Bundesgesetze -  Schwarzfischen

Über Schnurknäuel von Anglerkollegen, nicht selten auch von solchen ohne Schein (Kinder/Jugendliche), rege ich mich nicht mehr auf, die werden kurzum eingepackt. Anders sieht's mit 5L Bierfässern und Plastiktüten aus, da kann man wirklich Zustände bekommen und alles kann ich nicht mitschleppen. Müsste vielleicht einmal der Verein mitmachen, oder man bindet gleich andere Vereine mit ein.

Was mich aber auch immer wundert: Alle halten Deutschland für ein relativ sauberes Land, Grüne Wiesen, saubere Gewässer. Dumm nur wenn man hinter dem Schilf einmal genauer guckt, da entpuppt sich der Entwässerungsgraben als Müllhaufen, über den man drüber laufen kann, weil der ganze Bodenbereich mit Plastikflaschen gefüllt ist. Ähnlich sieht's auch in unseren Wäldern aus, schon praktisch was unsere Vegetation, in dem Fall Laub, alles verdeckt, worüber wir uns in Südeuropa aufregen.
 
Umweltschutztag (Bayern)

Müsste vielleicht einmal der Verein mitmachen, oder man bindet gleich andere Vereine mit ein.

...hier hast DU völlig Recht. Ich kann ein (bayerisches) Beispiel bringen:

Immer im Oktober (früher war das mal im März) findet in Mittelfranken und vermutlich auch noch in anderen bayerischen Regierungsbezirken der sog. Umweltschutztag statt. (dieses Jahr 25. Oktober)

An diesem Tag werden Vereins- und Verbandsgewässer durch die Mitglieder begangen und eben solche Unrathaufen eingesammelt und entsorgt.

..aber ich glaube wir driften ab..? Oder?

Grüsse & Petri
Stefan
 
Über Schnurknäuel von Anglerkollegen, nicht selten auch von solchen ohne Schein (Kinder/Jugendliche), rege ich mich nicht mehr auf, die werden kurzum eingepackt. Anders sieht's mit 5L Bierfässern und Plastiktüten aus, da kann man wirklich Zustände bekommen und alles kann ich nicht mitschleppen. Müsste vielleicht einmal der Verein mitmachen, oder man bindet gleich andere Vereine mit ein.

Was mich aber auch immer wundert: Alle halten Deutschland für ein relativ sauberes Land, Grüne Wiesen, saubere Gewässer. Dumm nur wenn man hinter dem Schilf einmal genauer guckt, da entpuppt sich der Entwässerungsgraben als Müllhaufen, über den man drüber laufen kann, weil der ganze Bodenbereich mit Plastikflaschen gefüllt ist. Ähnlich sieht's auch in unseren Wäldern aus, schon praktisch was unsere Vegetation, in dem Fall Laub, alles verdeckt, worüber wir uns in Südeuropa aufregen.
Du triiffst den Nagel auf den Kopf:klatsch
Bei mir Wäre die Stadt Saarlouis und das Ordnungsamt dafür zuständig,
aber die haben andere Probleme wenn man sie auf die Problematik an spricht, z.b Falsch parkern das Geld aus der Tasche zu ziehen:eek:
Über Sauberkeit und Ordnung wird sich kaum gedanken gemacht.
Letztes Jahr wurde ein Nachtangler überfallen und Krankenhausreif geschlagen, :heulend::heulend::heulend:

Mfg Geiber
 
Moin,moin
nochmal zu Geiber seinen Vorschlag, Regln oder Gesetze aus anderen Ländern übernehmen:confused::confused::confused::confused:. das ist ja wohl das Allerletzte:eek:, nachdem wir solche fähigen Politiker haben, die auf alles eine perfekte Antwort haben:respektsiehe den Flughafen in Berlin, Stuttgart 21 oder die Elbphilharmonie, oder die zukünftige Maut oder Stromtrasse in den Süden oder die Anbindung der Nordsee-Windparks:spass:spass:spass? Ich habe im Momentleider keine Zeit mehr, um weitere Beispiele anzuführen! Und denn noch die Vereinsmeier, die ohne Funktion und Aufgabe dastehen würden:eek::eek::eek:! Ich bin Entsetzt, das das überhaupt in Erwägung gezogen wird. Anarchie und Chaos währen doch wohl die Folge!!!!!!!!! Also so einen Vorschlag möchte ich hier aber nicht wieder hören.:nein

Gruß Easyfly:angler:
 
Eigentlich war die Frage ob man seinen Fischereischein bzw. seine Angelprüfung entzogen
bekommmen kann wenn man beim Schwarzangeln erwischt wird.
Und wir reden hier über Dreck am Wasser und ehemaliger DDR.
Ich glaub wir sind hier etwas vom Thema ab gekommen.

