Hecht -  Wie viele Ruten darf ich benutzen?

Hallo Blub Blub,

wo gibt es da ein Problem? In Deinem Erlaubnisschein ist doch alles mehr als verständlich beschrieben. Es ist eben so, egal, ob es Dir passt oder nicht.

Vielleicht sollte man sich in der Art Gedanken über das Angeln machen, dass es aktive und passive Formen gibt, einen Fisch an den Haken zu bekommen. Von daher ist es für einen Angler, der aktiv am Wasser unterwegs ist, schwer , nebenbei noch Grund- oder Posemnmontagen zu beaufsichtigen. Ich stelle mir das mal am eigenen Leib vor, ich als Fliegenfischer (ein Spinnangler macht eigentlich auch nichts anderes) hat nebenbei noch eine Posenmontage im Wasser. Geht nicht.

Dein Zitat:
"Aber wenn ein Gesetz nachweislich keinen Sinn ergibt, warum sollte ich mich daran halten?"

Die Regelung mit den Ruten macht schon Sinn. Aus meiner Sicht jedenfalls.

Dein Zitat:
"Ich habe heute Abend mal eine E-Mail an die Landesfischerei geschickt. "

Ich bin gespannt, aber sei bitte nicht entäuscht von der Antwort der Landesfischrei.

Dein Zitat:
"Die Frau, die als Angestellte dieser Firma die fischereirechtlichen Dinge klärt, ist ,gelinde ausgedrückt, wenig anpassungsfähig und für eine nachdenkliche Diskussion eher nicht zu gebrauchen. Nach dem Motto "Gesetz ist Gesetz und fertig aus!"

Die Frau handelt korrekt, der Fehler liegt bei Dir.

Dein Zitat:
"Werde aber trotzdem einmal mein Glück versuchen."

Eine gewisse Beratungsresistenz ist schon da, oder?

Fliege 2


Hallo Fliege,

mir geht es doch überhaupt nicht um das Spinnangeln vom Ufer aus. Da ist die Regel ja auch nachvollziehbar. Nur glaube ich, bräuchte man das sowieso nicht zu regeln, weil eine zweite Rute, so wie du sagst, beim Fliegen- oder Spinnfischen keinen Sinn macht.


Vom Boot sieht die Sache aber deutlich anders aus.

1. kann ich mich von meinem Angelplatz nicht entfernen,

2. kann ich die 2. Rute so positionieren, dass ich zu jeder Zeit beide Ruten im Blick habe.

Ich kann auch, wie schon öfters erwähnt, 2 Posenmontagen vom Boot aus in die entgegengesetzte Richtung auslegen. Bei dieser Konstellation ist es unmöglich beide Posen zu beobachten. Und ich kann auch bei 2 Posenmontagen gleichzeitig einen Biss bekommen.

Von daher finde ich die Regel mehr als sinnfrei. (in bestimmten Situationen)

Man könnte auch festlegen, dass man nur dann mit zwei Ruten fischen darf, wenn die Nähe zur Rute und die Beobachtung der selbigen gegeben ist. Das würde weitaus mehr Sinn machen, als automatisch die zweite Rute zu verbieten, sobald ich eine Spinnrute in die Hand nehme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann auch, wie schon öfters erwähnt, 2 Posenmontagen vom Boot aus in die entgegengesetzte Richtung auslegen. Bei dieser Konstellation ist es unmöglich beide Posen zu beobachten.
Sollte es dir nicht möglich sein, den Kopf mehr oder weniger regelmäßig nach kinks und rechts zu drehen, empfehle ich einen Gang zum Amt und den Schein mit dem großen "S" drauf zu holen. S wie Schwerbehindert..
Und ich kann auch bei 2 Posenmontagen gleichzeitig einen Biss bekommen.
Was eher unmöglich ist. Sollte es aber zugehen wie beim Heringsfischen, lässt du die zweite Rute dann sowieso freiwillig im Boot, denn dann wird es Arbeit.
Eine gewisse Beratungsresistenz ist schon da, oder?
Fliege 2
Den Verdacht hab ich auch.
 
Hallo Fliege,

mir geht es doch überhaupt nicht um das Spinnangeln vom Ufer aus. Da ist diese Regel ja auch sinnvoll. Nur glaube ich, bräuchte man das sowieso nicht zu regeln, weil eine zweite Rute, so wie du sagst, beim Fliegen- oder Spinnfischen keinen Sinn macht.


