Köderfische -  Kleine Zuchtbachforellen als Köfi

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Junge, Junge!!!

scharfschütz schrieb:
Natürlich könnte ein Gufi im Forellendisign vielleicht fängig sein. Spinner, Mepps, kleine Blinker oder Twister sind es aber nicht. Damit kannst du höchstens einen Döbel oder eine Regenbogenforelle überlisten, nicht aber eine kapitale Bachforelle. Die sind sehr schlau.
Auf Aal sind die kleinen Forellen in unseren Bächen selbst dem Wurm hochüberlegen.
Der Edelfisch als Köfi wird bei uns nicht erwähnt, nur der lebende ist verboten.
Weissfische wären mir natürlich auch willkommen, nur sind sie bei uns nirgends zu erhalten.


Mann oh mann!

Edelfische als Köfi! :eek: :eek: :eek:

Geh´ hin in Frieden und lerne Fliegenfischen! Für mich die einzig faire Art so einen edlen Fisch zu fangen!

Petri Heil! :schrei

Mefoschreck :prost
 
Harzer schrieb:
Dieses Thema ist zwar ein alter Hut, aber da wir grade im Thema Forellensee
so eine heisse Diskussion über den Fischereischein und den Vorbereitungslergang,
der uns ja eigentlich so nach Meinung der Mehrzahl der Beteiligten zu besseren
und waidgerechteren Anglern macht hatten, möchte ich dieses haarsträubende
Machwerk noch mal auffrischen.
Kleine Bachforellen als Köderfische? Bei uns wäre des Scharfschützen Lizens schon
lange weg. Und zwar for ever. Kackfrech hier im Forum zu verbreiten wie gut die
als Köfis gehen.
Die einzigen die Bedenken geäußert haben waren Thomas und Stephan. Leider
auch nur recht halbherzig.
Die Reaktion von Scharfschütz auf deren Kommentare waren uneinsichtig und
zeugten von Unverständnis.
Alle von Scharfschützens Angelspezies scheinen so zu fischen und auch die
Aufsicht scheints zu tolerieren. Denen gehörte allen der Schein entzogen,
mindestens.
Einer der User zeigte sich dann auch sehr interessiert an den Angelmethoden
des Scharfschütz. Onkel Joe wollte sich aber vorher doch noch mal"schlau"
machen obs denn erlaubt ist, damit er da nicht auf die "Fresse fällt".
Ich sage dazu nur, hoffentlich fällste aber auch richtig voll.
Und wo findet das ganze statt? Im Ausland unter lauter ungebildeten Anglern?
Nein im schönen Schwarzwald, in BW dem Musterländle Deutschlands.
Und unter Absolventen der Sportfischerprüfung und Fischereischeininhabern.
Armes Deutschland
Ha, langsam laufe ich wieder zu Höchstform auf
MFG Armin

Hier auch nochmal: Korrekt!

Petri Heil! :schrei

Mefoschreck :prost
 
Ich möchte nicht wissen wieviel deutsche Angler an den Po oder Ebro fahren,dort einen Aal oder Karpfen als Köderfisch nehmen,um einen dicken Wels zu fangen.
Und kaum sind sie wieder zuhause wird einen auf dicke Hose gemacht und sich über Themen wie Bachforelle als Köderfisch mächtig aufgeregt und wie schlecht ist doch die Welt.Vieleicht sollte man mal so ein Thema eröffnen. Gruss Mario
 
Na Na Mario!

aalhaken 2 schrieb:
Ich möchte nicht wissen wieviel deutsche Angler an den Po oder Ebro fahren,dort einen Aal oder Karpfen als Köderfisch nehmen,um einen dicken Wels zu fangen.
Und kaum sind sie wieder zuhause wird einen auf dicke Hose gemacht und sich über Themen wie Bachforelle als Köderfisch mächtig aufgeregt und wie schlecht ist doch die Welt.Vieleicht sollte man mal so ein Thema eröffnen. Gruss Mario
...wer wird denn da mit der Verallgemeinerungskeule um sich schlagen? Ich kenne keinen einzigen Angler, der lebende Köfis benutzt- und das ist gut so!
 