Gruß Geiber und Petri Hail
 
Hi! Mal ne andere frage wieso müssen wir DEUTSCHEN überhaupt nen Schein haben !!!!
In Frankreich hat jeder das Recht zu angeln und zu jagen auch ohne Schein!!
Du kaufst dir nen Schein und fertig.
Ich bin der Meinung wer Schindluder treiben will macht das auch ohne Schein
So, und das war dein erstes Posting auf dem TE. Und darauf bezog sich meine Antwort ironischerweise. Damit habe ich aber scheinbar dich und noch jemand überfordert, was mir leid tut!:heulend:Und denn der Kommentar, zu Zeiten des DAV in der DDR war alles sauberer dann frag ich mich,was will der hier!:confused: Warum geht der nicht ins Ausland. Wir könnten sehr wohl Bestimmungen aus dem Ausland übernehmen meiner Meinung nach!!!!!!! Viele meiner Bekannten und Freunde machen schon ewig Urlaub in Dänemark (ich schon 35 Jahre) und alle bestätigen, das seit unsere Neubürger auch dort Urlaub machen können das Ansehen dort sehr stark gelitten hat. Das beginnt schom morgens beim Bäcker! Kein guten Morgen, von Danke und Bitte ganz zu schweigen und denn noch das Maulen, wenn die Verkäuferin nicht gleich versteht, welche Brötchen der Kunde will.
Mittlerweile stehen bei den Brötchensorten auch schon Zahlen, für ganz Doofe, die meinen weil sie bezahlen müßten alle ihre Sprache sprechen!
Da schämt man sich denn, das man Deutscher ist wenn man morgens um 7 Uhr schon mit solchen Vollpfosten zu tun hat.
Das mußte nun mal raus, und nun könnt ihr über mich herfallen, das stört mich nicht und wird meine Meinung und die meiner Mitangler und Freunde auch nicht ändern.

Gruß Easyfly:angler:
 
Die Prüfung kam erst nach dem letzten Krieg auf, als die Anglerzahlen ebenso wie das Bewusstsein stiegen, dass Angeln nicht nur eine Methode zum Fischfang ist, sondern mehr Wissen dazu gehört. Vor allem auch um überhaupt zu verstehen, warum die Gesetze und Vorschriften auf Dauer hiezulande unerlässlich sind.

In den alten Bundesländern wurde die Prüfung in Zeiten eingeführt, als Hühner-Legebatterien auf engstem Raum sowie irre Lebendtransporte von Schlachtvieh die Normalität waren.
Mir fallen schon Gründe für die damalige Einführung der Prüfung ein... dein obiger ganz sicher nicht. :)
Könnte sogar sein, dass damals selbst im ,,Westen,, der lebende Köderfisch noch erlaubt war. Im ,,Osten,, ganz sicher. Auch an Moraldebatten zum Thema kann ich mich damals nicht erinnern. Der Einsatz war einfach normal.

Die Prüfungseinführung in den neuen Ländern kam erst mit der Wende. Die Notwendigkeit ist schnell erklärt. Angler aus den neuen BL benötigen sie um im Westen die Angelerlaubnis für Gewässer zu bekommen.
Auch deshalb wird selbst Brandenburg diese Prüfung behalten ,,müssen'' !


Mit dem Ausland, den Gesetzen in den Nachbarländern, kann man immer hausieren gehen, mit der Realität bei uns haben die wenig zu tun.

Wir müssen doch gar nicht ins Ausland gehen. In Brandenburg gibt es diese Möglichkeit(ohne Prüfung) zu angeln seit 2006!

...eigentlich müssten ja hier chaotische Zustände herrschen.

hier die Erfahrungen: http://www.fliegenfischer-forum.de/pdf/aitint5.pdf

...wundert mich aber überhaupt nicht. Angeln ist einfach. Lediglich wenige Sachen muss man beachten. Schön Zusammengefasst hier:
https://www.internetwache.brandenburg.de/fm/141/friedfischangeln.pdf

und auch dort:
http://www.lavt.de/download/rechtliches/vierteljahresfischereischein.pdf

...eine Prüfung ist da nicht notwendig. Scheint ja auch so zu funktionieren, siehe die Brandenburger Erfahrungen.


Noch schlimmer als die Prüfung selbst, finde ich die Fragen, welche da von angehenden Petrijüngern beantwortet werden müssen.

Hier mal als Beispiel die 600 Fragen für Brandenburg:
http://www.mil.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Prüfungsfragen.pdf

So viele Sachen welche überhaupt nicht zum waidgerechten/ gesetzkonformen Angeln notwendig sind... werden da gefragt. Warum muss ich wissen wie viele Eier Fisch xy produziert? Knorpel oder Knochenfisch? Die Liste der sicher interessanten aber nicht notwendigen Fragen ist lang.

