Fischereischein -  Angelschein ohne Prüfung

Hi thomsen,
ich weiß es ging im großen und ganzen nicht um C&R , allerdings will ich mich nicht an dieser Diskussion beteiligen, denn wenn er meint, dass Fischereischeine nur für Bürohengste sind, kann man ihm nicht mehr helfen.
Mir ist nur ins auge gefallen, dass er C&R als Tierquälerei abstemmpelt, desmegen schrieb ich diesen beitrag.
und zu der anderen Frage mein name beinhaltet mein geburtsdatum.^^
gruß nico

Frage 1:
Wenn Du Dich an einer C&R-Diskussion nicht beteiligen willst, warum lässt Du themenfremd dann das Schlagwort hier fallen?

Aussage 1:
C&R ist meines Erachtens Tierquälerei, das bewerte ich so als Biologe und Angler mit praktischer Erfahrung, die fast das Doppelte Eures Lebensalters ausmacht.

Aussage 2:
Ich leide, Forenkollegen wissen es zu bezeugen, ganz sicher nicht an unterentwickeltem Selbstbewusstsein.
Als 14- wie als 16-Jähriger hätte ich mich aber ganz sicher nicht getraut, mich als 'Mr. Fish persönlich' zu bezeichnen ... und zwar aus gutem Grund, ich lerne heute noch dazu.
Das wusste ich aber bereits damals ... als 14- wie als 16-Jähriger.

Frage 2:
Ist Euch schon einmal aufgefallen, dass wir hier auch ein Jugendforum haben? Nutzt es bitte ...
 
1.Tut mir leid das habe ich etwas falsch verfasst. Ich meinte ich möchte mich nicht an der fischereischeindiskussion beteiigen, sondern nur meine meinung über C&R hier abgeben.
2. Was man über C&R denkt, ist jedem selbstüberlassen.
3.Mr fisch persöhnlich war ein kleiner witz, über den man sich nicht unbedingt aufregen muss.
4. Ich werde auch in zukunft meine meinungen auch außerhalb des jugendforums abgeben, obs dir passt oder nicht

mit einem freundlichen petri möchte ich das nun auch beenden und denn platz für dijenigen frei machen die hier über fischereischeine diskutieren wollen.
 
1. Verstehe ...
2. Zuerst jedem selbst und dann denjenigen, die Gesetze und Vorschriften im Zweifelsfalle auszulegen haben ... richtig.
3. Verstehe ... ich rege mich nicht auf, ich wollte das nur einmal freundlich angemerkt haben.
4. Das ist offensiv und gefällt mir ... ;)

Achte bitte zukünftig vor dem Absenden auf Themenbezug und allgemeine Verständlichkeit Deiner Ausführungen.

Dann klappt's auch reibungslos mit den 'Alten Säcken' ... Petri auch außerhalb des Jugendforums, zanderfan.
 
Also dieser "Fischereischein" für Friedfische, wie es oben genannt wurde, ist KEIN (!!!) Fischereischein! Es ist vielmehr lediglich die Fischereiabgabe, entweder 12,00 EUR für 1 Jahr oder 40,00 EUR für 5 Jahre.

Darüberhinaus müssen von den Inhabern einer solchen Karte einige grundsätzliche Dinge beachtet werden. So dürfen zum Beispiel Haken nur bis zur Größe 8 (früher war es mal bis Größe 6) verwendet werden! Wer größere Haken verwenden will, MUSS einen Fischereischein besitzen, hat er diesen nicht, wird er wie ein normaler Schwarzangler behandelt. Dabei ist es auch kein Argument, dass man mit Boilies auf Karpfen angelt, Mais dran hat oder sonstwas als Köder verwendet!

Diese Lösung mit der Fischereiabgabe ist aus Tourismus-Gründen entstanden. In dieser Hinsicht wird ohnehin viel zu viel bei uns in Brandenburg gemacht!!!

Ich persönlich finde die Sache mit der Fischereiabgabe allerdings vollkommen falsch! Warum? - Ganz einfach:

Jedermann kann eine solche Marke erwerben, ohne den geringsten Nachweis dafür erbringen zu müssen, wie man sich als Angler zu verhalten hat. Es spielt in dieser Hinsicht keine Rolle, ob der Inhaber der Marke weiß, wie man Fische waidgerecht tötet usw.! Nach dem Tierschutzgesetz darf allerdings nur derjenige Wirbeltiere töten, der dazu befugt ist und über ausreichende Kenntnisse verfügt. Wir Inhaber eines Fischereischeins müssen unter anderem genau aus diesem Grunde eine Prüfung ablegen. Der Fischereischein gilt auch als Nachweis für die Befähigung zur Tötung der Fische.

