Ich fische gerne mit dem Köderfisch.
Ich seh es nicht ein der Kunstköderindustrie das Geld in den Ars.. zu schieben.
Wenn mir jetzt einer kommt mit verangeln der Räuber muss ich sagen, zwei Drillinge, direkt anschlagen und der Haken sitzt vorne im Fischmaul.

Auf den lebenden Köderfisch geh ich garnicht erst ein, er ist verboten.

Ich glaube hiermit ist alles gesagt!!!!
 
Jungs,
der lebende Köderfisch ist verboten.
Einen toten releasen wohl unmöglich. Ich versteh die Diskusion nicht.
Und einen Köderfisch abzuschlagen ist völlig legetim.
Wie soll man sonst ausser mit Kunstköder den Raubfisch fangen.


Es geht um das Freilassen der maßigen Räuber die mit den toten Fischen gefangen wurden.Und nicht direkt um das Angeln mit Köfi.
 
Ich fische gerne mit dem Köderfisch.
Ich seh es nicht ein der Kunstköderindustrie das Geld in den Ars.. zu schieben.
Wenn mir jetzt einer kommt mit verangeln der Räuber muss ich sagen, zwei Drillinge, direkt anschlagen und der Haken sitzt vorne im Fischmaul.

Auf den lebenden Köderfisch geh ich garnicht erst ein, er ist verboten.

Ich glaube hiermit ist alles gesagt!!!!


Ich sehe da nix zum Thema, ob es richtig und moralisch vertretbar ist, kleine Fische zu töten um damit Raubfische zu fangen, die man dann wieder freilässt.
 
... jetzt gehts um den Köderfisch....

Was nun????

Natürlich ist das moralisch vertretbar. Vertretbarer als 30 Gummifische im Wasser zu versenken um 1 Räuber zu fangen.

Meine Güte, hier stellen Angler das angeln in Frage!!!

Ist es denn moralisch vertretbar einen Kapitalen Hecht aus Spass an der Drillfreude ans Ufer zu zerren um ihn nachher zu releasen????
Also braucht mir hier auch keiner mit der Moralkeule zu kommen, ob es vertretbar ist einen Köderfisch zu töten.

Der TE schrieb im Anfangspost von einem Artikel in einer Angelzeitschrift.
Das ist dann für mich heuchlerich dem Angler ein schlechtes Gewissen einzureden auf die Art ," tötet keine Köfis, nehmt Wobbler etc.".
Ist ja klar, wenn deren Werbepartner (Angelindustrie) viel verdienen kommt für den Verlag auch viel rum.
Die Angelindustrie verdient halt mehr an Hightech-Wobbler und Gummis als an Stipphaken und Maden fürs Köfistippen.

PS: Maßige Räuber releasen ist verboten.
 
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Jetzt kommen die Schlupflöscher wieder.
Och ein Hecht, ich wollt aber Zander. Oder der passt nicht in den Backofen.
Wenn du gezielt auf zb Hecht fischst, und du fängst den 1m+ und released diesen wieder ists verboten.
Soll jetzt nicht heissen das ich allem auf den Kopp hau. Wenn ich release dann so das es keiner mitkriegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Privatepaula: schaltest du dich eigentlich nur in diskussionen ein wenn die dein ewiges "aber CR ist ja gar nicht verboten" angebracht werden kann?

Ich komm mit Spinnfischer-DNs Argumentation gut klar, für mich hat er alles gesagt :)
 
Jetzt kommen die Schlupflöscher wieder.
Och ein Hecht, ich wollt aber Zander. Oder der passt nicht in den Backofen.
Wenn du gezielt auf zb Hecht fischst, und du fängst den 1m+ und released diesen wieder ists verboten.
Soll jetzt nicht heissen das ich allem auf den Kopp hau. Wenn ich release dann so das es keiner mitkriegt.


Da kräht doch in der Praxis kein Hahn nach! Immer dieses Verboten von c&r, fische müssen verwertet, gekillt werden?!?! Habt ihr sofort ein Messer in der Tasche, wenn der Staat sagt, du musst töten? Denn das ist es nunmal! Gab vor 85 Jahren auch schon Menschen die ohne nachzudenken so gehandelt haben! Ich persönlich lasse mir das nicht vorschreiben, will ich einen entnehmen, dann gut, aber ich töte nicht, weil es der Gesetzgeber vorschreibt!
So, nun viel Spaß beim hochkochen!
 
Da kräht doch in der Praxis kein Hahn nach! Immer dieses Verboten von c&r, fische müssen verwertet, gekillt werden?!?! Habt ihr sofort ein Messer in der Tasche, wenn der Staat sagt, du musst töten? Denn das ist es nunmal! Gab vor 85 Jahren auch schon Menschen die ohne nachzudenken so gehandelt haben! Ich persönlich lasse mir das nicht vorschreiben, will ich einen entnehmen, dann gut, aber ich töte nicht, weil es der Gesetzgeber vorschreibt!
So, nun viel Spaß beim hochkochen!

