Gewässerschutz -  Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee

Fliege 2

Fliegenfischer
[h=2]Verwässert und inhaltsleer - wann kommt ein echter Meeresschutz?[/h] In Nord- und Ostsee leben viele schützenswerte Arten. Doch selbst in Natura-2000-Schutzgebieten werden diese nicht vor den schädlichen Auswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten geschützt. Es fehlen regulierende Maßnahmen und ein effektives Schutzgebietsmanagement.

[h=3][/h] [h=4][/h] Vom Ostseeschweinswal sind nur noch wenige Exemplare vorhanden - Foto: NABU/Willi Rolfes

In Nord- und Ostsee leben viele schützenswerte Arten. Doch selbst in den Natura-2000-Schutzgebieten gelingt es heute nicht, die Meeresnatur vor den schädlichen Auswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zu schützen. Es fehlt ein regulierendes Schutzgebietsmanagement.

[h=4]Das Natura-2000-Schutzgebietsnetz[/h] 1992 verabschiedeten die EU-Staaten die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat- oder FFH-Richtlinie). Damit verpflichteten sie sich, den „günstigen Erhaltungszustand“ von wildlebenden Arten und deren Lebensräumen wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern. Wichtigstes Instrument der Richtlinie sind Schutzgebiete. Gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie bilden die FFH-Gebiete ein zusammenhängendes Netz von geschützten Lebensräumen: Natura 2000. Bis Anfang 2011 wurden europaweit etwa 26.100 Natura-2000-Gebiete an Land und im Meer ausgewiesen. Sie umfassen fast 18 Prozent der EU-Fläche.


[h=3] Nord- und Ostsee in Gefahr [/h] Sechs Monate lang hat der NABU gegen eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz gekämpft. Nun hat der Bundestag das gefährliche Vetorecht verhindert. Jetzt mitmachen! →

[h=4]Schutzgebiete: Frist längst verstrichen[/h] 2007 bestätigte die Europäische Kommission in der Nord- und Ostsee zehn Natura-2000-Gebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), der Region zwischen zwölf- und 200 Seemeilen vor der Küste. Damit der europäische Schutz hier wirksam wird, müssen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) nationale Schutzvorschriften erarbeiten. Sie legen Entwicklungsziele und Schutzmaßnahmen für die Gebiete und besonders geschützte Arten fest. Die Frist dafür ist längst verstrichen.


Meeresschutzgebiete vor dem Aus - wie konnte es dazu kommen? - Illustration: NABU/Stefanie Gendera


Bis Ende 2013 sollten für alle Natura-2000-Gebiete detaillierte Managementpläne aufgestellt werden. Wegen der großen Verzögerung hat die EU-Kommission im Jahr 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Der Vorwurf: Mangelhafte Umsetzung beim Schutz der NATURA 2000-Gebiete. Als die Entwürfe der Erhaltungsziele und Schutzmaßnahmen endlich veröffentlicht werden, fällt die Bilanz dürftig aus. Die wirtschaftliche Nutzung der Schutzgebiete wird kaum eingeschränkt, die Gebiete sind weiterhin den Belastungen etwa durch Fischerei, Schifffahrt oder seismische Untersuchungen ausgesetzt. Der NABU und andere Umweltverbände kritisieren dies scharf und werden dabei auch durch ein Rechtsgutachten gestützt.

[h=4]Schutzgebiete brauchen Management[/h] Wirtschaftliche Aktivitäten sind in Natura-2000-Gebieten nicht generell ausgeschlossen, nur dürfen sie deren ökologische Erhaltungsziele nicht gefährden. Das sicherzustellen ist Aufgabe der Managementpläne. Bei ihrer Entwicklung müssen die unterschiedlichen Interessengruppen beteiligt werden. Der NABU war bis Ende 2013 Projektnehmer einer Verbändeförderung des BMU und BfN. In regionalen Workshops wurden Lösungsansätze und Managementmaßnahmen diskutiert und im Rahmen einer Broschüre veröffentlicht.

Quelle: Newsletter NABU: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/meeresschutzgebiete/nord-und-ostsee/index.html

Fliege 2
 
Zurück
Oben