Fischereischein -  Lebenslanger Fischereischein

Nachtschwärmer_80

Profi-Petrijünger
Hi at All

Ich bin im begriff mir ende diesen Jahres den Lebenslangen Fischereischein zu holen. Und zwar Geht es mir auf den Sack aller 5 Jahre meinen Schein für 60 Teuronen wieder verlängern lassen, und jedes mal diese sch......ß Rennerei. Und natürlich auch aus kosten gründen wenn er sich den dann irgend wann mal Rechnet wenn man den die mitte 50ger Erreicht :spass

Und nun zu meiner eigentlichen Frage; wie schaut es aus wenn ich angenommen in ein anderes Bundesland ziehe, ist er dann auch dort geltend oder muss kann ich ihn umschreiben lassen.
Vielleicht war ja jemand schon einmal in dieser Lage und kann dazu was sagen.
Wer was weiß immer rein damit

Gruß Nachtschwärmer_80
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wohne in Sachsen , habe hier meinen Fischereischein gemacht , bin aber aus fam. Gründen mehr in Meck-Pom. mit der Angel unterwegs und seit ca. 7-8 Jahren im dortigen Angelverein . Da hat sich noch niemand gestört oder nachgefragt betreffs Umschreibung , selbst bei Kontrollen von der Fischereiaufsicht . oder Wasserschutzpolizei gab es nie Probleme . Mit der Wasserschutzpolizei hatte ich ein längeres " Schwätzchen " , unter anderem betreffs dem Fischereischeines , sie sagten , dass Fischereischeine " eigentlich " bundesweit gelten , sonst würdest du ja auch keine Tages - oder Wochenkarten kaufen können , denn deinen Schein musst du überall vorlegen .
 
soweit ich weiß, ist das nicht in jeden Bundesland möglich die Fischerei Abgaben auf einmal (Lebenslang) zu zahlen. So ist es wohl in Bayern möglich, jedoch hier im Saarland nicht, dort kann man nur 1 Jahres oder Max. 5 Jahres Fischerei Abgaben zahlen.

Was der große Knaller ist, willst du in Schleswig Holstein Angeln, musst du noch einmal 10 Euro Abgaben zahlen für 1 Jahr, obwohl man in seinen Bundesland eh schon die Abgabe bezahlt hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, das dieses Geld zweckmäßig eingesetzt wird.
Das wird sich soweit rauslaufen, das jedes Bundesland demnächst von den Angelden Urlaubern noch einmal die Abgabe verlangen wird, ob dieses überhaupt gesetzes Konform ist bezweifel ich doch einmal sehr.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Mir ist es dieses Jahr passiert, 1 Woche Urlaub, wollte an mein früheres Jugendgewässer fischen.

Samstag in Angel Laden gefahren und versucht eine Gast Karte 1 Woche oder Tageweise zu lösen.
Freundlicher Verkäufer fragte mich ob ich die Fischerei Abgabe für SH schon bezahlt habe.
Ich sagte nein, darauf Verkäufer:"dann kann ich ihnen keine Gast Karte ausschreiben"

Auf meine Frage ob ich diesem hier im Laden zahlen kann um die Marke zu bekommen sagte man mir leider nicht, die bekommt man nur auf dem Amt und die machen erst Montag wieder auf.

Ich voll sauer, schaue im I Net nach wo ich eine solche verf... Marke am Samstag bekomme.
Wurde fündig, das gibt es jemanden in Hamdorf, der diese an Angler verkauft zum selbst kosten Preis.
Ich hin wahren einfach ja nur 40 KM. Dann wieder zurück zum Laden um Gast Karte zu holen.
Pustekuchen Hatten keine mehr, die Aussage es wurden dieses Jahr nicht so viele heraus gegeben nur an die 500 Stück und die waren im Januar schon weg. Es handelte sich um die Ober Eider bei Rendsburg. Also soweit ist das nun schon gekommen, das Gast Angler vom Amtswegen her beschissen werden.
Also habe ich mich an die Ostsee begeben und dort gefischt.
Das werde ich nächste Woche wieder machen, weil die 10 Euro extra Abgabe lasse ich mir nicht so ohne weiteres aus dem Kreuz jagen und nächstes Jahr bezahle ich noch einmal und dann mache ich Urlaub dort bis die Ruten brechen, das schwöre ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Lebenlänglichen Fischereischein handelt es sich genau wie beim Perso um ein amtliches Dokument, das bei jedem Wohnortwechsel umgeschrieben werden muss. Wenn man in ein BL zieht in dem es diesen nicht gibt wird man wohl Pech haben. Aber am besten fragt man dazu in der jeweiligen Fischereibehörde an wie es gehandhabt wird.

