Landesfischereigesetze -  Frage: Hakensystem und seine Verwendung

andylein

Profi-Petrijünger
Ich habe ein Hakensystem aus Metall gefunden an dem im Abstand von 20 cm jeweils ca. 1 Haken eingehangen werden kann. Ich bin nun völlig konfus ob und wie ich dieses System beim Angeln nutzen darf da es keine Hegene ist.

Es handelt sich um das Fischereigestz des Landes Berlin.
§15 Punkt 4. verbietet mehr als 3 Einzelhaken je Handangel, also erlaubt wenn es mit je einem Einzelhaken bestückt wird
§18 (1) schreibt vor das die Friedfischangel nur einen Einschänkligen Haken haben darf

also gehe ich von einem Raubfischsystem aus das mit 3 Einzelhaken bestückt werden darf, hier treffe ich aber auch auf Verbote im §18

§18 (2) erlaubt aber nur einen Raubfischköder je Handangel die größer als 2cm sind

Nun verstehe ich es so das es erlaubt ist je Haken der 3 Einzelhaken am System Fetzen- oder Kunstköder bis max. 2cm anzuhängen und alles andere ist verboten. Oder darf das System auch mit Wurm bestückt werden? Ich habe so noch nie geangelt.

Vielleicht habe ich auch grade einen Gedankenfehler, aber warum sind dann 3 Einzelhaken an einer Angel erlaubt?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Aufklärung, MfG Andylein
 

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Vielen dank Brassen-Verprassen, dann hat wohl einer in Köpenick an der Spree was vergessen das man nicht darf. Das Ding kannte ich aus diesem Grund sicher auch nicht weil ich kein Meereangeln mache und mich ansonsten ziehmlich gut versuche vor dem Angeln zu informieren und die Gesetze einhalt. Hast mir sehr geholfen, mich wunderte nämlich die Aussage im § 18 wegen den max. 3 Einzelhaken, das ist dann sicher damit gemeint beim Meeresangeln.

Also konkret war die Stelle Spree am Wuhleeinlauf. Dann treibt sich dort evtl. was an Angler rum die es nicht so genau nehmen.

Petri Heil Andylein
 
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