Vereinsnachrichten -  Neues vom NABU

Fliege 2

Fliegenfischer
10 Fakten gegen die geplante (neunte!) Elbvertiefung der Fahrrinne bei Hamburg sprechen.

Für uns ist der Punkt 10 von Bedeutung.

Auszug aus dem Newsletter von NABU Hamburg.

"Fakt #10 – Keine Chance für den Nachwuchs
Obwohl die Finte (ein Elbfisch) gesetzlich zu schützen ist, soll in ihren Laichgebieten gebaggert werden. Die speziellen Saugbagger entnehmen nicht nur Schlick, sondern auch riesige Mengen von Jungfischen und Fischeiern. Nachwuchsförderung sieht anders aus."

Quelle NABU Hamburg
https://hamburg.nabu.de/umwelt-und-...wsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=KW51_

Fliege 2
 
Wenn die Firmen, die ausbaggern und die, die es wollen, dass gebaggert wird zu einem Nachzuchtproramm gezwungen werden, sehe ich kein Problem. Anderswo werden Bäume neu gepflanzt und firmeneigene Flächen renaturiert.
 
Durchgängigkeit an Fließgewässern

Durchgängigkeit an Fließgewässern

Expertenkommission berufen

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat eine „Expertenkommission zur Durchgängigkeit an Fließgewässern“ berufen. Allerdings ohne Beteiligung anerkannter Naturschutzvereinigungen.

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Wasserkraftanlage mit Fischaufstieg an der Freiberger Mulde - Foto: Uwe Schroeder

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat eine „Expertenkommission zur Durchgängigkeit an Fließgewässern“ berufen. Allerdings ohne Beteiligung anerkannter Naturschutzvereinigungen, statt dessen sind die Wasserkraftbetreiber vertreten. Ein Affront für den Landesverband Sächsischer Angler e. V. und den NABU Sachsen e. V., die sich seit Jahrzehnten mit viel Kraft, Zeit und Mitteleinsatz für die Verbesserungen der Gewässerdurchgängigkeit einsetzen.
Beide Verbände haben sich deshalb in einem Schreiben an Staatsminister Thomas Schmidt gewandt.


Quelle. Newsletter NABU
https://sachsen.nabu.de/news/2017/2...wsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=KW06_



Da stellt sich mir die Frage, wieso das Ganze ohne Beteiligung anerkannter Naturschutzvereinigungen durchgezogen wird? Papiertieger oder alles nur Schall und Rauch?

Fliege 2

 
[h=1]Zehn Argumente gegen die Elbvertiefung[/h] [h=2]Ökologische, ökonomische und rechtliche Bedenken[/h] Gegen eine weitere Vertiefung der Unter- und Außenelbe sprechen sowohl ökologische, ökonomische und rechtliche Argumente. Hier finden Sie die zehn wichtigsten im Überblick.

