Allgemein -  Köderfische nähe Berlin Rummelsburg

Maccarti

Petrijünger
Hi,
habe leider noch kein gutes Gewässer in meiner nähe gefunden, wo ich gut Köderfische mit Pose oder Senke fangen kann. Könnt ihr mir bitte ein Tipp geben, wo ich generell und evtl. jetzt noch nen Vorrat zulegen kann?

Danke schon Mal und beste Grüße
 
Petri,

also normalerweise müssen die Köfis dort verwendet werden wo sie gefangen wurden oder täusche ich mich :gruebel:
demnach such dir ein Gewässer wo du auch angeln wirst ;)
 
wen interessierts? kann eh keiner nachprüfen. wenn er schreibt "vorrat zulegen" dann friert er sie sicherlich ein und ich bin sicher, dass dann eventuelle fischkrankheiten ect. bei drauf gehen.

ps: an der spree bzw. rummelsburger see ist doch sicher alles voller weissfische.
 
Ganz so einfach ist momentan bei den sinkenden Wassertemperaturen Dein Wunsch nicht zu erfüllen.
Die Weissfische fangen an sich zu sammeln, um in ihre Winterquartiere zu ziehen und die Rummeline gehört dazu.
Leider ist das Flachwasser jetzt die kälteste Region und dementsprechend solltest Du es ein wenig tiefer versuchen.
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir aber versichern, ist es kalt genug, dann tummeln sich z.B. am Jugendschiff genug Fische im Wasser.
Vorsicht mit dem Anfutter wenn Du es jetzt versuchen möchtest.
Eine Hand voll Maden oder Pinkis ist ausreichend.
Mit der Senke wird sich wohl an den Spundwänden nur der eine oder andere Barsch-Kaulbarsch fangen lassen.

Gruß Henry
 
Lustig, 5 Antworten und nur eine ist sinnvoll^^
Am Jugendschiff war ich wegen dem Ölteppich noch nie Angeln. Von wo angelst du dort?
 
War leider seit Jahren nicht mehr auf der Rummeline und Köfis nehme ich auch nicht mehr, nur auf Aal. Wenn ich dort gefischt habe, dann nur mit Gummi und vom Boot aus. Meine Erfahrungen bezüglich der Köfis um diese Zeit beruhen mehr auf Beobachtungsgabe und Erzählungen / Berichte von Angelkumpels.

Es gibt aber jede Menge Angler, welche dort seit Jahren auf Köfi fangen und das ausschließlich.

Am WE solltest Du mal ne Runde um den See machen und Dich mit den Anglern dort unterhalten.

Ist jetzt halt um diese Jahreszeit relativ schwierig, gerade mit der Senke Köfis zu fischen.

Übrigens, was die Ölsperre angeht, da ist sie, aber Öl ist dort nicht vorhanden ( Kurzer Fotobesuch vor 2 Wochen ).

Eventuell könntest Du am Bolleufer direkt am Schilf noch Glück haben mit Stippe und Made.

Gruß Henry
 
Petri,

also normalerweise müssen die Köfis dort verwendet werden wo sie gefangen wurden oder täusche ich mich :gruebel:
demnach such dir ein Gewässer wo du auch angeln wirst ;)

Hey @Anglersachse, du täuschst dich tatsächlich, was nicht verwunderlich ist, weil das tun auch die meisten. Aber diese Regel gilt nicht für tiefgefrorene Köder. Logisch auch, denn wie will ich zum Beispiel Sardinen in der Spree fangen? ;-) Wenn ich Sardinen nutzen will dann müssen sie gefroren sein. Sonst hieße es im Umkehrschluss man dürfte keine Salzwasserfische als Köder nutzen. Oder exotische. Oder Garnelen. Und und und. Das ist selbstverständlich nicht der Fall.

Davon abgesehen, es steht irgendwo geschrieben :)

In diesem Sinne, weiß ich auch nicht warum Leute sich so'n Kopp machen um Köderfische. Eine Stunde am Kanal im Spätsommer dann habe ich persönlich ein reichliches Vorrat für den kommenden Winter.