Insgesamt lässt sich daher sagen, dass innerhalb der Fische eine 2-Klassen-Gesellschaft "errichtet" wurde. Raubfische haben das Recht, waidgerecht getötet zu werden und dabei keine Schmerzen zu erleiden. Friedfischen wurde dieses Recht aus "Tourismus-Gründen" kurzerhand abgesprochen. Für mich ist das nicht akzeptabel!

Andererseits darf man als Friedfisch-Angler auch Raubfische mitnehmen, wenn man sie mit einer "Friedfisch-Angel" fängt. Das bedeutet, wenn man einen Haken der Größe 8 verwendet, ein Maiskorn dran macht und zusätzlich einen kleinen lebenden Fisch, kann der "Friedfisch-Angler" ja behaupten, der kleine Fisch hat grad gebissen, falls eine Kontrolle erfolgt. Diese Leute verwenden dann auch verbotener Weise lebende Köderfische, die sich bekanntlich deutlich besser als Köder eignen. Ich persönlich habe dafür auch diverse Indizien, die dafür sprechen. Seit geraumer Zeit werden bei uns vermehrt Hechte gefangen, die eben Haken der Größe 8 im Maul stecken haben.

Also wie gesagt, ich bin ein Gegner dieser Sache mit der Fischereiabgabe.
 
moin,

dann muß ich mich (mit Fischereischein) mal für diese Aktion aussprechen und aus meiner Sicht ein paar Aussagen zurechtrücken.

Jedermann kann eine solche Marke erwerben, ohne den geringsten Nachweis dafür erbringen zu müssen, wie man sich als Angler zu verhalten hat.

Wie gesagt, ich habe die überflüssige Zeremonie des Fischereischein-Erwerb über mich ergehen lassen und weiß, dass der Besitz dieses Papiers nicht gleichbedeutend ist mit waidgerechtem Verhalten. Dafür muß man nur aufmerksam im diesem oder anderen Foren lesen und am Wasser mal die Augen offen halten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand ernsthaft glaubt, dass ein skrupelloser, unmoralischer Idiot wenn er dann den Schein besitzt, kein skrupelloser, unmoralischer Idiot mehr ist. Umgekehrt bedeutet der Nichtbesitz nicht automatisch, dass man nicht vernünfig angeln und mit den Fischen richtig umgehen kann. Wenn das stimmt, was aki geschrieben hat, dann hat er bei Vater/Opa mit Sicherheit mehr gelernt, als jeder Vorbereitungskurs leisten kann.

Der Fischereischein gilt auch als Nachweis für die Befähigung zur Tötung der Fische.

Wir, und mit uns Generationen von Kursabsolventen, haben in der ganzen Zeit keinen lebenden Fisch zu gesicht bekommen, geschweige denn praktisch (nicht in der Theorie) ein Wirbeltier getötet. Wie kann man da von einer Befähigung sprechen?

Aber bitte, wenn es denn unbedingt ein Schein sein muß (halb Europa lacht über uns), dann richtig. So, wie man gegenwärtig in den Besitz gerät, ist das ein Witz, allerdings einer der (unnötig) Zeit braucht, die man hat oder auch nicht und Geld kostet, das man hat oder auch nicht. In dem Moment, in dem man den Schein in den Fingern hat, kann man tun und lassen was man will. Das klingt dann in einschlägigen Tröts so:" ... muß jeder selber wissen. ... mache ich mit meinem Gewissen aus. ... interessiert mich nicht, ich mache was ich will. ... ist Auslegungssache." Ob die Kandidaten das so in Ihrem Lehrgang gelernt haben?

Gruß Thorsten
 
Also Thunfisch...

Ich habe nie gesagt, dass sich die Inhaber eines Fischereischeins immer waidgerecht verhalten...Du solltest mal genauer lesen, bevor Du was schreibst.

Im Übrigen beachte auch bitte, dass Du aus einem anderen Bundesland kommst und die Bestimmungen unterschiedlich sein können. Hier ging es um das Land Brandenburg.