[h=3][/h] [h=4][/h] Haseldorfer Marsch - Foto: Krzysztof Wesolowski


[h=3]Ökologisch:[/h]
  • Die Unterelbe ist eine von der Tide beeinflusste Flussmündung (Ästuar). Ebbe und Flut spürt man bis in den Hamburger Hafen. Weil sich salziges Meer- und süßes Flusswasser mischen, gibt es hier einzigartige Tiere und Pflanzen, die sich an die Bedingungen angepasst haben. Eine nur an der Elbe zu findende Pflanzenart ist zum Beispiel der von europäischem Recht besonders geschützte Schierlingswasserfenchel. Die Elbvertiefung mit ihren Folgen gefährdet nicht nur diese Art.
  • Weil die Elbe immer tiefer ausgebaggert wird, verlanden einerseits wertvolle, besonders für Wasservögel und Fische wichtige Flachwasserbereiche. Andererseits verschiebt sich durch mehr einströmendes salzhaltiges Wasser die Brackwasserzone Richtung Hamburg. Infolgedessen werden die tidebeeinflussten Süßwasser-Lebensräume, wie Tideauwälder und andere, weniger. Denn sie vertragen einen höheren Salzgehalt nicht.
  • Wandernde Fischarten wie Lachs, Schnäpel, Stör, Aal oder Finte sind auf die Tideelbe als Durchzugsstation in ihre Laichgebiete angewiesen. Eine weitere Vertiefung führt wegen zunehmender Unterhaltsbaggerungen und biologischer Abbauprozesse im tiefen, lichtfreien Wasser zu Sauerstoffarmut im Hafen. Diese „Sauerstofflöcher“ treten in den Sommermonaten auf und gefährden den Fischbestand, wie zum Beispiel im Juli 2014, als 100 Tonnen Fisch in der Elbe verendeten.
[h=3]Ökonomisch:[/h]
  • Die Bundesländer Hamburg, Bremen und Niedersachsen haben den natürlichen Tiefwasserhafen JadeWeserPort in Wilhelmshaven im Jahr 2000 gemeinsam geplant. Bereits 2002 stieg Hamburg aus der „Hafenkooperation“ aus und beantragte die Elbvertiefung. Hamburg ist es egal, dass der JadeWeserPort (Kosten: rund 1,5 Milliarden Euro) nicht ansatzweise ausgelastet ist. Die Elbvertiefung selbst kostet voraussichtlich mindestens 600 Millionen Euro. Fazit: Infrastrukturbegehrlichkeiten der Bundesländer gehen zu Lasten von Natur und Umwelt und auf Kosten des Steuerzahlers.
  • Renommierte Ökonomen wie Henning Vöpel vom HWWI haben das alte Hafenkonzept „für tot“ erklärt. Selbst Politik und Wirtschaft erwarten in Zukunft nur noch sehr geringes Wachstum und verabschieden sich von überzogenen Prognosen- statt 25 Millionen Containern in 2025 eher 10 Millionen. Wegen der deutlich nach unten korrigierten Erwartungen ist der ökologisch gefährliche Eingriff kaum mehr zu rechtfertigen.
  • Hamburgs Lage weit im Binnenland mit Europas größtem Bahngüternetz zum Abtransport der Waren ins Hinterland sind auch gegenüber der europäischen Konkurrenz unschlagbarere Standortvorteile. Auch deswegen hat der Hamburger Hafen beim Wachstum 2014 den Marktführer Rotterdam sowie den nach Hamburg drittgrößten europäischen Hafen Antwerpen hinter sich gelassen. Ohne Elbvertiefung!
  • War vor 200 Jahren die Elbe zwei Meter tief, misst sie nach mittlerweile acht Vertiefungen mancherorts knapp 20 Meter. Durch den eingedeichten Fluss schießen bei Flut Wassermassen Richtung Hamburg und reißen tonnenweise Sedimente mit sich, die sich vornehmlich im Hafen ablagern. Die Hansestadt Hamburg und die Bundesrepublik Deutschland müssen deswegen jährlich 100 Millionen Euro für so genannte „Unterhaltsbaggerungen“ ausgeben. Für die erneute Elbvertiefung sollen im Fluss 40,3 Mio. Kubikmeter, dreimal so viel wie 1999, Sand bewegt werden. Es ist zu befürchten, dass anschließend der Bedarf für die Unterhaltungsbaggerung und damit auch die Kosten dafür noch steigen werden.
[h=3]Rechtlich:[/h]
  • Durch die so genannte „Verbandsklage“ können Umweltverbände von unabhängigen Gerichten lediglich überprüfen lassen, ob Infrastrukturvorhaben mit nationalem oder europäischem Recht vereinbar sind. Verhindern können sie mit einer Klage Projekte aber erfahrungsgemäß nicht, aber sie können Verbesserungen für die Natur erreichen. Für den NABU gilt, dass durchschnittlich auf 400 Beteiligungsverfahren rund 200 Stellungnahmen entfallen und lediglich eine einzige Klage geführt wird. Dabei geht der NABU sorgsam mit den Mitgliedsbeiträgen um, denn er gibt weniger als ein Prozent des Budgets pro Jahr für Klagen aus.
  • Bei der Elbvertiefung haben die Vorhabenträger (Hamburg Port Authority, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) Ihre Planungen bereits acht Mal nachbessern müssen, ohne dass das Projekt rechtskonform geworden ist. Die unzureichende Planung der Behörden hat den Prozess deutlich verzögert.
  • Die Mitgliedsstaaten der EU haben verbindlich vereinbart, die wirtschaftlich oft stark genutzten Flüsse in einen „guten Zustand“ zu überführen und mit entsprechenden Maßnahmen deren Situation zu verbessern. Verboten ist zudem, dass sich der Zustand der Gewässer verschlechtert. Der Eingriff in die Natur durch die Elbvertiefung wäre erheblich, weswegen die Elbvertiefung aus Sicht des NABU mit europäischem Recht nicht vereinbar ist.


