Landesfischereigesetze -  Fischen ohne Fischerreischein

@ Brasse: Um einen näher an die Fischerei zu bringen, gibt es bei uns einen Jugendfischereischein.

Der hat mindestens den gleichen Effekt, ist aber meiner Meinung nach deutlich sinnvoller

Und wie ist es mit Erwachsenen, die das Angeln für sich entdecken könnten? Ich kenne einige die erst weit jenseits der 25 anfangen (ohne jeglich Vorkenntnis).
 
Die können meiner Meinung nach erstmal bei Freunden etc. zuschauen.
Wenn sie dann wirklich Interesse daran haben zu Angeln, sollte ihnen das soviel Wert sein, dass sie einen Lehrgang besuchen und eine Prüfung ablegen.

Zumindestens für einen Erwerbstätigen ist das nicht viel Geld und wenn man wirklich an etwas interessiert ist, sollte man auch so viel Zeit hinein investieren wie man für einen Lehrgang eben benötigt.
 
Ich sehe das genau wie draken22 . Wenn ich ein Auto fahren möchte muß ich ja auch zu Lehrgängen gehen und eine Prüfung ablegen . Da kann ich auch nicht sagen ich will nur mal schauen ob dies was für mich ist . Wir haben alle mal so oder so ähnlich angefangen , irgendjemand sei es der Opa , der Onkel oder der Vater hat seinen Sohn , Enkel oder Neffen mitgenommen und auch mal die Angel halten lassen oder auch mal den Fisch . Wir haben alle unsere Lehrgänge besucht und die Prüfung gemacht , nur deshalb dürfen wir und auch Angler nennen . Genauso ist es auch im Beruf , darf ich mich Arzt nennen weil ich jemanden mal ein Plaster auf ne Wunde geklebt habe ? Darf ich mich Bäcker nennen weil ich mal ein Brot dank Brotbackmischung gebacken hab oder Fleischer weil ich mal ein stück Fleisch geschnitten hab ? Nein das dürfen nur die Leute die es gelernt haben . Und so sollte und muß es auch beim Angeln sein . Denn nur weil jemand mal ein Fischstäbchen gegessen hat ist er noch lange kein Angler . Sicher lernt man nicht alles in diesem Vorbereitungslehrgängen sonst würden sie ja mehrere Jahre gehen , aber man lernt doch etwas Grundwissen wie z.B. der Grundaufbau des Fisches , Welche Funktion hat welche Flosse , wie löse ich ein Haken , wie verhalte ich mich in der Natur , was mache ich wenn ich mehrere tote Fische sehe , woran erkenne ich ob ein Fisch krank ist und so weiter . Frag doch mal einen Angeltouristen der das erste mal eine Angel in der Hand hat ob er den Unterschied zwischen einen Oberständigen Maul und einem Unterständigen Maul kennt .
Ich bin auch der meinung das es ein einheitliches Fischereigesetz geben sollte genauso wie es dann auch einheitliche Fischreiordnungen geben soll . Und auch einheitliche Schonzeiten und Mindestmaße .damit auch ein Angler aus Schleswig Holstein weiß ob er den Fisch den er in Bayern gefangen hat auch entnehmen darf .

MfG
 
Servus, ich habe meinen Fischereischein vor ein paar Monaten in Berlin gemacht und diesen mit 60/60 Punkten bestanden. Da ich davor aber nie geangelt habe, wusste ich nichts über das Zerlegen von Fischen. Mir fehlt einfach der praktische Teil im Kurs bzw. der Prüfung. Macht mich die perfekt bestandene Prüfung zu einem besseren Angler, nein, ich denke, dass man tausend mal mehr lernt, wenn man mit erfahrenen Anglern unterwegs ist. Ich habe zum Glück mehrere Freunde die auch so jung sind wie ich aber schon länger angeln und mir so alles zeigen.
Die Friedfischmarke für Brandenburg sollte man so wie den Jugendfischereischein regeln (in jedem Alter).

