Landesfischereigesetze -  Zanderschonzeit in Hessen aufgehoben

Tschensen

Profi-Petrijünger
Hallo,

ich habe gerade mitbekommen, daß in Hessen die Zanderschonzeit aufgehoben wurde.
Was soll den so ein Unfug?
Gerade beim Zander ist die Schonzeit doch besonders sinnvoll. Es ist doch allgemein bekannt wie die Zander ihr Nest verteidigen.
Deshalb müssten sie meiner Meinung nach in dieser Zeit unbedingt geschützt werden..
Und jetzt wied die Schonzeit aufgehoben ?
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https://www.fischundfang.de/Service/Aktuelle-Meldungen/Hessen-Zanderschonzeit-aufgehoben

Oder was meint ihr dazu?
 
So lange wir nicht wissen, wieso das geschehen ist, können wir zwar unsere Meinung äußern, werden aber zu keinem Ergebnis kommen. Das man beide Seiten hören muss, ist wohl selbstverständlich.
Unerwähnt bleiben sollte aber nicht, dass gleichzeitig das Schonmaß auf 50cm angehoben wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte extra noch geschaut ob es das Thema gibt, aber anscheinend habe ich es übersehen...
Sorry..

Mich würde es wirklich sehr interessieren wie man zu so einer Entscheidung kommt.
Schonmaß rauf, Schonzeit weg.
Das ist ja gegensätzlich. Mir fällt jedenfalls kein Grund ein, der diesen Gegensatz sinnvoll erscheinen lässt.
Hat jemand eine Idee?
 
Was auch immer die Verantwortlichen des Ministeriums zu dieser Änderung bewogen hat, schließe ich mich der Meinung von Tschensen an:

...Was soll denn so ein Unfug?
Gerade beim Zander ist die Schonzeit doch besonders sinnvoll. Es ist doch allgemein bekannt wie die Zander ihr Nest verteidigen.
Deshalb müssten sie meiner Meinung nach in dieser Zeit unbedingt geschützt werden..
Und jetzt wieder die Schonzeit aufgehoben ?
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Aber wir werden vielleicht hier die Begründung erfahren:

"Einen Kommentar zur Änderung der Hessischen Fischereiverordnung vom Diplom-Wirtschaftsjuristen Benjamin Ferger lesen Sie in der März-Ausgabe der FISCH & FANG – ab 15. Februar am Kiosk!"
(Zitat aus F & F).

Bin dann mal gespannt.

Gruß & Petri!
 
Hallo Zusammen,

Mir ging sofort der gleiche Gedanke wie Tschensen durch den Kopf: Zuerst dachte ich nicht richttig gelesen zu haben: Zander-Schonzeit abschaffen und Schonmaß rauf? :confused: Das macht doch überhaupt keinen Sinn, gerade beim Zander.
Ich hatte mal einen Arbeitskollegen aus einem osteuropäischen Land, der genau wusste wann Zander am einfachsten zu fangen sind. Ratet mal?
Bei anderen Fischarten, z.B. der Schleie, hätte ich kein Problem mit einer Abschaffung der Schonzeit. Wenn Schleien mit dem Laichgeschäft zu Gange sind fressen sie nämlich so gut wie nicht.

Bin echt gespannt auf den Kommentar von Herrn Ferger.
 
Was soll den so ein Unfug?

Hi Tschensen,

ob das jetzt Unfug ist - da streiten sich die Gelehrten.
Hintergrund ist wohl die "Erkenntnis", dass es sich beim Zander um eine "gebietsfremde Art" handelt für die es grundsätzlich keine Schonung geben darf. Im Gegenteil muss der Fisch nach dem Fang zwingend entnommen werden. Dass das Schonmaß gleichzeitig heraufgesetzt wurde ist quasi ein "Kompromiss": jede Seite (die "Schützer" auf der einen Seite und die "Schützer" auf der Anderen) kann behaupten etwas von ihrem Standpunkt durchgesetzt zu haben...:prost
Grundsätzlich kann ich nichts Schlechtes darin erkennen das Schonmaß von bisher 45 cm auf jetzt 50 cm anzuheben - das gibt einigen Fischen die bisher außerhalb der Schonzeit gefangen und abgeknüppelt wurden die Möglichkeit zumindest ein Mal abzulaichen. Um den Bestand des Zander bspw. im Rhein muss man sich auch zukünftig keine Gedanken machen. Tatsächlich ist es auch nicht so viel einfacher den Zander während der Laichzeit zu fangen - dafür ist das Flußsystem zu komplex und die, die bisher auf dem "Fleischmach-Trip" waren, lassen sich sowieso nicht bremsen.

Gruß Thorsten
 
Hallo Thorsten,

wenn das der Grund wäre, dann sind das längst überholte und widerlegte Ansichten. Genau so, wie gebetsmühlenartig wiederkäut wird, dass die Regenbogenforelle einheimische Arten verdrängen würde. Nicht umsonst wird die Regenbogenforelle in sehr vielen österreichischen Gewässern weiterhin eingesetzt. Man darf nicht vergessen, dass der Angler auch Konsument ist und den überwiegenden Teil wieder entnimmt. Gleiches gilt für den Karpfen.

