Fischereischein -  Angeln in Forellenteichen ohne Fischereischein - Gesetzeslage je Bundesland

Guten Morgen!
Leider muß ich zugeben, daß ich mich bezügl. der Angelscheinpflicht an FoPus zu allgemein ausgedrückt habe. Ich bin von NRW ausgegangen, ohne auf die Postleitzahl der Themenstarterin zu achten. Bei uns in NRW in es Pflicht, beim Angeln im FoPu den Fischereischein mit zu führen. Ebenso ist es Pflicht der Betreiber, dies bei jedem Angler zu kontrollieren, aber diese Vorschrift ist nicht einmal das Papier wert, auf dem sie steht, denn dann könnten manche Betriebe mangels Kunden schließen.
Es ist aber, wie bereits in anderen Beiträgen festgestellt, von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Tierschutzgesetz jedoch ist ein Bundesgesetz u. Bundesrecht bricht bekanntlich Landesrecht. Und wenn das Tierschutzgesetz vorschreibt, daß ein Sachkundenachweis für das waidgerechte Töten Pflicht ist, so gilt das für alle BL. Damit dürfte m. E. klar sein, daß die Fischereigesetze mancher BL nicht mit dem TschG konform sind. Und dies bedeutet meiner unmaßgeblichen Meinung nach (bin kein Jurist), daß hier unbedingt Nachbesserungsbedarf besteht.
Gruß
Eberhard
 
Ich kann nur für Niedersachsen im Raum Oldenburg sprechen, da wirbt in einem FoPu mit "Angeln für jederman" geworben und in einem anderen hängen in den Unterständen Anleitungen wie man die Fische nach dem Fang zu behandeln hat, bebildert versteht sich, was einem Scheininhaber ja klar sein sollte.

Deshalb gehe ich irgendwie davon aus, dass hier kein Schein erforderlich ist, lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.
 
Eine Entschuldigung wäre da wohl fällig?

Die Gesetzeslage für die einzelnen Bundesländer findest du hier auch noch, weiter oben!

Warum sollte ich mich bei Dir entschuldigen? Nur weil ich diesbezüglich nicht Deine Meinung teile, sondern die der Geschaftsstelle des DAV in Berlin? Ich denke, die Mitarbeiter des Anglerverbandes stehen weit mehr in der Materie, wie du jemals stehen wirst.

Fliege 2
 
Angler haben nach § 4 Abs. 1 Satz 3 Tierschutzgesetz sachkundig zu sein.
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Das stimmt so nicht. Nur wenige Zeilen tiefer in Abs. 1a steht:

Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt

Das bedeutet im Fall von Forellenteichen, dass es ausreicht, wenn der Anlagenbetreiber oder eine sonstige Aufsichtsperson einen "Sachkundenachweis" erbringen können.

Damit dürfte m. E. klar sein, daß die Fischereigesetze mancher BL nicht mit dem TschG konform sind. Und dies bedeutet meiner unmaßgeblichen Meinung nach (bin kein Jurist), daß hier unbedingt Nachbesserungsbedarf besteht.

Muss man das so verstehen, dass du aus dem Tierschutzgesetz ableitest, die Fischereigesetze müssten verschärft werden? Das würde ich nicht verstehen, denn bzgl. dem Töten von Fischen hat jedes Fischereigesetz bereits seit langem eindeutige Regelungen. Was ggf. verbessert werden muss ist die Ausbildung von werdenden Anglern. Die "Ausbildung" wie sie zur Zeit praktiziert wird liefert keinen Sachkundenachweis weil man bis zum Schluß i. d. R. keinen Kontakt mit lebenden Fischen hat. Die "Sachkunde" besteht dann darin, dass der Ausbilder mit wenigen Sätzen den Vorgang des Tötens beschreibt - und das viel zu oft noch falsch.