Zusammengefasst: die Möglichkeit des Einstiegs ohne Prüfung hat in meinen Augen mehr Vor als Nachteile.


Gruß Jörg
 
So viele Sachen welche überhaupt nicht zum waidgerechten/ gesetzkonformen Angeln notwendig sind... werden da gefragt. Warum muss ich wissen wie viele Eier Fisch xy produziert? Knorpel oder Knochenfisch? Die Liste der sicher interessanten aber nicht notwendigen Fragen ist lang.

Zusammengefasst: die Möglichkeit des Einstiegs ohne Prüfung hat in meinen Augen mehr Vor als Nachteile.


Gruß Jörg[/quote]


:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch:klatsch

Hier im Forum habe ich schon Bilder gesehen wie gefangene Fisch am Vorfach mit Haken im Maul in die Kamera gehalten werden um ein Foto zu schiesen.
Ist das eine Artgerechte Umgangsform????
Lernt man das in der Prüfung????
Bestimmt nicht:nein:nein:nein:nein:nein

Gruß Geiber
 
Ich hab es als Kind auch gemacht. Wir hatten nur eine Angelschnur mit einem blei und Hacken drann, um an einem Mühlengraben ein pahr Rotaugen zu fangen... Einmal wurde wir von einem Vereinsfischer erwischt der uns mit Lauten Gebrüll erklär hat das man dafür einen Schein braucht und das wir mächtig ärger mit der Polizei bekommen... Später sind wir einem Angelverein beigetreten wo wir im jahr 3 mal angeln waren... 3 mal Angeln im Jahr und die restliche Zeit mit warten zu verbringen war uns auch zu Blöd, weswegen wir wieder ausgetreten sind. unser zweites Hobby war an Gewässer entlang zu fahren und Angler zu suchen, denen wir dann stundenlang zugesehen haben. Manche hatten ncihts dagegen und manche fanden das nciht so toll... Wenn ich dadran zurück Denke, dann bedauer ich es sehr das ich meinem Hobby nicht nachgehen konnte, wegen den ganzen Gesetzen. Manche in meinem Alter nahmen Drogen oder verübten straftaten. Wir wolten nur Angeln und wurden behandelt als wären wir die größten verbrecher. Deutschland eben.
 
Moin,moin
bei uns im Ort haben wir auch einen großen See, und überall Verbotsschilder Angeln verboten, der Bürgermeister! Des öfteren habe ich schon beim Spaziergang erlebt, das Gemeindemitarbeiter Jugendliche dort regelrecht vertrieben haben und vertrieben auf übelste Art. Das eine mal bin ich dazwischen gegangen, weil es nicht mehr vertretbar war, was dieser Gemeindemitarbeiter von sich gab.:confused::confused::confused::confused: In meiner Wut wegen seines verhaltens und seiner Frage, was mich das anginge habe ich nur gesagt, das das einen gewöhnlichen Gemeindeknecht, der sich über seine Kompetenzen wohl nicht im klaren ist nichts angeht! Dann fragte ich ihn, ob er schon mal darüber nachgedacht hat, das die Jungs hier keine Scheiben einwerfen oder Wände beschmieren sondern sich freuen, wenn sie einen Fisch fangen, den Mama dann braten muß! Außerdem fragte ich, ob er auch so einschreitet, wenn im Jugendtreff 300m weiter, dieses Jahr von Steuergeldern erbaut die Wände beschmiert sind und mit Rauschmitteln gehandelt wird? Daraufhin die Antwort: Das währe ja wohl was anders!
Habe ich bloß noch gesagt: Da wirst du wöhl auch was aufs Maul kriegen!
Ende der Unterhaltung

Gruß Easyfly
 
in der DDR waren unsere DAV Gewässer aufgeräumter als jetzt,da lag nicht halb soviel Müll rum
Gab ja auch nix zum wegwerfen ...:heulend:
Damit ich auch was zum Thema beitrage:
Beim Schwarzangeln mit Schein ist ganz klar Vorsatz im Spiel. Entsprechend sollte das auch viel härter bestraft werden, als z.B. schwarz angelnde Kinder oder Jugendliche mit Stöckchen oder Handschnur.
Wenn ich das mit entsprechenden Verstössen bei der Ausübung der Jagd vergleiche, sind die Strafen ein Witz. Vorsätzliche Wilderei endet meist mit Geldstrafen im 5-stelligen Bereich und auch Haftstrafen sind nicht selten.
 
Nabend Fischereiaufseher,

Das würde ich aber noch einmal nachlesen. Dass Gerät bei einer Ordnungswidrigkeit eingezogen wird, wäre mir aber ganz neu.

Das hieße ja im Extremfall. dass mein Boot beschlagnahmt wird, weil ich meinen Fischereischein zu Hause vergessen habe.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach LFischG
Oder wenn eine Fabrik Kühlwasser entnimmt ohne Fischschutz (Ordnungswidrigkeit nach LFischG), wird wohl kaum einer die Fabrik beschlagnahmen.