Wenn man eine strikte Säuberung vornehmen würde, gäbe es so gut wie keinen "Brotfisch" mehr. Zudem es eine natürliche Abwanderung von Fischarten im Laufe der Jahrzehnte in Regionen gibt, in denen es diese zuvor selten oder gar nicht gab. Einerseits durch den Klimawandel, andererseits dadurch, dass viele Gewässer miteinander verbunden sind oder Brut durch Wasservögel verbreitet wird. Das ist ein natürlicher Prozeß. Weshalb will man auf "rein heimische/urwüchsige Bestände" pochen? Das ist realitätsfern und macht keinen Sinn, denn dann müßte man auch gleichzeitig die Fischerei/Angelei stark reduzieren.

Aber jeder Fischer und oder Angler will ja nicht nur Weißfische oder Hecht fangen, logisch.

Gruß & Petri
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Micha,

dein Ansatz ist viel zu pragmatisch :biggrin:
Stell dir einfach vor, du kommst von dem Trip der "reinen Lehre" nicht mehr runter. Gleichzeitig bist du politisch für den "Naturschutz" tätig, d.h. du formulierst Gesetze und Verordnungen und umgiebst dich mit Gleichgesinnten die ständig gemeinsam mit dir um die goldene Kuh tanzen... Dann hast du zwar den Anschluß an die Realität verloren, aber genau dann kommen solche Geschichten zustande.
Auf der anderen Seite: argumentieren Angler und Verbände z.B. beim Thema Kormoran oder Grundel nicht mit den gleichen Argumenten? Wird da nicht auch pausenlos auf die Gebietsfremdheit hingewiesen wenn es um die Bekämpfung geht? Richtig ist auch, dass Regenbogenforellen mit einheimischen Arten um Unterstände und Futter konkurieren. Will man also einheimische Forellenstämme unterstützen, muss man gegen die ReFo angehen.

Häufig gibt es in Fragen des Naturschutz vs. Naturnutzung keine absolute Wahrheit. Und viel zu oft wird hier ein künstlicher Gegensatz aufgebaut - von jeder interessierten Seite. Wir als Angler sollten manche Dinge lockerer sehen und vor allem nicht durch fundamentalistische Augen. Ich jedenfalls gebe dem Ansatz der in der Änderung der Schonbestimmungen für den Zander steckt, eine Chance. Wenn der Zander - wie zu erwarten - eine starke, selbsterhaltende Population aufrechterhalten kann auch ohne besetzt zu werden, dann ist er auch bald in den Augen der Naturschutzfundamentalisten eine einheimische Art.

Gruß Thorsten
 
Hallo Thorsten,
ein Ministerium sollte schon wissenschaftlich vorgehen und nicht aus politischem Populismus.
Du reihst dich ebenfalls in deiner Argumentation in Bezug auf die ReBos in den Chor derjenigen ein, die immerwieder mit den gleichen "Argumenten" antreten. Du fängst mit deinem Satz an: " Richtig ist..." und nimmst für dich damit die Wahrheit in Anspruch. Nun wurde aber längst nachgewiese, dass diese Argumentation nach eingehenden Untersuchungen nicht zuteffend ist.
Du vergleichst den Zander mit einer invasiven Art. Man sollte wohl genauer Beleuchten, was wirklich eine invasive Art ist und Schaden/Nutzen abwägen. Der überwiegend stark gefragte Zander ist nicht vergleichbar mit einer ausufernden Population von Kormoranen, Grundeln oder Wollhandkrabben
Es wäre schon sehr skurril, von einer Zanderplage zu reden. Mit welcher ursprünglich heimischen Fischart konkurriert der Zander? Sollte die Nachfrage durch Aquakultuten befriedigt werden?

"Zander raus aus unseren deutschen Gewässern!!!"
Nicht nachvollziebar!

Wir leben lange nicht mehr in einer ursprünglichen, unberührten Natur. Man nehme nur die Anzahl der Angler, die auch entnehmen wollen. Zu den gehöre ich teils auch. Besser einen selbst gefangenen als einen aus dem Discounter. Wir leben lange nicht in einer Öko-Traumwelt. Es müssen auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden, ohne die Gewässer über zu belasten.
Prinzipienreiterei bedient nur das Ego einiger, die was zu bestimmen haben.

Petri! :prost
 
Wenn der Zander - wie zu erwarten - eine starke, selbsterhaltende Population aufrechterhalten kann auch ohne besetzt zu werden, dann ist er auch bald in den Augen der Naturschutzfundamentalisten eine einheimische Art.Gruß Thorsten
Moinsen. Wenn man diesen Grundgedanken der selbsterhaltenden Population umsetzt, müßte man den dann nicht konsequent bei allen wissentlich eingeführten Arten durchziehen? Nur dann hätte der Versuch doch eine wirkliche Legitimation?
 