Aus heutiger Sicht der vergangenen Winter :D

Hier. Gleich gefunden da ich gespeichert habe, weil mir nie jemand glaubt ;)

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Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)

§ 12 Fischfang mit Ködern

(2) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische.
 
Zuletzt bearbeitet:
hey rich, das ist aber auch nur eine seite der medaille:

grundsaetzlich sollten i. d. r. in bzw. auf allen angelgewaessern eines bundeslandes die landesfischereirechtlichen vorgaben (d. h. wohl i. d. r. das landesfischereigesetz und die landesfischereiordnung?) vorrangig gelten.

hinzu kommen aber die bedingungen, die der fischer / paechter / angelverein / werauchimmer mit der herausgabe der angelkarte aufstellt. wenn also bsplsw. auf der angelkarte draufsteht "koederfische duerfen ausschließlich aus dem angelgewaesser und nirgendwoher sonst verwendet werden", dann werden die landesfischereirechtlichen bestimmungen eben noch verschaerft. (btw. ich nehme an, dass der fischer / paechter / ... diese bedingungen ohne weiteres verschaerfen darf; fuer eine lockerung aber eine genehmigung von einer fischereibehoerde einholen muss?).

wie auch immer; was ich damit sagen wollte: meiner meinung nach waere deine antwort nur mit dem zusatz "...sofern auf der angelkarte keine weiteren einschraenkungen stehen..." richtig. :engel
 
Hallo !
Hier mal ein Auszug der Gewässerordnung des LAVB - Brandenburg :
4. Fangbestimmungen
4.1. Fang und Verwendung von Köderfischen
Jeder Angler, der zur Benutzung der Raubfischangel in einem Gewässer berechtigt ist, darf in diesem Gewässer als Angelköder für seinen persönlichen Bedarf Fische, Wollhandkrabben und Amerikanische Flusskrebse fangen, hältern und verwenden. Die Bestimmungen nach 4.3, 4.3.1, 4.5.1 und 4.5.4 gelten entsprechend. Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische (§ 6 Abs. 2 BbgFischO). Fische, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder Festlegungen des LAVB einem Fangverbot unterliegen, dürfen weder gehältert noch als Köderfisch verwendet werden Köderfische sind vor dem Anködern grundsätzlich zu töten. Ausnahmen regelt die Bbg.FischO. § 6 Abs. 1 Bbg FischO.

Damit wäre dies dann wohl geklärt .
MfG
 
Jimmy, was hat denn die Gewässerordnung des Brandenburger Landesangelverbandes zu melden, wenn es im Threat, gemäß Überschrift, um "Köderfische Nähe Berlin/ Rummelsburg" geht? Ok, ich geb zu, so weit isset nich von Rummelsburch bis zur Landesgrenze... :augen
 
Hallo !
So und nun für die ganz pingeligen Leute unter euch wie Fuerstenwalder hier der Auszug aus der Gewässerordnung des LAVB-Berlin .

1.2
Köderfischarten
Jeder zum Köderfischfang berechtigter Angler darf für seinen persönlichen Bedarf Köderfische nachstehend genannter Arten fangen, hältern und verwenden: Barsch, Blei, Giebel Güster, Karausche, Kaulbarsch, Plötze, Rotfeder und Ukelei . Die Wollhandkrabbe darf in jeder Größe, der amerikanische Flusskrebs ab Mindestmaß verwendet werden.
1.3
Verwendung von Köderfischen
Die unter 1.2. genannten Köderfischarten und Krebse dürfen nur am Tage ihres Fanges und in dem Gewässer verwendet werden, in dem sie gefangen wurden. Der Gebrauch tiefgefrorener oder konservierter Köderfische ist zulässig, gleiches gilt für Seefische (Hering, Makrele, Sprotte ). Es sind nur tote Fische als Köderfische zu verwenden.

Na zufrieden :confused: ???

MfG
 
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