Aus diesen Beiträgen ist zu ersehen,wie verschiedenartig,wieder mal unsere Gesetze sind,jede Region( Bundesland) hat bald andere Gesetze betreffs Fischfang.Einmal hat der Aal,die Länge,im anderen Bundesland,die Länge.Wo sollen Fischarten geschützt werden,wenn in der Bundesrepublik, nicht einmal eiheitliche Gesetze herrschen.Wir haben zwei Verbände,schon in diesen sind unterschiedliche Meinungen.Hier müßte erst mal angefangen werden,eine einheitliche Richtlinie aus zu arbeiten.Als Angler,muß ich mich beim Besuch eines anderen Bundeslandes,erst mal informieren,über die dort geltenden Gesetze.
 
Walter, glaubst Du etwa das in irgendeinem Bundesland unserer Republik die Verwendung einer Bachforelle egal ob tot oder lebendig erlaubt sein könnte?
In diesem Fall muß sich wohl keiner erst mal informieren.
Und zu Mario, na klar nehmen die am Ebro und am Po lebende Karpfen.
Scheinbar ist der Karpfen nur der einzig fängige Köder dort.
In den Fishing Camps der Reiseveranstalter werden die wahrscheinlich auch noch
im "Vollguidingpaket" angeboten. Obs nun Austrian oder Kingfisher ist.
Das heißt noch lange nicht das sich dann alle zuhause als Saubermänner darstellen.
Mfg Armin
 
Perfekt Korrekt Mario!!!
Genau so isses!
Wenn man sich in diesem Land noch an jedes Gesetz/Verbot halten muß/soll/kann/darf/will oder wie auch immer, dann wird´s Leben echt schwierig! Wie hat mal ein weiser Mann gesagt: Zwei Dinge sind unendlich, dass Universum und die Dummheit der Menschen! Nur bei dem Universum, war er sich nicht ganz sicher!!!
Und irgend wer, wirft immer den ersten Stein!
Lass doch den Burschen mit seinen Zuchtforellen fischen!
Was ist daran anders, als wenn ein Rotauge dran hängt? Wenn er nachweisen kann, dass seine Köderfische aus einem Commerziell ausgerichteten Betrieb stammen und eben nicht aus Vereinsgewässer oder wie auch immer entnommen wurden, ist doch alles Grün! Oder geht´s in Wirklichkeit nur darum, dass er mit seinen Commerz Fischen mehr fangen könnte, als die Anderen?
Einfach mal den Heiligenschein abnehmen und die Glühbirne wieder mal reinigen!!!


Bis Dahin
Bad Boy



aalhaken 2 schrieb:
Ich möchte nicht wissen wieviel deutsche Angler an den Po oder Ebro fahren,dort einen Aal oder Karpfen als Köderfisch nehmen,um einen dicken Wels zu fangen.
Und kaum sind sie wieder zuhause wird einen auf dicke Hose gemacht und sich über Themen wie Bachforelle als Köderfisch mächtig aufgeregt und wie schlecht ist doch die Welt.Vieleicht sollte man mal so ein Thema eröffnen. Gruss Mario
 
Bad Boy schrieb:
Perfekt Korrekt Mario!!!
Genau so isses!
Wenn man sich in diesem Land noch an jedes Gesetz/Verbot halten muß/soll/kann/darf/will oder wie auch immer, dann wird´s Leben echt schwierig! Wie hat mal ein weiser Mann gesagt: Zwei Dinge sind unendlich, dass Universum und die Dummheit der Menschen! Nur bei dem Universum, war er sich nicht ganz sicher!!!
Und irgend wer, wirft immer den ersten Stein!
Kleiner Tip: Sich an Gesetzt halten ist seriös und ein zeugt von innerer Stärke und Aufrichtigkeit.Attitüde ist das Stichwort. Oder meinst du auf der Basis so wie du sie hast könnten Angler ernsthaft ihre Interessen vertretten? Ganz sicher nicht.

