Landesfischereigesetze -  Landehilfenpflicht in Berlin?

ServusAngler

Petrijünger
Servus, da ich im mir vorliegendem Berliner Landesfischereigesetz keine Passage zum Thema Landehilfen finden konnte, frage ich nun hier. ( http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/fischerei/angelfischen/downloads/Bln_LFischG.pdf ). Ich habe letztens an der Spree einen Angler getroffen, welcher von einer Landehilfenpflicht in Berlin sprach. Dies würde natürlich Sinn ergeben, doch ich wüsste trotzdem gerne wie dies juristisch aussieht, da ich nicht immer Lust habe meinen Kescher zum Spinnen mitzunehmen.
Eine Antwort würde mich freuen.

Cheers.
 
Servus Angler,

von einer generellen Landehilfepflicht in Berlin ist mir auch nichts bekannt. Es kann natürlich sein, das einige Fischerreiberechtigte für Ihre Gewässer "verschärfte" Regeln haben, was dann aber auf der Erlaubniskarte stehen müsste.
Wenn ich mal unterwegs bin, wo eine Landehilfe Vorschrift ist, nehme ich ein Gaff mit- aber nur als Spazierstock.

Schönes Wochenende.
 
Danke erstmal für deine Antwort. Ich habe gerade mal in meine Berliner und Brandenburger DAV Jahreskarte geguckt und konnte keine Regelungen finden.
Wenn etwas verboten ist, sollte man dies auch sichtbar machen! Wäre jetzt echt ärgerlich wenn beim Angeln ein Kontrolleur kommt und sagt ihre Landehilfe bitte, man diese aber nicht vorweisen kann und so ein Problem bekommt weil es nicht ausgeschrieben ist. Sonst ist die deutsche Bürokratie doch so ordentlich...

Cheers.
 
Auch wenn es nicht vorgeschrieben sein sollte, nimmt man als vernünftiger Angler immer eine landehilfe mit.
Es gibt nichts ärgerlicheres als wenn man einen kapitalen Fisch dran hat und der dann noch entwischt bis man ihn richtig mit dem Handgriff hat.
 
Ich denke das ist schon im Tierschutzgesetz geregelt und lässt keine Zweifel offen.

§ 17 TierSchG:“Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.”

Als “länger anhaltend” i.S.v. § 17 Nr. 2b TierSchG kann bereits ein Zeitraum von 1/2 - 1 Minute anzusehen sein (OLG Celle NStZ-RR 97, 381).

Nachzulesen auf : http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html

Allein deswegen nehm ich immer einen Kescher mit.


 
Ich denke das ist schon im Tierschutzgesetz geregelt und lässt keine Zweifel offen.

§ 17 TierSchG:“Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.”

Als “länger anhaltend” i.S.v. § 17 Nr. 2b TierSchG kann bereits ein Zeitraum von 1/2 - 1 Minute anzusehen sein (OLG Celle NStZ-RR 97, 381).

Nachzulesen auf : http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html

Allein deswegen nehm ich immer einen Kescher mit.

Naja, das klappt vielleicht bei kleinen Rotaugen oder generell beim Stippen, bei größeren Fischen dauert generell der Drill etwas länger, was in der Naturt der Sache liegt und deswegen noch lange keine Straftat darstellt. Wenn du natürlich hoch oben auf einem Steilufer stehst oder an einer Spundwand und hast kein geeignetes Landewerkzeug dabei, dann könnte das grenzwertig werden. An solchen Stellen fische ich übrigens erst gar nicht, wenn es eh keine Aussicht gibt, einen größeren Fisch auch zu landen. Beim Uferangeln habe ich eigentlich immer einen Kescher dabei, beim Watfischen oder Bootsfischen lande ich die meisten (Raub)Fische lieber mit der Hand, auch hier in Hessen ist kein Kescher explizit vorgeschrieben. Als natürliche Landungshilfe hat mir der liebe Gott halt 2 Hände gegeben...:klatsch
 
Servus!