Cheers
 
Du kommst aus Berlin - kein Wunder für solche Beiträge!

Nur weil es nicht im Fischereigesetz steht oder Fischereiordnung etc, bedeutet das nicht, dass es der Angler nicht wissen muss. Im Gegenteil - guck Dir § 18 BbgFischG an: DER ANGLER HAT ALLE RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN ZU KENNEN. Es sind genau solche Leute, wie Du, bei denen die Polizei die Motoren beschlagnahmt.

Also muß ich als Angler auch alle Verkehrsregeln kennen , wenn ich zum Angeln mit im Auto sitze obwohl ich keinen Führerschein habe ?
Und ich muß auch einen Rettungsschwimmerschein besitzen denn es könnte ja jemand ertrinken .
Siehst du und das ist Falsch , als Angler habe ich nur alle rechtlichen Bestimmungen die aus dem Fischreigesetz , der Fischreiordnung und der Gewässerordnung zu kennen . Da diese für mich notwendig sind . Was das Führen eines Bootes angeht , wo ich damit fahren darf oder ob mit Motor , E-Motor oder per Muskelkraft steht im Landesschifffahrtsgesetz bzw in der Verordnung zu führen eines Bootes . Dies Betrifft dann jene die ein Boot fahren wollen egal ob sie dabei Angeln oder nicht .
MfG

Servus, ich habe meinen Fischereischein vor ein paar Monaten in Berlin gemacht und diesen mit 60/60 Punkten bestanden. Da ich davor aber nie geangelt habe, wusste ich nichts über das Zerlegen von Fischen. Mir fehlt einfach der praktische Teil im Kurs bzw. der Prüfung. Macht mich die perfekt bestandene Prüfung zu einem besseren Angler, nein, ich denke, dass man tausend mal mehr lernt, wenn man mit erfahrenen Anglern unterwegs ist. Ich habe zum Glück mehrere Freunde die auch so jung sind wie ich aber schon länger angeln und mir so alles zeigen.
Die Friedfischmarke für Brandenburg sollte man so wie den Jugendfischereischein regeln (in jedem Alter).

Cheers

Erstmal Glückwunsch dazu .
Wie schon in meinem vorhergehenden Beitrag geschrieben , soll dir der Lehrgang nur ein Grundwissen zu Verfügung stellen ansonsten würde dieser Lehrgang über mehrere Jahre gehen . Alles was über dieses Grundwissen ausgeht , bist du verpflichtet dich selber weiterzubilden . Das kann durch Bücher , Freunden und Verwandten , Beitritt in einem Verein und in der heutigen Zeit das Internet geschehen . Egal ob beim Angeln oder beim Autofahren du wirst immer weiterlernen , denn auch eine Fahrschule kann dir nur das Grundwissen mitgeben , wie du später Auto fährst das kannst nur du selbst dir mit auf den Weg geben .

MfG
 
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Zum ausprobieren finde ich fopus ausreichend, da kann man schauen ob es einem gefällt oder nicht, natürlich der Aufseher kümmert sich um die unerfahrenen Leute.
dann muss meines Erachtens nach aber eine Prüfung absolviert werden bzw so ein Friedfischschein sollte auf max. 1 Monat begrenzt werden.

Was passiert eigentlich wenn man einen Raubfisch fängt (unbeabsichtigt)?
Kommt ja hin und wieder vor.
 