Quelle: Newsletter NABU
https://hamburg.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/elbvertiefung/baggermengen.html

Fliege 2
 
Ausverkauf von Nord- und Ostsee



Ausverkauf von Nord- und Ostsee

13.02.2017 Keine Kommentare
Um die deutsche Nord- und Ostsee steht es schlecht. Mehr als ein Drittel der Arten und Lebensräume gelten nach Roter Liste als „gefährdet“. Auch der ökologische Gesamtzustand ist nach Erstbewertung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie alles andere als gut. Längst hat die Bundesregierung erkannt, dass insbesondere die Fischerei, der Rohstoffabbau sowie Nähr- und Schadstoffeinträge dafür verantwortlich sind, dass Arten verschwinden und Habitate zerstört werden. Doch immer wieder setzen sich sektorale Wirtschaftsinteressen gegen die Interessen des Meeresschutzes durch.
Jetzt haben es die Lobbyisten aus Fischerei und Wirtschaft tatsächlich geschafft, dass sogar das novellierte Bundesnaturschutzgesetz die Übernutzung der Meere für die Zukunft zementieren soll. Schweinswale und Seehunde, Prachttaucher und Eisenten, Seegraswiesen und artenreiche Riffe sehen schweren Zeiten entgegen.
Vetorecht für Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobby?


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Der Kleingefleckte Katzenhai ist durch Beifang mit Grundschleppnetze bei uns fast ausgerottet. Foto: Sven Gust

Der NABU und weitere Umweltverbände kritisieren die Änderungen im novellierten Bundesnaturschutzgesetz zum Meeresschutz, die vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Das federführende Bundesumweltministerium unterlag den Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft und Verkehr in den zähen Verhandlungen und ist einen gefährlichen Deal eingegangen, um das Gesetz noch vor der heißen Phase der Bundestagswahlen zu verabschieden. Erstmals soll es eine Einvernehmensregelung bei der Unterschutzstellung unserer wertvollsten Meeresgebiete geben, den FFH- und Vogelschutzschutzgebieten, der Kinderstube der Schweinswale im Sylter Außenriff oder dem Vogelschutzgebiet in der Pommerschen Bucht. In der Praxis bedeutet das nichts anderes als ein Vetorecht für die beteiligten Ministerien, wenn es um Maßnahmen für bedrohte Arten und Lebensräume geht. Das heißt die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobby entscheidet zukünftig mit, wenn es um den Schutz von Nord- und Ostsee geht. Ein Szenario, das Angst macht. Und nur der Bundestag und der Bundesrat können diese Fehlentscheidung jetzt noch korrigieren!
Gefährliche Änderung im Bundesnaturschutzgesetz

Die Kritik des NABU zielt auf den Paragraphen 57 der Gesetzesnovelle. Hier wird den Bundesministerien – statt wie bisher eine Beteiligung – eine sogenannte Einvernehmensregelung zugesichert. Damit könnte ein einzelnes Ministerium Verordnungen und Maßnahmen zum Schutz der Meere blockieren. Wie fatal sich das auswirken kann zeigen die aktuellen Verhandlungen um die Natura-2000-Gebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone.
Die im vergangenen Jahr veröffentlichten Entwürfe der Schutzgebietsverordnungen sind in den letzten Monaten so stark verwässert worden, dass die Bundesregierung damit weder dem eigenen Koalitionsvertrag gerecht wird, noch den umweltrechtlichen Verpflichtungen der EU nachkommt. Jedes Ministerium hat sich Ausnahmen in die Verordnungen schreiben lassen, so dass in den Schutzgebieten weiter gefischt, Sand- und Kies abgebaut oder mit extrem lauten Schallkanonen nach fossilen Rohstoffen gesucht werden darf. Die deutschen Meeresschutzgebiete existieren damit nur noch auf dem Papier.
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Der Ostseeschweinswal ist Deutschlands einzige Walart. Nur noch 450 Exemplare gibt es in der Ostsee. Foto: Solvin Zankl

Zwar ermöglicht das neue Gesetz, zukünftig auch EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie umzusetzen und weniger prominente Artengruppen wie Rochen oder Muscheln bei Schutzbemühungen zu berücksichtigen. Doch was nützt das überhaupt, wenn effektive Maßnahmen per Veto abgeschossen werden können. Frei nach dem Motto, dann wissen wir wenigstens was wir zerstören…
Wann werden unsere Meere endlich richtig geschützt?