Warum ausgerechnet Angler so oft Verschärfungen von Gesetzen - häufig zum eigenen Nachteil - fordern ist mir ein Rätsel. Konsequenter Weise würde sich hier eine engere Zusammenarbeit mit Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen wie der PETA anbieten.

Gruß Thorsten
 
Warum ausgerechnet Angler so oft Verschärfungen von Gesetzen - häufig zum eigenen Nachteil - fordern ist mir ein Rätsel. Konsequenter Weise würde sich hier eine engere Zusammenarbeit mit Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen wie der PETA anbieten.

Gruß Thorsten

Hallo Thorsten,

irgendwie bin icht etwas überrascht, weil von Dir nicht gewohnt.

Kollegen in eine "extreme Ecke" zu stellen, nur weil sie Mängel im Gesetz sehen, hat für meine Begriffe mit Konsequenz nun überhaupt nichts zu tun.

Meine Forderung.....oder mein Wunsch.....wäre, Fischereischeinpflicht für alle, ABER einhergehend mit einer wirklich fundierten Ausbildung.

Gruß Thomas
 
schweyer schrieb:
Kollegen in eine "extreme Ecke" zu stellen, nur weil sie Mängel im Gesetz sehen, hat für meine Begriffe mit Konsequenz nun überhaupt nichts zu tun.

Hallo Thomas,

"Kollegen" die sich dadurch hervor tun, dass sie ständig weitere Einschränkungen fordern - Bspw. wurde schon verlangt, dass sich FS-Inhaber jährlich einem "Eignungstest" unterziehen sollten - sind die Totengräber unseres Hobbys. In keinem anderen Bereich ist das so auffällig wie unter Anglern. Stell dir doch mal vor, Autofahrer oder ihr Interessenverband würden flächendeckend Tempo 30 fordern oder eine jährlich wiederkehrende Führerscheinprüfung...

Wie schon mehrfach erwähnt ist nicht die Gesetzlage das Problem, sondern ihre Umsetzung und Kontrolle. Eberhard hat mit seiner Aussage " Ebenso ist es Pflicht der Betreiber, dies [den Besitz eine FS] bei jedem Angler zu kontrollieren, aber diese Vorschrift ist nicht einmal das Papier wert, auf dem sie steht, denn dann könnten manche Betriebe mangels Kunden schließen. " den Nagel auf den Kopf getroffen. Diese Betriebe und ihre Nutzer fallen ja auch häufig durch unangemessenes Verhalten am Wasser und durch die "Toleranz" im Umgang mit Fischen auf - Geprüfte wie Ungeprüfte. Wenn es einen Verstoß gegen das TschG. gibt, dann muß der konsequent verfolgt und geahndet werden - und nicht das Fischereirecht verschärft. Die Gesetze, die wir heute schon haben, würden völlig ausreichen - wenn sie angewendet und kontrolliert werden würden was überwiegend nicht der Fall ist.

Um mal wieder einen Blick über die Grenzen zu werfen: in Holland werden Übertretungen von Vorschriften konsequent verfolgt und das ohne dass ein FS deutscher Ausprägung erforderlich wäre. Wer dort angelt muß wissen, wie man sich richtig verhält und was erlaubt und verboten ist.

Wenn jemand mit oder ohne FS in einem Forellenkloster oder sonstwo gegen das TschG verstößt, dann gehört das verfolgt. Der Besitz eines FS darf kein Freischein sein (und belegt nach meiner Meinung auch keine Sachkunde) und egal wie intensiv die Ausbildung auch ist, was zählt ist die Praxis.

Auch in anderen Lebensbereichen spielt das TschG eine Rolle, z.B. bei der Haustierhaltung oder in gewerblichen Betrieben mit Tierhaltung. Warum setzen sich z.B. Kaninchenzüchter oder Hundehalter nicht vehement für einen Sachkundenachweis zur Ausübung ihres Hobbys ein? Wie kann es sein, dass jeder dem grade der Sinn danach steht, in den Baumarkt gehen kann und sich einen Hamster zur eigenen Bespaßung zulegen kann? Weit und breit kein Aufschrei (außer durch ein paar Tierrechtler) - warum eigentlich nicht, ist das Potential gegen das TschG zu verstoßen doch deutlich höher als beim Angeln. Tierschutz hat doch nicht alleine mit dem Töten zwecks Nahrungsbeschaffung zu tun...