Also muß ich als Angler auch alle Verkehrsregeln kennen , wenn ich zum Angeln mit im Auto sitze obwohl ich keinen Führerschein habe ?
Und ich muß auch einen Rettungsschwimmerschein besitzen denn es könnte ja jemand ertrinken .
Siehst du und das ist Falsch , als Angler habe ich nur alle rechtlichen Bestimmungen die aus dem Fischreigesetz , der Fischreiordnung und der Gewässerordnung zu kennen . Da diese für mich notwendig sind . Was das Führen eines Bootes angeht , wo ich damit fahren darf oder ob mit Motor , E-Motor oder per Muskelkraft steht im Landesschifffahrtsgesetz bzw in der Verordnung zu führen eines Bootes . Dies Betrifft dann jene die ein Boot fahren wollen egal ob sie dabei Angeln oder nicht .
MfG
Jimmy, mal ganz ehrlich, kommst du dir nicht selber ein wenig dusselig vor bei deiner Argumentationsweise? Du hast als Bürger genau die Bestimmungen zu kennen, die für dein aktuelles Handeln zutreffend sind. Also als Angler hast du nicht nur Fischereigesetz, Fischereiordnung und Gewässerordnung zu kennen, sondern solltst z.B. auch wissen, ob du dich in einem NSG bewegst und wenn ja, was für Regelungen für dieses NSG gilt. Und ganz allgemein bist du als Angler fast immer in der Natur unterwegs, also hast du auch die Naturschutzgesetze zu beachten. Oder anders, alle für dich als Angler zutreffenden Gesetze.
 
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Damit hab ich, für mich, alles zu dem Thema gesagt, schönen Abend noch.

Hat ja nicht lange gehalten der Vorsatz wa? :grins

Ironie aus,

warum macht Ihr Euch so heiss hier über den Tourischein? Die, welche hier am lautesten schreien möchte ich mal im Urlaub im Ausland sehen, wenn sie ihr Hobby nicht ausüben können da sie die geltenden Landesgesetze der Fischerei nicht kennen, keine Prüfung abgelegt haben und dementsprechend nicht angeln können.

Ist Deutschlands Paragraphendschungel schon so weit in Euch verwachsen, dass es für den Umkehrschluss, welcher in fast allen Europäischen Ländern für uns gilt nicht auch für die Gäste in unserem Land Gültigkeit hat?

Gruß Henry
 
Jimmy, mal ganz ehrlich, kommst du dir nicht selber ein wenig dusselig vor bei deiner Argumentationsweise? Du hast als Bürger genau die Bestimmungen zu kennen, die für dein aktuelles Handeln zutreffend sind. Also als Angler hast du nicht nur Fischereigesetz, Fischereiordnung und Gewässerordnung zu kennen, sondern solltst z.B. auch wissen, ob du dich in einem NSG bewegst und wenn ja, was für Regelungen für dieses NSG gilt. Und ganz allgemein bist du als Angler fast immer in der Natur unterwegs, also hast du auch die Naturschutzgesetze zu beachten. Oder anders, alle für dich als Angler zutreffenden Gesetze.

Hallo Fuerstenwalder !
Laut unserem FA hier , könne man dies aber so auslegen . Natürlich weiß ich , das wenn ich ein Naturschutzgebiet betreten möchte ich mich über über die dort herrschenden Regeln zu informieren habe sprich was darf ich bzw was nicht . Mit den Naturgesetzen ist es genauso ich weiß alles was ich wissen muß um mein Hobby auszuüben , und mehr nicht . Und hierbei ist es natürlich auch klar und selbstverständlich das , wenn ich in einem anderen Bundesland zu Angeln gehe , ich mich über die dortig für Angler herrschenden Gesetzte und Regeln zu informieren habe . Aber wie du schon sagst alle für mich als Angler alle zutreffenden Gesetze und Regeln und nicht wie es der Herr FA schreibt das ich nun auch die LSchiffG kennen muß obwohl ich kein Boot besitze .
MfG

Hallo FM Henry !
Ich war letztes Jahr im Urlaub in Thailand , und bin dort auch angeln gegangen . Vorher habe ich mich natürlich informiert , was nicht gerade sehr einfach ist , bis man jemand gefunden hat der wenigstens gebrochen etwas Englisch spricht , welche Regeln gelten , was für abgaben ich bezahlen muß und wo bzw wie ich angeln darf und wo nicht .
Es hat Spass gemacht und war ein erlebniss für sich .