Bad Boy schrieb:
Lass doch den Burschen mit seinen Zuchtforellen fischen!
Nö, wenn ich müsste würd ich ihn verpetzen.

Bad Boy schrieb:
Was ist daran anders, als wenn ein Rotauge dran hängt?
Schonmaß und Schonzeit.


Bad Boy schrieb:
Wenn er nachweisen kann, dass seine Köderfische aus einem Commerziell ausgerichteten Betrieb stammen und eben nicht aus Vereinsgewässer oder wie auch immer entnommen wurden, ist doch alles Grün!
Falsch, Schonmaße gelten für alle Forellen, ob zucht oder wild. Ausserdem ist unerlaubtes einbringen von Fischen in ein Gewässer verboten.

Bad Boy schrieb:
Oder geht´s in Wirklichkeit nur darum, dass er mit seinen Commerz Fischen mehr fangen könnte, als die Anderen?
Ach du meinst Fangneid sag das doch.Wir könen hier ganz offen sein. Ich glaube der Kollege hat nichts drauf, falsches Wissen und gibt sich wenig Zeit. Das er so mehr fängt befürchte ich nicht.

Bad Boy schrieb:
Einfach mal den Heiligenschein abnehmen und die Glühbirne wieder mal reinigen!!!
:2lol:


Bad Boy schrieb:
Bis Dahin
Bad Boy
Bis Denne, Jan.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch, Schonmaße gelten für alle Forellen, ob zucht oder wild. Ausserdem ist unerlaubtes einbringen von Fischen in ein Gewässer verboten.

Das ist so nicht ganz richtig: Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische .
 
Wusste immer das Diejenigen, welche irgendwelche Hirnrissigen Gesetze erlassen nicht unbedingt zu den seriösesten Zeitgenossen gehören!!!
Hör bloß mit Aufrichtigkeit auf! Jeder! Aber auch der kleinste Spießer hat und wird irgendwelche Gesetze übertreten!
Auffallen tut dies jedoch immer nur bei anderen!

Andere verpfeifen!? Das zeugt von wenig Stärke!

Glaubst Du wirklich, dass Du irgendwelche Interessen auf kosten Dritter durchsetzen kannst?

Schonmaß und Schonzeit?
Sag das mal einem Commerziell arbeitenden Betrieb! Denn dann würde jeder Betrieb in der Pflicht stehen, wenn er diese Fischchen verhökert! Denn zum Verzehr, dürfte Diese wohl kaum jemand erwerben! Ausser vielleicht Glasaale! Aber Die haben ja in der Dose Gott sei Dank kein Schonmaß!!!

Geltungsbereich Schonmaß, da solltest Du dich nochmal genau kundig machen!

Unerlaubtes einbringen von Fischen???

Es geht immer um Fangneid!!!
Glaube schon das der Kollege was drauf hat und falsches Wissen würde ich auch nicht unterstellen!


Bad Boy






Jan1985 schrieb:
Kleiner Tip: Sich an Gesetzt halten ist seriös und ein zeugt von innerer Stärke und Aufrichtigkeit.Attitüde ist das Stichwort. Oder meinst du auf der Basis so wie du sie hast könnten Angler ernsthaft ihre Interessen vertretten? Ganz sicher nicht.

Nö, wenn ich müsste würd ich ihn verpetzen.


Schonmaß und Schonzeit.



Falsch, Schonmaße gelten für alle Forellen, ob zucht oder wild. Ausserdem ist unerlaubtes einbringen von Fischen in ein Gewässer verboten.


Ach du meinst Fangneid sag das doch.Wir könen hier ganz offen sein. Ich glaube der Kollege hat nichts drauf, falsches Wissen und gibt sich wenig Zeit. Das er so mehr fängt befürchte ich nicht.

:2lol:



Bis Denne, Jan.
 