Gruß Thorsten
 
@Alter Däne, Thunfisch

Nachdem ich mir Tierschutzgesetz und Landesfischereigesetz NRW nun noch einmal (noch) genauer angeschaut habe, muss ich Euch zustimmen.

Gemäß TierSchG reicht offenbar die Anwesenheit einer Aufsichtsperson wenn diese den Sachkundenachweis erbringt. Ungeachtet dessen dass das LFischG NRW vorsieht dass Sachkunde grundsätzlich durch einen gültigen Fischereischein nachzuweisen ist (§§ 31, 32 und 32a LFischG).

Allerdings gibt auch der Verband nordrhein-westfälischer Fischzüchter und Teichwirte e.V. folgenden Hinweis:

Angler müssen folgende Auflagen und Bedingungen einhalten:


  • Die Angler haben nach § 4 Abs. 1 Satz 3 Tierschutzgesetz sachkundig zu sein. Die Sachkunde wird grundsätzlich durch einen gültigen Fischereischein nachgewiesen (§§ 31, 32 und 32a LFischG).
Der Sachkundenachweis für Angler in Form der Fischerprüfung, welche für den Fischereischein Voraussetzung ist, (am Beispiel NRW) ist in Bezug auf das waidgerechte Töten sicher dürftig. Und das spätere Erlernen durch Praxis alleine, halte ich auch nicht für wirklich ausreichend. Wie ich im vorigen Beitrag schon schrieb, wünsche ich mir einen qualitativen Ausbau von Vorbereitungslehrgängen und Prüfung.
Der Stand der Fischerprüfung (NRW) in Bezug auf waidgerechtes Töten ist soweit ich weiß derzeit immer noch nur theoretisch. Und zwar gerade mal mit folgenden möglichen Fragen:
Wie wird der Fisch waidgerecht getötet?
a) Der Fisch bleibt auf dem Land, bis er erstickt ist
b) Durch Einschnitt an der Schwanzwurzel
c) Durch einen Schlag auf den Gehirnschädel und durch Herzstich

Welches Instrument wird zur Tötung des Fisches benutzt?
a) Jeder beliebige Gegenstand
b) Ein Stein
c) Fischtöter und Messer

In welcher Reihenfolge muss nach dem Landen des Fisches vorgegangen werden?
a) Betäuben, töten, Haken entfernen, messen
b) Messen, betäuben, töten, Haken entfernen
c) Betäuben, messen, töten, Haken entfernen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Thorsten (Thunfisch),
wie ich glaube, hast Du mich mißverstanden. Ich habe absolut keine Verschärfung der Fischereigesetze der Länder verlangt. Ich glaube nur, daß etwas falsch läuft, wenn das Tierschutzgesetz, welches Bundesrecht ist) einen Sachkundenachweis zum Töten von Fischen verlangt, der durch den Fischereischein erbracht ist, aber etliche Bundesländer das Angeln am FoPu erlauben, ohne daß dieser Nachweis erbracht wird. Das ist dann auf gar keinen Fall mit dem TSchG konform, wie ich bereits schrieb. Natürlich sieht man auch von Anglern, welche im Besitz des Fischereischeines sind, an den FoPu-Gewässern manchmal haarsträubende Dinge, aber dem noch Vorschub zu leisten, indem man, wie in manchen Ländern, auf den Sachkundenachweis (Fischereischein) am FoPu völlig verzichtet, kann nicht in Ordnung sein. Mir ist klar, daß die Fischereigesetze der Länder nicht in allem gleich sein können, weil sie eben den unterschiedlichen Gewässerverhältnissen der Länder angepaßt sein müssen. Wo aber ein Bundesgesetz, wie hier das TSchG, mit hinein spielt, müßte m. E. in den verschiedenen Fischereigesetzen schon Übereinstimmung vorhanden sein. Das allein war der Inhalt meiner Forderung. Eine Verschärfung der Gesetze ist m. E. nicht notwendig, wohl aber die konsequente Einhaltung der vorhandenen Gesetze und vor allem ihre Umsetzung, was die Verfolgung von Verstößen angeht. Da sind uns die Holländer um einiges voraus. Dort wird nicht nur scharf kontrolliert, sondern es werden festgestellte Verstöße auch knochenhart geahndet. Das in Verbindung mit einer erheblich verbesserten Ausbildung der Fischereischein-Bewerber würde sicherlich so manche Tierquälerei am Wasser verhüten.
Gruß
Eberhard
 