Am besten vorm Umzug die Landesfischereiverordnung des jeweiligen BL studieren und im schlimmsten fall den Umzug abblasen ;)
 
Wenn man einen Fischereischein hat, ist dieser auch gueltig.

Ich bin von Hessen nach Thueringen gezogen u hatte einen 10 Jahres Fischereischein.
Natuerlich war der gueltig.

Dann war dann abgelaufen u musste verlaengert werden.

Lebenslang lohnte sich fuer mich nicht mehr, daher wieder 10 Jahre.

Das ist nun wieder in der gesamten BRD gueltig.
Wenn man im.entsprechenden Bundesland gemeldet ist, gelten dessen Rechte.
 
Samstag in Angel Laden gefahren und versucht eine Gast Karte 1 Woche oder Tageweise zu lösen.
Freundlicher Verkäufer fragte mich ob ich die Fischerei Abgabe für SH schon bezahlt habe.
Ich sagte nein, darauf Verkäufer:"dann kann ich ihnen keine Gast Karte ausschreiben"

Auf meine Frage ob ich diesem hier im Laden zahlen kann um die Marke zu bekommen sagte man mir leider nicht, die bekommt man nur auf dem Amt und die machen erst Montag wieder auf.

Ich voll sauer, schaue im I Net nach wo ich eine solche verf... Marke am Samstag bekomme.
Wurde fündig, das gibt es jemanden in Hamdorf, der diese an Angler verkauft zum selbst kosten Preis.
Ich hin wahren einfach ja nur 40 KM. Dann wieder zurück zum Laden um Gast Karte zu holen.
Pustekuchen Hatten keine mehr, die Aussage es wurden dieses Jahr nicht so viele heraus gegeben nur an die 500 Stück und die waren im Januar schon weg. Es handelte sich um die Ober Eider bei Rendsburg. Also soweit ist das nun schon gekommen, das Gast Angler vom Amtswegen her beschissen werden.
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das ist ja mal ein hammer du willst ne gast karte dan fragt er dich erst ob du die abgaben gemacht hast du machst dir die mühe (+40km) besorgst sie dir und dann sagt der vogel dir es gibt keine mehr und das sie schon längst weg sind kopfkratz:shock.
 
Ich meine es geht darum die Fischereiabgabe zu zahlen um die Lauferei alle 5 Jahre nicht zu haben.
Oder hab ich was missverstanden?
Vom Grund her ist die Gültigkeit des FS in Deutschland normal gleichgestellt, was bedeutet, das der überall gültig sein sollte obwohl es paradoxerweise vom Ausbildungsplan des FS erhebliche Unterschiede gibt und vor allem auch Qualitätsunterschiede.
So hat ein Küsten angler wohl eher keine bis wenig Ausbildung über Hochgebirgsseen gemacht, oder umgekehrt.
Dieses hat zwangsweise bei einem Nord Süd umzug in der Praktischen Art Probleme.
Anderes Beispiel : Ich zog nach München vor 30 jahren und wollte meinen damaligen Küstenschein umschreiben lassen. Das wurde mir nicht gestattet mit der Begründung in Bayern gibt es keine Meeresfische und ich müsse eine neue Prüfung machen.
Sachkundeprüfung über die Versorgung eines gefangenen Fisch hatte ich gehabt, aber in Bayern gehen ja bekanntlich die Uhren anders. Vielleicht hätte man beim Herz oder Kiemenrundschnitt rufen müssen " O zapft is"
An meinigen jetzigen Wohnort ist der Vorbereitungslehrgang wohl auch eher als Alibifunktion zu betrachten, Das was gelernt wird ist z.b. für BY absolut unzureichend, naja bei den Kosten von 100 Euro einschliesslich Prüfung z.z.gl 20 Euro Praktikum kann man nicht eine Vollausbildung ertwarten.
LG Thorsten
 
