinterfragen lasse würde, wäre mir egal.
 
Wenn das mein See wäre und hätte gewisse Dinge so oder so geregelt, könntest du jsmmern wie du willst. Mein See meine Regeln. Ob ich das hinterfragen lasse würde, wäre mir egal.

Du bist also nicht kritikfähig?

Aber dein Beispiel ist auch nicht ganz korrekt. Du müsstest dich, auf meine Frage bezogen, als Mitglieds eines Vereins sehen, das sich über eine bestimmte Regelung (z.B. der Schützung der Ufervegetation) beim Vorstand beschwert, weil es deiner Auffassung nach falsch ist, wenn den Anglern das Niedertramplen der Ufer erlaubt wird.

Hättest du also kein RECHT diese Situation zu hinterfragen?

Ich versteh überhaupt nicht, weshalb hier ein derart großes Fass für eine klitzekleine Lapalie aufgemacht wird!

Ich würde dort gern eine (wahrscheinlich unbewusst) getroffene Regelung hinterfragen. Ob die Firma sich dann bewegt oder nicht, ob sie der gleichen Meinung ist, oder nicht, müsste man sehen.
Nur wird das nie geschehen, weil die einzige Angestellte, die sich um die Angelei kümmert, keinerlei Fachkenntnis besitzt und der Chef, wenn er denn überhaupt Ahnung vom Angeln hat, mit Sicherheit andere Dinge zu regeln hat.

Von daher ist die ganze Diskussion hier sowieso unnötig!


Aber ich will noch ein Beispiel anführen. Fall Kormoran. Der Kormoran darf mittlerweile geschossen werden. Nur ändert das nichts an der Anzahl der hier lebenden Vögel, weil die frei gewordenen Stellen von der Jungbrut aus Skandinavien neu besetzt werden.

Das einzig sinnvolle wäre, die Eier in Skandinavien zu stechen. Das ist bei der EU aber noch nicht angekommen und weiterhin verboten. Deshalb gibt es dann Menschen, in dem Fall in Bayern, die diese Regelung hinterfagen und für IHR RECHT streiten und hoffentlich bald gewinnen werden.

Das nennt man dann Fortschritt.

Recht haben bedeutet nämlich nicht, dass derjenige, der am längeren Hebel sitzt, seine Position durchsetzt! ;)
 
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Recht haben und Recht bekommen sind aber auch 2 verschiedene Dinge .

Ach ja und zu der Sache das hier ein scheinbar großes Ding draus gemacht wird. Mich stört halt diese Warum-Mentalität. Sprich, ständig wird jeder ****** angezweifelt oder in Frage gestellt und zwar in einer so derartigen Quantität, dass Fragen zu wirklich wichtigen Themen in Vergessenheit geraten. Nimm es einfach so hin wie es ist, denn wie du dein Anliegen empfindest interessiert keinen Menschen.
 
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Recht haben und Recht bekommen sind aber auch 2 verschiedene Dinge .

Ach ja und zu der Sache das hier ein scheinbar großes Ding draus gemacht wird. Mich stört halt diese Warum-Mentalität. Sprich, ständig wird jeder ****** angezweifelt oder in Frage gestellt und zwar in einer so derartigen Quantität, dass Fragen zu wirklich wichtigen Themen in Vergessenheit geraten. Nimm es einfach so hin wie es ist, denn wie du dein Anliegen empfindest interessiert keinen Menschen.


Klar, wenn jemand, der nicht recht hat, sich nicht bewegen will, muss man es abhaken. Nur Anfragen wird man ja wohl noch dürfen!

Es hat so wenig interessiert, dass wir mittlerweile fünf Seiten voll geschrieben haben! Außerdem brauchst du es nicht zu lesen, wenn es dich nicht interessiert.

Oder hast du Angst, dass ich unnötig (aus deiner Sicht) kostbaren Speicherplatz belege? :)
 
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Hä du schreibst komisches Zeug. Ich glaube du bist so ein Typ der wirklich jeden Mist in Frage stellst ohne die Sinnhaftigkeit zu reflektieren, aber ich vergebe dir
 
Ich hatte geschrieben, ich hätte ihn bereits losgeschickt, was noch nicht der Fall war. Als "Alve" uns kurz darauf aufklärte, dass die Regelung Sache des Inhabers ist, war der Brief an das Fischereiamt hinfällig!

Die Diskussion, ob die Richtlinie Gesetz oder Auslegung des Inhabers ist, hast du aber schon mitbekommen, oder?




ES IST KEIN GESETZ!!!!!

:schrei

:)

@all.

Beim nochmaligen durchlesen, ist mir ein Fehler aufgefallen.

Ich hätte nicht schreiben sollen, dass ich mich nicht daran halten und die Vereinbarung zwischen mir und dem Eigentümer brechen werde, weil dadurch die Diskussion wahrscheinlich weniger sachlich wurde.

Ich habe sie im Laufe des Jahres auch nicht gebrochen!

Nur kenne ich in RLP Gewässer, an denen sogar das Angeln mit 2 Spinnruten vom Boot aus erlaubt ist. Es ist also die Auslegung des Inhabers und wenn ich mit den Angestellten sachlich diskutieren könnte, wenn anglerisches Wissen vorhanden wäre, könnte man sich einigen.