Hallo Eberhard,

du warst gar nicht explizit gemeint.
Der Ruf nach schärferen Gesetzen ist natürlich auch nicht ausschließlich auf Angler beschränkt. Wenn mal wieder ein Verrückter einen Amoklauf startet, wirst du zu 100% am nächsten Tag die Forderung nach schärferen Waffengesetzen hören. Als wenn man damit Wahnsinnige abschrecken könnte...

Der Fischereischein wird vom TschG als "Sachkundenachweis" akzeptiert, nicht gefordert. Und nochmal: mir ist es völlig schleierhaft, wie man den FS als Sachkundenachweis akzeptieren kann, wenn man sieht, dass der Petrijünger nach bestandener Prüfung in der Sache ausschließlich über rudimentäre theoretische Kenntnisse verfügen kann. Worin genau liegt denn dann der Unterschied bspw. zu einem Angler mit Friedfisch-Schein der durch eine Broschüre aufgeklärt wird? Und dann lautet die richtige Antwort auf die Prüfungsfrage "Wie wird der Fisch waidgerecht getötet?" auch noch "c) Durch einen Schlag auf den Gehirnschädel und durch Herzstich"!!
Da bleibt bei mir nur Kopfschütteln übrig. Wie soll denn der frisch gebackene Petrijünger ohne Übung rein aus der Theorie auf anhieb den Herzstich richtig setzen? Aber egal, er besitzt ja dann Sachkunde...

Gruß Thorsten
 
Hallo Thorsten,
wie ich schon schrieb: man sieht auch von geprüften Anglern, welche den FS haben, oftmals schlimme 'Dinge, speziell am FoPu, wo viele alles Gelernte vergessen, weil sie für ihr Geld mögl. viele Forellen fangen wollen. Da denken dann viele nicht mehr darüber nach, ob sie einen Fisch waidgerecht oder auch nicht waidgerecht töten.
Und Du hast natürlich recht: die Ausbildung im wirklich waidgerechten Töten der Fische läßt in den Kursen mehr als nur zu wünschen übrig. Aus diesem Grund ist die Anerkennung des FS als Sachkundenachweis auch sehr untunlich. Andererseits: wie soll ein Sachkundenachweis erbracht werden, wenn nicht durch das Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung ?? Das ist ein Problem, über das unbedingt seitens des Gesetzgebers nachgedacht werden müßte. Es würde aber auch schon genügen, nicht die Gesetze, sondern die Ausbildung der FS-Bewerber erheblich zu verschärfen u. vor allem während der Kurse mehr Wert auf waidgerechtes Töten zu legen, denn nur dann wäre der FS wirklich ein Sachkundenachweis.
Gruß
Eberhard
 
Nochmal zum Thema Brandenburg, bei uns is es so das der Fiscchereischein ohne Kurs gemacht wird. Ich musste mich auf die Prüfung übers Internet (geht auch mit Bücher) auf den Test vorbereiten und dann einfach schreiben bzw. ankreuzen. Ich habe die Praxis nur von nen Kumpel gelernt. Ich finde es gut das man ohne Fischereiprüfung mit unseren Friedfischschein angeln kann.