Juristisch gesehen besteht diese Pflicht (gem. Berliner Fischereigesetz) wohl nicht, dennoch kann die Landung ohne Kescher unter Umständen als Verstoß gegen das TierSchG (so wie es Tevor beschrieben hat) ausgelegt werden.

Ich persönlich finde es deshalb ratsam und auch für den Fisch schonender, einen Unterfangkescher mitzuführen. Ein Gaff ist sicher in keinster Weise schonend! (Auch oft untersagt!)

Die Handlandung sollte nur derjenige durchführen, der auch Übung darin hat und nicht jede Fischart ist dafür geeignet. Salmoniden und Coregonen würde ich nie mit der Hand anlanden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies mit einem Karpfen schonend gelingt.

In solchen Situationen wie Lahnfischer sie beschrieben hat z.B. beim Watfischen oder Bootsangeln auf Hecht greife ich auch schon mal auf die Handlandung zurück, habe aber dennoch den Kescher dabei. Wenn in solchen Situationen der Fisch entgleitet, fällt er nur ins Wasser und nicht hart auf den Boden oder gar auf steinigen Untergrund. Dieses Risiko muss man nicht unbedingt eingehen.

Es ist mir auch nicht begreiflich, wie einige Angelkollegen hier in meiner Umgebung am felsigen Ufer ohne Kescher mit der Spinnrute unterwegs sind, wie ich es oft beobachte. Eine Handlandung aus höherer Distanz zur Wasseroberfläche ist im Vornherein zum Scheitern verurteilt. Einen Kescher mitzuführen scheint für einige dieser Angelkollegen uncool zu sein.

Nun gibt es in Berlin zwar eher keine felsigen Ufer, aber von Spundwänden, höheren Uferkanten, Brücken, etc. wird ja auch oft geangelt.

Gruß & Petri!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer ohne Kescher zum Angeln geht, sollte sich mal Gedanken über sein Hobby machen. Ein Fußballer trägt ja auch keine Ballettschühchen weil die leichter sind.
Die Grundausstattung sollte für jeden Pflicht sein. Und der Kescher gehört dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
@dosenangler ohne Angel und Köder?^

Natürlich ist es meistens schlau einen Kescher dabei zuhaben, doch benötige ich ihn nicht, wenn ich auf Barsche am seichten Seeufer angle und will mich nur absichern, dass ich dabei legal vorgehe.

Natürlich kann jetzt jeder sagen wie empört er über Leute ohne Kescher ist und sich toll fühlen in seinem Tun. Denkt aber auch bitte daran einen Fisch mit nassen Händen anzufassen (wenn er wieder releast wird).

Cheers.
 
Servus, Servusangler!

:zwinkernd

Meinst du, es geht dabei darum, "sich toll zu fühlen"?

Dann glaube ich, haben wir zwei verschiedene Ansichten dazu. Was hat es damit zu tun, Fische mit nassen Händen anzufassen? Beides haben wir doch irgendwo mal in dem Lehrgang zur FS-Prüfung gelernt, oder?

Gruß & Petri!
 
Nein, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ich wollte nur sagen, dass ich ein zigfaches Erwähnen einer normalen Verhaltensweise hier eher unötig finde (d.h. Hier ich nehme ja auch meinen Kescher mit zur Spree seht her! Bringt hier einfach nichts in meinen Augen.)

Mir selbst fällt sehr häufig in diversen Angelvideos oder am Wasser auf, dass die Angler die Fische mit trockenen Händen in den Kiemen oder Maul packen und mit der anderen auch meist trockenen Hand hochhalten. Da aber meistens C&R betrieben wird, ist das eig. ein Unding in meinen Augen.

Und nochmal an dich, ich finde es auch gut einen Kescher mitzunehmen und tue dies auch bei Bedarf ;).