MfG
 
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Hat ja nicht lange gehalten der Vorsatz wa? :grins
Erwischt :(
warum macht Ihr Euch so heiss hier über den Tourischein?
Es geht allgemein darum, wie gut oder schlecht wir es finden, dass man ohne Prüfung im Land Brandenburg angeln darf und nicht darum, ob ein inländischer Tourist Friedfische angeln, ein ausländischer Tourist Fried- und Raubfischangeln ohne Fischereischein angln darf. Das betrifft eher Brandenburger Einwohner als die Handvoll Touristen, die hier tatsächlich angelt, denn wer zu Hause nicht angelt, angelt eigentlich auch seltenst nur im Urlaub.;)
Hallo Fuerstenwalder ! Laut unserem FA hier , könne man dies aber so auslegen .
Der FA hat ein geltendes Gesetz des Landes Brandenburg zitiert. Das hat nicht er sich ausgedacht. Ein Gesetz, zu dem ich ebenfalls voll und ganz stehe. Du hast dich bei allem, was du machst als Angler, ob mit oder ohne Lehrgang und Prüfung, vorher zu informieren, was du darfst und was nicht.
 
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Quelle: maz-online.de

Ich habe das Friedfischangeln ohne Angelberechtigung nie genutzt und bin mir daher nicht sicher, was für eine Meinung ich darüber haben soll. Einerseits finde ich eine gewisse Liberalisierung gut, die Hürden um das Hobby überhaupt erst einmal kennen zu lernen werden herabgesetzt und es wird die Verantwortung des mündigen Bürgers gestärkt. Außerdem glaube ich eher weniger, dass jemand der bisher gar keine Berührungspunkte mit dem Hobby hatte auf einmal anfängt zu angeln. Oftmals ist es doch so, dass jemand über Bekannte, Verwandte, Freunde mit Fischereischein herangeführt wird. Um mit diesem dann das Angeln mal unkompliziert ausprobieren zu können, finde ich diesen "Touristenschein" eigentlich ziemlich gut. Die Diskussion wer nun waidmännischer handelt finde ich eher fraglich. Jemand der Respekt vor dem Tier hat wird dies auch ohne Fischereischein angemessen behandeln. Nichtsdestotrotz ist dort vielleicht auch ein wenig Fachwissen über die Schleimschicht etc. von Nöten. Von daher fände ich einen Kompromiss eigentlich ganz gut: der Touristenschein wird gekoppelt an einen Angler mit Fischereischein, der beim Angeln dabei sein muss. So ist die praktische Lernkurve hoch und die Eintrittsbarriere abgesenkt, da ja oftmals Anfänger Angler im Bekanntenkreis haben über die sie herangeführt worden sind.
So long...
Grüße,
Chris
 
Ich finde es völlig in Ordnung, dass man in Brandenburg auch ohne Prüfung auf Friedfisch angeln darf! Es gibt viele Leute die nur ein oder zweimal im Jahr angeln gehen und deshalb nicht gleich eine Prüfung ablegen wollen.

Wie man mit der Natur und den Lebewesen umgeht hängt nicht von einer Fischereiprüfung ab sondern hat etwas mit dem Verstand zu tun! An den meisten Gewässern liegt überall Müll rum und es werden oft untermaßige Fische mitgenommen und sich auch sonst nicht an Gesetze gehalten. Das sind in den seltensten Fällen Angler ohne Fischereischein die so etwas tun! Die haben alle schon im Kindergarten gelernt, dass man seinen Müll in den Mülleimer schmeißt! Im Kindergarten lernt man auch, dass man Fische nicht quälen soll und deshalb hat es nichts mit einer Angelprüfung zu tun sondern mit Verstand und gutem Benehmen!

Wir haben auch alle mal die Führerscheinprüfung abgelegt und man hat uns erzählt, dass man sich an die Verkehrsregeln halten soll und umsichtig fahren muss. Trotzdem rasen Prüfungsableger mit 60km/h durch eine 30er Zone!

