Bin Verwirrt - Angelschein/Fischereischein

Ja Detlef, ich weiss, dass dieser "Schein" nur in BB anerkannt wird. Umgangssprachlich wird er doch aber als Friedfischschein bezeichnet.

Gruß, Fliege 2
 
@ Tommy80

warum nicht auch das lernen was für Bayern gilt? Wir brauchen dann auch nur ein Gesetz und eine Schonzeiten Regelung für alle. Beim Jagdschein muss man auch alles lernen, genauso kanns doch auch für uns Angler sein. Das zwingt jeden sich mit allen was das Angeln und Naturschutz etc. zu tun zu erlernen. Ich finde das eine gute Idee. Ich kann mir auch vorstellen das schon allein bei dem Kurs für die Prüfung gute freundschaften entstehen können was letzten endes allen nutzt.

Ohne Prüfung finde ich überhaupt nicht gut, wer lernt den freiwillig noch was??? Es wird doch jetzt schon genug Schindluder getrieben. Meinste da würde irgend jemand was von Schonzeiten wissen. Wenns gut geht geht man dann wie die Amis mit Flitzebogen los. Und das bei bsp. den Amis jeder Jagen darf ist auch nicht förderlich da sich die Wildpopulationen schon verändern.

Die Macht was gelernt werden muss haben jetzt ja auch nur die Vorstände des DAV und VDSF allso wäre es auch nicht viel anders.
 
Habe noch eine weiter Frage:

Ich habe heute meine Angelprüfung bestanden. (Berliner prüfung,, da die Brandenburger nur für Brandenburg gilt)

Nun muss ich ja zum fischereiamt um mir meinen Fischereischein/angelschein zu holen. Nun bin ich wieder etwas verwirrt auf dem Antrag steht :

Ich habe die
- Anglerprüfung (nach dem Landesfischereischeingesetz),
-Raubfischqualifikation,
-Salmonidenqualifikation,
-Sportfischerprüfung oder
gleichgestellte Prüfung eines anderen Bundeslandes
am beim abgelegt und weise dies durch Vorlage
meines Prüfungszeugnisses nach.


Ich dachte immer bei der Anglerprüfung ist die raubfisch und salmoniden qualifikation mit drinn? muss ich da nun alle 3 ankreuzen oder nur die Angler prüfung?^^
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Das die Brandenburger Prüfung auch in Berlin anerkannt wird steht hier mehrmals drin, du solltest deine Threads aufmerksamer verfolgen. Aber ist ja jetzt auch egal, Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.

2. Anglerprüfung, das ist das was du abgelegt hast, die anderen Punkte sind für Leute die noch nach älteren Vorschriften Prüfungen abgelegt haben.
 
ah okej.

Was des mit der Brandenburger prüfung betrifft laut Fischereiamt sind die nicht zugelassen in berlin bzw anerkannt. Aber naja mir nun wurscht :) Hab ja nun den Berliner reicht mir ja^^
 
Habe noch eine weiter Frage:

Ich habe heute meine Angelprüfung bestanden. (Berliner prüfung,, da die Brandenburger nur für Brandenburg gilt)

Nun muss ich ja zum fischereiamt um mir meinen Fischereischein/angelschein zu holen. Nun bin ich wieder etwas verwirrt auf dem Antrag steht :

Ich habe die
- Anglerprüfung (nach dem Landesfischereischeingesetz),
-Raubfischqualifikation,
-Salmonidenqualifikation,
-Sportfischerprüfung oder
gleichgestellte Prüfung eines anderen Bundeslandes
am beim abgelegt und weise dies durch Vorlage
meines Prüfungszeugnisses nach.


Ich dachte immer bei der Anglerprüfung ist die raubfisch und salmoniden qualifikation mit drinn? muss ich da nun alle 3 ankreuzen oder nur die Angler prüfung?^^

Du hast die Sportfischerprüfung. Das kreuzt du an und bekommst damit das volle Programm! :)
Berlin ist übrigens das einzige Bundesland, in dem man auch ohne (Sportfischer)Prüfung einen Fischereischein bekommen kann.
 
Du hast die Sportfischerprüfung. Das kreuzt du an und bekommst damit das volle Programm! :)
Berlin ist übrigens das einzige Bundesland, in dem man auch ohne (Sportfischer)Prüfung einen Fischereischein bekommen kann.

