Landesfischereigesetze -  Fischen ohne Fischerreischein

draken22

Teilzeit-Profiangler
Ich wollt mal eine kurze Umfrage zu dem Thema Friedfischangeln ohne Fischereischein in Brandenburg starten.
Findet ihr es in Ordnung völlig ohne Prüfung zu Angeln?
Ich als Angler aus Badenwürttemberg kann mir das nicht wirklich vorstellen.
Weil ich ganz ehrlich der Meinung bin, dass wenn man damit anfängt es gesetzlich zuzulassen ohne Prüfung auf Friedfische zu angeln,
gleich damit anfangen sollte zu überlegen ob eine Prüfung noch sinnvoll ist.

Ich selbst denke aber das eine Prüfung durchaus einen Zweck hat. Deswegen sollte man aber nicht anfangen das teilweise Angeln ohne Prüfung zu erlauben.

Wie steht ihr dazu ?

Petri Heil,
Draken22
 
Hallo Draken, ja, ich finde die brandenburger Regelung gut. Fliege 2
Warum?

Ich finde die Regelung nicht gut, denn es ist nicht nur die fehlende Prüfung, sondern auch der nicht vorhandene Lehrgang, der ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben ist. Gerade der Lehrgang ist bei der Wissensvermittlung im Umgang mit Natur und Kreatur nicht unbedingt eine Fehlinvestition. Man verläßt sich auf den mündigen Bürger und hofft, dass er seinen Kopf benutzt und sich selber informiert und ordentlich verhält. Ich kenne nun aber den Menschen seit 46 Jahren und weiß, dass das eine trügerische Hoffnung ist.
 
Wie ich oben schon geschrieben habe, vertrete ich die gleiche Meinung wie Fürstenwalder.
Ohne die Prüfung und die Lehrgänge fehlt einfach wichtiges Grundwissen. Und ich bezweifle das jeder sich dieses über andere Wege hohlt.
Dazu kommt das ich nicht verstehe wieso man zum Beispiel für das Angeln auf Salmoniden einen Fischereischein braucht und auf Friedfische nicht. Haben wir etwa zu viele Weißfische?
 
Hallo !
Hierbei sollte auch hinterfragt werden warum man nur auf Friedfische angeln darf und nicht auf Raubfisch ? Worin liegt der Unterschied ob ich ein Brassen oder Karpfen oder auf Hecht mit der Pose angle . Hierbei kann der Gedanke aufkommen das Friedfische als Lebewesen nicht die gleiche Berechtigung zum Leben haben als der Raubfisch .
Und damit schließe ich mich Draken22 ´s und Fürstenwalder ´s meinungen an
MfG

P.S.: Außerdem schürrt es den Neid der Angler bzw jenen die es werden wollen anderer Bundesländer die dies Privileg nicht ausnutzen können .
 
Hier die Reaktion des Hauptgeschäftsführers des DAV Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. in einem Interview, der die Einführung des Friedfischangelns ohne FS in Brandenburg sehr positiv bewertet:
























 

Anhänge

  • Erfahrungen in Brandenburg Friedfischangeln ohne FS.pdf
    419,3 KB · Aufrufe: 248
Das weitere Problem - die Prüfung - ist eine ganz andere Geschichte. Es spielt gar keine Rolle, ob da eine Prüfung gemacht wird oder nicht. Die Wahrheit (aus Erfahrungen als Fischereiaufseher) ist, dass die Leute, die eine Prüfung gemacht haben, wesentlich mehr Fehler machen, als die, die keinen Fischereischein haben.
Wo finde ich die Statistik, die das belegt und, gibt es mehr Angler mit oder ohne Prüfung?

Herr Koppetzki berichtet in dem fünf Jahren alten Interview davon, dass die Mitgliederzahlen des LAVB sich erhöht haben und mehr Karten verkauft wurden. Er ist Geschäftsführer und die werden nur nach einem beurteilt: Wie die Geschäfte laufen, ob Gewinn gemacht wird. So gesehen muss er von Erfolg reden.
Auf der anderen Seite schreibt der LAVB in seiner Gewässerordnung in Punkt 4.5.1.
Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Wo bitte sollen die Menschen die gute fachliche Praxis erlernen, wenn nicht bei Lehrgang und Prüfung? Voneinander?! Siehe oben..
 
