Landesfischereigesetze -  Wer darf eigentlich kontrollieren?

schamu2

Petrijünger
Hallo,
Hatte heute eine kleine Auseinandersetzung mit einem Pärchen und ihren 3 Hunden.

Bin also am angeln, die 2te Rute liegt auf dem Boden, auf einer köderbox um nicht im Sand zu versinken, da kommt aus den Büschen Hund Nr 1 .... Dann nr2 , nicht an der leine und völlig sich selbst überlassen. Nach 1 min ca. Kommen die Herrchen mit dem 3 Ten der an der Leine war und was ist, gerade dieser gümmelköter geht an die Rute und diese landet voll im Sand! Ich hab echt nichts gegen Hunde, aber warum zum Teufel gehen denn die Besitzer davon aus, das jeder Hunde mag? Und warum Schaft es gerade der angeleinte an die Rute zu kommen? Bin natürlich direkt in die Luft gegangen USW. Der Typ meinte... Ist ja nichts passiert und er tutu ja nichts und ich soll ihm doch erstmal die angelerlaubniss und meinen Schein vorzeigen! ..... ??? ..... Er wäre ja aus dem Dorf und jeder kann ja einen Schein Anfragen. Ich hab ihm gesagt wenn er sich nicht ausweisen kann, kann er zum Teufel gehen! Danach kam noch ein rassistischer Spruch von ihm und er ist gegangen nachdem ich ihn nicht mehr beachtet habe..

Darf jeder einen Angler kontrollieren?

Danke
 
Hi,

das ist natürlich vom Bundesland abhängig und von dessen Fischereigesetz.

Hier in Bayern dürfen neben den Fischereiaufsehern , auch die Polizei und das Ordnungsamt kontrollieren, alle müssen sich selbstverständlich ausweisen, sonst bekommen sie von mir nichts zu sehen.

In manchen Vereinen, gerade in großen ist es zudem manchmal so geregelt, daß auch Mitglieder kontrollieren dürfen, auch diese müssen sich vorher ausweisen, dies steht auch so in der Erlaubniskarte vermerkt.
 
in NRW die Polizei inkl. Wasserschutzpolizei, Ordnungsamt Vereine/Fischer welche Pächter oder Besitzer des Gewässers sind, Fischereiaufseher des Landesverbandes.
 
in Brandenburg dasgleiche

Polizei-WSP-Ordungsamt-der Pächter des Wasserabschnittes-Mitglieder des Angelvereins (in Besitz der FA Marke)

ansonsten darf es keiner..

Gesetz ist es das sich der Kontroleur als ertes Ausweist macht er es nicht musst ihn nicht für voll nehmen sonst kann ja jeder kommen..



nen Tip fürs nächste mal, rufe einfach die polizia an und behaupt der köter hat dich angefallen,da bekommt der freak erstma schön ärger,und die rute samt rolle lässt du auf seine kosten bei deinem angelchecker reinigen

gruß

jan
 
in Brandenburg dasgleiche

Polizei-WSP-Ordungsamt-der Pächter des Wasserabschnittes-Mitglieder des Angelvereins (in Besitz der FA Marke)

irgendeine Privatseegeschichte. :confused:

sonst bekommt(in Brandenburg) kein Mitglied eines Angelvereins meine Papiere zu sehen. :)

nen Tip fürs nächste mal, rufe einfach die polizia an und behaupt der köter hat dich angefallen,da bekommt der freak erstma schön ärger

nennt man dann vortäuschen falscher Tatsachen. Was ich von Leuten halte die soetwas machen...schreibe ich lieber nicht.

Gruß Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
sonst bekommt(in Brandenburg) kein Mitglied eines Angelvereins meine Papiere zu sehen

da solltest dich mal kundig machen

wenn es ein DAV Gewässer ist und die Mitglieder(ein Mitglied) da im Verein die FA Marke haben musst du deine Papiere vorzeigen..

(was heißt falsche tatsachen,wenn der köter meine sachen/meine person bedroht greife ich zu mittel das zu verhindern,entweder nen anruf bei der polizia oder rechte westentasche pfefferspray)
p.s. nix gegen hunde,hasse nur die die nicht hören,was zu 97% auch am herrchen liegt
 
da solltest dich mal kundig machen

wenn es ein DAV Gewässer ist und die Mitglieder(ein Mitglied) da im Verein die FA Marke haben musst du deine Papiere vorzeigen..

