Gewässerschutz -  Neues vom NABU Einigung auf Fangquoten

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Fliegenfischer
Jedes Jahr schlägt die EU-Kommission auf Grundlage von wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) den EU-Ländern konkrete Fangquoten vor. Die letztendlichen Quoten werden dann von den EU-Ministern beschlossen. Für das Jahr 2018 wurden für einzelne Fischarten zum Teil deutliche Beschränkungen der Fangquoten erwirkt. Dennoch bleiben die Beschlüsse teilweise hinter den Empfehlungen des ICES zurück und sind nicht ausreichend, um gesunde Fischbestände in der Ostsee zu erhalten beziehungsweise wieder herzustellen.
Die Daten des ICES zeigen: Die Bestände mehrerer Fischarten sind in einem schlechten Zustand. Dazu zählen vor allem die bei den Deutschen beliebten Speisefische Dorsch, Hering und Aal. Letzterer gilt sogar als sehr stark gefährdet. Dennoch konnten sich die EU-Minister nicht auf ein Aalfangverbot in der Ostsee einigen. Das Problem soll stattdessen „gesamteuropäisch“ im Dezember gelöst werden. Für die anderen Fischarten sieht der Beschluss der EU-Minister besser aus: Die niedrigen Fangquoten für den Dorsch bleiben bestehen und die Quoten für den Hering in der westlichen Ostsee werden um 39 Prozent gesenkt sowie die Entnahme von Scholle (-10%) und Lachs (-5%) weiter eingeschränkt. Gleichzeitig darf die Sprotte in der gesamten Ostsee wieder etwas stärker befischt werden (+1%).
Dorsche und Heringe dürfen 2018 weniger befischt werden – Foto: K. Detloff

Aus Naturschutzsicht ist es unverständlich, warum erneut die Empfehlungen des ICES auf europäischer Ebene nicht vollständig umgesetzt werden. Das gefährdet das EU-weite Ziel einer gesunden Meeresumwelt mit nachhaltiger Fischerei. Gerade deren Brotfische Dorsch und Hering, mit denen die Berufsfischer ihren größten Umsatz generieren, dürfen im kommenden Jahr deutlich weniger befischt werden. Diese Einschränkungen bedeuten für die Ostseefischerei deutliche finanzielle Einbußen und dürften vor allem kleinere Betriebe treffen. Hier ist es an der Politik, einen finanziellen und/ oder strukturellen Ausgleich für Härtefälle zu gewährleisten, denn Fischerei und Naturschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Klar ist aber vor allem eines: Wir müssen schnellstmöglich unsere Fischbestände schützen indem die Fangquoten nach wissenschaftlichen Kriterien angepasst werden. Nur dadurch werden eine nachhaltige Fischerei und zugleich eine gesunde, artenreiche Meeresumwelt gewährleistet.

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