...

Das weitere Problem - die Prüfung - ist eine ganz andere Geschichte. Es spielt gar keine Rolle, ob da eine Prüfung gemacht wird oder nicht. Die Wahrheit (aus Erfahrungen als Fischereiaufseher) ist, dass die Leute, die eine Prüfung gemacht haben, wesentlich mehr Fehler machen, als die, die keinen Fischereischein haben.
...

Dass das so sein soll, ist dann eher deine subjektive Auffassung als die Wahrheit (denn du kannst nicht jedem begegnet sein). :)

Ich mache jedenfalls die umgekehrte Feststellung am Wasser, verallgemeinere dennoch aber nicht.

Nun stellt sich aber eher die Frage, weshalb das so sein soll wie du behauptest? Jeder kann nur so gut (oder schlecht) sein, wie er durch die Prüfung gegangen ist?!
Liegt es am Lehrprogramm oder an den Prüfern? Sind FS-Besitzer dümmere Menschen als Touri´s? Wie wäre deine Lösung ohne dass man mit Wiederholungsprüfungen etc. droht, was ja auch wieder nur die FS-Inhaber beträfe.

Ich würde dies ohnehin ablehnen, denn ein Führerschein ist beispielsweise viel wichtiger als ein FS, es ändern sich auch ständig gesetzliche Regelungen, dennoch muss niemand eine Nachprüfung machen (von den Verkehrssündern mal abgesehen).
 
Warum werde keine kleine Waffen zum schießen für wild einfach so verkauft? Weil die Leute sich damit nicht auskennen, wie man richtig das Wild erlegt, vielleicht wurden ein paar einzelne Videos auf Youtube anschauen und es dort lernen aber wird es dort auch richtig gezeigt? Da hilft nur eine fachmännische Prüfung.
genau dasselbe gilt beim angeln, die ohne Prüfung bringen es sich erstmal selbst bei oder schauen auch youtube filme dabei werden erstmal 20-30 Fische unnötig gequält bis man es richtig kann dann wird auch noch vermittelt das ein friedfisch weniger als ein Raubfisch wert ist und schon haben wir das Dilemma.

ist doch immer das gleich in Deutschland jedes Bundesland macht seine Regeln, kann ich nicht nachvollziehen.
 
Ich habe geschrieben, dass ich das aus eigener Erfahrung als Fischereiaufseher gesagt habe.
Ach so, die Wahrheit leitet sich aus deinen Erfahrungen ab.

Von diesen Anglern mit Fischereischein ist der Großteil noch von der Sorte, die ihren DDR-Schein umgetauscht haben und daher keine Prüfung nach heutigen Maßstäben gemacht haben - damals war auch noch lebender Köderfisch erlaubt etc.
Wer damals mit lebendem Köderfisch angeln wollte, musste zwingend die Raubfischprüfung machen.. Aber Danke für das Argument DDR Prüfung. Herr Koppetzki hat das ja auch gebracht. Nur leider haben sich die Zeiten geändert. Den Anglern weht durch die Naturschutzverbände ein wesentlich stärkerer Wind entgegen als damals zu DDR Zeiten. Wenn dem nicht so wäre, würden wir heute immer noch mit lebendem KöFi angeln dürfen. Deswegen wiederhole ich meine Frage: Wo sollen die Angler die gute fachliche Praxis erlernen, wenn nicht bei einer Prüfung? Ist nicht eine Prüfung mit Lehrgang, nicht Prüfung alleine!, auch eine Grundlage dafür, dass den Gegnern des Angelns etwas Wind aus den Segeln genommen wird? *zwinker*

Damit hab ich, für mich, alles zu dem Thema gesagt, schönen Abend noch.
 