Vom Boot sieht die Sache aber deutlich anders aus.

1. kann ich mich von meinem Angelplatz nicht entfernen,

2. kann ich die 2. Rute so positionieren, dass ich zu jeder Zeit beide Ruten im Blick habe.

Ich kann auch, wie schon öfters erwähnt, 2 Posenmontagen vom Boot aus in die entgegengesetzte Richtung auslegen. Bei dieser Konstellation ist es unmöglich beide Posen zu beobachten. Und ich kann auch bei 2 Posenmontagen gleichzeitig einen Biss bekommen.

Von daher finde ich die Regel mehr als sinnfrei. (in bestimmten Situationen)

Man könnte auch festlegen, dass man nur dann mit zwei Ruten fischen darf, wenn die Nähe zur Rute und die Beobachtung der selbigen gegeben ist. Das würde weitaus mehr Sinn machen, als automatisch die zweite Rute zu verbieten, sobald ich eine Spinnrute in die Hand nehme.



Hallo Blub Blub,

ich habe nicht geschrieben, dass ich mich nur auf das Angeln vom Ufer beziehe. Das Gleiche gilt vom Boot aus.

Du schreibst, dass Du dich im Boot nicht von den Angeln entfernen kannst. Stimmt. Vom Ufer aus darfst Du das aber auch nicht, oder?

Dann schreibst Du (Dein Zitat) "Man könnte auch festlegen, dass man nur dann mit zwei Ruten fischen darf, wenn die Nähe zur Rute und die Beobachtung der selbigen gegeben ist."

Nochmal, Du musst die Ruten mit denen Du fischt, ständig unter Beobachtung halten, dass ist Lernstoff und Inhalt des Lehrgangs für den Erwerb des Fischereischeins.

Fliege 2
 
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Sollte es dir nicht möglich sein, den Kopf mehr oder weniger regelmäßig nach kinks und rechts zu drehen, empfehle ich einen Gang zum Amt und den Schein mit dem großen "S" drauf zu holen. S wie Schwerbehindert..

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Warum soll also vom Boot aus die Spinnrute eine weitere Rute ausschließen, wenn ich bei 2 Posenmontagen beide nicht gleichzeitig im Blick haben kann?


Was eher unmöglich ist. Sollte es aber zugehen wie beim Heringsfischen, lässt du die zweite Rute dann sowieso freiwillig im Boot, denn dann wird es Arbeit.

Den Verdacht hab ich auch.

Warum soll das unmöglich sein und beim Spinnfischen + Posenmontage eher zutreffen? Ich dar auch stippen, wobei alle paar Sekunden ein Biss kommen kann und dabei trotzdem eine Hechtmontage im Wasser haben, die jederzeit einen Biss bringen kann.

Also einen Rat wollte ich diesbezüglich nicht. Ich wollte nur über dieses Verbot diskutieren und den Sinn hinterfragen.
 
Hallo Blub Blub,

ich habe nicht geschrieben, dass ich mich nur auf das Angeln vom Ufer beziehe. Das Gleiche gilt vom Boot aus.

Du schreibst, dass Du dich im Boot nicht von den Angeln entfernen kannst. Stimmt. Vom Ufer aus darfst Du das aber auch nicht, oder?
Fliege 2


Deswegen wurde diese Regel ja eingeführt, weil man durch das Verbot der 2. Rute das weglaufen verhindern will. Würde doch aber sowieso niemand machen. Auf einem Boot kann ich aber ohnehin nicht davon laufen, weshalb die Regel keinen Sinn ergibt.


Dann schreibst Du (Dein Zitat) "Man könnte auch festlegen, dass man nur dann mit zwei Ruten fischen darf, wenn die Nähe zur Rute und die Beobachtung der selbigen gegeben ist."

Nochmal, Du musst die Ruten mit denen Du fischt, ständig unter Beobachtung halten, dass ist Lernstoff und Inhalt des Lehrgangs für den Erwerb des Fischereischeins.

Fliege 2

Das wäre bei meiner Methode doch gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mich gerne noch einmal wiederholen.

Unabhängig davon, wie man diese spezielle Situation bewertet.

Es gibt in Rheinland-Pfalz im LFischG und in der LFischVO keinerlei Aussagen zur Anzahl von Ruten, noch wird darauf eingegangen, wie diese eingesetzt werden dürfen.