Sry, aber wenn man keine Ahnung hat sollte man sich aus solchen Themen raus halten.

In Berlin legt man eine Anglerprüfung ab, so heißt das ganze laut Gesetz!
http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnLFischScheinG%2Fcont%2FBlnLFischScheinG.P4.htm

Und in Berlin ist eine Prüfung zwingend für die Erteilung des Fischereischeins notwendig, keine Ahnung wo du die Info her haben willst, das dies anders ist.
Einfach mal bevor man in solchen Themen antwortet nachdenken und evtl. im Gesetz nachlesen.



@Mondsikel: das die BB Prüfung nicht anerkannt wird, sind ja mal interessante Neuigkeiten. Dann entschuldige meine harrsche Antwort. Bin mal gespannt ob das nur ne versehentliche Falschaussage war oder ob sich da was geändert hat.
 
Also, ich hab jetzt eben mal mit dem Fischereiamt telefoniert. Die Aussage ist eindeutig:

Wer eine gültige Prüfungsbescheinigung aus dem Land Brandenburg vorlegen kann, bekommt, wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat (also als Berliner in Brandenburg die Prüfung gemacht hat) oder wer seinen Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt, einen Berliner Fischereischein ausgestellt.

Nicht anerkannt wird die reine Zahlung der Fischereiabgabe des Landes Brandenburg, welche im Land Brandenburg zum Angeln auf Friedfisch, ohne Fischereischein und Prüfung, berechtigt. (Das ist die Variante, die hier Friedfischschein genannt wird, den es offiziell nicht gibt)

Die Prüfungsbescheiniung, egal aus welchem Bundesland, sollte als Heiligtum verehrt werden, denn ohne wird es schwer, wenn man seinen Wohnsitz, egal woher, egal wohin, wechselt. Vor allem, wenn man Jahre mit dem Angeln aussetzt und seinen alten Fischereischein nicht mehr wiederfindet.

Ebenso sollten diejenigen, die nach der Wende ihren DDR DAV Ausweis mit Raubfischmarke zum Umtausch in einen Fischereischein nach heutigem Recht vorgelegt haben, diesen alten DDR DAV Ausweis hüten, wenn sie keine Prüfungsbescheinigung dieser Raubfischerlaubnis mehr haben. Er gilt dann als Zeugnis der abgelegten Fischereiprüfung.

Die alleinige Vorlag eines Brandenburger Fischereischeines, ohne Prüfungsbescheinigung oder DDR DAV Ausweis, reicht nicht aus, um einen Berliner Fischereischein zu erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, ein Grund nicht nach Berlin zu ziehen! :eek:

Habe nämlich auch einen "DDR-DAV-getauschten" Brandenburger Fischereischein.

Und den alten DAV-Ausweis hatte ich damals auch schon nicht mehr.
Bei mir hat ein Schriebs meines damaligen DAV-Vorsitzenden gereicht, das
ich Inhaber vom DAV-Ausweis war sowie die Raubfisch und Salmoniden-Qualifikatuion hatte.
Daraufhin hatte ich eine Woche später meinen gültigen Fischereischein-A im Briefkasten. :angler:
 
Ok, ein Grund nicht nach Berlin zu ziehen! :eek:

Man sollte aber auch mal die Kirche im Dorf lassen.Deine eigene Schludrigkeit(verbummelter DAV-Ausweis)...lässt sich ja nun wirklich schnell in Ordnung bringen. :)
25€ Prüfungsgebühr,die Anfahrt zur Prüfung(Brandenburg)...und ein paar Minuten Kreuzchen machen.
Schon hättest du den Nachweis,um in Berlin den FS zu beantragen.

Ich finde die Regelung Klasse.Ratz-Fatz kommste so zum angeln.


Gruß Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch......diese "Schlupflöcher" und mehr ist es nicht, gibt es z.B. auch in BaWü.

Ok, wusste ich nicht. Das mit dem Mitgliedsausweis vor 95 war mir nur aus Berlin bekannt.

