Gesetze -  Zufahrts-, Halteverbote, Betretungsverbot durch Schiffahrtsamt und andere

Flossenjäger

Allround-Angler
Hallo Foren-Gemeinde!

Mir platzt jetzt langsam der Kragen! Egal wo man im Land Brandenburg angeln möchte, ob Elbe, Oder, OHK usw., wird uns als zahlende Angler die Ausübung unseres Hobbys immer weiter beschnitten und zwar durch behördliche Verbotsschilder!

Im letzten Jahr hatte ich schon eine Diskussion mit der Oranienburger Polizei, die permanent von den Angestellten der Schleuse Lehnitz gerufen wird, wenn diese einen Angler am Horizont auftauchen sehen. Dass es Haftungsgründe gibt, wenn ein Betriebsgelände betreten wird ist mir schon klar, aber das Betriebsgelände bis zur Brücke an der Bundesstraße auszuweiten, ist wohl schon reine Schikane! Natürlich darf der "Betriebsangehörige" selbst dort angeln, denn ein generelles Angelverbot ist ja nicht ausgesprochen.

Ähnliches Theater an der Elbe (ca. 2,5h Fahrzeit) Richtung Wittenberge. Es ist fast unmöglich, den Pkw abzustellen. Entweder umfriedete Grundstücke oder Halte- und Parkverbote oder eben wieder "Betriebsgelände" (lächerlich, wenn hunderte Meter Ufer der Walachei beschildert werden und diese rein gar nichts mit einer betrieblichen Nutzung zu tun haben und über Jahrzehnte für Angler betretbar waren!).

Nun war ich seit einigen Jahren mal wieder an der Oder in Hohensaaten. Wer sich auskennt weiß, dass dort vor Beginn der Schleuse seit Ewigkeiten ein Parkplatz existiert. Diesen Parkplatz nutzen viele Spaziergänger, Touristen (deshalb ist in unmittelbarer Nähe eine Schautafel angebracht) und natürlich auch wir Angler. Nirgends ein Parkverbotsschild zu sehen, ABER raffinierterweise steht bereits in der Nähe der Zufahrt wieder ein relativ neues Schild "Betriebsgelände", welches einen eher vermuten läßt, dass nicht die Zufahrtsstraße, sondern der Uferbereich gemeint ist. Was macht das auch für einen Sinn? Das eigentliche Betriebsgelände befindet sich nämlich links neben der Straße und dieses ist schon riesig, umzäunt und hat sogar eine Videoüberwachung. Nein, mit diesem Schild ist demzufolge der gesamte Bereich der Oder bis zur Spitze quasi voll gesperrt! Das dürfte schätzungsweise ca. 1 Kilometer sein!

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1112285

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1152328

Wie gesagt, es steht nicht "Angeln verboten", kommt aber einem Angelverbot für NICHT-BETRIEBSANGEHÖRIGE gleich. Somit haben sich die Mitarbeiter des Eberswalder Wasser- und Schifffahrtsamtes ein weiteres Privileg geschaffen, zu den von ihnen bereits geschaffenen an den Top-Angelstellen der "Alten Oder". Es ist doch unglaublich, wie man uns immer weiter einschränkt! Zudem, das Land Brandenburg macht fleißig Tourismuswerbung und der Trottel der dann tatsächlich von weit her kommt, darf nirgends sein Auto abstellen oder sich bestimmte, beworbene Touristenziele anschauen, weil er sie erst gar nicht betreten darf.

Ich bin gerade dabei ein entsprechendes Schreiben zu verfassen und an die zuständigen Stellen zu schicken. Solltet ihr ähnliche Beispiele haben, dann bitte her damit, möglichst mit genauer Beschreibung und Fotos.

Wir sollten uns nicht alle Schikanen gefallen lassen!

Gruß & Petri!
 
Zuletzt bearbeitet:
Schreib das mal dem Landesangelverband Brandenburg. Denn wir Angler haben ein Uferbetretungsrecht und wenn plötzlich, so wie du schreibst, das Betriebsgelände ausgweitet wird, sollte das die Potsdamer schon interessieren.
 
Schreib das mal dem Landesangelverband Brandenburg. Denn wir Angler haben ein Uferbetretungsrecht und wenn plötzlich, so wie du schreibst, das Betriebsgelände ausgweitet wird, sollte das die Potsdamer schon interessieren.

Genau von der Überlegung bin ich auch ausgegangen! Post bekommen von mir 1. der LAV Brandenburg, 2. das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde, 3. der Bürgermeister von Bad-Freienwalde (bezogen auf den MOZ-Artikel und den Tourismus, konkret der Radweg) und 4. die MOZ.