Es sind nur schädliche fischereiliche Mittel wie Harpunen und Strom untersagt (LFischG § 43) alles andere darf ich in beliebigem Maße einsetzen. Das sagt zumindest der Gesetzgeber.

Es sei denn, der Ausgeber des Erlaubnisscheines schränkt das ein. Das hat er hier getan, in dem er das im Erlaubnisschein so festlegt.
Das ganze ist ein Problem zwischen den beiden Vertragspartnern beim Erlaubnisschein.

Die Aussage, das sei gesetzlich festgelegt, ist schlichtweg falsch.

Dann frage ich einfach mal, wo steht das den im Fischereigesetz.?
Wer solche juristischen Fragen beantwortet, sollte zumindest mal in das Gesetz hineinschauen, alles andere ist fahrlässig, weil Andere sich an solchen Aussagen orientieren.
Noch unsinniger ist nur noch die Bemerkung, das werde auf dem Lehrgang so ausgebildet.
Ob ihnen der Ausbilder vom Vorbereitungskurs oder der örtlicher Bäcker das so erzählt, haben den gleichen Wert, nämlich gar keinen.
 
Hallo Blub Blub,

ich nehme nicht an, dass Dir in Bezug auf deine Frage hier im Forum überhaupt geholfen werden kann. Ich bin auf den Brief vom Landesfischereiamt gespannt, obwohl ich mir sicher bin, dass Du den auch in Frage stellst.

Fliege 2
 
Hallo Fliege,

wenn man mir eine sinnvolle Begründung gibt und damit meine Argumente außer Kraft setzt, würde ich das sehr gern akzeptieren. Mir geht es aber ums Recht und wenn ich Recht habe, kann ich eine andere Meinung nicht gelten lassen.

Alte deutsche Tugend. :)
 
Hallo Fliege,

wenn man mir eine sinnvolle Begründung gibt und damit meine Argumente außer Kraft setzt, würde ich das sehr gern akzeptieren. Mir geht es aber ums Recht und wenn ich Recht habe, kann ich eine andere Meinung nicht gelten lassen.

Alte deutsche Tugend. :)

Recht ist das, was auf Deinem Schein steht. Da ist Deine Meinung nicht relevant.

Fliege 2
 
Hallo Fliege,

wenn man mir eine sinnvolle Begründung gibt und damit meine Argumente außer Kraft setzt, würde ich das sehr gern akzeptieren. Mir geht es aber ums Recht und wenn ich Recht habe, kann ich eine andere Meinung nicht gelten lassen.

Alte deutsche Tugend. :)
Hi Blub Blub, ich denke, wenn du dir sicher bist, dass deine Meinung rechtens ist, musst du diese bei der zuständigen Behörde äußern. Danach sollte ein Volksbegehren, gefolgt von einem Volksentscheid kommen. Sollte es dann genügend Stimmen haben, dann würde es vielleicht auch umgesetzt werden. Bis dahin sollten die Momentanen Gesetze gelten.
Aber in manchen Sachen muss ich auch den Kopf schütteln und frage mich jedes mal, was die Gesetzesgebung sich bei manchen Gesetzen gedacht hat.
 
Hi Blub Blub, ich denke, wenn du dir sicher bist, dass deine Meinung rechtens ist, musst du diese bei der zuständigen Behörde äußern. Danach sollte ein Volksbegehren, gefolgt von einem Volksentscheid kommen. Sollte es dann genügend Stimmen haben, dann würde es vielleicht auch umgesetzt werden. Bis dahin sollten die Momentanen Gesetze gelten.
Aber in manchen Sachen muss ich auch den Kopf schütteln und frage mich jedes mal, was die Gesetzesgebung sich bei manchen Gesetzen gedacht hat.

Aber laut "Alvie" ist dies eben kein Gesetz, sondern nur die Auslegung des Inhabers. Darüber kann man ja diskutieren. Nur bezweifle ich, dass dies möglich sein wird, weil die Frau, die als Angestellte für die Firma die fischereirechtlichen Dinge regelt, keinerlei Ahnung vom Angeln hat.

