Vereinsnachrichten -  Petition - Kein Verbot der Freizeitfischerei in den geplanten Schutzgebieten

FM Henry

Super-Profi-Petrijünger
Ein Angelverbot ohne fundierte Begründungen in Schutzgebieten der AWZ ist für den DAFV nicht nachvollziehbar. Im Laufe zurückliegender Gespräche, auch mit dem BMUB, wurde unmissverständlich hervorgebracht, dass eine generelle Ausgrenzung der Angler aus zu schützenden Naturräumen nicht den Vorstellungen des Bundesverbandes entspricht. In einer Zeit, in der wissenschaftliche Forschungsergebnisse als grundlegend vorausgesetzt werden, sind die hervorgebrachten Begründungen für ein Angelverbot als unzureichend und/oder nicht zutreffend anzusehen.

Wir bitte daher alle an der Angelei Interessierten sich an der Petition

"Kein Verbot der Freizeitfischerei in den geplanten Schutzgebieten" zu beteiligen.

Mit der öffentlichen Petition können bei 50.000 Mitzeichnern in 4 Wochen ab heute eine Anhörung vorm Petitionsausschuss erreicht werden. Helfen Sie uns mit, die unbegründeten Totalverbote des Angelns zu stoppen.


Die Petition "Kein Verbot der Freizeitfischerei in den geplanten Schutzgebieten" ist eine Initiative vom Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. die der DAFV e.V, ausdrücklich unterstützt!

Mit der Petition wird gefordert, die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufzufordern, das Verbot der Freizeitfischerei in den sechs geplanten Naturschutzgebiet-Verordnungen in Nord- und Ostsee in der deutschen "Ausschließlichen Wirtschaftszone" zur Umsetzung von acht gemeldeten Gebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wegen Fehlen sachlicher Gründe ersatzlos zu streichen.
Begründung

Das Angeln wird komplett und ganzjährig verboten!

Eine wissenschaftliche Begründung warum ein Totalverbot notwendig sei, lassen die Verordnungsentwürfe vermissen. Auch belastbare Daten zur Frequentierung der Gebiete durch Angler liegen nicht vor.
Ebenso vermisse ich verlässliche Angaben zu Konzentrationen von Seevögeln. Die immer wieder ins Feld geführten Fluchtdistanzen zwischen Booten und Seevögeln von über 2 km kann ich aus praktischer Erfahrung nicht bestätigen.
Sie sind immer wesentlich geringer als in der Literatur verzeichnet. Die behaupteten Einflüsse durch angebliches Ankern oder abgerissene Köder geht an der Wirklichkeit vorbei. Wer ankert beim Angeln? Offensichtlich ist das BMUB der Meinung, kleine Kunstköder und Bleie, würden den Gewässergrund massiv schädigen, wie auch die ca. 21 m langen Hochseeangelkutter und die kleinen Privatboote (Tiefgang max. 2,50 m). Das ist aber nicht der Fall.

Die Riffe sind in sehr gutem Erhaltungszustand, wie Fotos und Aussagen des BfN belegen.
Im wirtschaftlichen Bereich gibt es jedoch keine Einschränkungen. Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 15 m dürfen weiterhin das Gebiet durchfahren und deren Zahl beläuft sich auf ca. 65.000 pro Jahr, Tendenz zunehmend.
Diese Schiffe erzeugen eine mächtige Sogwirkung und bei geringen Wassertiefen kann man sich gut vorstellen, welche Auswirkungen das auf die Unterwasserfauna hat.
Überdies können alle Segel- und Motorboote in unlimitierter Zahl das Gebiet nutzen, mit allen denkbaren Wirkungen, aber wehe, der Mensch holt die Angel raus. Dann ist es unverträglich!
Es ist nicht nachzuvollziehen, warum Freizeitfischer das Gebiet mehr beeinflussen sollen als die gesamte Schifffahrt.
Eine Gefährdung der Meeressäuger durch die Freizeitfischerei kann das Umweltministerium doch nicht ernsthaft befürchten?
Gehen Wale, Robben und Seehunde an die Angeln? Der Fang der Dorsche gefährdet sie auch nicht, da sie andere Fischarten nutzen!
Der Versuch, die Entnahmemenge von Dorsch durch die Angler mit dieser Maßnahme zu begrenzen, wie neuerdings vom BfN behauptet, ist rechtssystematisch abwegig.
Für die Fischerei gibt es in der EU die gemeinsame Fischereipolitik mit ihrem Instrumentarium, hier wäre ein Management wie z. B. Laichschonzeit zu vereinbaren (Mindestmaß besteht schon), zudem sind die Anglerfänge bei der Quotenfindung durch die Wissenschaft berücksichtigt.
Außerdem wenn ich den Dorsch schützen will, dürfen alle Fische nicht mehr gefangen werden (Angelverbot!)? Die Vogel- und FFH-Schutzrichtlinien sollen nicht die Fischerei regeln, sondern Arten- und Biotopschutz sichern.
Der Dorsch ist aber keine geschützte Art nach vorgenannten Richtlinien und überdies nicht gefährdet. Doch über die Angler direkt hinaus ist natürlich auch die Wirtschaft betroffen, auch und gerade in der Vor- und Nachsaison. Viele Angler kommen als Touristen in den Norden, übernachten in Pensionen, Hotels oder auf Campingplätzen und fahren entweder mit eigenem Boot oder mit Anbietern von Angeltouren auf See.



Hier gehts zu Petition



 
In den letzten Monaten haben wir uns intensiv mit den Schutzgebietsverordnungen des Bundesumweltministeriums beschäftigt, mit denen in Nord- und Ostsee in der Ausschließlichen Wirtschaftszone insgesamt 8 Gebiete unter Schutz gestellt werden sollen. Die ursprünglich in diesen Verordnungen geplanten pauschalen Angelverbote sind vom Tisch. In verschiedenen Gesprächen mit Vertretern des Bundesamtes für Naturschutz und des Bundesumweltministeriums konnte eine weitgehende Annäherung erreicht werden.
Dies ist ein Auszug aus den Neujahrsgrüßen der DAFV Präsidentin.
 
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