Moin,

Micha du hast meinen Beitrag nicht so verstanden wie er gemeint war. Ich schließe mich nicht der Argumentation an, im Gegenteil. Mir ist auch klar, dass die Anpassungen der Hessischen Fischereigesetze aus einer Denke der "Ökotraumwelt" heraus entstanden sind. Diese Art von Fundamentalismus lehne ich ab weil das die Sicht auf das Große und Ganze zu sehr einschränkt. Jeder Eingriff in das Ökosystem hat Konsequenzen - Verbote ebenso wie bspw. unbedachtes Freisetzen von Lebensformen egal welcher Art. Der Zander wird auch nicht als invasive Art gesehen, sondern nur als gebietsfremd.
Das ist schon deshalb ein Unterschied, weil eine invasive Art durchaus auch ohne menschliches Zutun einwandern kann, während gebietsfremde Arten auch ausschließlich durch den Mensch eingeführt worden sein können. Schwer zu verhindern, dass sich Vögel wie die Nilgans oder die Kanadagans bei uns einnisten und dadurch die Lebensgrundlage für einheimische Vögel verschlechtern. Würde aber bspw. der Schwarzbarsch freigesetzt werden, hätten wir es mit einer Art zu tun, die ohne menschliche Hilfe den Weg in deutsche Gewässer nie gefunden hätte.

Beispiel Karpfen: als klar war, dass der Fisch sich hervorragend domestizieren lässt und damit als leicht verfügbare Nahrungsquelle zur Verfügung steht, war es naheliegend und vernünftig das auszunutzen. Auch heute ist die reine Karpfenwirtschaft ökologisch neutral bis positiv. Zum Problem wird der Fisch erst dann, wenn er aus anderen Gründen als der Aufzucht zum Speisefisch besetzt wird. Mit der Regenbogenforelle verhält es sich ähnlich - Studien die "nachgewiesen" haben, dass der Besatz von ReFos keinen Einfluß auf heimische Bachforellenstämme haben, sind mir nicht bekannt. Vielleicht kannst du ja mal eine Quellenangabe dazu posten.
Der Zander konkurriert selbstverständlich mit anderen Arten um Lebensraum und Nahrung. Das alleine kann aber kein Argument sein - man muss auch sehen, ob es Konsequenzen für "einheimische" Arten hat. Die sehe ich so nicht und folglich gibt es auch keinen Anlaß hier gesetzgeberisch aktiv zu werden. Es sei denn, man handelt aus "Prinzipienreiterei".

@Fürst, der Gedanke einer selbsterhaltenden Population ist ja nicht der einzige Faktor. In der Gesetzänderung geht es ja nicht nur um Schonzeiten und Mindestmaße, sondern auch darum, den Zander nicht in Gewässer zu besetzen, die nicht abgeschlossen sind. Der tiefere Sinn dahinter ist wohl der Versuch zu verhindern, dass sich der Zander in Systemen ausbreitet, in denen er bisher nicht vorkommt. Auch nach längerem Nachdenken fällt mir dazu nix ein...
Ich glaube nach wie vor, dass die Gesetzänderung rein dogmatischen Gesichtspunkten folgt und nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußt.

Gruß Thorsten
 
Was den Neu-Besatz an Zandern, wie folgt begründet angeht (Zitat):

"2. Der Besatz von Zandern ist nur noch in stehenden Gewässern erlaubt, die ständig gegen den Fischwechsel abgesperrt sind. Talsperren, die von natürlichen Fließgewässern gespeist werden, welche einlaufseitig nicht gegen den Fischwechsel abgesperrt sind, sind von dieser Regelung unmittelbar betroffen. Das sind beispielsweise der Edersee und der Diemelsee."

so mag dies unter der genannten Auffassung vielleicht begründet sein. Jedoch Aufhebung der Schonzeit? Das bedeutet doch, dass man hier per bürokratischem Dekret die Ausbreitung der eigenständigen Population unterbindet. :confused:

Woanders ist man doch froh, über stabile bzw. vermehrte Zanderbestände. Eine Publikation zur ReBo-Forelle kann ich anbieten, bei Gelegenheit.

Gruß & Petri!
 
Die Antwort aus Sicht eines Fischbiologen dürfte sich mit unserer Auffassung als Angler decken, denke ich.

Letzte Bemerkung hierzu (Zitat):

„Der Zander ist inzwischen ein fester Bestandteil des Fischinventars der großen deutschen Ströme. Nun ist der Zander aus irgendwelchen Gründen bei den Autoren der Wasser-Rahmen-Richtlinie in Ungnade gefallen und gehört dank übereifriger hessischer Behörden nicht mehr in hessische Gewässer. Grundeln darf und soll er trotzdem noch wegräumen, die sind schließlich noch unerwünschter. Im angrenzenden Niedersachsen hingegen, wohin viele hessische Flüsse fließen, ist der Zander trotzdem auch weiterhin durch eine Schonzeit geschützt.“

bringt es eigentlich auf den Punkt!

Mal sehen, wann diese neuen Bestimmungen wieder geändert werden. Denn daß dies eines Tages passieren wird, darüber bin ich mir ziemlich sicher.

Gruß & Petri!
 
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