Ein wohl nicht umkehrbares Dilemma. :frusty:
 
Hallo !
Also wenn ich das hier lese was du von dir geben tust , dann frag ich mich warum du eigentlich Angeln willst ?
Es ist nun mal so das es Bundesländer gibt dort steht es in der Gewässerordnung , mit wieviel Angeln du wann Angeln darfst . Und auch die Definition zwischen Spinn - , Flug und Ansitzangel ( hierbei ist noch zwischen Friedfisch und Raubfisch zu unterscheiden ) ist dort geregelt .
Und wie du schreibst das dir der Köderfisch vielleicht ins Wasser fällt , dazu sag ich nur man kann vieles machen nur erwischen lassen sollte man sich nicht. Und wenn man doch erwischt wird , sollte man auch den A**** in der Hose haben und mit den Konsequenzen die sich daraus ergeben halt leben .
Es kann dann auch sein das du dann nie wieder Angel darfst weil man dir den Fischereischein entzieht . Ich weiß nicht ob du das möchtest , wenn nicht dann solltest du einfach mit den Regeln , die der Gewässerbesitzer dir vorschreibt , leben .
Als Karpfenangler bräuchte ich mich dann auch nicht daran zu halten die Ruten in Sichtweite abzulegen , weil es gibt doch elektrische Bissanzeiger die laut piepen wenn ein Fisch beißt . Es ist nun mal so geregelt und daran muß man sich dann auch schon halten .

Zitat von dir : Aber laut "Alvie" ist dies eben kein Gesetz, sondern nur die Auslegung des Inhabers. Darüber kann man ja diskutieren. Nur bezweifle ich, dass dies möglich sein wird, weil die Frau, die als Angestellte für die Firma die fischereirechtlichen Dinge regelt, keinerlei Ahnung vom Angeln hat .


Es ist doch ganz egal ob die Frau , als Angestellte der Firma , nun ahnung hat oder nicht . Sie muß sich auch daran halten was ihr Chef sagt . Und wenn der Besitzer festlegen sollte das an dem Gewässer generell nur mit einer Angel geangelt werden darf , dann ist das so . Genauso kann dir der Besitzer auch erlauben mit drei oder vier Ruten zu angeln .
Also hör auf über solche kleinigkeiten nachzudenken und dich darüber aufzuregen , geh ans Wasser und genieße es .
MfG
 



Es ist doch ganz egal ob die Frau , als Angestellte der Firma , nun ahnung hat oder nicht . Sie muß sich auch daran halten was ihr Chef sagt . Und wenn der Besitzer festlegen sollte das an dem Gewässer generell nur mit einer Angel geangelt werden darf , dann ist das so . Genauso kann dir der Besitzer auch erlauben mit drei oder vier Ruten zu angeln .
Also hör auf über solche kleinigkeiten nachzudenken und dich darüber aufzuregen , geh ans Wasser und genieße es .
MfG

Ich verstehe nicht, warum du mir das Recht absprechen willst mit dem Eigentümer über eine Regelung zu diskutieren, die nicht genau definiert ist?!


Ich würde es weitaus mehr genießen, wenn ich beim Bootsangeln neben der Spinnrute berechtigterweise auch eine Posenmontage ablegen dürfte. Da das Gewässer sehr groß ist und ohne großartige Struktur am Ufer auskommt, würde es meine Fangchance erheblich steigern. Es ist ohnehin ein sehr schwieriges Gewässer.

Recht ist das, was auf Deinem Schein steht. Da ist Deine Meinung nicht relevant.

Fliege 2

Natürlich ist meine Meinung relevant. Ich kann mit dem Eigentümer darüber diskutieren und vielleicht eine Änderung durchsetzen, wenn ich mich richtig anstelle.

Wenn du alles bedingungslos schlucken willst, was man dir als "Gesetz" vor die Nase hängt, dann gut. Ich kann das nicht akzeptieren, wenn es nachweislich keinen Sinn ergibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Blub Blub,

manchmal sollte man auch versuchen, über den eigenen Tellerrand zu blicken.
Als Inhaber von Fischereirechten ist man auch an Gesetze und Verordnungen gebunden, die nicht unbedingt im Landesgesetz verankert sind.
Wenn du also mit Spinnrute und Köderfischrute gleichzeitig angeln dürftest, müsste er jedem anderen Angler dies auch gestatten.
Es sei denn, ihr schließt einen gesonderten Vertrag.
Gesetzt der Fall, auf deiner Spinnrute würde ein grosser Hecht einsteigen und dich 15 Minuten beschäftigen, aber fast zeitgleich würde ein kleines Rotauge seinen Kampf mit deiner Posenmontage aufnehmen, wäre es ein Problem für den Inhaber der Fischereirechte.
Ihr beide würdet gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Du wärst aktiv und er passiv und beide könnten dafür belangt werden.
Reicht das jetzt als Begründung für dich?
 