Ich verurteile C&R nicht.
Ich entnehme auch nicht alles, aber ich masse mir nicht an zu sagen das C&R legal ist.
Wer releast kann das gerne tun, aber er braucht nicht ganz Deutschland dran teilhaben lassen.

Jetzt kommen wir der Sache näher.

Es geht nicht um das töten des Köderfisches, das ist logisch, es geht allein darum, das die gefangenen Hechte etc, egal welches Maß , wieder freigelassen werden, und der Köfi also quasi umsonst abgekloppt wurde.

Ich bin kein 100% Releaser.
Aber mit dem Ableben des Köderfischs kann ich leben.

Was wollt ihr mit der Diskusion erreichen?
Das uns jetzt noch der tote Köderfisch verboten wird????
Was kommt als nächstes, Wurm und Made???
Ne, da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Ihr bettelt ja förmlich danach.

Dann muss auch Frolic mit Rindgeschmack beim Karpfenangeln auf den Prüfstand.
Muste die Kuh doch sterben um am Angelhaken zu hängen???
 
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Ich verurteile C&R nicht.

Ich entnehme auch nicht alles, aber ich masse mir nicht an zu sagen das C&R legal ist.

Wer releast kann das gerne tun, aber er braucht nicht ganz Deutschland dran teilhaben lassen.







Ich bin kein 100% Releaser.

Aber mit dem Ableben des Köderfischs kann ich leben.



Was wollt ihr mit der Diskusion erreichen?

Das uns jetzt noch der tote Köderfisch verboten wird????

Was kommt als nächstes, Wurm und Made???

Ne, da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Ihr bettelt ja förmlich danach.



Dann muss auch Frolic mit Rindgeschmack beim Karpfenangeln auf den Prüfstand.

Muste die Kuh doch sterben um am Angelhaken zu hängen???


Ich bin wirklich für alles offen, finde c&r und topfangrln völlig okay! Nur dieses vorschieben von wahnwitzigen Gesetzen finde ich lächerlich! Und warum soll man in der Öffentlichkeit nicht dazu stehen, weil einige Reportagen auf NDR sagen es sei Tierquälerei? Nee, ich stehe dazu: ich behandel den Fisch vorsichtig, mit Respekt und setze ihn zurück! By the way, den Jägern geht's es mit der Kritik nicht anders, nur gibt es da kein c&r! Also, lasst uns doch mehr zusammenhalten, damit verändern wir unser Bild in der Öffentlichkeit eher zum positiven, als wenn wir uns gegenseitig zerfleischen!
Schönes we!!
 
Jetzt kommen die Schlupflöscher wieder.

Das ist kein Schlupfloch sondern ein Gesetz.


Wenn du gezielt auf zb Hecht fischst, und du fängst den 1m+ und released diesen wieder ists verboten.

Eben nicht. Du bist gesetzlich verpflichtet das zu releasen was du nicht verwerten willst oder kannst. Dann fehlt nämlich der vernünftige Grund und somit ist das töten des Fisches verboten.


@Privatepaula: schaltest du dich eigentlich nur in diskussionen ein wenn die dein ewiges "aber CR ist ja gar nicht verboten" angebracht werden kann?

Du solltest aufmerksamer lesen. C&R im Sinne des "Carphunting" ist nicht Gesetzeskonform, das habe ich immer betont. Ich habe also nie gesagt C&R sei garnicht verboten. Ich sage nur das Paragraph 17 des TschG es verbietet einen Fisch den man nicht verwerten will zu töten, er also zurückgesetzt werden muss. Es hat im übrigen noch niemand geschafft das argumentativ zu widerlegen. Wenn du dich wirklich fragst ob ich nur zu diesem Thema was zu sagen habe les halt mal alle meine Beiträge :) .

Ich komm mit Spinnfischer-DNs Argumentation gut klar, für mich hat er alles gesagt :)

Was er gesagt hat ist schlicht falsch.
 
Du solltest aufmerksamer lesen. C&R im Sinne des "Carphunting" ist nicht Gesetzeskonform, das habe ich immer betont. Ich habe also nie gesagt C&R sei garnicht verboten. Ich sage nur das Paragraph 17 des TschG es verbietet einen Fisch den man nicht verwerten will zu töten, er also zurückgesetzt werden muss. Es hat im übrigen noch niemand geschafft das argumentativ zu widerlegen. Wenn du dich wirklich fragst ob ich nur zu diesem Thema was zu sagen habe les halt mal alle meine Beiträge :) .



Was er gesagt hat ist schlicht falsch.