Dann lies doch mal bitte genau, was Jörg geschrieben hat.
Du wirst merken, dass er nichts anderes meinte - Mitglieder die im Besitz einer FA-Marke sind (die sind dann nicht nur Mitglied des Vereins, sondern Fischereiaufseher und damit kontrollberechtigt).
ALLE anderen Mitglieder dürfen weiterangeln, ohne die Papier zu sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klare Verhältnisse in Sachsen:

§ 32 SächsFischG(Gesetz) - Landesrecht SachsenAufgaben und Befugnisse der Fischereiaufseher

(1) Zur Durchführung der Fischereiaufsicht kann die Fischereibehörde zuverlässige und sachkundige volljährige Personen befristet zu Fischereiaufsehern bestellen. Fischereiaufseher sind ehrenamtlich tätig und unterstehen der Aufsicht der Fischereibehörde. Sie erhalten von der Fischereibehörde einen Dienstausweis, den sie bei sich zu führen und bei Kontrollen vorzuzeigen haben


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Im Fall einer Kontrolle sollte der Angler immer auf die Einsichtnahme in den Dienstausweis des Fischereiaufsehers bestehen.
Der Angler ist berechtigt, Dienstausweisnummer, Gültigkeit des Dokumentes und den Namen der kontrollierenden Person zu erfahren, ansonsten kann er die fischereiaufsichtliche Kontrolle verweigern und Beschwerde bei der Fischereibehörde einlegen.
Im Gegenzug ist der Angler verpflichtet, den Aufforderungen des Fischereiaufsehers folge zu leisten und beispielsweise seine Angeldokumente ggf. auch Fahrerlaubnis oder Personalausweis zur Identitätsfeststellung vorzuzeigen. Der neobondgrüne Dienstausweis und die Metall-Dienstmarke sind für die sächsisFischereiaufsicht nicht mehr zugelassen! (aus einer Broschüre der Fischereibehörde)
 
Dazu gabs letztens ein Bericht in der AngelWoche.Wenn jemand dich kontrollieren sollte MUSS er dir erst seine Marke zeigen(bei uns gibts ausweise) und der Aufseher darf auch nicht deine Ruten mitnehmen sondern du musst nur einpacken.Ist genauso wenn du mit lebendem KöFi angelst,das hat ihn NICHT zu interessieren :) Ganz interessanter Beitrag :) Mal gucken ob ich den noch finde :)


Mfg
 
(was heißt falsche tatsachen,wenn der köter meine sachen/meine person bedroht greife ich zu mittel das zu verhindern,

nen Tip fürs nächste mal, rufe einfach die polizia an und behaupt der köter hat dich angefallen,

genau das meine ich!

wenn du mit FA-Marke den Fischereiaufseher meinst und nicht die Fischereiabgabemarke selbstverständlich.

Dazu muß er aber auch nicht Mitglied des jeweiligen Vereins sein.

@schweyer

da fangen ganz andere an...sich dafür zu interessieren. :)


Gruß Jörg
 
Wenn jemand dich kontrollieren sollte MUSS er dir erst seine Marke zeigen(bei uns gibts ausweise) und der Aufseher darf auch nicht deine Ruten mitnehmen sondern du musst nur einpacken.

Die Dienstmarke ist bei jeder Kontrolle gut sichtbar zu tragen.

Ist genauso wenn du mit lebendem KöFi angelst,das hat ihn NICHT zu interessieren

Oha !
Das wäre ja mal ganz neu, oder?

Wozu sind wir Fischereiaufseher unterwegs ?
Also, neben der Kontrolle der Angelpapiere habe ich schon sehr großes Interesse an der Beköderung der Angeln und bin immer "hoch erfreut", wenn da ein lebender Köfi am Haken ist.
Übrigens teilen wir dieses Interesse mit dem Fischereiamt (UFB) und der Staatsanwaltschaft, die dann auch immer gleich "nette" Briefe schreibt.
Oftmals ist das Interesse an lebenden Köfi`s so stark, dass dann Strafen bis in den vierstelligen Bereich ausgesprochen werden.

Also Deine Aussage, dass es uns nicht zu interessieren hätte, ob da ein lebender Köfi am Haken ist, halte ich jetzt mal für nen schlechten Witz.

Detlef
 
Ich ein Mal und habe zwischen meinem 7. und 22. LJ geangelt, die KOntrolle fand statt als ich ca. 17/18 war, am Rhein, und nun angel ich seit 5 Jahren wieder. In der zweiten Phase übrigens noch NIE kontrolliert worden...!
 
Doch,bei uns auch das Ordnungsamt.
Ich bin in 36 Jahren wo ich Angel erst 4 mal Kontrolliert worden,einfach Lächerlich!

Da die Kontrolltätigkeit in den einzelnen BL unterschiedlich geregelt ist, hatte ich auch nur für Berlin geschrieben - und hier darf das Ordnungsamt keine Angler kontrollieren.
In 36 Jahren 4 Kontrollen ist wirklich mehr als dürftig, aber wer will denn Fischereiaufseher werden ?

Gruß

Detlef
 
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