Als Inhaber von Fischereirechten ist man auch an Gesetze und Verordnungen gebunden, die nicht unbedingt im Landesgesetz verankert sind.
Wenn du also mit Spinnrute und Köderfischrute gleichzeitig angeln dürftest, müsste er jedem anderen Angler dies auch gestatten.

Ich weiß jetzt wirklich nicht, ob ich mich so undeutlich ausdrücke? Er müsste nur die Definition ändern. Das heißt nicht, dass er jedem Spinnangler die zweite Rute erlauben braucht.

Ich gehe einmal davon aus, dass wenn es nicht im Landesgesetz verankert ist, es auch kein geltendes Gesetz ist.




Es sei denn, ihr schließt einen gesonderten Vertrag.

Das wäre nicht nötig.

Gesetzt der Fall, auf deiner Spinnrute würde ein grosser Hecht einsteigen und dich 15 Minuten beschäftigen, aber fast zeitgleich würde ein kleines Rotauge seinen Kampf mit deiner Posenmontage aufnehmen, wäre es ein Problem für den Inhaber der Fischereirechte.
Ihr beide würdet gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Du wärst aktiv und er passiv und beide könnten dafür belangt werden.
Reicht das jetzt als Begründung für dich?

Warum verstoße ich damit gegen das Tierschutzgesetz, wenn an zwei Ruten gleichzeitig zwei Fische beißen? Verstößt der Karpfenangler dann auch gegen das Tierschutzgesetz, wenn er auf beiden Ruten einen Lauf bekommt?
 
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Hallo ! Du kannst doch gerne mit dem Besitzer/ Pächter , den Landesangelverband , dem Fischereiamt , dem deutschen Bundestag und auch dem Europäischen Parlament über das Gesetz diskutieren , nur leider wird es dir nichts bringen . Wann begreifts du das denn endlich mal .
Es ist nun mal so das die Angelfischerei nicht nur dem Fischreigesetz unterliegt sondern auch dem Naturschutzgesetz, dem Tierschutzgesetz und auch dem Sportgesetz .
Und da du ja vom Boot aus Angeln möchtest kommen für dich noch die Bootsführergesetze dazu .
Sag regst du dich eigentlich über andere Gesetze , zB. StVo , auch so auf ???
Und zu der Frage ob du gegen das Tierschutzgesetz vertößt wenn an zwei Rute gleichzeitig ein Biss erfolgt , hängt davon ab was du mit der Situation machst und wie du damit umgehst . Hierbei geb ich dir mal einen kleinen Tipp , entscheide dich für eine Rute und lass es an der anderen den Anhieb zu setzen , dann hat der Fisch vielleicht noch die Möglichkeit den Köder wieder auszuspucken bzw sich von selbst zu lösen .

Ich weiß jetzt wirklich nicht, ob ich mich so undeutlich ausdrücke? Er müsste nur die Definition ändern. Das heißt nicht, dass er jedem Spinnangler die zweite Rute erlauben braucht.

Das nenne ich mal Fairplay von dir . Kennst du den Spruch gleiches Recht für alle ?
Sollte der Besitzer/ Pächter dir es erlauben mit Spinn und Posenrute vom Boot aus zu angeln , müßte er es auch jedem anderen erlauben hierbei ist es dann egal ob derjenige vom Boot oder vom Ufer aus angelt . Und da er dies nicht ohne weiteres allein entscheiden kann , wie trevor schon sagte muß sich auch der Gewässerbesitzer an die Gesetze halten , muß er beim zuständigen Fischereiamt darüber eine Anfrage stellen .

MfG
 
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Hallo Jimminy,

Ich werde berichten, ob ich mich mit dem Inhaber einigen konnte. Denn es ist kein Gesetz, sondern nur eine Auslegung des Inhabers.

Und vielleicht liest du dir noch einmal meine Nachrichten durch und überdenkst deine Aussage. Denn ich möchte keine einmalige Ausnahmeregelung, die nur für mich gilt, sondern man könnte die Regelung einfach besser definieren und damit für jeden sinnvoller gestalten.
 
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