Das neue Gesetz macht es dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz zukünftig fast unmöglich, die marine Artenvielfalt zu erhalten. Damit riskiert Deutschland endgültig seine internationale Reputation im Meeresschutz. Zu Recht setzt sich die Bundesregierung auch für die Zukunft der Arktis und Antarktis ein, wendet sich gegen die kommerzielle Jagd auf Wale und gegen die weltweite Meeresvermüllung. Aber zählt der Eisbär denn mehr als der Schweinswal, sind Eisberge oder Korallenriffe wichtiger als Miesmuschelbänke und Seegraswiesen.
Der NABU sagt nein. Die Meere müssen in ihrer gesamten Vielfalt erhalten werden. Wir dürfen nicht mit dem Ökofinger auf andere Staaten zeigen und gleichzeitig kläglich versagen, wenn es um den Meeresschutz vor unserer Haustür geht und nationale Interessen betroffen sind. Die Bundesregierung ist vor der Wirtschaftslobby einknickt, der Ausverkauf von Nord- und Ostsee droht eine neue Qualität zu erreichen. Und wir alle müssen uns dieser Bedrohung entgegenstellen!


Quelle: Newsletter NABU
https://blogs.nabu.de/ausverkauf-vo...wsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=KW07_

Fliege 2
 
" Wann werden unsere Meere endlich richtig geschützt ? "
Tja so lange es noch Firmen gibt die unsere Regierung dafür bezahlt das Sie an unseren Meeren raubbau betreiben dürfen , werden unsere Meere wohl erst dann geschützt wenn jedes Leben dort drin nicht mehr existieren kann . Und wenn das Interresse der Firmen daran verloren geht , weil diese sämtliche Rohstoffe abgebaut haben .

MfG
 
Wieso immer die Regierung(en)? Ich hab noch gut den Film übern Dorsch in Erinnerung, wo eindeutig nachgewiesen wurde, dass die Gier des Menschen dazu geführt hat, dass Dorschjahrgänge zu früh abgefischt wurden und deshalb die Populationen am Ende sind. Ausserdem haben Regierungen nicht nur einseitig auf den Natuschutz zu schauen, sondern andersrum auf die Wirtschaft und den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Es geht nun mal nicht immer nur nach deinem Willen, lieber NABU. Und, willst du mir erzählen, dass du keine Leute in Regierungsnähe hast, die versuchen Einfluss zu nehmen?
 
[h=1]Kleiner Tümpel mit großer Wirkung[/h] [h=2]Von der Rettung eines Amphibiengewässers in Thüringen[/h] Immer mehr Lebensräume gehen für unsere heimischen Amphibien verloren. Wie wichtig der Schutz von Kleingewässern für Kröte, Frosch & Molch sein kann, zeigt ein Projekt von NABU-Stiftung und Ehrenamtlichen im thüringischen Breitungen.





31. Mai 2017 – 2518 Erdkröten, 717 Teichmolche, 235 Bergmolche, 81 Kammmolche, 66 Grasfrösche, 18 Wasserfrösche – das ist die beachtliche Ausbeute, die am Amphibienschutzzaun im thüringischen Breitungen in einem Frühjahr gezählt wurden. Die Tiere waren auf dem Weg zu einem ehemaligen Teichgelände, eines der letzten Laichgewässer in der Region. Doch dieses kleine Paradies ist akut bedroht, weil es seit 2016 wieder für die Fischerei genutzt wird. Gemeinsam mit dem NABU Breitungen bemühte sich die NABU-Stiftung daraufhin, ein angrenzendes Kleingewässer zu kaufen und so die örtliche Amphibienwelt vor dem Aussterben zu retten. Diese Woche wurde die etwa 2.100 Quadratmeter große ehemalige Teichfläche offiziell an die NABU-Ehrenamtlichen vor Ort übergeben.