Edit:
Ich hab mir mal eben das Fischereigesetz von BW angesehen. Ein solchen "Schlupfloch" wie du es nennst, konnte ich dort allerdings nicht finden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorlage eines vor dem 30. April 1995 ausgestellten Fischereischeins oder Mitgliedsausweises eines Anglerverbandes im Original.
Ich gehe davon aus, dass es genau diese Regelung ist, nach der die DDR DAV Ausweise umgetauscht wurden. Ich denke aber, das es im Zusammenhang mit
Sportfischerprüfung oder Raubfischqualifikation
Nachweis einer abgelegten Sportfischerprüfung oder Raubfisch- bzw. Salmonidenqualifikation im Original vor Inkrafttreten des Berliner Fischereischeinrechts.
gilt, denn im ehemaligen DDR DAV Ausweis musste zwingend die Raubfischmarke, die man nur nach Ablegen einer Prüfung erhielt, eingeklebt sein. Ansonsten wurde und wird auch heute kein neuer Fischereischein ausgestellt.

Somit ist in Berlin zwingend das Ablegen einer Prüfung vorgeschrieben. Eine Regelung, das man ohne Fischereiprüfung angeln darf, ist mir nur aus dem Land Brandenburg bekannt. Ich habe große Zweifel, dass, wie lifeofmyown behauptet, das in Berlin auch möglich ist.

Und den alten DAV-Ausweis hatte ich damals auch schon nicht mehr.
Du Lottersack! :zungeraus Ich hab meinen noch. :banane: Das man dir auf Bestätigung eines Vorstandes den neuen Schein gegeben hat, ist wahrscheinlich heute der Grund, das man unbedingt einen alten Ausweis mit Raubfischmarke oder eine Prüfbescheinigung sehen will *g*
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, gibt überall Menschen, die Fehler machen...zumindest gibt es in Berlin das einzig mir bekannte offizielle "Schlupfloch".

äääh....hast mich vermutlich falsch verstanden.

Es gibt eine offizielle Regelung, die es ermöglicht, ehemaligen Fischereischeininhabern, die ihren Schein vor Einführung der Prüfungspflicht sich ausstellen liesen, dieser aber Jahre ruhte, nun erneut verlängert zu bekommen.
Dies entspricht in etwa dem Sinn der von Dir verlinkten "Berliner Regelung" und hat mit einer Neuausstellung überhaupt nichts zu tun.

Bitte frag mich jetzt nicht nach einem Paragraphen, kann Dir höchstens die Telefonnummer der Dame geben.
 
Ich gehe davon aus, dass es genau diese Regelung ist, nach der die DDR DAV Ausweise umgetauscht wurden. Ich denke aber, das es im Zusammenhang mit

gilt, denn im ehemaligen DDR DAV Ausweis musste zwingend die Raubfischmarke, die man nur nach Ablegen einer Prüfung erhielt, eingeklebt sein. Ansonsten wurde kein neuer Fischereischein ausgestellt.

Somit ist in Berlin zwingend das Ablegen einer Prüfung vorgeschrieben. Eine Regelung, das man ohne Fischereiprüfung angeln darf, ist mir nur aus dem Land Brandenburg bekannt. Ich habe große Zweifel, dass, wie lifeofmyown behauptet, das in Berlin auch möglich ist.

Du kannst ja zweifeln...die Zweifel sind aber unbegründet. ;) Welche Art von Ausweis vorgelegt wird, ist prinzipiell wurscht. Mit diesem muss nur nachvollzogen werden können, dass man vor diesem Stichtag in einem Verein gewesen ist. Ob in der DDR oder Westdeutschland spielt keine Rolle.
Du kannst aber auch gerne beim Fischereiamt in Berlin anrufen und dir bestätigen lassen, was schon im Berliner Fischereigesetz steht.
 
äääh....hast mich vermutlich falsch verstanden.

Es gibt eine offizielle Regelung, die es ermöglicht, ehemaligen Fischereischeininhabern, die ihren Schein vor Einführung der Prüfungspflicht sich ausstellen liesen, dieser aber Jahre ruhte, nun erneut verlängert zu bekommen.
Dies entspricht in etwa dem Sinn der von Dir verlinkten "Berliner Regelung" und hat mit einer Neuausstellung überhaupt nichts zu tun.

Bitte frag mich jetzt nicht nach einem Paragraphen, kann Dir höchstens die Telefonnummer der Dame geben.

Achso, ok. Das funktioniert dann mit Vorlagen des "alten" Fischereischeines. Ja, ist dann ähnlich wie in Berlin, da ebenfalls keine Prüfung nachgewiesen werden muss. Aber bevor das Thema in Richtung Prüfungspflicht abdriftet... ;)
 
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