Ich habe auch niemals etwas von einem Lehrgang gesagt! In Brandenburg muss man keinen Lehrgang besuchen. In Berlin beispielsweise ist das vorgeschrieben, obwohl die jeweiligen Fischereischeine eine wechselseitige Gültigkeit haben!

Und was Aki da schreibt:

Ich bin mir sicher das ich diese Prüfung ohne Weiteres schaffen würde, also habe ich auch keine Lust so nen Schein zu machen.

Das ist ja nun auch der pure Widerspruch...er meint, die Prüfung zu schaffen, macht aber aus genau diesem Grunde den Fischereischein nicht...also mal ganz ehrlich, das sagt doch schon ne ganze Menge aus...sowas vermittelt jedenfalls keinen positiven Eindruck von dem Schreiber! Warum macht er denn den Schein dann nicht...damit kann er sich im ganzen Bundesland angeltechnisch austoben und VIELES erleben, als immer nur an Opas Tümpel zu angeln...
 
Also ich habe jetzt auch noch keinen Schein aber ich glaube mehr Ahnung vom angeln wie so nen Bürohengst der gerade aus der Angelschule kommt. Ich angele schon solange ich denken kann bei meinem Vater/Opa am Teich und ich bilde mich auch über andere Fische oder das übliche fort. Ich bin mir sicher das ich diese Prüfung ohne Weiteres schaffen würde, also habe ich auch keine Lust so nen Schein zu machen. Ich fühle mich in der Lage zu angeln also mach ich das auch.
Ich finde die Leute die die fische wieder einsetzen ohne zu töten sollten den mal darüber nachdenken was sie da tun, das ist eigentlich nichts anderes wie "den fisch im Rucksack ersticken zu lassen".
Man sollte in einem gewissen Alter auch mal mehr Respekt der Natur und dem fisch geben.
P.s: Ich angel immer lieber in Holland da man die Büro hürder umlaufen kann!



Erstens:
Wenn du doch alles drauf hast, wieso machst du dann keine Prüfung.
Wenn du doch alles weist was dort gefragt wird, dann musst du noch nicht mal Üben ( Schulungen machen )?.

Zweitens:
So was von Lächerlich!!!
Da du ja lieber in Holland fischen gehst, weist du ja auch das die Holländer in der Regel jeden Fisch ablichten und wieder zurück setzen.
Nur deswegen habe die so ein tollen Fischbestannd.
Wenn wir in Deutschland auch alles weiter so mit nehmen würden wie bisher, dann währen unsese Gewässer bald alle lehr.

Also Fisch mal schön beim Opi weiter und nimm schön alles raus.
Mal sehen wie lange es dauert bis der Teich lehr ist :eek:
Achja ermorden musst du die ja dann auch alle:-(



Ich mache nen Foto und schenke dem Fisch die Freiheit!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nie gesagt, dass sich die Inhaber eines Fischereischeins immer waidgerecht verhalten...Du solltest mal genauer lesen, bevor Du was schreibst.

moin Liebenwalder,

sei versichert, dass ich deine Posts wie auch die der anderen User genau lese. Ich habe dich zwar zitiert, allerdings bewußt ohne Namen, weil du mit deinen Statements ganz genau eine Grundhaltung ausgesprochen hast. Derzufolge muß man nur im Besitz des Fischereischein sein und alles ist gut. Das ist mitnichten so ebensowenig wie das Gegenteil zutrifft.

Das ich aus einem anderen Bundesland komme ist richtig, hat aber nichts mit dem Thema zu tun. Im Gegenteil zeigt ja grade der Unterschied von Bundesland zu Bundesland in den Anforderungen an die Prüfung den "Sinngehalt". Da es offensichtlich keinen Standard in der Ausbildung gibt, kann ja nun der bayrische Angler mit Verachtung auf den hessischen Fischer blicken, der sich wiederum über das laxe Verfahren bei den Berlinern beschweren kann. Einig sind sich aber dann alle (die den Schein besitzen), dass es ohne schon mal garnicht geht...

Selbstverständlich schafft jeder Trottel der ein bißchen auswendig lernen kann die Prüfung. Ich habe in meinem Leben wahrhaftig genug Prüfungen über mich ergehen lassen, aber diese war mit Abstand das Lächerlichste was ich miterleben durfte. Und Gründe, warum man an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen kann, gibt es wie Sand am Meer.