Cheers.
 
Ich glaub jetzt wird hier alles durcheinander geworfen, ServusAngler.
In deiner ursprünglichen Frage stand doch Spinnen. Machst du das wirklich nur in Ufernähe auf Barsche?
Ich glaub dafür kann man auch ruhig irgendwo sitzen , die Made unter der Pose schwimmen lassen und warten.
Ich würde mich bestimmt nicht melden, wenn ich nicht schon größere Friedfische beim spinnen irgendwo im Körper gehakt hätte, sondern immer zielgenau meinen Zielfisch in der richtigen Größe und Gewichtsklasse.
Bist du auch ohne Kescher auf fehlgehakte untermassige Karpfen vorbereitet?
Ich will dir das angeln nicht vermiesen. Ich möchte nur, daß du etwas mehr über unser Hobby nachdenkst und den Fisch so behandelst, das er nicht an den Verletzungen sterben muss, die durch fehlende Ausrüstung verursacht wurden.

Wie auch immer du dich entscheidest.

Petri von mir.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fazit: Es gibt keine eindeutige gesetzliche Regelung, ob ein Unterfangkescher mitzuführen ist. Von einzelnen Vereinsregelungen, die irgendwo existieren können mal abgesehen, zumal das keine Gesetze sind. Das Tierschutzgesetz kann man auslegen wie man möchte, die Diskussion, über den Sinn und Unsinn der frewilligen Mitnahme ist so sinnvoll wie die Diskussion über C&R.
Ich persönliche wäge ab, ob ich einen mitnehme. Auf dem Boot immer, wenn ich Strecke am Ufer mache, nicht.
Danke für die interessanten und aufschlussreichen Antworten.
 
1. Meine Frage bezog sich auf die Landehilfenpflicht beim Angeln.
2. Wenn ich im Sachverhalt das Angeln am Ufer anspreche, werde ich es in dieser Situation auch tun.
3. Der schlimmste Fall kann immer eintreten und dann muss man sehen wie man handelt. Doch ich denke, dass man einen untermaßigen Karpfen (
 
Ich denke das ist schon im Tierschutzgesetz geregelt und lässt keine Zweifel offen.

§ 17 TierSchG:“Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.”

Als “länger anhaltend” i.S.v. § 17 Nr. 2b TierSchG kann bereits ein Zeitraum von 1/2 - 1 Minute anzusehen sein (OLG Celle NStZ-RR 97, 381).

Nachzulesen auf : http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html

Allein deswegen nehm ich immer einen Kescher mit.



3 Jahre für den unsachgem. Umgang mit einem Tier. Wenn sich jemand an einem Kind vergreift und phsysisch Krank ist wird bloß auf Bewährung gemacht oder ein bissel "du du du" und gut. Aber sind halt deutsche Gesetze!

auf jeden Fall finde ich eine Landehilfepflicht sehr gut! Diese lange Spielerei von eineigen wegen der Handlandung würde ich verbieten. Also alles ab in den Kescher, außer der fisch sprengt den Rahmen des Netzes.
 
Ohne jemanden zu nah treten zu wollen, ich finde es sehr schade dass, in Deutschland, viele Angler sich anscheinend nur im Rahmen von Gesetze denken können und kennen sich wie der beste Jurist aus, statt sich auf gesunden Menschenverstand und Anglerwissen zu verlassen.

@ServusAngler du hast es auch sehr schön gesagt!

Ist für mich bloß ein weiteres beweis dafür wie besch*** die gesetzlage hier ist.

Die gesetzlage ist perfekt um Angler zu spalten, was wiederum perfekt ist für Gegner des Angelns.

Meine persönliche Meinung: die Frage ob ich ein Kescher mit dabei habe, sollte nicht die Rede Wert sein. Wir sollten lieber diskutieren unter welche Umständen eine Abharkmatte Pflicht sein soll!
 
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