Ich finde es gut, dass man es interessierten Menschen unbürokratisch ermöglicht einem so schönen Hobby nachzugehen!
 
Von daher fände ich einen Kompromiss eigentlich ganz gut: der Touristenschein wird gekoppelt an einen Angler mit Fischereischein, der beim Angeln dabei sein muss. So ist die praktische Lernkurve hoch und die Eintrittsbarriere abgesenkt, da ja oftmals Anfänger Angler im Bekanntenkreis haben über die sie herangeführt worden sind.

Diesen Kompromiss fände ich persönlich auch sehr gut. Durch das "Betreuungsprinzip" würde gewährleistet, dass der Angler ohne Fischereischein verantwortungsvoll angeleitet wird. Deshalb finde ich den Jugendfischereischein auch sehr vorteilhaft.
Jedoch würde durch diesen Kompromiss der ursprüngliche Sinn der Angelei ohne Fischereischein verloren gehen.
Man will ja durch diesen Angeltourismus mehr Geld in die Kassen des LAVB spülen.

Wenn jetzt des Angeln ohne Fischereischein an einen anderen Angler gekoppelt wird, würde die Einnahmen des LAVB wohl rapide sinken.
Deshalb würde sich der LAVB wohl dagegen wehren einen Kompromiss einzuführen.

Dennoch finde ich die Idee eines Kompromisses sehr interessant und wäre dafür diese in die Realität umzusetzten.

@ FM Henry: Das ganze ist aber ziemlich schwierig. Erstens ist das Fischen ohne Fischereischein bisher nur in Brandenburg legal.. und man müsste ja dann eigentlich beginnen das Angeln ohne Fischereischein auch in anderen Bundesländern einzuführen. Dazu kommt das man dann eigentlich auch das Angeln auf Raubfische erlauben sollte.
Damit wird doch dann aber das gesamte Prüfungssystem in Frage gestellt.

Das ist meiner Meinung nach aber eine Grundsatzfrage.
 
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Bezüglich des Tourismus: Seien wir doch mal ehrlich. Wieviele Touristen die nach Brandenburg kommen und dann hier angeln, angeln in ihrem Heimatbundesland nicht? Der Faktor wird gegen 0 gehen (berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege). Ich käme auch nicht auf die Idee nach BW in den Urlaub zu fahren und mir dann dort ein neues Hobby für eine Woche zu suchen.
Von daher finde ich das Argument mit dem Tourismus eher schwach. Es müsste daher nur für eine problemlose Anerkennung der Prüfungsleistung aus anderen Bundesländern gesorgt sein sowie nicht tausend verschiedene Marken geben, aber neee Fischereiabgabe fehlt bla bla bla.
Für den Tourismus und die damit verbundenen Einkünfte würde es reichen, wenn man dieses Prozedere vereinheitlicht. Meiner Erfahrung nach wird der Tourischein hauptsächlich von Einheimischen genutzt. Papa will mit seinen Bengels 1 x mal im Jahr nen Angelausflug machen und holt sich dann so einen Schein. Ich glaube eher weniger, dass jemand der anglerisch komplett unbedarft ist nach Brandenburg kommt, sich hier Ausrüstung kauft und dann mit dem Tourischein angelt. Dazu wären Zahlen mal interessant. Die gibts aber wahrscheinlich nicht weil der LAVB das Ergebnis nämlich ahnt. Ich schätze mind. 80% der Nutzer des Tourischeins haben ihren Wohnort in Brandenburg. Von daher kann man das m.E. schon so regeln, dass jemand mit Fischereischein dabei sein muss.
Grüße,
Chris
 
Da muss ich dir zustimmen Chris88. Gerade deshalb bin ich dafür, das man beginnt ein einheitliches Prüfungssystem für ganz Deutschland einzuführen.
 