Noch ein Wort zu dem was aki geschrieben hat:
Es ging ihm wohl nicht darum, in "Opas Tümpel" zu fischen, sondern aus der Erfahrung Anderer zu lernen. Wenn du ehrlich zu dir selber bist, dann wirst du sicher zugeben, das Meiste von dem, was dich heute zu einem guten Angler macht, erst im Lauf der Zeit am Wasser gelernt zu haben - vielleicht auch von Anderen. Das und die richtige Einstellung zum Tier und der Natur macht aus einem Fischereischeininhaber erst einen Angler.

Sorry Wels,Hecht,Zander,Barsch, zu deinem Spam fällt mir grade nichts ein...:augen

Gruß Thorsten
 
Hallo Thunfisch!

Ich weiß ja nicht, wie es in Eurem Bundesland ist, aber mit "ein bisschen auswendig lernen" hat die Prüfung in Brandenburg allerdings nichts zu tun!

Es gibt insgesamt 1.000 Fragen, die vorkommen können. Davon werden allerdings nur 60 gestellt. Da man nicht weiß, welche dran kommen, muss man schon ordentlich lernen. Und bei jeder Prüfung werden andere gestellt, die vorher ausgewählt wurden. Und "jeder Trottel" schafft die Prüfung nicht einfach mal so "selbstverständlich"...ein Großteil fällt durch. Der Prüfling soll sich ja im Vorfeld mit der Gesamtheit der Materie auseinandersetzen, da er eben nicht weiß, was dran kommt. Und so wird er sich zwangsläufig auch mit allen Einzelheiten befassen.

Sicherlich hat jedes Bundesland andere Bestimmungen - auch in den Prüfungen und bei den Fragen. Du solltest lieber nach dem Sinn fragen, warum in Sachsen-Anhalt Fragen existieren, die sich unter anderem mit der Biologie von Haien beschäftigen, obwohl Sachsen-Anhalt nichtmal eine Verbindung zum Meer hat. In den Ländern an Nord- und Ostsee wäre es in geringem Maße noch verständlich.

Im Übrigen halten sich die Inhaber der Fischereiabgabe nur in begrenztem Maße an die Vorschriften. So werden die Grenzen der Hakengröße nicht beachtet usw. Da kommen zum Beispiel immer wieder Leute aus anderen Bundesländern, die hier im Urlaub angeln. Dann verwenden sie beispielsweise 3 Angeln, weil es in ihrem Bundesland erlaubt ist und berufen sich dann auch noch auf diese dortige Vorschrift. Oder die gehen nachts auf Karpfen angeln. Ohne Fischereischein ist Nachtangeln bei uns verboten. Und das kommt nur, weil diese Leute sich mit den Vorschriften überhaupt nicht auseinander setzen.

Ich bin der Meinung, dass ich alle, egal ob sie auf Fried- oder Raubfisch angeln wollen, einen Nachweis über die Kenntnis der Bestimmungen vorlegen müssen!

Was wäre denn, wenn ich bei Dir angeln würde. Nehmen wir mal an, es gäbe so etwas mit der Fischereiabgabe bei Euch. Ich sitze also da und angle in einem öffentlichen oder Vereins-Gewässer auf Karpfen...die beißen auch sehr gut. Da sie aber erst kurz vorher eingesetzt wurden, haben sie das Mindestmaß (bei uns wäre es 35 cm) noch nicht erreicht und ich habe schon den ganzen Setzkescher damit voll. Der Kescher quillt schon fast über und die Fische können sich darin kaum bewegen. Und dann kommt eine Kontrolle...

Ich sage, dass ich ja die Fischereiabgabe bezahlt habe und von den Bestimmungen keine Ahnung habe, da ich die ja nicht nachweisen muss. Woher soll ich denn wissen, dass der Karpfen ein Mindestmaß hat? Oder woher soll ich wissen, dass ich nur so viele Fische im Setzkescher haben darf, damit die sich noch bewegen können? Es hat mir ja schließlich keiner gesagt!

Und bei uns geht es ja nicht um Einzelfälle. Wäre es mal einer, der sich daneben benimmt, wäre es auch gar nicht so schlimm. Aber es ist mittlerweile die Regel. Wir können ja nun auch nicht mehr tun, als jeden Tag aufs Neue kontrollieren zu gehen.
 