@Pose;

Dein exemplarisches Beispiel finde ich aber ziemlich untypisch um daraus abzuleiten, dass Angler mit FS mehr Fehler machen. Die Nicht-FS-besitzenden Friedfischangler kennen sich dann besser aus? Zum einen haben viele Angler weder ein Boot, geschweige denn ein motorisiertes. Demzufolge berührt sie das auch nicht. Interessanter ist doch das waidgerechte Verhalten, die Artenbestimmung, gesetzliche Regelungen wie Schonzeiten, Mindestmaße, Verhalten bei Fischkrankheiten, Seuchen usw.. Woher hat der Nicht-FS-Besitzer das Wissen dazu? Du meinst, dass er sich (im Gegensatz zum FS-Besitzer, der sich ja deiner Auffassung nach nicht hinsetzt und weiterbildet) darüber selber informiert im do-it-yourself-Verfahren?

Ich habe genügend Negativerlebnisse mit solchen Anglern in den FoPu´s gehabt. Klar verhält sich auch nicht jeder FS-Inhaber immer korrekt, will ich nicht abstreiten! Deshalb aber die Friedfisch-Marken Angler so hinzustellen, dass sie ein besseres Wissen hätten (nur weil du dieses Beispiel nimmst), sehe ich anders. Wenn du einen FS-Inhaber vor dir hast, hast du als FA doch auch eine viel bessere Handhabe, ihn bei Verfehlungen zu ermahnen oder gar abzustrafen, denn bei dem kannst du die Kenntnisse voraussetzen und da gibt es keine Ausrede!

Gruß & Petri!
 
Hallo !
Da ist ja der Herr FA wo aufgrund seiner Ausführungen in einem anderen Thread gezweifelt wird ob er wirklich einer ist . In letzter Zeit mal wieder ein paar Karpfenangler geärgert und drangsaliert ?
Zum Thema : Fakt ist doch nun mal das daß Angeln ohne Fischereischein eigentlich für den Touristmus in Brandenburg gedacht war und ist . Und jeder Tourist der dies in Anspruch nimmt zahlt Geld in die Kasse des LAVB´s und je mehr Geld reinfließt um so mehr ist diese Maßnahme doch als Erfolg anzusehen . Da werfe ich die Frage in dem Raum , warum machen dies nicht alle anderen Bundesländer ? Sicherlich weil andere Bundesländer auch ein anderes Fischereigesetz haben . Und dieser Herr Koppetzki hat mit Sicherheit ein Schlupfloch im Brandenburger Fischereigesetz gefunden was ihm dies ermöglicht . Dies und noch die Tatsache das dadurch ja auch Geld in die Kassen des Landes fließen .

Der Herr FA spricht davon das Leute die ein ordentlichen Lehrgang mit abschließender Prüfung mehr Fehler begehen als die ohne . Warum spricht der Herr FA denn nicht mal die Wahrheit , nämlich das du die Leute die keinen Fischreischein haben nicht so ordentlich kontrolierst als wie jemanden der im besitz eines Fischreischeines und eines Prüfungszeugnis ist , dem man ja auch besser Bestrafen kann . Das Beispiel mit dem Boot ist doch gut , denn wo im Fischreigesetz bzw in der Fischereiordnung oder der Gewässerordnung steht etwas davon das Boote nicht mit Motoren betrieben werden dürfen ? Um auf diesen Satz des Herr FA zu antworten
" Ganz einfaches exemplarisches Beispiel: Der Angler hat alle rechtlichen Bestimmungen zu kennen. Warum sind hier so viele Berichte im Forum, wo Angler mit Motoren auf Seen herumfahren? In Brandenburg gibt es ein generelles und ausnahmsloses Motorenverbot, soweit es sich nicht um eine Wasserstraße handelt. Es darf ausschließlich mit Muskelkraft gefahren werden! Und diese Fehler machen auch die Angler, die eine Prüfung gemacht haben. Sollten sie doch eigentlich wissen, dass Motoren verboten sind oder? "
Da dies Gesetzt keine Anglerischen Bestimmungen betrifft bzw nicht im Fischereigesetzt , der Fischreiordnung noch der Gewässerordnung steht braucht dies ein Angler nicht zu wissen . Desweiteren stellt das Land unmengen an Schildern auf die alles Regeln sollen , nur ein Schild wo draufsteht Boote nur ohne Motoren erlaubt habe ich bis jetzt an noch keinem See gesehen .
So und vielleicht könnte der Herr FA nun auch vielleicht die Frage aus meinem Beitrag Nummer #5 beantworten , warum darf man in Brandenburg Friedfische ohne Fischreischein angeln jedoch nicht auf Raubfisch . Haben Friedfische als Lebewesen nicht die gleiche Berechtigung zum Leben als Raubfische ??? Du schreibst der Angler hat alles zu kennen und zu befolgen , aber woher sollte ein Tourist der zum erstenmal eine Angel in die Hand nimmt die Regeln und Gesetze kennen und befolgen ???