Bezüglich des Tourismus: Seien wir doch mal ehrlich. Wieviele Touristen die nach Brandenburg kommen und dann hier angeln, angeln in ihrem Heimatbundesland nicht? Der Faktor wird gegen 0 gehen (berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege).
Da möchte ich dich wirklich berichtigen.

Ich gebe in Bayern selbst Fischerkurse. Letztes Jahr hatte ich z.B. eine Gruppe von drei Leuten, die die Prüfung ablegen wollten, nachdem sie mehrmals in Brandenburg im Urlaub waren und dort das Angeln für sich entdeckt hatten. Sie hatten ein Hausboot auf der Müritz gechartert.

Natürlich sind diese drei Leute nicht repräsentativ, aber einige werden es schon sein, die bisher nur im Urlaub angeln. Ich habe auch immer wieder Kursteilnehmer, die erzählen, dass sie vorher nur im Ausland, vor allem in Kroatien und Italien geangelt haben.
 
... nachdem sie mehrmals in Brandenburg im Urlaub waren und dort das Angeln für sich entdeckt hatten. Sie hatten ein Hausboot auf der Müritz gechartert.
Ich wusste gar nicht, dass die Müritz derartig groß ist, dass sie sich bis nach Brandenburg erstreckt ;)

Man will ja durch diesen Angeltourismus mehr Geld in die Kassen des LAVB spülen.

Da ich das nun zum Wiederholten Male lese: Was wird da groß an Geld in die Kasse vom LAVB gespült? Abgreifen tut erstmal das Land mit der Fischereiabgabemarke. Und dann heimst natürlich der Angelkartenverkäufer ein. Sicherlich wird da die ein oder andere Karte auch mittlerweile vom LAVB verkauft werden, aber wenn ich mich richtig erinnere werden an nicht Mitglieder erst seit 2 oder 3 Jahren Tages- Wochen- und Jahreskarten ausgegeben. Das meiste dürfte also wohl seit der Einführung des Friedfischscheins bei den Fischern/Fischereirechtsinhabern hängen geblieben sein.
 
Und dann heimst natürlich der Angelkartenverkäufer ein. Sicherlich wird da die ein oder andere Karte auch mittlerweile vom LAVB verkauft werden
Der Kartenverkäufer bekommt vielleicht eine kleine Provision, wenn überhaupt. Der heimst an Angelkarten nix ein, das Geschäft geht an die, die das Fischereirecht haben
...aber wenn ich mich richtig erinnere werden an nicht Mitglieder erst seit 2 oder 3 Jahren Tages- Wochen- und Jahreskarten ausgegeben. Das meiste dürfte also wohl seit der Einführung des Friedfischscheins bei den Fischern/Fischereirechtsinhabern hängen geblieben sein.
Wochenkarten eim LAVB? Seit wann gibt es die?

So wie es Amanita beschreibt, da hab ich nicht mal was gegen das Angeln ohne Fischereischein. Bei den Touris wurde das Ziel punktgenau getroffen. Anlocken, angeln lassen, zu Hause den Fischereischein machen. Was mich stört ist die Tatsache, dass es hier bei uns in Brandenburg genug Leute gibt, die ohne Fischereischein angeln dürfen und dies auch machen. Täglich, rund um die Uhr wenn sie das wollen. So ein Touri ist nach einer Woche wieder weg.

@Chriss88: Es gibt keinen Tourschein in Brandenburg. Den gibt es in Mecklenburg, wo man z.B. einen zeitlich befristeten Schein kaufen kann. Oder der Vierteljahresschein in Türingen, der nur einmal im Jahr erworben werden kann. (Falls sich da was geändert hat, bittte berichtigen) In Brandenburg darf jedermann, nur durch die Zahlung der Fischereiabgabe legetimiert, auf Friedfisch angeln. Die einzige zeitliche Befristung ist das Ablaufdatum der Abgabe, der 31.12. Aber die Fischereiabgabe müssen ja auch die bezahlen, die einen Fischereischein haben.
 
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