Was wäre denn, wenn ich bei Dir angeln würde. Nehmen wir mal an, es gäbe so etwas mit der Fischereiabgabe bei Euch. Ich sitze also da und angle in einem öffentlichen oder Vereins-Gewässer auf Karpfen...die beißen auch sehr gut. Da sie aber erst kurz vorher eingesetzt wurden, haben sie das Mindestmaß (bei uns wäre es 35 cm) noch nicht erreicht und ich habe schon den ganzen Setzkescher damit voll. Der Kescher quillt schon fast über und die Fische können sich darin kaum bewegen. Und dann kommt eine Kontrolle...

Ich sage, dass ich ja die Fischereiabgabe bezahlt habe und von den Bestimmungen keine Ahnung habe, da ich die ja nicht nachweisen muss. Woher soll ich denn wissen, dass der Karpfen ein Mindestmaß hat? Oder woher soll ich wissen, dass ich nur so viele Fische im Setzkescher haben darf, damit die sich noch bewegen können? Es hat mir ja schließlich keiner gesagt!

Und bei uns geht es ja nicht um Einzelfälle. Wäre es mal einer, der sich daneben benimmt, wäre es auch gar nicht so schlimm. Aber es ist mittlerweile die Regel. Wir können ja nun auch nicht mehr tun, als jeden Tag aufs Neue kontrollieren zu gehen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn ich etwas tue, muss ich mich eben auch über mögliche Konsequenzen informieren. Die Friedfischangler können sich ja auch über diese Art der Angelerlaubnis informieren, warum nicht über rechtliche Bestimmungen?
Bei uns wurde in der Prüfung tatsächlich pro Teilnehmer eine Forelle abgeschlagen und geschlachtet, das scheint aber nicht die Regel zu sein.
Ansonsten gebe ich Thorsten unumwunden recht: Die Anglerprüfung ist ein Witz, reines auswendig lernen.
Auch 1000 Fragen kann man auswendig lernen ;)
Wir hatten sogar eine Software mit den möglichen Prüfungsfragen (es waren rund 800) und damit war es kinderleicht die Fragen auswendig zu lernen. Eigentlich war der ganze Vorbereitungskurs zeitverschwendung, aber man braucht ihn halt.
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn ich etwas tue, muss ich mich eben auch über mögliche Konsequenzen informieren.

Ist vollkommen richtig!

Die Friedfischangler können sich ja auch über diese Art der Angelerlaubnis informieren, warum nicht über rechtliche Bestimmungen?

Mich musst Du das nicht fragen...ich kenne die Bestimmungen! Die Angler informieren sich aber nicht!

Weißt Du, wie die Raubfischqualifikation in der DDR damals abgelaufen ist? Da haben sich die Prüflinge alle am Sportplatz getroffen. Dann wurden Hula-Hupp-Reifen platziert und jeder Teilnehmer musst ein "Ziel-Werfen" in die Ringe absolvieren. Hat er es geschafft, hat er seine Raubfischberechtigung erhalten! Da hat sie wirklich jeder "Trottel" bekommen!

Ansonsten gebe ich Thorsten unumwunden recht: Die Anglerprüfung ist ein Witz, reines auswendig lernen.
Auch 1000 Fragen kann man auswendig lernen ;)
Wir hatten sogar eine Software mit den möglichen Prüfungsfragen (es waren rund 800) und damit war es kinderleicht die Fragen auswendig zu lernen. Eigentlich war der ganze Vorbereitungskurs zeitverschwendung, aber man braucht ihn halt.

Aber was ist, wenn Du alles auswendig gelernt hast??? - Du kannst dann alles! Ob man es nun in einem Lehrgang oder im Selbststudium zu Hause lernt, ist doch vollkommen egal! Man kann es dann aber!

Das ganze ist doch adäquat auf die Fahrlerlaubnis übertragbar! Da bekommt man in der Theorie genau die Fragebögen, die auch in der Prüfung dran kommen können...nur weißt Du nicht, welcher der Bögen dran kommt. Dann lernt man die (erheblich weniger) Fragen auswendig und besteht auch die Prüfung. Aber Du darfst ja auch kein Auto fahren, ohne die Fahrprüfung gemacht zu haben, obwohl Du alles zu wissen glaubst...oder?
 
Was wäre denn, wenn ich bei Dir angeln würde.

Hi Liebenwalder,

würde mich freuen, wenn ich dich treffen würde. Hätten wir doch die Gelegenheit, dieses Thema zu vertiefen...