[h=4]Amphibien unter Druck[/h] Amphibien sind an Feuchtlebensräume gebunden. Die erste Lebensphase verbringen sie als Larven oder Kaulquappen im Wasser. Danach leben sie auf dem Land und kehren meist erst im Frühjahr zur Fortpflanzung ins Wasser zurück. Durch die weitgehende Zerstörung und Verkleinerung der Lebensräume sind die Bestände unserer heimischen Amphibien in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Auch in der Umgebung von Breitungen gibt es kaum noch ungenutzte und naturnahe Stillgewässer, in denen die Lurche ungestört leben können. Als eines der letzten großen Laichgewässer, ein ehemaliger Teich, von seinem Eigentümer wieder mit Fischen besetzt wurde, schlugen die örtlichen NABU-Aktiven Alarm. Denn damit drohte ein großer Teil der außergewöhnlichen Amphibienwelt vor Ort verloren zu gehen.

[h=4]Landkauf für Kröte, Frosch & Co.[/h] Große Freude bei den Ehrenamtlichen des NABU Breitungen, die sich für den Flächenkauf des Amphibiengewässers stark gemacht haben. - Foto: NABU/ Annett Wilke

Die NABU-Stiftung erwarb daraufhin ein 2.106 Quadratmeter großes Gelände in unmittelbarer Nähe des Fischteichs, das mit seinen Wasserflächen den Amphibien der Umgebung noch eine Heimat bietet. Um die Lebensbedingungen für die Tiere hier zu verbessern, planen wir, den verlandeten Teich von Rohrkolben und Schlamm zu befreien. Ein zusätzlich erworbener Pufferstreifen schützt die Tiere in dem Tümpel zudem vor der Gefahr durch Spritzmittel und Kunstdünger. Jetzt warten die Amphibienschützer vom NABU Breitungen gespannt auf das nächste Frühjahr, wenn sich Erdkröte, Bergmolch & Co. wieder hoffentlich zahlreich auf Wanderschaft in ihr Laichgebiet begeben.



Quelle Newsletter NABU
https://naturerbe.nabu.de/news/2017...wsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=KW28_



Fliege 2
 
Moin,



Das sagt eigentlich alles über das Naturverständnis der NABU-Jünger*Innen

Gruß Thorsten

Hi Thorsten,
hast Du einen anderen Artikel gelesen als ich oder liegen Dir weitergehende Informationen vor?
Eine "Bedrohung" von Laich und Brut lässt sich durch Fischbesatz durchaus erkennen.
In keinster Weise jedoch konnte ich dem Artikel entnehmen, dass dagegen durch den NABU vorgegangen worden wäre.
Es mag durchaus sein, aber wir....zumindest ich.....wissen es nicht.
Fakt ist, es wurde ein Ausweichquartier geschaffen womit beiden Seiten gedient ist und dies kann man doch als löblich bezeichnen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir alle in bestimmten Situationen auf einem Auge leicht erblindet sind, diese latente Sehschwäche sollten wir aber auch anderen Interessengruppen zugestehen.
Gruß und nen schönen Tag Thomas
 
......Fakt ist, es wurde ein Ausweichquartier geschaffen womit beiden Seiten gedient ist und dies kann man doch als löblich bezeichnen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir alle in bestimmten Situationen auf einem Auge leicht erblindet sind, diese latente Sehschwäche sollten wir aber auch anderen Interessengruppen zugestehen.
Gruß und nen schönen Tag Thomas

Hallo Thomas,

genau meine Meinung.

Schöne Grüße aus Berlin, Ronald
 
Moin Thomas,

ich glaube schon dass wir den gleichen Artikel gelesen haben.
Was will uns denn der Satz "
Doch dieses kleine Paradies ist akut bedroht, weil es seit 2016 wieder für die Fischerei genutzt wird." sagen?

1. Es ist ein "kleines Paradies" bedroht...
Was das Gewässer zu einem kleinen Paradies macht, scheint der Deutungshoheit des NABU zu unterliegen. Die "Bedrohung" richtet sich gegen den Amphibiennachwuchs weil die bösen Fische (von welchen Arten sprechen wir da überhaupt?) Laich und Brut fressen. Das haben sie schon immer getan - auch in Zeiten, als es noch viel mehr Amphibien gab als heute. Sollte es in den nächsten Jahren vielleicht auch durch den (hoffentlich sinnvollen) Besatz mehr Fischbrut geben, wird der Teich möglicherweise zu einem Paradies für fischfressende Wasservögel. Ich höre die Federfreunde jetzt schon jauchzen und - natürlich - ein sofortigen Rückzug der Fischerei fordern.