Und nun zu meiner eigentlichen Frage; wie schaut es aus wenn ich angenommen in ein anderes Bundesland ziehe, ist er dann auch dort geltend oder muss kann ich ihn umschreiben lasse
Er ist dort gültig und du kannst ihn höchstwahrscheinlich umschreiben lassen. Sofern die Fischereiprüfung Niedersachsen im neuen Bundesland anerkannt wird. Meistens musst du es nicht mal gleich machen, sondern hast einige Monate Frist. Eine allgemeingültige Aussage kann man dir nicht geben, da jedes Bundesland seine eigenen Fischereigesetze hat. Deshalb gilt das, was der Donaufischer schon schrieb: Vor dem Umzug die jeweiligen Gesetze und Verordnungen des neuen Wohnbundeslandes lesen.
 
Er ist dort gültig und du kannst ihn höchstwahrscheinlich umschreiben lassen. Sofern die Fischereiprüfung Niedersachsen im neuen Bundesland anerkannt wird. Meistens musst du es nicht mal gleich machen, sondern hast einige Monate Frist. Eine allgemeingültige Aussage kann man dir nicht geben, da jedes Bundesland seine eigenen Fischereigesetze hat. Deshalb gilt das, was der Donaufischer schon schrieb: Vor dem Umzug die jeweiligen Gesetze und Verordnungen des neuen Wohnbundeslandes lesen.

Jap da muß ich mich noch mal Genauer erkundigen wie das ist.
Werd nächste Woche mal bei denen auf der FS Behörde Anrufen u. fragen wie sich das verhält.
Dann werd ich Berichten was Raus gekommen ist.

PS
Der FS Lebenslang in Sachsen-Anhalt Kostet 275,- Teuronen

Gruß Nachtschwärmer_80
 
Das ist tatsächlich wieder Ländersache.

Berlin regelt es z.B. so, das du wenn du in Berlin deinen Hauptwohnsitz hast, auch einen Berliner Fischereischein brauchst. Das ist an sich auch verständlich, schließlich hat Berlin ja nichts davon gehabt das du anderswo Fischereiabgabe im Voraus bezahlt hast. Da es hier keinen Lebenslangen gibt hättest du bei Umzug wieder die Rennerei.
Allerdings muss an andersrum auch die Praxis sehen: im Laden beim Kartenkauf wollen sie in jedem BL wenn den Fischereischein und fragen nicht wo du wohnst, bei Kontrollen sollte im Normalfall auch kein Perso verlangt werden, wenn man nichts falsch gemacht hat. Sprich selbst wenn ein Bundesland es vorschreibt, ist es am Ende so ziemlich jedem selbst überlassen ob er diesbezüglich handelt. Und da ich das Marke kaufen jedes Jahr auch echt nervig finde würde ich da sehr viel Verständnis haben wenn man da mal dezent die Regelung ignoriert.
 
Fischereiabgaben alle in einen Pott, Lehrgänge alle gleich in den Bundesländern und einen Allgemeinen DEUTSCHEN Fischereischein.
So kann es keine Unstimmigkeiten geben.
Die Gelder verwalten, für jedes Projekt was angestrebt wird soll das Bundesland Antrag stellen (bei höheren Ausgaben) und dann wird sachlich entschieden.
Punkt aus und fertig. Dann lässt sich auch von oberster Stelle nachvollziehen wo das Geld geblieben ist.
Es muss im unseren Lande doch alles gleich sein sogar Europaweit, aber eine so einfache Sache wie ein Fischereischein bekommen die Vögel nicht hin.
Armes Deutschland

LG Torsten
 
Als ich meinen Fischerreischein im Rathaus abhollen wolte, meinten die es gibt keinen Lebenslangen Fischerreischein sondern nur 5 Jahresscheine. Muss meinen ende nächstes Jahres erneuern. Aber alle 5 Jahre 50€ zu bezahlen finde ich jetzt nicht so schlimm da die Angelvereine um weiten teurer sind und da muss man jährlich bezahlen.
 
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