Ganz recht!
Chemie darf ungehindert eingebracht werden!
Gefärbte Maden sind verboten!!!
Gefärbte Boilies und gefärbter Troutbait mit und ohne Glitter usw. sind erlaubt und dürfen eingebracht werden!!!

Und dann erzählen mir die Heiligen, es zeugt von Stärke, wenn man sich jeder Gesetzlichen Verordnung bedingungslos unterwirft!

Ganz klar!: Ohne mich!!!

Bad Boy




Don Rolando schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig: Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische .
 
Mensch Bad Boy gehst ja ganz gut ab hier im Thread. Ich versteh nicht warum
Du Dich so ereiferst. Soli mit einem BW berger?
Jedenfalls schade das Du die Sache so siehst.
Die Fischereiverordnung ist jedenfalls nicht dazu da sie zu ignorieren sondern
zu befolgen.
Die Fischereiaufseher werden aber auch in BW das Richtige tun um dies zu
gewährleisten.
Dann werden hoffentlich einige Scheine purzeln gehen.
Mfg Armin
 
Manche brauchen es....

Harzer schrieb:
Die Fischereiaufseher werden aber auch in BW das Richtige tun um dies zu
gewährleisten.
Dann werden hoffentlich einige Scheine purzeln gehen.
Mfg Armin


:klatsch :klatsch :klatsch

Damit ist alles gesagt und dem nichts hinzuzufügen!


Munter bleiben
CLIFF
......................................................................................................................... :nein
 
Harzer schrieb:
Die Fischereiverordnung ist jedenfalls nicht dazu da sie zu ignorieren sondern
zu befolgen.

moin,

grundsätzlich ist das natürlich richtig. Dem Ein oder Anderen wird sicher auffallen, dass es in den verschiedenen Fischereiverordnungen der einzelnen Länder gravierende Unterschiede gibt (Bsp. geschonte Arten und Schonzeiten). Da es hier offenbar um BW geht, habe ich mir mal das entspechende Papier durchgesehen:

http://www.portal-fischerei.de/file...erei/rechtsvorschr-bw/FISCH_20030212_0007.pdf

Da kann ich beim besten Willen keine Stelle finden, in der das Angeln mit Bachforelle (natürlich ab Schonmaß 28 cm und nur außerhalb der Schonzeiten)als Köder untersagt wird.Wie gesagt, rein akademische Betrachtung - ich käme nie auf die Idee eine (leckere) Bachforelle als Köfi zu mißbrauchen! Es mag Gewässer geben, in denen das Lt. Gewässerkarte untersagt ist, aber allgemein :nein

Was Bad Boy möglicherweise anprangert ist die Doppelmoral die sich in diesem Thema zeigt: Warum ist es verwerflich eine Bachforelle als Köderfisch zu benutzen, ein Rotauge geht dagegen völlig in Ordnung? Ist der Unterschied zwischen diesen beiden Fischen die künstliche Klassifizierung als "Edelfisch"?
Oder spielt es die Häufigkeit des Vorkommens eine Rolle??
Aus Sicht des Rotauge wäre es viel besser, man würde nur Bachforellen als Köfi benutzen.

Gruß Thorsten
 
Soli mit einem der sich nicht bedankt, wenn er auf die Fresse kriegt!!!!



Harzer schrieb:
Mensch Bad Boy gehst ja ganz gut ab hier im Thread. Ich versteh nicht warum
Du Dich so ereiferst. Soli mit einem BW berger?
Jedenfalls schade das Du die Sache so siehst.
Die Fischereiverordnung ist jedenfalls nicht dazu da sie zu ignorieren sondern
zu befolgen.
Die Fischereiaufseher werden aber auch in BW das Richtige tun um dies zu
gewährleisten.
Dann werden hoffentlich einige Scheine purzeln gehen.
Mfg Armin
 
So sieht´s aus!
Diese Scheinheilige Doppelmoral!
Immer auf der Jagd nach anderen, um sie in´s Messer laufen zu lassen!
Und wenn die ehrenwerte Gesellschaft alleine am Wasser sitzt, dann gibt´s kein Halten mehr!
Hört bloß mit Euren Fischereiaufseher´n und dem anderen Jagdgeschwader auf! Wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird, dann beeindruckt mich das recht wenig!
An Diejenigen welche echte Raubzüge an unseren Gewässern abhalten ( damit mein ich nicht den Kormoran ), traut ihr möchtegern Aufseher euch doch gar nicht ran und um wenigsten´s halbwegs das Ego zufrieden zu stellen, muß dann irgend ne´ arme Sau bluten, wenn sie in der falschen Tonfolge Pupst!!!


