Landesfischereiverordnungen -  Neue Verordnung über den Fang von Wolfsbarschen


Maßnahmen für die Fischerei auf Wolfsbarsch
Artikel 10

Nix mehr mit Wolfsbarsch in D. Wie leider schon so oft, muss der Angler wieder einmal zurückstecken.

Henry

Nix mehr ist leicht übertrieben, einen pro Tag darf der Angler. Aber, Art. 10 Abs. 5 enthält einen hochinteressanten Pasus..

Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 ist in der Freizeitfischerei in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh die Befischung von Wolfsbarsch, auch vom Ufer aus, ausschließlich nach dem Prinzip „catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen) gestattet. In diesem Zeitraum ist es untersagt, in diesem Gebiet gefangenen Wolfsbarsch an Bord zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden.
Die EU erlaubt C&R .. das sollte man sich merken.
 
Ich schätze, dass ist die aktuelle Debatte, die aus England, Irland, Wales und Niederlande herüber nach Deutschland schwappt und derzeit dort in Gesetzesvorlagen mündet. Dort wurde festgestellt, dass der Wolfsbarsch komplett überfischt ist und vor allem die guten Laichfische immer weniger werden. Da er auch sehr langsam abwächst, werden zu oft zu kleine Fische entnommen, dies zu meist auch von Berufsfischern. Die dortigen Angler auf Wolfsbarsch plädieren für komplettes "catch & release", eine Heraufsetzung der Mindestentnahmegröße (die zum Teil bei 36 oder 38 cm beginnt), Einrichtung von Fangverbot in Zonen, in denen der junge Wolfsbarsch die ersten 4 Jahre lebt (Untersuchung aktuell in den Niederlande) und eine Höchstentnahme von einem Fisch täglich. Diese Initiativen, die hauptsächlich von professionellen Wolfbarschanglern unterstützt werden, sollen vor allem die Fangquoten der Berufsfischerei unter Druck setzen und somit wird dort mit gutem Beispiel voran gegangen.
Im Vergleich zu diesen Ländern (zB auch Anzahl Blogs zum Wolfsbarschfischen) lebt die Situation des deutschen Wolfsbarsch eher ein Mauerblümchen Dasein und vielleicht kommt deswegen diese neue Verordnung so überraschend, obwohl sie komplett überfällig ist.
 
Uns betrifft davon ja nur das Gebiet IVb. Und das geht von der englischen bis zur deutschen Nordseeküste. Da haben wir wohl Pech mit England ein gemeinsames Seegebiet zu haben...
 
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