Auf richterlichen Beschluss kann Gerät, welches zur Begehung einer Straftat genutzt worden ist eingezogen werden. Eine Straftat wäre z.B. ein Verstoss gegen §§ 293,294 StGB (Fischwilderei) oder das Tierschutzgesetz.
 
Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit (schein vergessen) oder eine Straftat (keinen schein besitzen) handelt kann der Aufseher doch garnicht beurteilen.

@Fischereiaufseher. Zeig mir mal die rechtliche Grundlage, die dich als Fischerei Aufseher dazu befugt mir mein angelgerät oder sogar mein Boot weg zu nehmen. Beschlagnahmungen sind meines Wissens nach nur durch die Strafverfolgungsorgane zulässig. Kann mich aber auch irren, deshalb die bitte es mir zu zeigen.

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Ich kenne es aus Bayern wo es möglich ist Angelgerät das dafür genutzt wurde eine Straftat oder ich glaub sogar Owi zu begehen beschlagnahmt werden darf. Der Passus lautet hier "Sicherstellen von Sachen die unberechtigt erlangt worden sind oder bei Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften verwendet wurden oder verwendet werden sollten" (kein direktes Zitat, genauer Text in Art72 BayFiG).
Eine Beschlagnahme ohne richterlichen Beschluss kann immer angefochten werden, dann muss ein Richter darüber entscheiden.

Ich würde dies im Zweifel aber vor Ort nie durch den Kontrolleur zulassen wenn keine Zeugen zugegen sind (ein zweiter Kontrolleur oder ein Kumpel des Aufsehers zählt für mich nicht als Zeuge). Soll der im Zweifel die Polizei rufen, besser diese stellen alles sicher und es landet hoffentlich alles korrekt in der Verwahrstelle. Auch würde ich immer verlangen das noch vor Ort die Beschlagnahme ausführlich auf jeden Wirbel dokumentiert wird oder man dafür mit aufs Revier fährt. Wenn nachher was fehlt kann man sonst nichts mehr beweisen.

Wenn ich jetzt mal die bayrischen Vorschriften nehmen, könnte ein Boot übrigens nie beschlagnahmt werden, da man mit einem Boot ohne Angel oder Netz schlecht Fische fangen kann. So lange Boot fahren also nicht verboten ist, kann ein Aufseher da gar nichts machen, da der Gegenstand nicht Teil der Rechtsüberschreitung ist. (Möchte auch mal sehen wie ein Aufseher ein Boot mit nimmt, denn es muss ja schließlich gesichert vor Zugriff Dritter und geschützt vor Wertminderung verwahrt werden).
 
Ich kenne es aus Bayern..
Fischaufseher und Sacid reden aber über das Land Brandenburg und da ist es dem FA nicht erlaubt, Angelgerät zu beschlagnahmen.
§39 Abs. 2 BbgFischG

(2) Amtlich verpflichtete Fischereiaufseher sind ermächtigt, Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie Verwarnungsgelder gemäß § 56 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) zu erheben. Ihnen sind auf Verlangen die Fischereischeine, der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe, Angelkarten, die Fische und Fanggeräte auch in Fahrzeugen und Fischbehältern, vorzuzeigen. Personen, die von der Fischereischeinpflicht befreit sind, haben einen Personalausweis, einen Pass oder einen Diplomatenausweis vorzulegen.

Bemerkenswert ist, dass sie auch verlangen können, Angelgerät in Fahrzeugen zu besichtigen. Und ich hab mich vor einem Jahr übern Bayern aufgeregt.. :roll

Wenn ich jetzt mal die bayrischen Vorschriften nehmen, könnte ein Boot übrigens nie beschlagnahmt werden, da man mit einem Boot ohne Angel oder Netz schlecht Fische fangen kann.
Anders sieht es aus, wenn vom Boot aus geangelt wurde. Dann wurde das Boot für eine strafbare Handlung benutzt und kann eingezogen werden. Oder beschlagnahmt. Je nachdem. Analog dazu auch das Kraftfahrzeug, welches für Straftaten benutzt wurde. (Fluchtfahrzeuge usw.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit (schein vergessen) oder eine Straftat (keinen schein besitzen) handelt kann der Aufseher doch garnicht beurteilen.


Seit wann ist es denn eine Straftat, wenn ich fische ohne im Besitz eines Fischereischeines zu sein? Das ist eine ganz simple Ordnungswidrigkeit.
und sonst nichts. Schein vergessen genauso, kommt aber billiger.

Der FS wird durch das LFischG gefordert. Verstösse gegen das Fischereigesetz sind niemals Straftaten, sondern immer Ordnungswidrigkeiten.
 
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