Es sollte aber jemand dabei sein der weiß wie man Fachgerecht nen Fisch tötet. Den der Einstieg ins Hobby wäre doof wenn man nicht mal "Probeangeln" kann um zu wissen ob das, dass richtige für einen ist. Mir hat das sehr geholfen. Den Prüfung ablegen, Geld bezahlen und dann merken das es nichts für einen ist, wäre schon nich so doll.

Aber es müsste vorgeschrieben sein das man jemanden dabei hat, der die Sachkunde hat. Ich finds aus Tierschutz sicht besser.
 
Warum sollte ich mich bei Dir entschuldigen? Nur weil ich diesbezüglich nicht Deine Meinung teile, sondern die der Geschaftsstelle des DAV in Berlin? Ich denke, die Mitarbeiter des Anglerverbandes stehen weit mehr in der Materie, wie du jemals stehen wirst.

Fliege 2

Lieber Angelkollege! Erst jetzt lese ich deine Antwort auf meinen Beitrag. Natürlich hatte ich ausgerechnet von dir nicht wirklich eine Entschuldigung für deine Ignoranz erwartet. Du hattest nach der Gesetzeslage gefragt und die wurde dir nun mehrfach erläutert! Hier geht es um GESETZE und nicht um deine persönliche Meinung und du erlaubst dir auch für die Geschäftstelledes DAV Berlin zu sprechen. Auch diese Leute haben diese Gesetze zur Kenntnis zu nehmen (und machen das sicher auch).

Mit deiner letzten Bemerkung beweist du nur deine Überheblichkeit und ansonsten gar nichts!
 
Lieber Angelkollege! Erst jetzt lese ich deine Antwort auf meinen Beitrag. Natürlich hatte ich ausgerechnet von dir nicht wirklich eine Entschuldigung für deine Ignoranz erwartet. Du hattest nach der Gesetzeslage gefragt und die wurde dir nun mehrfach erläutert! Hier geht es um GESETZE und nicht um deine persönliche Meinung und du erlaubst dir auch für die Geschäftstelledes DAV Berlin zu sprechen. Auch diese Leute haben diese Gesetze zur Kenntnis zu nehmen (und machen das sicher auch).

Mit deiner letzten Bemerkung beweist du nur deine Überheblichkeit und ansonsten gar nichts!

Och Flossenjäger,

ich spreche nicht für die Geschäftstelle des DAV, ich habe nur geschrieben, was mir dort gesagt wurde. Geh doch selber dort hin oder frag einfach mal nach, und du wirst die gleiche Antwort bekommen, wie ich sie bekam. Sei einfach mal etwas entspannter und nicht so verkrampft. Fischen hilft.

Fliege 2
 
Zuletzt bearbeitet:
@Fliege;

Du solltest vielleicht selbst mehr hinterfragen. Wenn deine Geschäftsstelle in Berlin noch immer dieser Auffassung ist, dann muss auch diese sich mit den Tatsachen abfinden (die nun mittlerweile schon mehrere Jahre gültig sind). Auch wenn meine PLZ Berlin ist (war), so bin ich nicht Mitglied eines Angelvereines in Berlin, sondern in Brandenburg (aus gutem Grunde!). Mein Vereinsvorstand kennt jedenfalls die Gesetzeslage und nicht nur das, ich kenne auch einen Inhaber eines sog. FoPu persönlich, deshalb bestehen auch bei mir keinerlei Zweifel, dass das Fischen ohne Fischereischein in solchen Gewässern erlaubt ist und Kontrollen zuvor angekündigt werden müssen (Land Brandenburg) .