MfG


 
Zuletzt bearbeitet:
Dies werde ich mal großzügig nicht als Beleidigung ansehen .
So hier mal der Absatz des §18 BbgFischG :
Wer die Fischerei ausübt, hat alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere fischereirechtlicher, tierschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Art zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.
Und wie siehts es nun mit dem Angler aus der keine Fischereiprüfung gemacht hat ???
 
Wenn der Angler nicht alle rechtlichen Bestimmungen kennt, muss er sich selber informieren. Wie gut das klappt, sieht der FA während seiner Kontrollen. Seine Wahrnehmung, dass Angler mit Prüfung mehr Fehler machen als die ohne Prüfung ist da eher zu vernachlässigen. Es ist nur seine Wahrnehmung. Deswegen halte ich einen Lehrgang für zwingend notwendig, da damit, speziell was fischwaidliche Probleme betrifft, eine solide Basis geschaffen wird.
 
Also, ich kann ja als "Betroffener" auch mal meinen Senf dazu tun.

Angefangen hab ich noch vor meiner Einschulung zu angeln, wo mein Opa mich mit an einen kleinen gepachteten See genommen hat, da habe ich dann Rotfedern gestippt... Leider verlor sich das aus diversen Gründen eine Weile. Irgendwann wollte ich dann aber wieder mal angeln und habe dank des "Tourischeins" sehr einfachen Zugang zu Angelkarte und Fischereiabgabe erhalten. Dann bin ich ein paar mal mit meinem Onkel gegangen und auch mein Opa ist später mit der Friedfischkarte mit mir losgezogen. Und ja, mich hat das dann animiert, gleich mit 14 meine Prüfung abzulegen und auch einem Verein bei zu treten, mit der verlockenden Aussicht der Vereinsgewässer, aber auch um Anschluss zu finden.

Ich denke der Friedfischschein ist eine gute Methode um leuten das Hobby näher zu bringen und dass diese sich ausprobieren können. Klar geht das beim jagen nicht, hier spielen nämlich Schusswaffen eine Rolle die potenziell gemeingefährlich sind. Dass Bogen und Armbrust aus tierschutzrechtlichen Aspekten verboten sind sollte klar sein.

Und zum FS selber, wie schon oft geschrieben ist ein Lehrgang in BB keine Pflicht. Und der Aufbau der Prüfung ist auch nicht grade so ausgelegt, dass man sich intensiv mit der Materie auskennen muss. Da lernt man halt die Antworten auswendig und hat die Hälfte spätestens eine Woche später wieder vergessen. Dafür muss man kein Genie sein.

@Pose: Ich habe auf Anhieb eine entsprechende Passage nur in der Gewässerordnung des LAVB gefunden. (Bzgl. der Informationspflicht). Diese gilt ja aber nur für die Vereinsgewässer des DAV. Vllt. kannst du mir mit einer Quellenangabe auf die Sprünge helfen? Verstehe mich bitte nicht falsch, diese Sachen gilt es sicherlich zu beachten und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wo zieht man die Grenze in Bezug auf das was man für dein Schein lernen muss? Beim Führerschein macht man ja auch keine Mechaniker-Ausbildung mit.
Edit: Kam ja jetzt schon zur Sprache, die Frage ist nur in wie fern das befahren der Boote fischerei-, tierschutz- oder naturschutzrechtlicher Art ist.