Mal sehen, wer wie antwortet und was bei rauskommen wird. Ich berichte hier im Forum. :very_drunk:

Gruß & Petri!
 
Ja, die Briefe wurden beantwortet. Besonders gefreut hat mich die Antwort vom LAVB, der Verständnis zeigt aber wenig bis keinen Einfluss auf das Wasserstraßen u. Schiffahrtsamt ausüben kann. Die Post von der Wasserschutzpolizei ( weg. Knöllchen) hab ich an meinen RA weitergeleitet (ADAC Rechtsschutz).
Ansonsten poste ich in diesem Forum künftig nichts mehr. Der momentane Mod. "Fliege 2" weiß warum. Sollte noch jemanden das Thema weiterhin interessieren, bitte per PN.
Gruß & Petri!
 
Oder anderes bsp. in Hohensaaten.
Dort wo sich die neue Brücke befindet, wurde das anliegende Ufer ebenfalls als Betriebsgelände deklariert.
Nun wird die Sache nur nicht so ernst gesehen, immer wieder wird dort geangelt.
Auch ich war damals oft dort zugange.
Von der gegenüberliegenden Wapo hat es auch niemanden interessiert.
 
Oder anderes bsp. in Hohensaaten.
Dort wo sich die neue Brücke befindet, wurde das anliegende Ufer ebenfalls als Betriebsgelände deklariert.
Nun wird die Sache nur nicht so ernst gesehen, immer wieder wird dort geangelt.
Auch ich war damals oft dort zugange.
Von der gegenüberliegenden Wapo hat es auch niemanden interessiert.

Deine Aussage können weder ich noch einige meiner Vereinskollegen, noch andere Angler vor Ort bestätigen. Es finden Kontrollen statt und bei Verstößen werden Verwarngelder sofort kassiert bzw. gibt es eine OWi-Anzeige. Es wird auch nicht immer und jeder erwischt, worauf man sich allerdings nie verlassen sollte. Wir waren dieses Jahr 4x in Hohensaaten und es wurde jedesmal kontrolliert. Einmal davon gegenüber der WaPo. Auf dem Parkplatz wird jeder zur Kasse gebeten, der keine Sondergenehmigung hat, das dauert keine 10 min. und die Polizei ist an Ort und Stelle. Wer natürlich 35 € zuviel hat, kann sich darauf einlassen. Es ist jedem selbst überlassen was er für richtig hält!
 
Mir ist leider nichts davon bekannt, daß an der Brücke kontrolliert wird.
Auch meine Vereinskollegen wissen davon nichts.
Vorsicht ist u.a. am Damm und in den Naturschutzgebieten geboten, dort gab es schon viel Ärger.

Wenn die Wapo jetzt öfters die Gegend kontrolliert scheint es wohl Beschwerden gegeben zu haben.
 
Also, wer besagtes Gelände im Bereich Schleuse kennt weiß, dass besagte Brücke in Sichtweite ist und somit von der Brücke aus gesehen auch das Grundstück der WaPo, die könnten quasi zu Fuß zur Brücke oder der Schleuse gehen. Du bist aber steif der Meinung, daß dir das "neu" wäre, wenn dort auch kontrolliert würde (zudem der größte Teil der Anlage videoüberwacht ist). Sicher werden die Kollegen der Polizei in ihrem Funkwagen die Augen zukneifen, wenn sie über die Brücke brettern.... Du schreibst selber "damals" hast du dort unerlaubt geangelt. Wir schreiben jetzt das Jahr 2017, die neuen Schilder stehen seit 2013 dort. Selbst beim Quappenangeln wurde kontrolliert, als ich vor ca. 10 Jahren am Schleusenbereich gewesen bin. So unterschiedlich ist eben die Wahrnehmung.

Ich schreibe das hier eigentlich um andere zu warnen, damit sie das Betreten des Betriebsgeländes und auch das Parken auf selbigem nicht tun, um sich Ärger und damit Geld zu sparen.

Dein "Gegenhalten" erscheint mir doch etwas unverständlich. Hast du den MOZ-Artikel nicht gelesen?
 
Wir lassen es selbstverständlich als Warnung stehen..... Ich will auch niemanden ermutigen dort zu angeln.
Für mich ist es etwas unverständlich, daß dort aufeinmal so ein Theater gemacht wird.
Da ich in der Ecke noch nie Kontrolliert worden bin, geschweige Ärger hatte.
 
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