2. ...
weil es seit 2016 wieder für die Fischerei genutzt wird

Heißt das, dass vor 2016 keine Fische im Teich waren? Wäre das dann ein Kennzeichen eines "Paradies" nach NABU Lesart? Oder waren auch da schon Fische im Gewässer - die sich aber nicht für Amphibienlaich interessiert haben bzw. weckt erst die Nutzung durch "Fischerei" den Hunger auf Amphibienbabies?
Da der Teich offenbar schon früher ("wieder für die Fischerei...") intensiv genutzt wurde, gibt es irgendwelche Hinweise darauf, dass in dieser Zeit die Amphibienpopulation darunter gelitten hat? Wahrscheinlich nicht.

Es ist niemandem - und erst recht nicht den schützenswerten Amphibien - geholfen, wenn der NABU mit vorgeschobenen Behauptungen über Bedrohungen arbeitet und mal wieder die Fischer (gemeint sind wohl Angler) als Lieblingsgegner an den Pranger stellt. Tatsächlich wird ja auch "
die weitgehende Zerstörung und Verkleinerung der Lebensräume" in einem Nebensatz als Ursache angeführt. Bedauerlicherweise lässt sich aber niemand für diese Entwicklung an den Pranger stellen.
"Latente Sehschwäche" lässt sich schon dadurch behandeln, indem man seine Wahrnehmung trainiert über den eigenen kleinen Tellerrand hinaus zu funktionieren. Da ist die Welt dann zwar nicht mehr so kuschelig und anstrengend ist es auch - aber es lohnt sich.

Gruß Thorsten
 
......"Latente Sehschwäche" lässt sich schon dadurch behandeln, indem man seine Wahrnehmung trainiert über den eigenen kleinen Tellerrand hinaus zu funktionieren. Da ist die Welt dann zwar nicht mehr so kuschelig und anstrengend ist es auch - aber es lohnt sich.

Gruß Thorsten


Hallo Thorsten,

genau das ist es doch....über den eigenen Tellerrand schauen. Muss es denn immer so sein, dass wir Angler an jedem Gewässer angeln können und das auch dürfen? Auch wenn sich viele Angler jetzt aufregen. Ich sage mal, "nein", wir müssen nicht überall fischen dürfen. Gebt der Natur und den Fischen doch einfach mal ihre Ruhe. Ich finde es auch vollkommen in Ordnung, wenn es an unseren Angelgewässern Schonbezirke gibt, an denen wir den Fischen einfach mal ihren Platz geben. Was sollte daran falsch sein? Und wenn sich der NABU mit solchen Aktionen Flächen sichert, ist es für mich auch OK. Keinem von uns tut das weh. Im Gegenteil, die Natur wird es uns danken....langfristig jedenfalls.

Gruß, Ronald
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Ronald,

Muss es denn immer so sein, dass wir Angler an jedem Gewässer angeln können und das auch dürfen?

Diese Frage steht in keinem Zusammenhang mit dem Artikel über den wir uns austauschen. Ob es ggf. sinnvoll ist, dass ein Gewässer nicht beangelt werden darf, muss im Einzelfall geprüft werden. Selbstverständlich soll es gute Argumente für ein Angelverbot geben und die Maßnahme sollte begründet sein. Was ich an dem Artikel (und ich unterstelle dem NABU diese Grundhaltung) kritisiere, ist die pauschale Aussage "Nutzung eines Gewässers durch Angler" = Zerstörung eines Paradies. Das greift viel zu kurz und es gibt ausreichend Belege dafür, dass oft das Gegenteil richtig ist.

Es ist selbstverständlich nichts falsch daran in Angelgewässern Schonbezirke einzurichten. Aber nenne mir eine andere Nutzergruppe von Gewässern die daran ein Eigeninteresse hat - wird schwer zu finden sein. Der NABU kann sich gerne darum bemühen Gewässerflächen zu sichern - das bedeutet aber nicht automatisch, dass sich die Gegebenheiten dadurch verbessern. Zumal es mindestens eine Diskussion wert ist, was unter "Verbesserung" im Einzelfall zu verstehen ist. Das krasse Gegenteil erlebe ich seit zwei Jahren an meinem Hausbach. Durch viele gut gemeinte Aktionen zur sogenannten "Renaturierung" hat sich der Zustand der Unterwasserwelt dramatisch verschlechtert. Für den oberflächlichen Betrachter sieht alles ganz schick aus und das scheint mir viel zu oft die Hauptmotivation zu sein...

Gruß Thorsten
 
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