Ich bin der Meinung, wer Grundsätzlich Respekt der Kreatur und der Natur gegenüber mitbringt, der wird sich sehr wohl im DIY-Stil informieren und sicherlich auch den Kontakt suchen. Wem das allerdings von vornherein egal ist, dem bringt man auch durch Lehrgang und Prüfung nicht dazu, einen Fisch waidgerecht zu töten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Angler nicht alle rechtlichen Bestimmungen kennt, muss er sich selber informieren. Wie gut das klappt, sieht der FA während seiner Kontrollen. Seine Wahrnehmung, dass Angler mit Prüfung mehr Fehler machen als die ohne Prüfung ist da eher zu vernachlässigen. Es ist nur seine Wahrnehmung. Deswegen halte ich einen Lehrgang für zwingend notwendig, da damit, speziell was fischwaidliche Probleme betrifft, eine solide Basis geschaffen wird.
Ja genau , dies sieht der Herr FA wenn er denjenigen Fragt ob er eine Verwarnung oder eine Anzeige wegen einer Owi möchte
 
Hat er doch gemacht. Er nennt den Paragraph 18 Landesfischereigsetz Brandenburg. Dort steht es im Absatz 3.

Habe ich dann auch gesehen, und entsprechend meinen Post editiert. Längere Texte brauchen leider etwas ehe sie getippt sind und in der Zeit waren schon 6 neue Beiträge drin. ^^ Dementsprechend könnte eig. Dieser und dein Post gelöscht werden (entschuldige, dass ich mir das Recht nehme das zu entscheiden)
 
Edit: Kam ja jetzt schon zur Sprache, die Frage ist nur in wie fern das befahren der Boote fischerei-, tierschutz- oder naturschutzrechtlicher Art ist.
Keine bis wenig. Deswegen spricht der §18Abs.3 LFischG ja auch von "insbesondere". Das verweist speziell auf die drei von dir genannten Arten, schließt jedoch alles andere nicht aus. Wenn du beim Angeln mit einem Boot unterwegs sein möchtest, solltest du schon mal einen Blick in das LSchiffG, Anhang 1 werfen, da steht, wo du alles langfahren darfst. Ich kann dir aber aus meiner Erfahrung sagen, und das ist die Wahrheit, die meisten Fehler beim Boot fahren werden von den Menschen am Steuer des Bootes gemacht! Und davon hat nicht jeder einer Prüfung, weil er sie nicht immer braucht ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Prinzip ist dieser Passus m.M.n. eh überflüssig. Ich sollte immer bei allem was ich mache die rechtlichen Bestimmungen kennen, zum Beispiel auch als Fußgänger die StVO. Die hat von den nicht Führerschein-Inhabern wohl auch definitiv noch nicht jeder aus der Nähe gesehen.
 
Also mal ganz ehrlich.. das sich Angler ohne Fischereischein besser verhalten als Angler mit einem Fischereischein kann ich mir nicht im Geringsten vorstellen.
Das ist ja wohl totaler Blödsinn.
Allgemein bin ich der Meinung, dass man vor Ablegung der Prüfung einen Lehrgang besuchen sollte in welchen auch Praktisches vermittelt wird.
Desweiteren finde ich, das es eine einheitliche Prüfung und auch ein einheitliches Fischereigesetz geben sollte.
So würde einerseits gewährleistet, dass alle Angler grundsätzlich über das gleiche Wissen verfügen und zweitens würde das verhindern das Bundesländer wie Brandenburg offensichtlichen Angeltourismus betreiben.

Bei den Prüfungen sollte man sich an Ländern wie Bayern und BW orientieren da diese gute Maßstäbe setzten.

@ Brasse: Um einen näher an die Fischerei zu bringen, gibt es bei uns einen Jugendfischereischein.

Der hat mindestens den gleichen Effekt, ist aber meiner Meinung nach deutlich sinnvoller
 
Zurück
Oben