Eine schwierige Frage

angelreptil

Profi-Petrijünger
Hallo,

ich hätte da mal eine seltsame, aber vieleicht auch wichtige Frage:
Nehmen wir mal an, ich gehe an der Stelle angeln, wo die Saar in die Mosel fließt (oder Main in den Rhein o.ä). Ich setze mich genau an die Mündung, für welchen Fluss brauche ich ein Erlaubnisschein ??

mfg
Angelreptil
 
Fischen am Grenzbereich.....

angelreptil schrieb:
Hallo,

ich hätte da mal eine seltsame, aber vieleicht auch wichtige Frage:
Nehmen wir mal an, ich gehe an der Stelle angeln, wo die Saar in die Mosel fließt (oder Main in den Rhein o.ä). Ich setze mich genau an die Mündung, für welchen Fluss brauche ich ein Erlaubnisschein ??

mfg
Angelreptil



Hallo Angelrep.:,

wie in deinem angesprochenen Fall, mußt du im Besitz der jeweiligen
Erlaubnisscheine der (Mündungs - Gewässer) sein...das heißt immer beide
mußt du mit dir führen...

Weil es wird dir keiner abnehmen, im Falle du wirst kontrolliert u. du dem
Zuständigen versuchst plausiebel zu machen das du deine "Angel" nur in dem einen Gewässer führst...ist doch logisch...oder...
 
Hallo,

vielen Dank Achim, jetzt weiß ich, dass ich betimmt nicht an einer solchen Mündung angeln werde. Dies wäre mir nämlich zu teuer.

mfg
Angelreptil
 
Hallöchen Angelreptil,

bei den mir bekannten Flußmündungen wird dies mit dem Erlaubnisschein kulant geregelt und ich habe noch nie von Problemen gehört, wenn man nicht für beide Flüße einen Schein hatte (wer zahlt schon doppelt...). Ich denke das muss man im Einzelfall je nach Gewässer klären. Die Ausgabestellen können in der Regel auf solche Fragen eine Antwort geben bzw. es ist auf der Rückseite des Erlaubnisscheines genau erklärt. ;)
Wenn Du natürlich beabsichtigst beide Gewässer direkt zu beangeln, dann brauchst Du auch beide Scheine...
 
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