Alles, was du als Argument anführst, gilt in gleichem Maße für Fischereischeininhaber. Der Besitz des Lappen ist doch nicht gleichbedeutend mit fehlerfreiem und allzeit juristisch korrektem Verhalten. Ich behaupte sogar, die Mehrzahl der Verstöße wird von "ausgebildeten" Anglern begangen (liegt allerdings eher daran, dass deren Zahl größer ist). Soweit ich weiß, muß sich der Friedfischangler in Brandenburg vor dem Angeln auch über die rechtliche Seite informieren.

Das ganze ist doch adäquat auf die Fahrlerlaubnis übertragbar!

Nee, ist es (leider) nicht. Da mußt du nämlich neben der Theorie auch die praktische Befähigung nachweisen. Im Übrigen gefährdest du als Teilnehmer am Straßenverkehr Menschenleben, das ist beim Angeln hoffentlich nicht der Fall.

Ich denke, wir sind garnicht so weit auseinander mit unseren Auffassungen. Ich bin schließlich auch der Meinung, zum Angeln gehört zwingend eine "Befähigung". Der Unterschied ist wahrscheinlich nur eine Formfrage. Wenn ich nicht im Verlauf meiner Angelkariere ständig dazulerne, einmal gefasste Standpunkte ständig auf Richtigkeit überprüfe, bin ich sowieso nur ahnungsloser Gast am Wasser.

Nehmen wir mal unsere holländischen Nachbarn, die bei anderen Themen immer so gerne als Vorbild hingestellt werden. Wie die zu Ihren Erlaubnisscheinen kommen, weißt du sicher. Nun mach dir mal den Spaß und erkläre einem Holländer, er sei für das Angeln in Deutschland nicht qualifiziert, weil er sich nicht unseren Formalismen unterworfen hat. Was glaubst du, was du da zu hören bekommst?

Gruß Thorsten :prost
 
Noch ein Wort zu dem was aki geschrieben hat:
Es ging ihm wohl nicht darum, in "Opas Tümpel" zu fischen, sondern aus der Erfahrung Anderer zu lernen. Wenn du ehrlich zu dir selber bist, dann wirst du sicher zugeben, das Meiste von dem, was dich heute zu einem guten Angler macht, erst im Lauf der Zeit am Wasser gelernt zu haben - vielleicht auch von Anderen. Das und die richtige Einstellung zum Tier und der Natur macht aus einem Fischereischeininhaber erst einen Angler.

Sorry Wels,Hecht,Zander,Barsch, zu deinem Spam fällt mir grade nichts ein...:augen

Gruß Thorsten[/QUOTE]

Also ich habe vor gut 2Jahren meinen Fischereischein gemacht und fische auch, genau wie aki so lange ich denken kann. Mein Vater hat es mir beigebracht und der von seinem Vater.
Ich habe die Prüfung eigendlich nicht machen wollen, da ich nicht so richtige Lust am fischen gefunden habe.
Als mir mein Kumpel die Prüfung geschäkt hat, konnte ich mich nicht mehr drücken.
Die Tatsache dass ich keine Lust auf Fischen hatte bestand darin das ich nicht durfte.
Die Kenntnis des Fischens und die Nähe der Natur ist aber immer da gewesen.
Nun gehe ich Vier mal im Jahr oder mehr mals fischen, früher jedes Jahr ein mal mit dem Kutter auf die See.


Ich kann es einfach nicht verstehen das er keine Prüfung macht, obwohl er Lust hat fischen zu gehen und er nicht mal groß lernen muss. Die Prüfung bildet nämlich auch weiter, so wie jeder auch so seine Erfahrung sammelt braucht auch jeder die Prüfung.
So ist es halt in Deutschland.
Man darf ja auch nicht Auto fahren ohne eine Prüfung zu machen.

Bis die Tage:prost
 
Der Besitz des Lappen ist doch nicht gleichbedeutend mit fehlerfreiem und allzeit juristisch korrektem Verhalten.

Das habe ich ja bereits schon so gesagt!

Ich behaupte sogar, die Mehrzahl der Verstöße wird von "ausgebildeten" Anglern begangen (liegt allerdings eher daran, dass deren Zahl größer ist).

Hm...dazu ne Aussage zu machen, ist nur mit einem erheblichen Aufwand möglich...man müsste eine genaue Auswertung dazu machen...das wiederum ins Verhältnis zueinander setzen...puuh...nee, das muss ein anderer machen :) Stichproben oder Hochrechnungen nutzen da nichts.