Im Übrigen sehe ich keine gravierenden Verhaltensänderungen der Besucher seit dieser Zeit (wenn ich diesen ca. 3x im Jahr unregelmäßig aufsuche), sowohl im positiven als auch im negativen Sinne, so wie sich das Verhalten einiger Fischereischeininhaber oder Angelvereinsmitglieder nicht sonderlich verbessert hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann auch ohne Angelschein angeln. Der Link führt zu einem interessanten Artikel, der das bestätigt. Außerdem werden einpaar schöne Plätzchen dazu genannt :)
 
Bayern:

Art. 1
(1) Das Fischereirecht gibt die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluß-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Das Fischereirecht erstreckt sich auf Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische sowie auf Fischnährtiere.
(2) Mit dem Fischereirecht ist die Pflicht zur Hege verbunden; die Verpflichtung zur Hege gilt nicht für geschlossene Gewässer im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 .

Art. 2
(1) Geschlossene Gewässer im Sinn des Gesetzes sind:
1. alle künstlich angelegten, ablaßbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in Verbindung stehen oder nicht

Abschnitt 6 Fischereischein und Fischerprüfung
Art. 64
(1) Wer den Fischfang gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 1 ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.

Fazit: keine Hegepflicht für künstlich angelegte Fischteiche -> ohne Schein möglich (!?)


Ohne den ganzen Thread gelesen zu haben (bzgl. etwaiger Diskussionen) stimmt das in Bayern meiner Meinung nach nicht.

BayFig Art. 2:

Geschlossene Gewässer im Sinn des Gesetzes sind:

1.
alle künstlich angelegten, ablassbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in Verbindung stehen oder nicht,
2.
die lediglich zum Zweck der Fischzucht oder Fischhaltung künstlich hergestellten und ständig abgesperrten Rinnsale, solange sie ausschließlich diesem Zweck dienen,


Ein Forellenteich ist keine Fischzucht! Und auch nicht nur zur Fischhaltung angelegt. Da Nr.2 nicht erfüllt wird braucht man sehr wohl einen Schein!
 
Ohne den ganzen Thread gelesen zu haben (bzgl. etwaiger Diskussionen) stimmt das in Bayern meiner Meinung nach nicht
Natürlich nicht. Die Hegepflicht hat absolut nichts damit zu tun, dass man in Bayern einen Fischereischein benötigt, wenn man die Fischerei mit der Handangel ausüben möchte.

Also: In Bayern benötigt man auch am Forellenteich einen Fischereischein, wenn man mit der Angel fischen möchte. Ohne wenn und aber.

Das gilt auch für Fischzuchten, ja sogar für Gartenteiche und Aquarien. Auch wenn das in der Realität keine Bedeutung haben wird.

(Der Himmel verschone mich vor irgendwelchen Spezialregelungen für Diplomaten!)
 
Ich bin schon zum Angelschein Kurs angemeldet und würde gerne, um auch das ein oder andere zu lernen mit nem Freund ( dieser hat den fischereischein) an einen privaten Forellenteich gehen und unter dessen Aufsicht angeln. Ist das noch ok oder bewege ich mich schon im illegalen Bereich? Danke für die Antwort
 
Damit bewegst du dich im illegalen bereich, Das Fischen mit Handangel und Haken bedarf immer einen FS.
Selbst bei mir Am Forellenweiher kommen keine zum Angeln rein ohne FS, noch nicht einmal der Sportfischereischein hat bei mir Gültigkeit, da der nur aussagt, das der jenige Mitglied in einem Verein - Verband ist.
Dieses kann sein das er Kassenwart, Koch, oder Toilettenmann ist. Sagt aber nix über eine Sachkundeprüfung aus und ist KEIN amtliches Dokument sondern lediglich die legitimation für eine Mitgliedschaft mit evtl. bezahlten Beiträgen.
Gültig ist ein Amtliches Dokument mit Passbild, Dienststempel der Stadt oder Gemeinde sowie entrichtete Fischereiabgabe.
 
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