Beeindruckend
Bad Boy


Thunfisch schrieb:
moin,

grundsätzlich ist das natürlich richtig. Dem Ein oder Anderen wird sicher auffallen, dass es in den verschiedenen Fischereiverordnungen der einzelnen Länder gravierende Unterschiede gibt (Bsp. geschonte Arten und Schonzeiten). Da es hier offenbar um BW geht, habe ich mir mal das entspechende Papier durchgesehen:

http://www.portal-fischerei.de/file...erei/rechtsvorschr-bw/FISCH_20030212_0007.pdf

Da kann ich beim besten Willen keine Stelle finden, in der das Angeln mit Bachforelle (natürlich ab Schonmaß 28 cm und nur außerhalb der Schonzeiten)als Köder untersagt wird.Wie gesagt, rein akademische Betrachtung - ich käme nie auf die Idee eine (leckere) Bachforelle als Köfi zu mißbrauchen! Es mag Gewässer geben, in denen das Lt. Gewässerkarte untersagt ist, aber allgemein :nein

Was Bad Boy möglicherweise anprangert ist die Doppelmoral die sich in diesem Thema zeigt: Warum ist es verwerflich eine Bachforelle als Köderfisch zu benutzen, ein Rotauge geht dagegen völlig in Ordnung? Ist der Unterschied zwischen diesen beiden Fischen die künstliche Klassifizierung als "Edelfisch"?
Oder spielt es die Häufigkeit des Vorkommens eine Rolle??
Aus Sicht des Rotauge wäre es viel besser, man würde nur Bachforellen als Köfi benutzen.

Gruß Thorsten
 
Bad Boy schrieb:
So sieht´s aus!
Diese Scheinheilige Doppelmoral!
Immer auf der Jagd nach anderen, um sie in´s Messer laufen zu lassen!
Und wenn die ehrenwerte Gesellschaft alleine am Wasser sitzt, dann gibt´s kein Halten mehr!
Hört bloß mit Euren Fischereiaufseher´n und dem anderen Jagdgeschwader auf! Wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird, dann beeindruckt mich das recht wenig!
An Diejenigen welche echte Raubzüge an unseren Gewässern abhalten ( damit mein ich nicht den Kormoran ), traut ihr möchtegern Aufseher euch doch gar nicht ran und um wenigsten´s halbwegs das Ego zufrieden zu stellen, muß dann irgend ne´ arme Sau bluten, wenn sie in der falschen Tonfolge Pupst!!!
Beeindruckend
Bad Boy

Du solltest Dir eine einsame Insel suchen, diese kaufen, aber vermutlich wirst Du bei Deiner Einstellung nie dazu in der Lage sein, weil Du im Job und sonstwo überall aneckst, und falls Du sie (die Insel) hast, da kannst Du so leben wie Du möchtest, ohne die von Dir so verabscheuten Gesetze und Verordnungen, auch ohne Fischereiaufseher und Gewässerordnungen!

Merkst Du eigentlich nicht, wie sehr Du Dir dein Leben selbst schwer machst?

(Trotzdem) munter bleiben
CLIFF
.....................................
 
Die Gesetzeslage ist eindeutig in den jeweils gültigen Landesfischereiverordnungen geregelt, diese können auf unserer Startseite im linken Menü nachgelesen werden!

Private Konversationen bitte per PN-Funktion oder im Anglerchat!

Zu diesem Thema wurde somit alles gesagt und damit wird es geschlossen! ;)
 
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