Hallo allen,
eine Frage an die Profis hier, insbesondere an wirkliche Gesetzeskenner.
Ich halte mich so gut es geht an die Gestze aber Fehler können immer geschehen, um jetzt einem Fehler vorzubeugen stelle ich meine Frage.
Ich habe vor mit einen Doppelhaken auf Barsch zu angeln, nun gibt es Gesetzlich einige Probleme wie ich weis.
Hier der Auszug:
...
2. künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken oder
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(2) Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder.
Also Mehrfachhaken mit einem Wurm an einer Posenmontage der Wurfrute ist verboten aber wenn ein Kunstköder oder Fischfetzen größer als 2 cm drann hängt ist er erlaubt. Als feststehend darf ein Kunstköder auch nicht an einem Mehrfachhaken sein. So verstehe ich es und ließ mir folgendes einfallen:
Einen Doppelhaken an dem ein kunstköder locker auf der Schnur ist und an den Haken sollen nun 2 Rotwürmer je Haken.
Ist dieses wie auf dem Foto so zu sehen nun ok laut Gestz? Ich möchte ungerne einen 500,-€ Barsch angeln, aber experimentiere gerne rum, natürlich im Gesetzesrahmen. Darum meine Frage.
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus, Andreas
eine Frage an die Profis hier, insbesondere an wirkliche Gesetzeskenner.
Ich halte mich so gut es geht an die Gestze aber Fehler können immer geschehen, um jetzt einem Fehler vorzubeugen stelle ich meine Frage.
Ich habe vor mit einen Doppelhaken auf Barsch zu angeln, nun gibt es Gesetzlich einige Probleme wie ich weis.
Hier der Auszug:
§ 15
Verbotene Fischereigeräte und Fangmittel
Es ist verboten, beim FischfangVerbotene Fischereigeräte und Fangmittel
...
2. künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken oder
...
§ 18
Angelfischerei
(1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischangel).Angelfischerei
(2) Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder.
Also Mehrfachhaken mit einem Wurm an einer Posenmontage der Wurfrute ist verboten aber wenn ein Kunstköder oder Fischfetzen größer als 2 cm drann hängt ist er erlaubt. Als feststehend darf ein Kunstköder auch nicht an einem Mehrfachhaken sein. So verstehe ich es und ließ mir folgendes einfallen:
Einen Doppelhaken an dem ein kunstköder locker auf der Schnur ist und an den Haken sollen nun 2 Rotwürmer je Haken.
Ist dieses wie auf dem Foto so zu sehen nun ok laut Gestz? Ich möchte ungerne einen 500,-€ Barsch angeln, aber experimentiere gerne rum, natürlich im Gesetzesrahmen. Darum meine Frage.
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus, Andreas