Nochmals zum gezielten Hechtangeln und dem 1m+...
Wo bitte ist der Unterschied zwichen einem releasenden Pikehunter und einem Carphunter????

Ich seh da keinen!!!

Also nach deiner Aussage darf der Hechtangler releasen, der Karpfenangler nicht!!!!
 
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Nochmals zum gezielten Hechtangeln und dem 1m+...
Wo bitte ist der Unterschied zwichen einem releasenden Pikehunter und einem Carphunter????

Ich seh da keinen!!!

Also nach deiner Aussage darf der Hechtangler releasen, der Karpfenangler nicht!!!!


Ganz einfach.
Der releasende Carphunter hat von vorneherein nicht die Absicht einen Fisch zu verwerten.
Dadurch steht seine Art zu Angeln in einem Konflikt mit § 17 TschG nach dem er keinem Fisch weder Leid antuen darf noch ihn töten darf ohne das dies einen vernünftigen Grund hat.
Der releasende Hechtangler geht mit der Absicht zum Angeln einen Fisch mitzunehmen. (Das mal einfach vorrausgesetzt) Er fängt nun einen Fisch für den ihm die Verwertungsmöglichkeit fehlt. Dein Beispiel, über einen Meter gross. Weder passt ihm dieser in sein Kühlfach, noch mag er diesen zerstückelt braten. Er entscheidet sich einfach diesen nicht Verwerten zu können. Er setzt also diesen Hecht zurück und handelt damit völlig in Übereinstimmung mit § 17 TschG wonach er keinen Fisch ohne vernünftigen Grund töten darf.
Wichtig: Das Gesetz schreibt niemandem einen Verwertungszwang vor. Es kann auch nicht zwingen einen anderen als den gewünschten Fisch zu verwerten.
Was wir essen unterliegt allein unserer freien Entscheidung. Dieses Recht (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) ist durch das Grundgesetz gewährleistet. Hier kann kein weiteres Gesetz eingreifen.

Wer also Angeln geht muss das also mit der Absicht tun einen gefangenen Fisch auch zu verwerten. Das geht aus dem Satz:

§ 17 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

a)ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.


Wer aber einen Fisch gefangen hat den er nicht verwerten will muss diesen zurücksetzen (Auch in Bayern).
Dieses geht aus diesem Satz hervor:

§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

Das Gesetz im ganzen:

§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier
a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

Deutlich zu sehen, der §17 hat zwei Seiten.
Man könnte sich dann noch fragen ob die Ausübung der Angelei einen Akt der Roheit gegenüber dem Fisch darstellt. Wenn nicht, tja...

Es sei noch erwähnt das das Fangen eines anderen als des zur Verwertung angedachten Fisches keine Fahrlässigkeit darstellt. Aus dem Fang eines unerwünschten Fisches
ist also kein Vorwurf in strafrechtlich relevanter weise konstruierbar.
Nicht einmal den Carphuntern kann man das fehlen einer Verwertungsabsicht nachweisen, so sie dies nicht selber äussern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fehlen von verwendungsabsicht usw.

Solch ein hin und her, gesetzgeber haben zu viel zeit.

nun ich setze auch fische zurück die ich nicht brauche (Rapfen usw. Meterhechte kann man in filets, leber usw. zerlegen und in meiner fam. gibts immer abnehmer)

Aber sollte die FA mal Probleme machen weil ich einen unverletzten Fisch wieder freilasse gibts Krieg! zum glück interessiert das auch niemand.
 
Aber sollte die FA mal Probleme machen weil ich einen unverletzten Fisch wieder freilasse gibts Krieg! zum glück interessiert das auch niemand.

Naja, sollte dir das passieren hast du hier eine wunderbare Argumentation über die Richtigkeit deines Handelns.
Geh am besten noch zu einem RA und lass es dir bestätigen. Ich hab das gemacht.
 
Ich sehe da keinen Unterschied, ob nun der 30Pfd Karpfen oder der 1,15m Hecht released wird.
Bei deiner Argumentstion heisst das, wenn mein Küchenfenster, jetzt übertieben gesagt beim Hecht zwichen 68-70cm liegt, ich ein persönliches Entnahmefenster von 2cm hätte, währe das releasen Gesetzteskonform?
Ne is klar.....
Das interessiert den Kadi nicht wie gross deine Bratpfanne ist oder welchen verwöhnten Gaumen du hast.
Und aus einem Kapitalen macht man dann halt 4 Filets anstatt 2.

Ich entnehme lieber einen grossen als zwei kleine...

Dann könnt ja jeder mit der Ausrede komnen, zu klein, zu groß oder falsche Fischart.
Schlupflochsuche halt.

Wer released der soll es machen, aber es für sich behalten. Im eigenen Interesse.
 
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