Ich wurde zwar für meine Überlegungen wild beworfen (woran ich aber vielleicht nicht ganz schuldlos bin), ein sachliches Gegenargument kam allerdings nicht.


Deshalb stelle ich abschließend fest - die Regelung ist in meinem Fall und für alle, die vom Boot aus angeln, schlicht und einfach unsinnig!

Hallo !

Wie um himmelswillen soll denn das gehen , das du 2 Spinnruten in der Hand hast ???
Sobald du eine Spinnrute mit Köderfisch auslegst , gilt diese nicht mehr als Spinnrute sondern als Raubfischangel die von dir beaufsichtigt werden muß . Wenn du aber mit einer Spinnrute einen KuKö durchs Wasser ziehst dann hast du ja die andere Angel nicht mehr direkt im Blick .
Und zum Thema Gesetze , natürlich muß sich der Pächter bzw der Eigentümer des Gewässers ebendfalls an die Gesetze der Fischereibehörden halten . Und nicht nur an die sonder es gibt noch viele andere . Ergo wenn die Fischereibehörde in dem Bundesland , wo du angeln möchtest , sagt das nicht mehr Ruten zum Fischfang benutzt werden dürfen solange mit einer Spinnangel geangelt wird so muß sich halt der Pächter / Besitzer des Gewässers daran halten , ob er nun selber die Angel schwingt oder nicht .
MfG
 
Hallo !

Wie um himmelswillen soll denn das gehen , das du 2 Spinnruten in der Hand hast ???
Sobald du eine Spinnrute mit Köderfisch auslegst , gilt diese nicht mehr als Spinnrute sondern als Raubfischangel die von dir beaufsichtigt werden muß . Wenn du aber mit einer Spinnrute einen KuKö durchs Wasser ziehst dann hast du ja die andere Angel nicht mehr direkt im Blick .
Und zum Thema Gesetze , natürlich muß sich der Pächter bzw der Eigentümer des Gewässers ebendfalls an die Gesetze der Fischereibehörden halten . Und nicht nur an die sonder es gibt noch viele andere . Ergo wenn die Fischereibehörde in dem Bundesland , wo du angeln möchtest , sagt das nicht mehr Ruten zum Fischfang benutzt werden dürfen solange mit einer Spinnangel geangelt wird so muß sich halt der Pächter / Besitzer des Gewässers daran halten , ob er nun selber die Angel schwingt oder nicht .
MfG

Zählt eine Dropshotrute als Raubfischangel?

Zum Rest. Vielleicht liest du dir die vorherigen 4 Seiten einmal durch fragst dich selbst einmal, in welchem Gesetz die Regelung der Ruten festgehalten ist.

Trotzdem hast du dich dran zu halten. Ob es dir passt oder nicht. Machst du es nicht, wird dir irgendwann ein Richter erklären, was er von deiner Feststellung hält.

Habe ich in meiner abschließenden Erklärung etwas anderes behauptet?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Blub Blub: Das DropShot Angeln ist eine Variante des Spinnfischens!!!! Es sei denn du willst die DS Montage einfach auslegen und die Rute auf den Halter packen. :biggrin:
 
Omg! Zählt eine Dropshotrute als Raubfischangel? Die Frage meinst du nicht im ernst? Tu mir einen gefallen und gibt deine Angelpapiere ab. Es sei denn du willst uns mit deinen törichten Fragen ver******ern.
 
Omg! Zählt eine Dropshotrute als Raubfischangel? Die Frage meinst du nicht im ernst? Tu mir einen gefallen und gibt deine Angelpapiere ab. Es sei denn du willst uns mit deinen törichten Fragen ver******ern.

Das hast du in den falschen Hals bekommen. Wie so vieles.

Meine Aussage war, dass es Gewässer in RLP gibt, an denen es erlaubt ist mit zwei Spinnruten zu angeln. Daraufhin kam die Frage, wie man gleichzeitig mit zwei Spinnruten angeln will oder kann? Deshalb habe ich "dumm" gefragt, ob eine DS-Rute zum allgemeinen Ansitzangeln zählt!?

Der Begriff "Raubfischangeln" war aber auch etwas ungünstig gewählt, geb ich zu. Obwohl der Begriff in dem Zusammenhang von "jimminiy" verwendet wurde und ich ihn deshalb auch benutzt habe!

Zitat von Jimminy: "Sobald du eine Spinnrute mit Köderfisch auslegst , gilt diese nicht mehr als Spinnrute sondern als RAUBFISCHANGEL die von dir beaufsichtigt werden muß ."

@ Blub Blub: Das DropShot Angeln ist eine Variante des Spinnfischens!!!! Es sei denn du willst die DS Montage einfach auslegen und die Rute auf den Halter packen. :biggrin:

:biggrin:
Ja schon klar, das es eine Variante des Spinnfischens ist. Ich hab nur extra dumm gefragt. :)

Aber wie würdest du die Angelart nennen, wenn du eine tote DS-Rute auf den Halter packst?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ehrlich jetzt"? Dann ist also ne spinnrute keine raubfischrute? Ich denke du willst uns veräppeln. Dieser Thread sollte geschlossen werden wegen Blödsinnigkeit.
 
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