Aber die Mehrzahl der Verstöße liegt bei den Schwarzanglern! Vorallem bei Grundstücken, die direkt ans Wasser grenzen, hält jeder ne Angel ins Wasser...gern auch mal mit lebenden Köderfisch. Aber was für ein Mist ist es erst, wenn der Kontrolleur mitm Boot kommt und keiner ahnt, dass man Fischereiaufseher ist :) Neulich war auch so ein Fall...nach außen hin den korrektesten spielen und hinten rum Aalschnüre vom Grundstück aus legen...

Soweit ich weiß, muß sich der Friedfischangler in Brandenburg vor dem Angeln auch über die rechtliche Seite informieren

Das ist vollkommen richtig, man wäre - eigentlich - dazu verpflichtet. Nur leider wird beim Erwerb dieser Marke kein Nachweis verlangt...und es informiert sich niemand darüber!!! Ich habe noch nicht einen einzigen dieser Friedfischangler getroffen, der was dazu sagen konnte.

Nee, ist es (leider) nicht. Da mußt du nämlich neben der Theorie auch die praktische Befähigung nachweisen.

Doch ist es :) das Gesetz schreibt dazu vor, dass der Prüfling zum Beispiel den Nachweis über die Kenntnis zum waidgerechten Töten erbringen muss. Dementgegen sagen allerdings die Behörden, dass es nicht tierschutzgerecht sei, wenn zu Prüfungszwecken ein Fisch getötet wird. Wenn man es genau nimmt, kann man diesen Nachweis also überhaupt nicht erbringen. Also es gibt da ohnehin sehr viele Widersprüche.

Wie gesagt, ich wäre dafür, dass ALLE Angler einen Nachweis erbringen müssen. Im Grunde genommen widerspricht diese Regelung auch dem Gleichheitsgrundsatz..."niemand darf (...) bevorzugt oder benachteiligt werden..."

Nun mach dir mal den Spaß und erkläre einem Holländer, er sei für das Angeln in Deutschland nicht qualifiziert, weil er sich nicht unseren Formalismen unterworfen hat. Was glaubst du, was du da zu hören bekommst?

Ein Ausländer, der sich nur eine gewisse Zeit bei uns aufhält, darf auch ohne Fischereischein auf Raubfische angeln! LEIDER! Die benötigen zwar eine Tages- oder Wochenkarte für das jeweilige Gewässer, brauchen ansonsten aber nur den Reisepass mit sich führen. Auch hier gibt es wieder die 2-Klassen-Gesellschaft, in der die ehrlichen Inhaber eines Fischereischeins diejenigen sind, die benachteiligt werden! Zumal wir Inhaber eines Fischereischeins diese Fischereiabgabe auch entrichten müssen!!!
 
Ich kann es einfach nicht verstehen das er keine Prüfung macht, obwohl er Lust hat fischen zu gehen und er nicht mal groß lernen muss.

Hej Wels,Hecht,Zander,Barsch (puh, langer Nick :augen),

stell dir mal folgende Situation vor:

Du bist grade 15 Jahre alt geworden und dein Jugendfischereischein hat seine Gültigkeit verloren. Angeln bedeutet dir sehr viel und du möchtest darauf auf keinen Fall verzichten. Das bedeutet, du mußt den "richtigen" Schein machen. Dazu gehört 2X die Woche abends ab 20:00 Uhr für 2 Stunden den Vorbereitungskurs zu besuchen. Nun lebst du aber auf dem Land und der Ort der Veranstaltung ist 15 Km von deinem Wohnort entfernt. Nahverkehr wie Busse und Bahn fahren um diese Zeit nicht mehr und in deinem Bekanntenkreis hat auch keiner Bock dich ständig rumzufahren. Und jetzt? Warten bis du deinen Führerschein in der Tasche hast?

Oder so:

Du bist Angestellter im Außendienst. Das heißt eine Woche hier, eine Woche da. Eine regelmäßige Teilnahme am Kurs ist ausgeschlossen. Und jetzt? Aufs Angeln verzichten?

Oder wie wärs damit:

Du hast Pech und deinen Job verloren. Als Harzler mußt du jeden Cent zweimal umdrehen, da sind die Gebühren, die Tickets für den Bus und das Begleitmaterial einfach nicht drin. Konsequenz: Angeln fällt aus.

