Rheinstrecke Braubach/Osterspay/Spay bis Landesgrenze NRW

Asphaltmonster

Profi-Petrijünger
Achtung, es gibt eine wichtige Erneurung im Gewässerschein für den Rhein der Koblenzer Strecke.
Ab jetzt gibt es auf dem Merkblatt den Satz

"... Der Fang von Hecht und Zander ist in der Zeit vom 1.2. bis 31.5 verboten..."

Damit sollen vordergründig die Bestände und zwei der Hauptfressfeinde der Grundel geschützt werden. Hintergründig kann es aber durchaus sein, das man damit die leidige Knallerei von schon laichfetten Zandern verhindern will...

Ich finde diese Regelung sehr gut und leider noch zu lasch, weil damit zwar der Fang (also die Entnahme) verboten wurde, es wird aber trotzdem noch Spezialisten geben die versuchen werden das zu umgehen weil
- nur in der Frühjahrsschonzeit u.a. auch der Gebrauch von Systemen (ja, Drop Shot, Carolinarig usw. ist ein "System!) verboten ist
- man ja drauf angeln, sie aber nicht entnehmen darf.
Wobei diese Regelung ja schon ein bischen ein Schritt in die Richtung "Selektive Entnahme" bedeutet, oder wie seht ihr das?

Und es wird genug Zeitgenossen geben die sich Zeit beim Naturköderangeln lassen werden damit der Fisch auch ja schluckt...
 
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