Aal -  Aale töten

ich mach sie doch nicht so tot.ich mache es so: als erstes nehme ich den aal und leg in hin.2. ich nehme mir ein messer und trenn ihm die wirbelsäule durch.3.ich nehme dann den haken raus und lege den aal in einen setzkescher.

Wie machst du es denn bernhardo?


Gruß
Kevin
 
Beste Erfahrung gemacht mit:

1. Den Aal nach dem Fang mit beiden Händen und Lederhandschuhen packen und fest der Länge nach auf einen harten Untergrund schmettern.
2. der macht dann keinen Muckser mehr; quasi betäubt/ohnmächtig
3. dann wird die Wirbelsäule per Aaltöter durchtrennt und anschliessend ein Messerstich ca. 3 bis 5cm hinter dem Waidloch gesetzt
4. ab in die Tüte; zuhause wird das Vorfach mit Haken dann entfernt.

Mit dieser Methode kann ich die Aaltüte sogar offen lassen, da bewegt sich nix mehr.

P.S.
Das Kopf abtrennen oder Wirbelsäule mit Aaltöter etc. brechen ohne Betäubung ist in meinen Augen nicht waidgerecht
 
man, geht ihr brutal mit den armen Tieren um.
Ich mach es ganz anders.
Ich nehme die Aale lebend mit nach hause und halte sie meiner Frau vor die Nase. Die beginnt darauf hin sofort an zu kreischen was jedem!! Aal sofort das Blut in den Adern gefrieren läßt und zum sofortigen Herzstillstand führt.
Danach nur noch ausnehmen, putzen für den Räucherofen vorbereiten und dann die Frau beruhigen. Erledigt!

Ich bin mir zwar noch nicht ganz sicher ob das auch waidgerecht ist(besonders wenn ich an meine Ohrenschmerzen noch Tage danach denke) .

Homicide
PS: wenn ich allerdings morgens noch ein Frühstück bekommen möchte nehme ich meinen Aaltöter und erledige das ganze still und leise schon am Wasser.
 
Den Aal nach dem Fang mit beiden Händen und Lederhandschuhen packen und fest der Länge nach auf einen harten Untergrund schmettern.
der macht dann keinen Muckser mehr; quasi betäubt/ohnmächtig

der aal ist dadurch keines wegs betäubt! er ist dadurch nur bewegungs unfähig! weil du ihm das rückrat spaltest! musst dir mal das rückrat ansehen wenn du diesen akt vollzogen hast!

meines erachtens ist das nur bequemlichkeit bevor du den den aaltöter ansetzt ! denn dann hält er ja schön still! ob "das" nun gut für den fisch ist ich weiss net! aber ist ja dein ding!

zudem kommt noch das du das fischfleisch verletzt! sprich du bekommst unschöne stellen im fleisch nach dem räuchern! (da wo er auf dem boden gelandet ist!)

wird man dann sehen wenn die haut des aal´s ab ist! spielt für den privatverbraucher keine rolle ! wenn du aber diesen fisch verkaufen willst oder ihn schick auf ner platte anrichten magst ist das auch nicht von vorteil!

ich denke der aaltöter allein reicht völlig aus! ist zwar immer ne kleine fummelei aber wenn das rückrat dann durch ist ist es durch ! alles andere sind nur noch zuckungen!
 
Kennt hier überhaupt jemand das Tierschutzgesetz?

http://www.vfg-bw.org/pdf/tierschutzgesetz 2002.pdf

Falls ich jemanden erwischen sollte der einen Fisch nicht Waidgerecht tötet werde ich diesen umgehend bei der zuständigen Behörde anzeigen.Es gibt Vorschriften wie ein Fisch zu betäuben und töten ist!Auf den Boden schleudern gehört definitiv nicht dazu!!! Leute die sowas Praktizieren gehören hier nicht hinein.Außerdem ist solch ein Verhalten Strafbar. :advokat: :predigt:
 
Einen uffe Rübe und dann versuchen das Rückrad durchzutrennen! Den Aal dann in nen Eimer mit deckel und Salzwasser! wenn du dann nach hause kommst kannst du ihn problemlos ausnehmen und bekommst zudem noch die Schleimhaut ohne Probleme runter!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi

Schlag auf den Kopf, Herzstich und gleich ausnehmen. Keine Gewässerordnung kommt daran vorbei ( Ausnehmverbot etc.) Eingeweide aufheben bis man zuhause ist.

Gruss
Olli
 
Ich weis ja nicht aber in der Fischerprüfung hat man gelernt, dass man Aale & Schollen ohne Betäubung töten darf.! Oder hab ich was faslch verstanden.?

Gruß Flo
 
Naja ne, das denke ich dann mal auch nicht.! Aber bei mir ein älterer Angler in der Nachbarschaft macht das auch immer so. :/

Gruß Flo
 
Kennt hier überhaupt jemand das Tierschutzgesetz?

http://www.vfg-bw.org/pdf/tierschutzgesetz 2002.pdf

Falls ich jemanden erwischen sollte der einen Fisch nicht Waidgerecht tötet werde ich diesen umgehend bei der zuständigen Behörde anzeigen.Es gibt Vorschriften wie ein Fisch zu betäuben und töten ist!Auf den Boden schleudern gehört definitiv nicht dazu!!! Leute die sowas Praktizieren gehören hier nicht hinein.Außerdem ist solch ein Verhalten Strafbar. :advokat: :predigt:

pass lieber auf was du schreibst, sonst bekommst du vielleicht auch ne nachricht von oben,weil du diese tierschänder nicht in schutz nimmst wie manch andere....:augen aber warscheinlich gehört das zum guten ton,zum tierquälen aufrufen:klatsch
 
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