Oder:

durch deine Freunde hast du erfahren, dass Angeln die tollste Sache der Welt ist. In der Natur bist du sowieso sehr gerne und Fisch magst du auch. Ob dir das Hobby liegt, würdest du gerne mal ne Zeit lang ausprobieren. Deine Kumpels dürfen dir leider keine Angel in die Hand drücken, ohne selbst mit einem Bein im Knast zu stehen. FoPu? Angeln in der Badewanne mit Hautkontakt zu deinem Nachbarn schmeckt dir auch nicht und hat nichts mit deinem Verständnis von Angeln zu tun. Also erstmal den Schein machen und dann antesten ob es das Richtige ist?

Oder:

......

Ich wünsche dir nicht, dass du in so einer Situation steckst, aber wenn, dann kann der Friedfisch-Schein zumindest ne Zeitlang helfen.

Gruß Thorsten
 
Hi Thunfisch,

Ich verstehe dich wirklich gut und ich kann mich in alle Situationen hinein versetzen.

Jetzt kommt wieder ein, Aber.
Stell dir vor, du bist zu alt für den Jugendfischereischein und du hast ne menge Ahnung vom Fischen.
Jetzt must du eine Prüfung machen um weiter fischen zu gehen.
Du kannst dich zu Hause vorbereiten und must nur ein mal zur Prüfung fahren.

So ist es bei mir gewesen und ich bin nicht einmal bei einer Schulung gewesen.
Ich habe quasi von heute auf morgen die Prüfung gemacht und bestanden.


Es ist ja auch egal wie viele Möglichkeiten es gibt keine Prüfung zu machen.
Eigentlich geht es doch darum, ob man eine Prüfung machen will oder ob man einfach so fischen geht, obwohl es nicht erlaubt ist.

Wie gesagt ich kann alles verstehen, was und wie du das meinst:klatsch
Ich fühle mich aber nicht ganz verstanden:wein

Schönen Gruß an Thunfisch sendet
Wels,Hecht,Zander,Barsch:prost
 
Eigentlich geht es doch darum, ob man eine Prüfung machen will oder ob man einfach so fischen geht, obwohl es nicht erlaubt ist.

Hi nochmal,

tja, wenn es nur darum geht, dann sind wir einer Meinung. Bin zwar als junger Mensch auch ab und zu ohne die Erlaubnis losgezogen, verbuche das aber als Jugendsünde. Ich wäre froh gewesen, wenn ich damals die Möglichkeit gehabt hätte, durch einen Friedfisch-Schein mein Tun zu legalisieren. :augen

Ürigens ist das hier in Hessen anders: du mußt beim Vorbereitungskurs anwesend sein. Zu Hause üben und dann zur Prüfung erscheinen ist nicht.

Ich fühle mich aber nicht ganz verstanden:wein

Doch, jetzt habe ich dich verstanden. :prost

Gruß Thorsten
 
Hi Leute... ich bin zwar kein Anfänger im Angeln, habe jedoch eine lange Pause gemacht... als ich mit dem Angeln anfing, begann es gerade mit der Sportfischerprüfung, auf freiwilliger Basis.. Nun bin ich wieder aktiv u. möchte in meinen alten Verein. Nun mache ich halt diese Prüfung u. gut ist... Ich kann die ganzen Argumente dagegen, nicht verstehen.. Wie schon geschrieben wurde, Ausreden gibts genug, um sie nicht zu machen oder welchen Sinn das hätte... Ich meine, wer nur den Sinn anzweifelt denkt zu kurz.., denn auf lange Sicht, kommt der Angelsport in Verruf. Es gibt genug Menschen, (schon erlebt) die dem Angeln negativ gegenüberstehen, es nur als Raubbau an der Natur u. Lust am Fangen sehen... Solche Menschen warten nur darauf sich bestätigt zu sehen..... Wer aber eine Prüfung gemacht hat, auch noch einenm Verein angehört, kann diesen Menschen mit guten Argumenten, ordentlichem Verhalten gegenüber der Natur u. Kreatur, gut entgegentreten!!
Noch etwas zu den ganzen Ausreden... Den Führerschein macht fast jeder, egal ob 18 oder 65. Da wird auch nicht nach dem Sinn gefragt, und es ist plötzlich egal wie weit, die nächste Fahrschule weg ist und was es kostet!! Also, hört auf rumzumaulen, wg. 70,-- Euro und ein wenig Zeit dafür..., ausserdem schadet Weiterbildung niemandem!!! Gruss Hardy
 
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